Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Pulheim
Alte Fassung
Änderungsvorschlag
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim vom
13.10.2005
Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514) und § 1 der Verordnung zur Durchführung eines
Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383) hat der Rat der Stadt Pulheim
am 04.11.2008 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Durchführung von
Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim v. 13.10.2005 beschlossen:
Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21. Dezember 2010 (GV NRW S. 688 ff.) und § 1 der Verordnung zur
Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383), zuletzt
geändert durch Verordnung v. 05.08.2009 (GV NRW S. 432) hat der Rat der Stadt
Pulheim am __________ folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung zur
Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim v. 13.10.2005 beschlossen:
§ 8 – Abstimmungsheft / Informationsblatt
§ 8 – Abstimmungsheft / Informationsblatt
(3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im (3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im
Rat vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung der
Rat vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über eine Obergrenze für die Länge der Texte
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über eine Obergrenze für die Länge der Texte
und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte (Abs. 2 Zi. 2 bis 4). Wird
und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte (Abs. 2 Zi. 2 bis 4). Wird
eine einvernehmliche Verständigung erzielt, ist die Darstellung im Abstimmungsheft
eine einvernehmliche Verständigung nicht erzielt, ist die Darstellung im
auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine Erläuterung des
Abstimmungsheft auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine
Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den Begründungstext des
Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den
Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat
Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über die
vertretenen Fraktionen, der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und evtl.
Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, der Bürgermeisterin/des
Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken. Der/die Bürgermeister/in
Bürgermeisters und evtl. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken.
kann für die im Abstimmungsheft / Informationsblatt gem. Abs. 2 Zi. 2 Satz 2 i. V. m.
Der/die Bürgermeister/in kann für die im Abstimmungsheft / Informationsblatt gem.
Absatz 3 Satz 2 darzustellende Begründung des Bürgerbegehrens ehrverletzende
Abs. 2 Zi. 2 Satz 2 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 darzustellende Begründung des
oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen des Begründungstextes streichen
Bürgerbegehrens ehrverletzende oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen
sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen.
des Begründungstextes streichen sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen.