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16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
10.05.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
25.05.2005
TOP Ein Ja
Nein
110/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstiger Träger
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird in dem in Anlage dargestellten Planbereich
vereinfacht geändert.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Da die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter
bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gem. § 13 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter
Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Im Rahmen der Grundstücksvormerkungen und der Abfragen der Standortwünsche der Pierer
Umsiedler haben sich Mieter nach Mietwohnungen im Bereich des Bebauungsplangebietes „Gut
Müllenark“ erkundigt. Ein Pierer Architekt möchte für diese Mieter ein Mietshaus errichten. Um
dieses Haus wirtschaftlich errichten zu können, sollen zwei Vollgeschosse plus einem ausgebauten
Dachgeschoss gebaut werden.
Ein solches Bauvorhaben ist im zukünftigen Einfahrtsbereich des Neubaugebietes von der
Anbindung des Dorfes Schophoven an die L 12 städtebaulich vertretbar. Da den Pierer Mietern
Rechnung getragen werden sollte, soll der Bebauungsplan nun so geändert werden, dass dieses
Bauvorhaben möglich ist. Bei der Grundstücksvergabeaktion ist im Vorfeld auch auf die Errichtung
dieses Mietshauses aufmerksam gemacht worden. Im Rahmen der vereinfachten Änderung werden
die betroffenen Bürger und Grundstücksvormerker nichtsdestotrotz erneut beteiligt.