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Beschlussvorlage (Änderung der Abgrenzung der Ortschaften; hier: Anpassung der Karte die Bestandteil der Hauptsatzung ist)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Änderung der Abgrenzung der Ortschaften;
hier: Anpassung der Karte die Bestandteil der Hauptsatzung ist)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 190/2005 Datum Hauptamt 08.11.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 24.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Änderung der Abgrenzung der Ortschaften; hier: Anpassung der Karte die Bestandteil der Hauptsatzung ist Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die Änderung der Abgrenzungen der Ortschaften entsprechend der beigefügten Karte (Anlage 2), die Bestandteil der Hauptsatzung ist. Begründung: Bestandteil der am 3.11.1999 beschlossenen Hauptsatzung ist eine Karte, die die Abgrenzung der einzelnen Ortschaften zeigt (Anlage 1). Die Fläche des Bebauungsplangebietes Nr. 27 – Waagmühle – und die davon südlich gelegenen Flächen, begrenzt im Osten durch die L12, im Westen von der Friedensstraße und im Süden durch die Bundesautobahn A4, gehört zur Gemarkung Lucherberg. Analog zur Definierung des Umsiedlungsstandortes am 01.05.1992 zur Ortschaft Inden/Altdorf, sind durch die Anschlussbebauung an der Ortschaft Inden/Altdorf in Richtung L12 (Baugebiet Waagmühle) die dort neu entstandenen Straßen der Ortschaft Inden/Altdorf zuzuordnen. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist der räumliche Zusammenhang und die Verbindung zum neuen Zentralort. Es handelt sich derzeit um folgende Straßen, die im Bauabschnitt 1 und 3a liegen: Bonsdorfer Straße, Grüntalstraße, Jakobstraße, Kreuzstraße, Marienstraße, Pierer Straße und Pommenicher Straße. Die beigefügte Karte (Anlage 2) zeigt die neuen, geänderten Abgrenzungen der Ortschaften.