Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
09.04.10, 06:31
Aktualisiert
09.04.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 145/2010
Az.: 66 10-14
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.02.2010
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.04.2010
Antrag bzgl. Gefahrenpotential an Erftstädter Kreisverkehren
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.02.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die einzelnen Straßenverkehrsunfälle im Stadtgebiet werden von der Polizei nach Eingang
entsprechender Meldungen aufgenommen. Auf Anfrage können einzelne Unfallmitteilungen an die
Stadtverwaltung weitergegeben werden. Eine Mitteilung aller Unfälle erfolgt grundsätzlich nicht.
Wenn es an einzelnen Straßenkreuzungen oder in einzelnen Straßenabschnitten zu
Unfallhäufungen kommt, werden diese der Stadtverwaltung mitgeteilt und in der Unfallkommission
des Rhein-Erft-Kreises behandelt. In den Sitzungen der Unfallkommission sind neben der
Polizeibehörde, dem Straßenverkehrsamt des Kreises, dem Baulastträger auch Vertreter der
betroffenen Kommunen vertreten.
Unfallhäufungspunkte an Kreisverkehrsplätzen im Stadtgebiet von Erftstadt waren in den
vergangenen Jahren die beiden Kreuzungen Köttinger Straße/ Klosengartenstraße/ Paul-KleeStraße und Merowingerstraße/ Karolinger Straße. Beide Kreisverkehrsplätze konnten nach
erfolgten Gegenmaßnahmen wieder aus der Liste der Unfallhäufungshäufungspunkte
herausgenommen werden. Beim erst genannten Kreuzungspunkt waren auch Radfahrer an den
Unfällen beteiligt. Um zu verdeutlichen, dass der Radfahrer im Kreisverkehr vorfahrtsmäßig
untergeordnet ist, wurde das Verkehrszeichen Nr. 205 „Vorfahrt achten“ in verkleinerter Form an
den zu kreuzenden Straßenästen aufgestellt. Zusätzlich wurden Blockmarkierungen angeordnet.
Für die Führung der Fußgänger und Radfahrer an Kreisverkehrsplätzen hat die
Kreispolizeibehörde in Zusammenarbeit mit den Baulastträgern und der Verkehrsbehörde des
Rhein-Erft-Kreises Musterpläne erarbeitet. Diese dienen bei der Neueinrichtung oder
Umgestaltung von Kreisverkehrsplätzen als Grundlage der Verkehrsplanung.
Sollte an einem Kreisverkehrsplatz in nächster Zeit ein neuer Unfallhäufungspunkt entstehen,
werde ich darüber im Ausschuss berichten.
(Dr. Rips)
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