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Beschlussvorlage (Abstimmungserklärung mit der Firma Landbell AG)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Abstimmungserklärung mit der Firma Landbell AG)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 70 21 08 Xho 22.07.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 14.09.2005 TOP Ein Ja Nein 139/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Abstimmungserklärung zur Erreichung einer Freistellungserklärung durch das Land NRW für die Firma Landbell AG, Rheinstraße 4 L, 55116 Mainz Beschlussentwurf: Der Ausschuss stimmt der Abstimmungserklärung für die Firma Landbell AG, Mainz, zu Begründung: Durch eine Entscheidung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2002 hat die Firma „Duales System Deutschland AG“ ab dem 01.01.2004 Mitbewerber zuzulassen. Erläuterungen hierzu finden sich im ausführlichen Sachstandsbericht aus Vorlage 339/2003 Bau- und Vergabeausschuss vom 23.07.2003 (s. Anlage). In der Sitzung vom 16.02.2005 hat der Bau- und Vergabeausschuss der Abstimmungserklärung für die Firma ISD INTERSEROH Dienstleistungs GmbH in Köln zugestimmt (siehe hierzu Vorlage 64/2005). Nun tritt als neuer Mitbewerber des Dualen Systems die Firma Landbell AG aus Mainz auf. Auch sie benötigt vor Aufnahme weiterer Schritte die Feststellung durch das Land NRW. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Abschluss einer Abstimmungserklärung mit jedem öffentlich/rechtlichen Entsorgungsträger (ö/rE) in NRW, also mit allen Städten und Gemeinden. Mit der abzuschließenden Erklärung bestätigt der ö/rE lediglich sein Einverständnis zur Sammlung von Verpackungsabfällen gem. § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung (Verpack VO) durch einen oder mehrere Systembetreiber in seinem Hoheitsgebiet. Die Zustimmung zur Abstimmungserklärung ist eine Formsache, da eine Verweigerung eine Behinderung des Wettbewerbs darstellt und zu Konflikten mit dem Bundeskartellamt führen wird. Nach Erreichen der Feststellung durch das Land NRW wird die Landbell AG dem ö/rE Abstimmungsvereinbarungen vorlegen, in denen Kosten- und Mengenübernahmen geregelt werden. Für den ö/rE wird sich keine Änderung ergeben, da zum einen der bestehende Systembetrieb der DSD AG unverändert mit benutzt wird und zum anderen die seit 01.01.2004 durch die DSD AG gezahlten Nebenentgelte lediglich auf zwei Systembetreiber aufgeteilt, sich in der Gesamthöhe also nicht verändern werden.