Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
190/2005
Datum
Hauptamt
08.11.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
24.11.2005
Rat
08.12.2005
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Änderung der Abgrenzung der Ortschaften;
hier: Anpassung der Karte die Bestandteil der Hauptsatzung ist
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die Änderung der Abgrenzungen der Ortschaften
entsprechend der beigefügten Karte (Anlage 2), die Bestandteil der Hauptsatzung ist.
Begründung:
Bestandteil der am 3.11.1999 beschlossenen Hauptsatzung ist eine Karte, die die Abgrenzung der
einzelnen Ortschaften zeigt (Anlage 1).
Die Fläche des Bebauungsplangebietes Nr. 27 – Waagmühle – und die davon südlich gelegenen
Flächen, begrenzt im Osten durch die L12, im Westen von der Friedensstraße und im Süden durch
die Bundesautobahn A4, gehört zur Gemarkung Lucherberg.
Analog zur Definierung des Umsiedlungsstandortes am 01.05.1992 zur Ortschaft Inden/Altdorf,
sind durch die Anschlussbebauung an der Ortschaft Inden/Altdorf in Richtung L12 (Baugebiet
Waagmühle) die dort neu entstandenen Straßen der Ortschaft Inden/Altdorf zuzuordnen.
Ausschlaggebend für die Zuordnung ist der räumliche Zusammenhang und die Verbindung zum
neuen Zentralort.
Es handelt sich derzeit um folgende Straßen, die im Bauabschnitt 1 und 3a liegen:
Bonsdorfer Straße, Grüntalstraße, Jakobstraße, Kreuzstraße, Marienstraße, Pierer Straße und
Pommenicher Straße.
Die beigefügte Karte (Anlage 2) zeigt die neuen, geänderten Abgrenzungen der Ortschaften.