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Beschlussvorlage (Flurbereinigung; hier: Einleitung der beschleunigten Zusammenlegung Untere Rur - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Flurbereinigung;
hier: Einleitung der beschleunigten Zusammenlegung Untere Rur
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 10.05.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.05.2005 TOP Ein Ja Nein 115/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Flurbereinigung; hier: Einleitung der beschleunigten Zusammenlegung Untere Rur - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Gegen die Einleitung der beschleunigten Zusammenlegung Untere Rur gem. § 91 Flurbereinigungsgesetz erhebt die Gemeinde Inden keine Bedenken. Begründung: Vom Wasserverband Eifel-Rur ist beim Amt für Agrarordnung Euskirchen ein so genanntes Bodenordnungsverfahren eingeleitet worden, mit dem Zweck, das Gewässerauenkonzept Rur in Teilabschnitten der unteren Rur durch bodenordnungsgemäße Entflechtung der Nutzungskonflikt zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu unterstützen. Es geht hierbei vorrangig darum, ökologisch wertvolle Bereiche durch Überführung in das Eigentum des Wasserverbandes dem privaten landwirtschaftlichen Nutzungsdruck dauerhaft zu entziehen und den hier weichenden Landwirten geeignete Ersatzwirtschaftsflächen aus anderem Grundvermögen des Wasserverbandes Eifel-Rur zuzuteilen. Als Tauschflächen stehen im Bereich der Gemeinde Inden die in Anlage gekennzeichneten Flächen (13,6,7,8,9) zur Verfügung. Das geplante Bodenordnungsverfahren soll in enger Kooperation mit den betroffenen Landwirten durchgeführt werden. Dies beinhaltet ebenfalls eine besondere Rücksichtnahme auf die Belange der Pächter. Zurzeit wird die Neuordnung zunächst auf Grundstücke aus dem Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur begrenzt. Eventuell folgen weitere Verfahrensschritte, die Flächen im Eigentum der Gemeinde Inden betreffen. Hierfür wird allerdings eine erneute Beteiligung der Gemeinde Inden notwendig. Die betroffenen Flächen liegen außerhalb von Entwicklungsbereichen der Gemeinde Inden, so dass keine Bedenken erhoben werden.