Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301
Änderung gemäß § 13 BauGB vereinfachtes Verfahren
BEGRÜNDUNG
zur Auslegung
Stand Juni 2011
Begründung Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301
Änderung gem. § 13 BauGB
Stand Juni 2011
Inhaltsverzeichnis
1.
Planerfordernis
Seite 3
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Seite 3
Seite 3
4.
Bestehende Rechtsverhältnisse
Seite 3
5.
Bestand
Seite 3
6.
Inhalt des Planentwurfs
Seite 3
7.
Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
8.
Kosten
Seite 4
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Stadt Pulheim
Abteilung 61 Planung
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Begründung Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301
Änderung gem. § 13 BauGB
Stand Juni 2011
1. Planerfordernis
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des seit 1961 rechtskräftigen Durchführungsplanes Nr. 10 Brauweiler.
Er setzt den Änderungsbereich als Zuwegung von der Breslauer Str. zwischen Hausnummer 8 und 10, zu dem
bestehenden Parkplatz an der Berliner Str., fest. Die Zuwegung ist ca. 3 m breit und ca. 20 m, grundstückstief,
lang.
Von Anliegern besteht der Wunsch, diesen Weg zu erwerben und dem Grundstück zuzuschlagen. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für diese Zuwegung von der Breslauer Str. aus,
da der Weg keine erforderliche fußläufige Verbindung der beiden Straßen darstellt, sondern nur eine „Abkürzung“
von ca. 30 m, den Grundstücksbreiten der Breslauer Str. Hausnummer 10 und 12, darstellt.
Um diese Fläche einer privaten Nutzung zuzuführen, wird die Änderung des Durchführungsplanes für diesen
Teilbereich erforderlich.
Die Gründzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt, so dass das vereinfachte Verfahren
gem. § 13 BauGB angewendet werden kann.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich liegt an der Breslauer Str. zwischen den Hausnummern 8 und 10 und betrifft ausschließlich das Flurstück 666, Flur 20, Gemarkung Brauweiler.
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Durch dieses Änderungsverfahren werden keine für den Flächennutzungsplan relevanten Belange berührt, so
dass auch diese Änderung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gilt.
4. Bestehende Rechtsverhältnisse
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt im Bereich der Änderung, entsprechend des gesamten Geltungsbereiches des Durchführungsplanes, Wohnbaufläche dar. Der Durchführungsplan setzt für den Änderungsbereich eine ca. 3 m breite und ca. 20 m tiefe öffentliche Verkehrsfläche fest.
5. Bestand
Der Änderungsbereich wurde als öffentliche Verkehrsfläche entsprechend der Planung hergestellt.
6. Inhalt des Planentwurfs
Inhalt des Planentwurfes ist die Festsetzung einer nichtüberbaubaren Fläche.
Stadt Pulheim
Abteilung 61 Planung
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Begründung Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301
Änderung gem. § 13 BauGB
Stand Juni 2011
7. Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der jetzigen
planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Durch die Änderung ist eher von einer Verbesserung
zu sprechen, da in eine „nichtüberbaubaren Fläche“ geändert wird.
Eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts geht mit der Planänderung nicht
einher.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der
Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung
abgesehen.
8. Kosten
Durch die Änderung des Durchführungsplanes Nr. 10 Brauweiler im vereinfachten Verfahren entstehen keine
Kosten.
Pulheim, den 14.06.2011
Planungsamt
Stadt Pulheim
Abteilung 61 Planung
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