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Beschlussvorlage (Flurbereinigung Inden hier: Übernahme der Wege in Eigentum und Unterhaltung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Flurbereinigung Inden
hier: Übernahme der Wege in Eigentum und Unterhaltung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 432/2004 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Liegenschaftsamt II/23 11 00/Es. 20.01.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 04.03.2004 Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 30.06.2004 Rat 15.07.2004 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen abgesetzt Betrifft: Flurbereinigung Inden hier: Übernahme der Wege in Eigentum und Unterhaltung Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der Übernahme der nach den planerischen Festlegungen aus der Flurbereinigung Inden ausgebauten Wege in Eigentum und Unterhaltung durch die Gemeinde Inden zu. Begründung: Die Flurbereinigungsbehörde stellt gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Straßen sowie über die wasserwirtschaftlichen, bodenverbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan). Aufgrund den planerischen Festlegungen ist der Ausbau der Wege erfolgt. Auf dem Gebiet der Gemeinde Inden handelt es sich um die Wege 243, 245, 246, 247 und 248 (siehe beigefügter Kartenauszug bzw. Wegeverzeichnis). Die Wege sind inzwischen fertiggestellt und nach VOB durch den Auftraggeber abgenommen. Es bedarf nunmehr der Übernahme der Wege in Eigentum und Unterhaltung durch die Gemeinde Inden. Anmerkung: Der Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 04.03.2004 wurde abgesetzt, da festgestellt worden ist, dass der Weg Nr. 247 mit Mängeln behaftet ist. Eine Rücksprache mit dem Amt für Agrarordnung hat ergeben, dass die mit Rissen durchsetzte Asphaltschicht entgegen der Aussage doch noch nicht abgenommen war. Zwischenzeitlich ist eine Ausbesserung des betroffenen Teilstücks erfolgt. Zudem ist anzumerken, dass die an den Wegen angrenzenden Grünstreifen momentan noch im Besitz der RWE Power AG sind. Hierzu konnten noch keine Angaben darüber gemacht werden, wann und an wen diese abgegeben werden.