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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
441/2004
Datum
Planungsamt
11.02.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
04.03.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1;
- Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf:
Die Aufstellung der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 wird hiermit
beschlossen. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern:
Auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf Flur 6, Flurstück 448 wird das Baufenster um zwei
Meter in Richtung Straßenbegrenzungslinie verschoben und geringfügig in Richtung des
öffentlichen Fußweges erweitert.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist diese im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gem. § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern
sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter Fristsetzung von 4
Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Im Bereich des betroffenen Grundstückes sind die überbaubaren Flächen mittig des Grundstückes
ausgewiesen, so dass nur noch eine relativ kleine Gartenfläche übrig bleibt. Aus diesem Grunde soll
das Baufenster in Richtung öffentliche Verkehrsfläche verschoben werden. Dies entspricht auch
dem städtebaulichen Umgebungscharakter. Mit Verschiebung des Baufensters sollen die
überbaubaren Flächen so erweitert werden, dass eine Bebauung bis zu 3 m an den öffentlichen
Gehweg möglich ist. Auch dieses entspricht den städtebaulichen Vorgaben des inzwischen immer
wieder geänderten Bebauungsplanes.