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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 171/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 171/2011)

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Inhalt der Datei

Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Pulheim Alte Fassung Änderungsvorschlag Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim vom 13.10.2005 Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514) und § 1 der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383) hat der Rat der Stadt Pulheim am 04.11.2008 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim v. 13.10.2005 beschlossen: Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV NRW S. 688 ff.) und § 1 der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung v. 05.08.2009 (GV NRW S. 432) hat der Rat der Stadt Pulheim am __________ folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim v. 13.10.2005 beschlossen: § 8 – Abstimmungsheft / Informationsblatt § 8 – Abstimmungsheft / Informationsblatt (3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im (3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung der Rat vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über eine Obergrenze für die Länge der Texte Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über eine Obergrenze für die Länge der Texte und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte (Abs. 2 Zi. 2 bis 4). Wird und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte (Abs. 2 Zi. 2 bis 4). Wird eine einvernehmliche Verständigung erzielt, ist die Darstellung im Abstimmungsheft eine einvernehmliche Verständigung nicht erzielt, ist die Darstellung im auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine Erläuterung des Abstimmungsheft auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den Begründungstext des Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über die vertretenen Fraktionen, der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und evtl. Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, der Bürgermeisterin/des Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken. Der/die Bürgermeister/in Bürgermeisters und evtl. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken. kann für die im Abstimmungsheft / Informationsblatt gem. Abs. 2 Zi. 2 Satz 2 i. V. m. Der/die Bürgermeister/in kann für die im Abstimmungsheft / Informationsblatt gem. Absatz 3 Satz 2 darzustellende Begründung des Bürgerbegehrens ehrverletzende Abs. 2 Zi. 2 Satz 2 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 darzustellende Begründung des oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen des Begründungstextes streichen Bürgerbegehrens ehrverletzende oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen. des Begründungstextes streichen sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen.