Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
142/2005
Datum
Bauverwaltungsamt
23.08.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
14.09.2005
Rat
27.10.2005
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Straßenbezeichnungen im Bereich der Baugebiete „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“
Beschlussentwurf:
Es werden folgende Bezeichnungen für die Planstraßen der Baugebiete festgelegt:
Baugebiet „Waagmühle“:
Baugebiet „Gut Müllenark“:
- Pierer Straße
Krauthausener Straße
- Bonsdorfer Straße
Am Luschend
- Grüntalstraße
Schophovener Straße
- Pommenicher Straße
Hüttenstraße
- Jakobstraße
Professor-von-Capitaine-Straße
- Zum Goldesacker
Bauweg
- Marienstraße
Tannenweg
- Kreuzstraße
Steinstraße
- Franz-Engels-Straße
- An der Waagmühle
- Pfarrer-Thönißen-Straße (Alternative: Berensgasse)
- Scheeresgasse
Die jeweilige Straßenlage ist den als Anlage beigefügten Plänen zu entnehmen.
Begründung:
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 16.02.2005 wurde auf Anregung des
Ausschussvorsitzenden vereinbart, dass die von der Umsiedlung betroffenen Vertreter der
Fraktionen Vorschläge zur Straßenbezeichnung in den Baugebieten „Waagmühle“ und
„Gut Müllenark“ unterbreiten sollen.
In diesem Beratungsgespräch, welches am 28. Juni 2005 stattfand, wurden sodann im allgemeinen
Einvernehmen die oben aufgeführten Straßenbezeichnungen festgelegt.
Über das Ergebnis dieses Beratungsgesprächs sind die Fraktionen schriftlich informiert worden mit
der Bitte um Stellungnahme.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärten sich einverstanden. Seitens der SPD-Fraktion
bestand noch weiterer Beratungsbedarf.
Vorlage: 142/2005
Seite - 2 -
Erläuterung zur vorgeschlagenen Alternativbezeichnung:
Entsprechend einem Beschluss, den der Haupt- und Finanzausschuss am 11.10.1973 gefasst hat,
sollen Straßen nicht nach Personen benannt werden.
Diesem Grundsatzbeschluss hat sich der Rat auch in seiner Sitzung am 29.04.1992 angeschlossen,
als er über einen Antrag zur Straßenbezeichnung für das Umsiedlungsgebiet Inden/Altdorf zu
entscheiden hatte.
Sofern keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgeschlagenen Straßenbezeichnungen
bestehen, sollen diese bereits vor der formellen Beschlussfassung im Rat bei den eingehenden
Bauanträgen Verwendung finden. Ebenso sind die Straßenbezeichnungen für das Polizei – und
Rettungswesen sowie für die Versorgungsträger wichtig.