Daten
Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
05.07.2011
X
19.07.2011
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
151/2011
nö. S. TOP
06.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhofswesen 2010 und
2.
die festgestellte Unterdeckung von 42.170 € in die Gebührenkalkulationen Friedhofswesen für die Jahre 2012
und 2013 je zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Nach Abschluss des Haushaltsjahres wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt
Friedhöfe und Bestattungen 2010 erstellt. Sollten sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 noch Korrekturen
- insbesondere bei den Personalkosten durch die Abrechnung von Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von Daten der Rheinischen Versorgungskasse - ergeben, werden diese in die Betriebsabrechnung 2011 aufgenommen.
Die Betriebsabrechnung 2010 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 96,11 % und einer Unterdeckung von
42.170 € ab.
Der Aufwand lag um 52.518 € (-4,59%) unter den Kalkulationsannahmen. Insbesondere Einsparungen bei der Abfallentsorgung und bei der Friedhofsunterhaltung trugen dazu bei.
Die Gebührenerträge für Bestattungen und Ankauf von Nutzungsrechten lagen mit 83.537 € (-8,18%) noch deutlicher
unter den kalkulierten Werten, da die kalkulierten Fallzahlen fast alle nicht erreicht wurden und der Trend zur günstigeren Urnenbeisetzung anhält (s. Seite 5 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2007 - 2010).
Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 42.170 € je zur Hälfte als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2012 und 2013 aufzunehmen.
-2-