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Beschlussvorlage (Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006)

Daten

Kommune
Inden
Größe
144 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006) Beschlussvorlage (Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006) Beschlussvorlage (Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 70 20 01/1 Ot/Xho 03.11.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 17.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein 140/2005 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006 Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der Umstellung der Sperrmüllabfuhr gemäß Modell ..... ab dem 01.01.2006 zu. Die Abfallsatzung ist entsprechend zu ändern. Begründung: Im März 1992 wurde die Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Inden anmelde- und gebührenpflichtig. Mitte des Jahres 1995 entfiel die Anmeldepflicht wegen des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes, die Gebührenpflicht wurde beibehalten. Das bedeutet in der Praxis: Der Bürger kauft für jedes Stück oder Bündel eine Sperrmüllmarke zum Preis von derzeit 5,00 €/Stück. Die Entscheidung zu dieser Art der Abfuhr fiel 1992 auf der Grundlage des Verursacherprinzips. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass Gebührengerechtigkeit und Gleichbehandlung mit dieser Abfuhr nicht gewährleistet werden können. Missbrauch ist bei der jetzigen Praxis alltäglich, wie die, Beispiel gebend für andere Abfuhren der vergangenen Jahre, auf Seite 2 beigefügten Aufnahmen der Sperrmüllabfuhr vom 27.01.2005 zeigen. Eine Sortierung oder Zuordnung vor Ort ist in der Praxis nicht durchführbar. Was die Sperrmüllfahrzeuge wegen fehlender Marken nicht mitnehmen, muss anschließend der Bauhof als wilden Müll abholen und entsorgen – findet sich kostenmäßig also in den Restmülltonnen wieder. Die jetzige Praxis hat vier feste Abfuhrtage im Jahr. Mehr Flexibilität ist wünschenswert bei Mieterwechsel oder Wohnungsauflösungen. Die Gebühr der jetzigen Sperrmüllmarken ist gebührenrechtlich nicht einwandfrei, beruht sie doch auf keiner genauen Bemessungsgrundlage. Die jetzige Bemessungsgrundlage heißt: „Stück oder Bündel, nicht schwerer als zwei Mann heben können“. Eine Kostendeckung der Abfuhr wird über die Sperrmüllmarken ebenso nicht erreicht. Auch im Zusammenhang mit einer eventuellen Beteiligung der Gemeinde Inden zum 01.01.2006 an der RegioEntsorgung GmbH wird eine Umstellung der Sperrmüllabfuhr nach folgendem Muster wünschenswert: Der beauftragte Transporteur könnte ein Service- oder Sperrmülltelefon für die Bürger einrichten. Anhand der dort eingehenden Meldungen können die Touren so zusammengestellt werden, dass sie Vorlage: 1. Ergänzung Seite - 2 - in einem zeitlich akzeptierbaren Rahmen erfolgen und trotzdem ökonomisch vertretbar sind. Die Kosten für diese Abfuhr werden auf die Gebühren für die Restmüllgefäße umgelegt. Dieses System ist für den Bürger einfach zu handhaben, erfordert es lediglich einen einzigen Anruf und garantiert eine zeitnahe Abholung. Sperrmüllabfuhr am 27. Januar 2005: Lucherberg, Hochstraße 23 Inden/Altdorf, Friedensstraße Inden/Altdorf, Kirchstraße Inden/Altdorf, Friedensstraße Vorlage: 1. Ergänzung Seite - 3 Ergänzung zur Sitzung am 17.11.2005 Bisherige Praxis Sammlung u. Transport Entsorgung 44 to x 80 € = 3.500 € 44 to x 193 € = 8.500 € 12.000 € Gesamtkosten aufgeteilt auf 2.600 Restmülltonnen entspricht 4,62 € je Gefäß. Dem gegenüber stehen die Einnahmen aus dem Verkauf von 779 Sperrmüllmarken in 2004 in Höhe von 3.895 € das entspricht 1,50 € Kostenminderung je Restmülltonne. Restkosten: 3,12 €/Gefäß Bei bisheriger Praxis konnte keine Kostendeckung erzielt werden, sondern nur eine Kostenbeteiligung. Modell I - Abfuhr mit telefonischer Anmeldung, Finanzierung über Umlage Schätzwerte 2006: Erwartete Mengensteigerung bei Abfuhr über Sperrmülltelefon auf 70 to/a. Diese Menge kann in den Folgejahren rückläufig sein, da nach dem großen Entrümpeln in den ersten Jahren Normalität erwartet wird. Sammlung u. Transport 70 to x 80 € = 5.600 € Entsorgung 70 to x 136 € = 9.500 € 15.100 € Bei einer Finanzierung der Sperrmüllabfuhr mittels Umlage auf die Restmülltonnen (analog Finanzierung der Grünabfuhr über die Biotonnengebühr) fallen 5,80 € Kosten je Gefäß an. Für die Gemeinde Inden entstehen bei diesem Modell keine Verwaltungskosten, da die komplette Abwicklung ausschließlich über das Servicetelefon des Betriebshofes der RegioEntsorgung AöR erfolgt. Für 2,68 € mehr pro Restmüllgefäß hat man einen erheblichen Vorteil im Bereich Bürgerfreundlichkeit. Modell II - Abfuhr mit telefonischer Anmeldung, jedoch mit Kostenbeteiligung: Bestellung des Sperrmülls über Servicetelefon. Nach der Abfuhr erhält die Gemeinde Inden vom Transporteur die Liste der Adressen, an denen Sperrmüll geholt worden ist. Die Verwaltung erstellt daraufhin einen Gebührenbescheid über eine pauschale Kostenbeteiligung; angedacht sind 10,00 € pro Abfuhr bei max. 2 m³. Die Kosten für diesen Verwaltungsaufwand (z.B. Bescheiderstellung, Kasse usw) können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Konkrete Fallzahlen zur Berechnung der Kostenerstattung liegen nicht vor. Geht man aber von durchschnittlich 60 Ladestellen je Sperrmüllabfuhr aus bei einer Kostenbeteiligung von 10,00 €, dann kommen bei 6 Abfuhren im Jahr 360 Fälle zusammen. Das entspricht 3.600 € Einnahmen. Umgelegt auf 2.600 Restmüllgefäße können 1,39 € je Gefäß kostenmindernd angesetzt werden. Dem gegenüber steht der zuvor beschriebene Verwaltungsaufwand.