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Beschlussvorlage (Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler Bereich: Breslauer Straße zwischen Hausnummer 8 und 10 (Gemarkung Brauweiler, Flur 20, Flurstück 666) Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Beschlussvorlage (Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler
Bereich: Breslauer Straße zwischen Hausnummer 8 und 10 (Gemarkung Brauweiler, Flur 20, Flurstück 666)
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler
Bereich: Breslauer Straße zwischen Hausnummer 8 und 10 (Gemarkung Brauweiler, Flur 20, Flurstück 666)
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.07.2011 X Frau Foitzik (Verfasser/in) 245/2011 nö. S. TOP 14.06.2011 (Datum) BETREFF: Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler Bereich: Breslauer Straße zwischen Hausnummer 8 und 10 (Gemarkung Brauweiler, Flur 20, Flurstück 666) Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler im Bereich Breslauer Str. zwischen Hausnummer 8 und 10 (Gemarkung Brauweiler, Flur 20, Flurstück 666) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) zu ändern. Ziel der Änderung ist es, die festgesetzte ca. 3 m breite öffentliche Verkehrsfläche (Weg) in eine nichtüberbaubare Fläche zu ändern, um eine private Nutzung planungsrechtlich zu sichern. -1- 2. 3. 4. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Durchführungsplanes Nr. 10 Brauweiler nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301". Die übrigen Festsetzungen des Durchführungsplanes Nr. 10 Brauweiler behalten weiterhin Gültigkeit. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. ERLÄUTERUNGEN: Der Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler setzt für das Flurstück 666, Flur 20 eine Zuwegung von der Breslauer Str. zwischen Hausnummer 8 und 10, zu dem bestehenden Parkplatz an der Berliner Str., fest. Die Zuwegung ist ca. 3 m breit und ca. 20 m, grundstückstief, lang. Von Anliegern besteht der Wunsch, diesen Weg zu erwerben und dem Grundstück zuzuschlagen. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für diese Zuwegung von der Breslauer Str. aus, da der Weg keine erforderliche fußläufige Verbindung der beiden Straßen darstellt, sondern nur eine „Abkürzung“ von ca. 30 m, den Grundstücksbreiten der Breslauer Str. Hausnummer 10 und 12, darstellt. Auch die Grundzüge der Planung des Durchführungsplanes Nr. 10 Brauweiler sind nicht berührt. Bereits 1993 wurde für diesen Bereich eine vereinfachte Änderung, bis hin zum einstimmigen Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim, durchgeführt. Dieser Planungswille konnte jedoch nicht realisiert werden, da diese Änderung auf Grund fehlender Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses keine Rechtskraft erlangt hat. Durch zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel ist der Wunsch auf Erwerb der Fläche geblieben. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Verfahren erneut zu betreiben, um die Fläche veräußern zu können. -2-