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Beschlussvorlage (Umgestaltung Knoten L 241/K35 Inden-Lamersdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,8 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Umgestaltung Knoten L 241/K35 Inden-Lamersdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt 66 22 10/4 26.08.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 14.09.2005 Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 19.10.2005 TOP Ein Ja Nein 151/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Umgestaltung Knoten L 241/K 35 in Inden-Lamersdorf zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz Beschlussentwurf: Gegen den vorgelegten Entwurf vom 07.07.2005 für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes mit überfahrbarer Mittelinsel in dem Knotenpunkt L 241/K 35 in Inden-Lamersdorf bestehen seitens der Gemeinde Inden keine Bedenken. Im Rahmen der verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist die Einbahnstraßenregelung für die Frankenstraße aufzuheben. Begründung: Im Zusammenhang mit der Unterbrechung der L 241 und der sich hieraus ergebenden veränderten Verkehrsbedeutung der L 241 im Einmündungsbereich der Mittelstraße wurden seitens des Straßenverkehrssamtes des Kreises Düren Überlegungen angestellt, wie die örtliche Verkehrsführung an die geänderte Situation angepasst werden kann. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die RWE Power AG aufgefordert worden ist, die verbindlich zugesagte Straßenbrücke über die neuverlegte Inde im Bereich der Ortschaft Lamersdorf unverzüglich zu realisieren, um damit die Umfahrung der Ortschaften Lamersdorf, Inden/Altdorf und Lucherberg sicherzustellen. In mehrfach stattgefundenen Erörterungen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie den Vertretern der RWE Power AG liegt nunmehr ein Lösungsvorschlag für einen Kreisverkehr im Entwurf vor. Die vorgelegte Planung wird durch das Ingenieurbüro Zander-Schmelzer in der Sitzung vorgestellt. Träger der Maßnahme sind die RWE Power AG und der Landesbetrieb Straßenbau NRW – Niederlassung Aachen. Die Kosten werden entsprechend einem intern vereinbarten Schlüssel zwischen den beiden verteilt. Der über den Landesbetrieb Straßenbau NRW – Niederlassung Aachen – vorgelegte Entwurf vom 07.07.2005 bedarf grundsätzlich eines Beschlusses des Ausschusses für Gemeindeplanung und – entwicklung. Aufgrund der fristgerechten Abgabe einer Zustimmung wird die Beratung im Bauund Vergabeausschuss vorgezogen.