Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
10.05.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
25.05.2005
TOP Ein Ja
Nein
115/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Flurbereinigung;
hier: Einleitung der beschleunigten Zusammenlegung Untere Rur
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Gegen die Einleitung der beschleunigten Zusammenlegung Untere Rur gem. § 91
Flurbereinigungsgesetz erhebt die Gemeinde Inden keine Bedenken.
Begründung:
Vom Wasserverband Eifel-Rur ist beim Amt für Agrarordnung Euskirchen ein so genanntes
Bodenordnungsverfahren eingeleitet worden, mit dem Zweck, das Gewässerauenkonzept Rur in
Teilabschnitten der unteren Rur durch bodenordnungsgemäße Entflechtung der Nutzungskonflikt
zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu unterstützen. Es geht hierbei vorrangig darum,
ökologisch wertvolle Bereiche durch Überführung in das Eigentum des Wasserverbandes dem
privaten landwirtschaftlichen Nutzungsdruck dauerhaft zu entziehen und den hier weichenden
Landwirten geeignete Ersatzwirtschaftsflächen aus anderem Grundvermögen des Wasserverbandes
Eifel-Rur zuzuteilen. Als Tauschflächen stehen im Bereich der Gemeinde Inden die in Anlage
gekennzeichneten Flächen (13,6,7,8,9) zur Verfügung.
Das geplante Bodenordnungsverfahren soll in enger Kooperation mit den betroffenen Landwirten
durchgeführt werden. Dies beinhaltet ebenfalls eine besondere Rücksichtnahme auf die Belange der
Pächter.
Zurzeit wird die Neuordnung zunächst auf Grundstücke aus dem Eigentum des Wasserverbandes
Eifel-Rur begrenzt. Eventuell folgen weitere Verfahrensschritte, die Flächen im Eigentum der
Gemeinde Inden betreffen. Hierfür wird allerdings eine erneute Beteiligung der Gemeinde Inden
notwendig.
Die betroffenen Flächen liegen außerhalb von Entwicklungsbereichen der Gemeinde Inden, so dass
keine Bedenken erhoben werden.