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Beschlussvorlage (Begründung BP 10 BW 1301)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Beschlussvorlage (Begründung BP 10 BW 1301) Beschlussvorlage (Begründung BP 10 BW 1301) Beschlussvorlage (Begründung BP 10 BW 1301) Beschlussvorlage (Begründung BP 10 BW 1301)

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Inhalt der Datei

Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301 Änderung gemäß § 13 BauGB vereinfachtes Verfahren BEGRÜNDUNG zur Auslegung Stand Juni 2011 Begründung Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301 Änderung gem. § 13 BauGB Stand Juni 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Planerfordernis Seite 3 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Seite 3 Seite 3 4. Bestehende Rechtsverhältnisse Seite 3 5. Bestand Seite 3 6. Inhalt des Planentwurfs Seite 3 7. Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen 8. Kosten Seite 4 Seite 4 Stadt Pulheim Abteilung 61 Planung Seite 2 von 4 Begründung Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301 Änderung gem. § 13 BauGB Stand Juni 2011 1. Planerfordernis Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des seit 1961 rechtskräftigen Durchführungsplanes Nr. 10 Brauweiler. Er setzt den Änderungsbereich als Zuwegung von der Breslauer Str. zwischen Hausnummer 8 und 10, zu dem bestehenden Parkplatz an der Berliner Str., fest. Die Zuwegung ist ca. 3 m breit und ca. 20 m, grundstückstief, lang. Von Anliegern besteht der Wunsch, diesen Weg zu erwerben und dem Grundstück zuzuschlagen. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für diese Zuwegung von der Breslauer Str. aus, da der Weg keine erforderliche fußläufige Verbindung der beiden Straßen darstellt, sondern nur eine „Abkürzung“ von ca. 30 m, den Grundstücksbreiten der Breslauer Str. Hausnummer 10 und 12, darstellt. Um diese Fläche einer privaten Nutzung zuzuführen, wird die Änderung des Durchführungsplanes für diesen Teilbereich erforderlich. Die Gründzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt, so dass das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden kann. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Änderungsbereich liegt an der Breslauer Str. zwischen den Hausnummern 8 und 10 und betrifft ausschließlich das Flurstück 666, Flur 20, Gemarkung Brauweiler. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Durch dieses Änderungsverfahren werden keine für den Flächennutzungsplan relevanten Belange berührt, so dass auch diese Änderung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gilt. 4. Bestehende Rechtsverhältnisse Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt im Bereich der Änderung, entsprechend des gesamten Geltungsbereiches des Durchführungsplanes, Wohnbaufläche dar. Der Durchführungsplan setzt für den Änderungsbereich eine ca. 3 m breite und ca. 20 m tiefe öffentliche Verkehrsfläche fest. 5. Bestand Der Änderungsbereich wurde als öffentliche Verkehrsfläche entsprechend der Planung hergestellt. 6. Inhalt des Planentwurfs Inhalt des Planentwurfes ist die Festsetzung einer nichtüberbaubaren Fläche. Stadt Pulheim Abteilung 61 Planung Seite 3 von 4 Begründung Durchführungsplan Nr. 10 Brauweiler 1301 Änderung gem. § 13 BauGB Stand Juni 2011 7. Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der jetzigen planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Durch die Änderung ist eher von einer Verbesserung zu sprechen, da in eine „nichtüberbaubaren Fläche“ geändert wird. Eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts geht mit der Planänderung nicht einher. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. 8. Kosten Durch die Änderung des Durchführungsplanes Nr. 10 Brauweiler im vereinfachten Verfahren entstehen keine Kosten. Pulheim, den 14.06.2011 Planungsamt Stadt Pulheim Abteilung 61 Planung Seite 4 von 4