Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
45 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
06.04.10, 11:27
Aktualisiert
06.04.10, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum B 3/2009
21.04.2009
Um weitere Aussagen über die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der Graf-EdmundusStraße (L 162) in Höhe Talstraße treffen zu können, habe ich eine Fußgängerzählung und eine
Kraftfahrzeug-Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.
Am 10.03.2009 habe ich in dem o.g. Bereich in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr
insgesamt 19 querende Fußgänger registriert. 85% der gemessenen Fahrzeuge überschritten
nicht die Geschwindigkeit von 48 kmlh (V 85). Die mittlere Geschwindigkeit aller Fahrzeuge
lag bei 41 kmlh (Vm).
Für die Anlegung eines Fußgängerüberweges reichen die ermittelten Werte entsprechend der
Richtlinie nicht aus. Die gemessenen Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge zeigen, dass sich
der größte Teil der Fahrzeugführer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h
(V zul) hält.
Während eines Ortstermins mit dem Landesbetrieb und der Kreispolizeibehörde wurde eine
ausreichende Übersicht für die querenden Fußgänger an dem o.g. Kreuzungspunkt festgestellt.
Um diese Übersichtlichkeit noch weiter zu verbessern, schlage ich vor, das vorhandene
Halteverbot auf der nördlichen Fahrbahnseite um ca. 2-3 Pkw-Längen zu erweitern.
Zusätzlich soll die vorhandene Zick-Zack-Linie (Zeichen 299 StVO) an der Bushaltestelle
erneuert werden. Beide Maßnahmen sind geeignet, die Verkehrs situation der Fußgänger
schnell und wirkungsvoll zu verbessern. Einer Anordnung steht nichts im Wege.