Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
III/1 37 30 03/Fr.
10.10.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
24.11.2005
Rat
08.12.2005
TOP Ein Ja
Nein
172/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderung vom 08.12.2005 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der
Brandschau nach § 6 FSHG vom 13.08.1999
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die 1. Änderung vom 08.12.2005 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG vom 13.08.1999.
Begründung:
Herr Brandinspektor Georg Flatten soll mit Wirkung vom 01.01.2006 von der Stadt Linnich zur
Gemeinde Inden wechseln. Dafür ist es notwendig, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG hauptsächlich redaktionell geändert wird.
Die Worte „Stadt Linnich“ werden durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. Ansonsten bleibt die
Vereinbarung fast wortgleich erhalten.
Die Änderung ist notwendig, weil sich die Gemeinde Inden ab dem 01.01.2006 verpflichtet, die
Aufgabe der Brandschau nach § 6 FSHG für die Vertragspartner durchzuführen. Herr Flatten wird
ab diesem Zeitpunkt die Brandschauen für die Vertragskommunen von der Gemeinde Inden aus
durchführen.
Die Änderung ist als Anlage beigefügt.
Vorlage: 172/2005
Seite - 2 1. Änderung
vom 08.12.2005
zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG vom 13. August 1999
Die Städte/Gemeinden Jülich, Linnich, Aldenhoven, Inden, Titz, Niederzier, Langerwehe
schließen als gesetzliche Träger der Aufgabe der Brandschau im Sinne des § 6 Abs. 2 des
Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (GV. NW. S 122),
in der derzeit geltenden Fassung, auf Grund der §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom 1. Oktober 1979 (GV. NW. S. 621 / SGV NW 202), in der
derzeit geltenden Fassung, folgende 1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG vom 13. August 1999:
Artikel I
1. In § 1 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt.
3. In § 2 Abs. 2 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt.
4. In § 3 Abs. 1 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt.
5. In § 3 Abs. 2 erster Satz werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde
Inden“ ersetzt. In § 3 Abs. 2 letzter Satz werden jeweils die Worte „Stadt Linnich“ durch die
Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt.
6. § 4 Abs. 1 (Kündigung, Anpassung, salvatorische Klausel) wird wie folgt neu gefasst:
„Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2010.“
Artikel II
Diese 1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau
nach § 6 FSHG wird gemäß § 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit nach
Genehmigung durch den Landrat des Kreises Düren als Aufsichtsbehörde und nach der
Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde am 1. Januar 2006 wirksam.
Inden, den 08.12.2005
Bürgermeister