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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 171/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 171/2011)

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Inhalt der Datei

2. Änderungssatzung vom __________ zur Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim vom 13.10.2005 Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514) und § 1 der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383) hat der Rat der Stadt Pulheim am __________ folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim v. 13.10.2005 beschlossen: § 1 Änderungen § 8 Abs 3 erhält folgende Fassung: § 8 – Abstimmungsheft / Informationsblatt (3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über eine Obergrenze für die Länge der Texte und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte (Abs. 2 Zi. 2 bis 4). Wird eine einvernehmliche Verständigung nicht erzielt, ist die Darstellung im Abstimmungsheft auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und evtl. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken. Der/die Bürgermeister/in kann für die im Abstimmungsheft / Informationsblatt gem. Abs. 2 Zi. 2 Satz 2 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 darzustellende Begründung des Bürgerbegehrens ehrverletzende oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen des Begründungstextes streichen sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen. § 2 Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 1