Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
09.04.10, 06:31
Aktualisiert
09.04.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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Regionalniederlassung
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Kontak1:: HerrEisbrüggen
Eigenbetriebe Straßen
z.Hd. Herrn Coenders
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Telefon:
02251/796-184
Fax:
02171/39951-254
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E-Mail:
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thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de
Zeichen:
4400/40. I 0005 OlL 163
(Bei Antworten
Datum:
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bitte angeben.)
28.01.2010
L 163 Friedrich-Ebert-Straße
in Erftstadt-Kierdorf,
Engstellensignalisierung
hier: Ihr Schreiben vom 18.01.2010; AZ.: 66 19-4022/6
Sehr geehrter Herr Coenders,
mit o.g. Schreiben legten Sie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger der
L 163 Friedrich-Ebert-Straße in E.-Kierdorf, eine Untersuchung des Ing.-Büro Dobelmann & Kroke zur Verbesserung der Verkehrssituation im Zuge der Landesstraße zur Stellungnahme vor.
Es ist zutreffend, dass die L 163 im Bereich der Ortslage Kierdorf zwischen den Einmündungen
Matthias-Grell-Straße und Ziesels maar Straße Abschnitte mit einer minimalen Fahrbahnbreite
von knapp unter 5,0 m zwischen den Borden aufweist und gleichzeitig in diesem Bereich die Nebenanlagen teilweise in unzureichender Breite vorhanden sind.
Hingegen ist diese Problematik nicht neu, bereits in den 90er Jahren des letzten Jahrtausends ist
seitens eines Anliegers eine Petition an den Landtag gerichtet worden, in der Verbesserungen für
die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer in diesem Streckenabschnitt gefordert wurden. Schon
damals wurde die Idee einer Engstellensignalisierung verworfen.
Zu den Ausführungen des Ing. Büros bleibt anzumerken, dass richtigerweise zum einen festgestellt wird, dass bei einer Minimalbreite von 4,50 mein Begegnungsverkehr zumindest für Pkw /
Pkw möglich wäre, zum anderen aber bei der Planung davon ausgegangen wird, dass nur eine
Restfahrbahnbreite von 4,0 m vorgehalten werden soll. Dieses hätte zur Folge, dass beim Einund Ausfahren von Fahrzeugen, welche innerhalb des Engstellenbereiches Garagen oder Hofanlagen ( ca. 15 Stück) befahren und dadurch nicht einer Signalisierung unterzogen sind, schon
beim Begegnungsfall Pkw / Pkw zur Nutzung der Nebenanlagen gezwungen wären. Dieses birgt
eine latente Gefährdung der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, welche nicht zu vernachlässigen ist.
-2Straßen.NRW-Betriebssitz.
Postfach 10 16 53, 45816 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de'
E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000,
Steuernummer: 319/5972/0701
Konto-Nr
4005815
.
Regionalniederlassung
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VilIe-Eifel
Jülicher Ring 101 103 . 53879 Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontak1:.ml. ve@strassen.nrw.de
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Neben dem Sicherheits aspekt werden bei der Einrichtung einer Engstellensignalisierung über
eine Strecke von ca. 145 m Länge natürlich auch die, in der Machbarkeitsstudie explizit dargestellten, Rückstaulängen jenseits der 100 m bewirkt. Dieses führt unweigerlich zu einer Steigerung der Lärm- und Abgasemissionen durch Verkehrsbedingte Brems- und Anfahrvorgänge, sowie Belastungen durch im Leerlauf betriebene Motoren während der Rotphasen. Diese würden
lichen Engpassbereich hinaus verursacht, weiche aucn an aen Luranrten aer elnmunaenaen
städtischen Straßen und anliegenden Garagen- und Hofzufahrten zu Behinderungen führen.
Derart restriktive Eingriffe in die Verkehrsabläufe im Zuge einer hoch belasteten klassifizierten
Straße werden seitens des Straßenbaulastträgers als nicht tolerierbar angesehen und deshalb
wird schon im Vorfeld zur Durchführung einer solchen Maßnahme die Zustimmung verweigert.
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