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Beschlussvorlage (Tagebau Inden; Antrag vom 30.11.2004 mit Ergänzung vom 25.02.2005 auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser in die Inde - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Tagebau Inden;
Antrag vom 30.11.2004 mit Ergänzung vom 25.02.2005 auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser in die Inde
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Tagebau Inden;
Antrag vom 30.11.2004 mit Ergänzung vom 25.02.2005 auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser in die Inde
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 10.05.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.05.2005 TOP Ein Ja Nein 113/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Tagebau Inden; Antrag vom 30.11.2004 mit Ergänzung vom 25.02.2005 auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser in die Inde - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der in der Sitzung erörterte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum o.a. Antrag auf Planfeststellung an die Bezirksregierung Arnsberg übersandt. Begründung: Der Gemeinde Inden liegt über die Bezirksregierung Arnsberg der Antrag der RWE Power zur Verlängerung der Einleitung der überschüssigen Sümpfungswässer des Tagebaus Inden in die Inde vor. Die überschüssigen Sümpfungswässer des Tagebaus Inden werden zusammen mit den anfallenden Grubenwässern auf Basis der bis zum 31.12.2005 befristeten Genehmigungen bei Inden-Lamersdorf und bei Jülich-Kirchberg in die Inde eingeleitet. Für den Betrieb des Tagebaus Inden ist eine Sümpfung des anstehenden Grundwassers bis zur Auskohlung des genehmigten Abbaufeldes im Jahre 2031 erforderlich. Die hierbei anfallenden Sümpfungswässer werden soweit wie möglich zur Kühlwasserversorgung des Kraftwerkes Weisweiler sowie für sonstige Versorgungen genutzt. Mit Verlängerung des Antrages soll die Einleitstelle in Lamersdorf unverändert erhalten bleiben. Die Verhältnisse an der Einleitstelle Kirchberg werden verändert. Das liegt daran, dass der Abschnitt der Inde, in dem sich die heutige Einleitstelle Kirchberg befindet, durch die bergbaubedingte Verlegung der Inde seine bisherige Funktion als durchgängiges Fließgewässer verliert. Ab Oktober 2005 wird der vorhandene Einlauf über ein ca. 300 m langes Reststück des heutigen Indeverlaufes an die verlegte Inde angebunden. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass sich an den Wasserverhältnissen in der Inde im Vergleich zum jetzigen Zustand bis auf eine Erhöhung des Eisengehalts des Wassers nichts verändern wird. Um den zunehmenden Eisengehalt im Indewasser entgegen zu steuern, werden den Einleitstellen entsprechend Aufbereitungsanlagen vorgeschaltet. In Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde sind die beantragten Einleitmengen nicht nachvollziehbar. So ist insbesondere auffällig, dass diese ab dem Jahre 2018 überdimensioniert sind. Ab dem Jahr 2023 werden Sümpfungswässer zur Kühlung des Kraftwerkes Weisweiler nicht mehr ausreichen. Entsprechend anderen vorliegenden Antragsunterlagen soll dann hierfür Wasser Vorlage: 113/2005 Seite - 2 - aus der Rur entnommen werden. In diesem Zusammenhang ist es widersprüchlich, dass trotzdem zur gleichen Zeit überdimensionierte Einleitanträge in die Inde vorliegen. Zurzeit wird eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wird vor der Sitzung den Fraktionen zur Beratung zur Verfügung gestellt. Sie soll dann als Stellungnahme der Gemeinde Inden unterstützend zur Stellungnahme des Kreises Düren der Bezirksregierung Arnsberg zugeleitet werden.