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Beschlussvorlage (Ruhezeiten für Urnengräber)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Ruhezeiten für Urnengräber)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 67 33 02/4 Kr/Xho 24.05.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 09.06.2005 TOP Ein Ja Nein 120/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Ruhezeiten für Urnengräber - Anregung des Herrn Bernd Pfennings und der Familie Peter Pfennings, Inden-Lamersdorf vom 2. Mai 2005 Beschlussentwurf: Der eingereichten Anregung wird nicht entsprochen. Begründung: Mit Schreiben vom 02.05.2005 regten Herr Bernd Pfennings sowie die Familie Peter Pfennings an, die Ruhezeiten bei Urnengräbern zu verkürzen (s. Anlage). Gemäß §12 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 beträgt die Ruhezeit sowohl für Leichen als auch für Aschen 30 Jahre. Bei Gräbern von Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren beträgt sie 25 Jahre. Ermächtigungsgrundlage für diese Regelung in der gemeindlichen Satzung ist das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz-BestG NRW) vom 17.06.2003. So regelt § 4 BestG NRW in Abs. 2, dass die Friedhofsträger durch Satzung für die Erdbestattungen und für Aschenbeisetzungen gleich lange Grabnutzungszeiten festlegen, die zumindest die sich aus den Bodenverhältnissen ergebende Verwesungsdauer umfassen müssen. Grundlage hierbei sind die Hygiene-Richtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen. Hinsichtlich der Ruhefristen wird in diesen Richtlinien geregelt, dass diese zwischen 25 Jahren (Mindestzeiten) und 50 Jahren (Höchstzeiten) festzulegen sind. Die Mindestfristen dürfen nur verkürzt werden, wenn die Bodenverhältnisse für die Verwesung besonders günstig sind. Mit der Anlegung des Friedhofes ist die Bodenbeschaffenheit untersucht worden. Hiernach wurden die Nutzungszeiten satzungsrechtlich festgelegt. Eine verkürzte Ruhezeit für Urnengräber ist demnach nicht zulässig. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden.