Daten
Kommune
Inden
Größe
144 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
70 20 01/1 Ot/Xho
03.11.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
17.11.2005
Rat
08.12.2005
TOP Ein Ja
Nein
140/2005
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Umstellung der Sperrmüllabfuhr gemäß Modell ..... ab dem 01.01.2006 zu. Die
Abfallsatzung ist entsprechend zu ändern.
Begründung:
Im März 1992 wurde die Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Inden anmelde- und gebührenpflichtig.
Mitte des Jahres 1995 entfiel die Anmeldepflicht wegen des unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwandes, die Gebührenpflicht wurde beibehalten. Das bedeutet in der Praxis: Der
Bürger kauft für jedes Stück oder Bündel eine Sperrmüllmarke zum Preis von derzeit 5,00 €/Stück.
Die Entscheidung zu dieser Art der Abfuhr fiel 1992 auf der Grundlage des Verursacherprinzips.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass Gebührengerechtigkeit und
Gleichbehandlung mit dieser Abfuhr nicht gewährleistet werden können. Missbrauch ist bei der
jetzigen Praxis alltäglich, wie die, Beispiel gebend für andere Abfuhren der vergangenen Jahre, auf
Seite 2 beigefügten Aufnahmen der Sperrmüllabfuhr vom 27.01.2005 zeigen. Eine Sortierung oder
Zuordnung vor Ort ist in der Praxis nicht durchführbar. Was die Sperrmüllfahrzeuge wegen
fehlender Marken nicht mitnehmen, muss anschließend der Bauhof als wilden Müll abholen und
entsorgen – findet sich kostenmäßig also in den Restmülltonnen wieder.
Die jetzige Praxis hat vier feste Abfuhrtage im Jahr. Mehr Flexibilität ist wünschenswert bei
Mieterwechsel oder Wohnungsauflösungen.
Die Gebühr der jetzigen Sperrmüllmarken ist gebührenrechtlich nicht einwandfrei, beruht sie doch
auf keiner genauen Bemessungsgrundlage. Die jetzige Bemessungsgrundlage heißt: „Stück oder
Bündel, nicht schwerer als zwei Mann heben können“. Eine Kostendeckung der Abfuhr wird über
die Sperrmüllmarken ebenso nicht erreicht.
Auch im Zusammenhang mit einer eventuellen Beteiligung der Gemeinde Inden zum 01.01.2006 an
der RegioEntsorgung GmbH wird eine Umstellung der Sperrmüllabfuhr nach folgendem Muster
wünschenswert:
Der beauftragte Transporteur könnte ein Service- oder Sperrmülltelefon für die Bürger einrichten.
Anhand der dort eingehenden Meldungen können die Touren so zusammengestellt werden, dass sie
Vorlage: 1. Ergänzung
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in einem zeitlich akzeptierbaren Rahmen erfolgen und trotzdem ökonomisch vertretbar sind. Die
Kosten für diese Abfuhr werden auf die Gebühren für die Restmüllgefäße umgelegt.
Dieses System ist für den Bürger einfach zu handhaben, erfordert es lediglich einen einzigen Anruf
und garantiert eine zeitnahe Abholung.
Sperrmüllabfuhr am 27. Januar 2005:
Lucherberg, Hochstraße 23
Inden/Altdorf, Friedensstraße
Inden/Altdorf, Kirchstraße
Inden/Altdorf, Friedensstraße
Vorlage: 1. Ergänzung
Seite - 3 Ergänzung zur Sitzung am 17.11.2005
Bisherige Praxis
Sammlung u. Transport
Entsorgung
44 to x 80 € = 3.500 €
44 to x 193 € = 8.500 €
12.000 €
Gesamtkosten aufgeteilt auf 2.600 Restmülltonnen entspricht 4,62 € je Gefäß. Dem gegenüber
stehen die Einnahmen aus dem Verkauf von 779 Sperrmüllmarken in 2004 in Höhe von 3.895 € das entspricht 1,50 € Kostenminderung je Restmülltonne. Restkosten: 3,12 €/Gefäß
Bei bisheriger Praxis konnte keine Kostendeckung erzielt werden, sondern nur eine
Kostenbeteiligung.
Modell I - Abfuhr mit telefonischer Anmeldung, Finanzierung über Umlage
Schätzwerte 2006:
Erwartete Mengensteigerung bei Abfuhr über Sperrmülltelefon auf 70 to/a. Diese Menge kann in
den Folgejahren rückläufig sein, da nach dem großen Entrümpeln in den ersten Jahren Normalität
erwartet wird.
Sammlung u. Transport
70 to x 80 € = 5.600 €
Entsorgung
70 to x 136 € = 9.500 €
15.100 €
Bei einer Finanzierung der Sperrmüllabfuhr mittels Umlage auf die Restmülltonnen (analog
Finanzierung der Grünabfuhr über die Biotonnengebühr) fallen 5,80 € Kosten je Gefäß an. Für die
Gemeinde Inden entstehen bei diesem Modell keine Verwaltungskosten, da die komplette
Abwicklung ausschließlich über das Servicetelefon des Betriebshofes der RegioEntsorgung AöR
erfolgt.
Für 2,68 € mehr pro Restmüllgefäß hat man einen erheblichen Vorteil im Bereich
Bürgerfreundlichkeit.
Modell II - Abfuhr mit telefonischer Anmeldung, jedoch mit Kostenbeteiligung:
Bestellung des Sperrmülls über Servicetelefon. Nach der Abfuhr erhält die Gemeinde Inden vom
Transporteur die Liste der Adressen, an denen Sperrmüll geholt worden ist. Die Verwaltung erstellt
daraufhin einen Gebührenbescheid über eine pauschale Kostenbeteiligung; angedacht sind 10,00 €
pro Abfuhr bei max. 2 m³. Die Kosten für diesen Verwaltungsaufwand (z.B. Bescheiderstellung,
Kasse usw) können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Konkrete Fallzahlen zur Berechnung der Kostenerstattung liegen nicht vor. Geht man aber von
durchschnittlich 60 Ladestellen je Sperrmüllabfuhr aus bei einer Kostenbeteiligung von 10,00 €,
dann kommen bei 6 Abfuhren im Jahr 360 Fälle zusammen. Das entspricht 3.600 € Einnahmen.
Umgelegt auf 2.600 Restmüllgefäße können 1,39 € je Gefäß kostenmindernd angesetzt werden.
Dem gegenüber steht der zuvor beschriebene Verwaltungsaufwand.