Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
432/2004
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Liegenschaftsamt
II/23 11 00/Es.
20.01.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
04.03.2004
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
30.06.2004
Rat
15.07.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
abgesetzt
Betrifft:
Flurbereinigung Inden
hier: Übernahme der Wege in Eigentum und Unterhaltung
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Übernahme der nach den planerischen Festlegungen aus der Flurbereinigung
Inden ausgebauten Wege in Eigentum und Unterhaltung durch die Gemeinde Inden zu.
Begründung:
Die Flurbereinigungsbehörde stellt gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) einen Plan auf
über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung,
Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Straßen sowie über die wasserwirtschaftlichen, bodenverbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit
landschaftspflegerischen Begleitplan).
Aufgrund den planerischen Festlegungen ist der Ausbau der Wege erfolgt. Auf dem Gebiet der
Gemeinde Inden handelt es sich um die Wege 243, 245, 246, 247 und 248 (siehe beigefügter
Kartenauszug bzw. Wegeverzeichnis). Die Wege sind inzwischen fertiggestellt und nach VOB
durch den Auftraggeber abgenommen. Es bedarf nunmehr der Übernahme der Wege in Eigentum
und Unterhaltung durch die Gemeinde Inden.
Anmerkung:
Der Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 04.03.2004 wurde abgesetzt, da festgestellt worden ist, dass der Weg Nr. 247 mit Mängeln
behaftet ist. Eine Rücksprache mit dem Amt für Agrarordnung hat ergeben, dass die mit Rissen
durchsetzte Asphaltschicht entgegen der Aussage doch noch nicht abgenommen war.
Zwischenzeitlich ist eine Ausbesserung des betroffenen Teilstücks erfolgt. Zudem ist anzumerken,
dass die an den Wegen angrenzenden Grünstreifen momentan noch im Besitz der RWE Power AG
sind. Hierzu konnten noch keine Angaben darüber gemacht werden, wann und an wen diese
abgegeben werden.