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Beschlussvorlage (Brandschau)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Brandschau) Beschlussvorlage (Brandschau)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- III/1 37 30 03/Fr. 10.10.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 24.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein 172/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderung vom 08.12.2005 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG vom 13.08.1999 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die 1. Änderung vom 08.12.2005 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG vom 13.08.1999. Begründung: Herr Brandinspektor Georg Flatten soll mit Wirkung vom 01.01.2006 von der Stadt Linnich zur Gemeinde Inden wechseln. Dafür ist es notwendig, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG hauptsächlich redaktionell geändert wird. Die Worte „Stadt Linnich“ werden durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. Ansonsten bleibt die Vereinbarung fast wortgleich erhalten. Die Änderung ist notwendig, weil sich die Gemeinde Inden ab dem 01.01.2006 verpflichtet, die Aufgabe der Brandschau nach § 6 FSHG für die Vertragspartner durchzuführen. Herr Flatten wird ab diesem Zeitpunkt die Brandschauen für die Vertragskommunen von der Gemeinde Inden aus durchführen. Die Änderung ist als Anlage beigefügt. Vorlage: 172/2005 Seite - 2 1. Änderung vom 08.12.2005 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG vom 13. August 1999 Die Städte/Gemeinden Jülich, Linnich, Aldenhoven, Inden, Titz, Niederzier, Langerwehe schließen als gesetzliche Träger der Aufgabe der Brandschau im Sinne des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (GV. NW. S 122), in der derzeit geltenden Fassung, auf Grund der §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom 1. Oktober 1979 (GV. NW. S. 621 / SGV NW 202), in der derzeit geltenden Fassung, folgende 1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG vom 13. August 1999: Artikel I 1. In § 1 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. 2. In § 2 Abs. 1 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. 3. In § 2 Abs. 2 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. 4. In § 3 Abs. 1 werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. 5. In § 3 Abs. 2 erster Satz werden die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. In § 3 Abs. 2 letzter Satz werden jeweils die Worte „Stadt Linnich“ durch die Worte „Gemeinde Inden“ ersetzt. 6. § 4 Abs. 1 (Kündigung, Anpassung, salvatorische Klausel) wird wie folgt neu gefasst: „Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2010.“ Artikel II Diese 1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG wird gemäß § 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit nach Genehmigung durch den Landrat des Kreises Düren als Aufsichtsbehörde und nach der Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde am 1. Januar 2006 wirksam. Inden, den 08.12.2005 Bürgermeister