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Antrag (Antrag bzgl. Gefahrenpotential an Erftstädter Kreisverkehren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
09.04.10, 06:31
Aktualisiert
09.04.10, 06:31
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 145/2010 Az.: 66 10-14 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.02.2010 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 15.04.2010 Antrag bzgl. Gefahrenpotential an Erftstädter Kreisverkehren Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die einzelnen Straßenverkehrsunfälle im Stadtgebiet werden von der Polizei nach Eingang entsprechender Meldungen aufgenommen. Auf Anfrage können einzelne Unfallmitteilungen an die Stadtverwaltung weitergegeben werden. Eine Mitteilung aller Unfälle erfolgt grundsätzlich nicht. Wenn es an einzelnen Straßenkreuzungen oder in einzelnen Straßenabschnitten zu Unfallhäufungen kommt, werden diese der Stadtverwaltung mitgeteilt und in der Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises behandelt. In den Sitzungen der Unfallkommission sind neben der Polizeibehörde, dem Straßenverkehrsamt des Kreises, dem Baulastträger auch Vertreter der betroffenen Kommunen vertreten. Unfallhäufungspunkte an Kreisverkehrsplätzen im Stadtgebiet von Erftstadt waren in den vergangenen Jahren die beiden Kreuzungen Köttinger Straße/ Klosengartenstraße/ Paul-KleeStraße und Merowingerstraße/ Karolinger Straße. Beide Kreisverkehrsplätze konnten nach erfolgten Gegenmaßnahmen wieder aus der Liste der Unfallhäufungshäufungspunkte herausgenommen werden. Beim erst genannten Kreuzungspunkt waren auch Radfahrer an den Unfällen beteiligt. Um zu verdeutlichen, dass der Radfahrer im Kreisverkehr vorfahrtsmäßig untergeordnet ist, wurde das Verkehrszeichen Nr. 205 „Vorfahrt achten“ in verkleinerter Form an den zu kreuzenden Straßenästen aufgestellt. Zusätzlich wurden Blockmarkierungen angeordnet. Für die Führung der Fußgänger und Radfahrer an Kreisverkehrsplätzen hat die Kreispolizeibehörde in Zusammenarbeit mit den Baulastträgern und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises Musterpläne erarbeitet. Diese dienen bei der Neueinrichtung oder Umgestaltung von Kreisverkehrsplätzen als Grundlage der Verkehrsplanung. Sollte an einem Kreisverkehrsplatz in nächster Zeit ein neuer Unfallhäufungspunkt entstehen, werde ich darüber im Ausschuss berichten. (Dr. Rips) -2-