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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2010) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 05.07.2011 X 19.07.2011 X David Gerhards (Verfasser/in) 151/2011 nö. S. TOP 06.06.2011 (Datum) BETREFF: Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhofswesen 2010 und 2. die festgestellte Unterdeckung von 42.170 € in die Gebührenkalkulationen Friedhofswesen für die Jahre 2012 und 2013 je zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Nach Abschluss des Haushaltsjahres wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2010 erstellt. Sollten sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 noch Korrekturen - insbesondere bei den Personalkosten durch die Abrechnung von Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von Daten der Rheinischen Versorgungskasse - ergeben, werden diese in die Betriebsabrechnung 2011 aufgenommen. Die Betriebsabrechnung 2010 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 96,11 % und einer Unterdeckung von 42.170 € ab. Der Aufwand lag um 52.518 € (-4,59%) unter den Kalkulationsannahmen. Insbesondere Einsparungen bei der Abfallentsorgung und bei der Friedhofsunterhaltung trugen dazu bei. Die Gebührenerträge für Bestattungen und Ankauf von Nutzungsrechten lagen mit 83.537 € (-8,18%) noch deutlicher unter den kalkulierten Werten, da die kalkulierten Fallzahlen fast alle nicht erreicht wurden und der Trend zur günstigeren Urnenbeisetzung anhält (s. Seite 5 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2007 - 2010). Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 42.170 € je zur Hälfte als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2012 und 2013 aufzunehmen. -2-