Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
09.04.10, 06:31
Aktualisiert
09.04.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 192/2010
Az.: 66 19-3551
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 23.03.2010
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.04.2010
Antrag zur Errichtung eines Halteverbots bzw einer Markierung an der
Gehwegabsenkung Luxemburgerstr. / Steinfelder Straße in E.- Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Notwendige Mittel für das Einrichten eines Halteverbotes auf der Steinfelder Straße werden aus dem
Unterhaltungsbugdet des Eigenbetriebes Straßen genommen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.03.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken an abgesenkten Bordsteinen unzulässig. Dies trifft
auch auf die Gehwegabsenkung in der Steinfelder Straße in Höhe der Buswartehalle zu. Eine
ständige Kontrolle durch Ordnungsamt ist jedoch aus personellen Gründen nicht möglich.
Um das geltende Parkverbot in der Steinfelder Straße an der vorhandenen Absenkung zu
verdeutlichen, halte ich das Auftragen des Zeichens Nr. 299 (Zick-Zack-Linie) für sinnvoll. Um
gleichzeitig das Parken vor der Absenkung zu verhindern (hierdurch würde die Sicht auf die
querenden Fußgänger beeinträchtigt werden), schlage ich vor, den Einmündungsbereich der
Luxemburger Straße in diese Markierung mit einzubeziehen.
(Dr. Rips)