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Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt in Pulheim im Zuge der L 183)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 11:04
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt in Pulheim im Zuge der L 183) Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt in Pulheim im Zuge der L 183)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 359/2011 Erstellt am: 06.09.2011 Aktenzeichen: IV/60/66 Verfasser/in: Frau Eisbrüggen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 21.09.2011 Rat X 27.09.2011 Betreff Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt in Pulheim im Zuge der L 183 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 00.000.000.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 00.000.000.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 00.000.000.000 € 00.000.000.000 € 00.000.000.000 € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt in Pulheim im Zuge der L 183 von Netzknoten 5006 010 von km 0,490 nach Netzknoten 5006 081 bis km 1,473 und von Netzknoten 5006 081 von km 0,000 nach Netzknoten 4906 062 bis km 0,788 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Vorlage Nr.: 359/2011 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW ( StrWG NRW) ist eine Ortsdurchfahrt der Teil einer Landesstraße oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Die Erweiterung der Ortsdurchfahrt wird vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen damit begründet, dass sich in den vorgenannten Bereichen Zufahrten und eine geschlossene Bebauung (Erschließungsbereich) befinden. Außerdem ist in dem neuen Bebauungsplan (Nr. 35.19 Pulheim) im Bereich Steinstraße/Lindenstraße/Bachstraße eine geschlossene Bebauung an der Steinstraße vorgesehen. Hierdurch ist der Zusammenhang der geschlossenen Ortslage durchgehend gewahrt. Nach § 5 Abs. 2 StrWG NRW wird die Ortsdurchfahrt einer Landesstraße durch den Landesbetrieb Straßenbau im Einvernehmen mit der Gemeinde und der Bezirksregierung festgesetzt.