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Mitteilungsvorlage (Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz vorantreiben und Atomzeitalter beenden zu 4: Klimaschutzkonzept für Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
12.09.11, 21:18
Mitteilungsvorlage (Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz vorantreiben und Atomzeitalter beenden
zu 4: Klimaschutzkonzept für Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss IV/003 (Amt/Aktenzeichen) Termin 20.09.2011 Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) ö. S. X 322/2011 nö. S. TOP 24.08.2011 (Datum) BETREFF: Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz vorantreiben und Atomzeitalter beenden zu 4: Klimaschutzkonzept für Pulheim Veranlasser: Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen MITTEILUNG: In der Sitzung des Rates am 12.04.2011 wurde der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 29.03.2011 zum Thema Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz vorantreiben und Atomzeitalter beenden behandelt (Vorlage 135/2011). Ein Punkt dieses Antrages war der Beschlussvorschlag, ein Klimaschutzkonzept für Pulheim zu erarbeiten, welches verbindliche CO2-Minderungsziele sowie den Ausbau von Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung verbindlich festschreibt. Der Rat hatte den Antrag zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die im Antrag angesprochenen Themenfelder daraufhin zu prüfen, welche Leistungen durch die Verwaltung erbracht werden können und welche Leistungen gegebenenfalls durch externe Gutachter zu erbringen sind und in welchem Umfang hierzu Haushaltsmittel benötigt werden. Hinsichtlich der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für Pulheim hält die Verwaltung es für sinnvoll, diese Aufgabe zurückzustellen, da das Land NRW zur Zeit den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes berät. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde dem Kabinett im Juni vorgelegt. Sollte für Pulheim ein Klimaschutzkonzept erarbeitet werden, müssen die nach Verabschiedung des Gesetzes geltenden gesetzlichen Vorgaben in das Klimaschutzkonzept integriert werden, um den dann geltenden gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird die Verwaltung erneut über diesen Punkt des Antrags berichten. -1-