Daten
Kommune
Inden
Größe
8,8 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
66 22 10/4
26.08.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
14.09.2005
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
19.10.2005
TOP Ein Ja
Nein
151/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Umgestaltung Knoten L 241/K 35 in Inden-Lamersdorf zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz
Beschlussentwurf:
Gegen den vorgelegten Entwurf vom 07.07.2005 für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes mit
überfahrbarer Mittelinsel in dem Knotenpunkt L 241/K 35 in Inden-Lamersdorf bestehen seitens der
Gemeinde Inden keine Bedenken. Im Rahmen der verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist die
Einbahnstraßenregelung für die Frankenstraße aufzuheben.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Unterbrechung der L 241 und der sich hieraus ergebenden veränderten
Verkehrsbedeutung der L 241 im Einmündungsbereich der Mittelstraße wurden seitens des
Straßenverkehrssamtes des Kreises Düren Überlegungen angestellt, wie die örtliche
Verkehrsführung an die geänderte Situation angepasst werden kann. Dies resultiert insbesondere
daraus, dass die RWE Power AG aufgefordert worden ist, die verbindlich zugesagte Straßenbrücke
über die neuverlegte Inde im Bereich der Ortschaft Lamersdorf unverzüglich zu realisieren, um
damit die Umfahrung der Ortschaften Lamersdorf, Inden/Altdorf und Lucherberg sicherzustellen.
In mehrfach stattgefundenen Erörterungen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie
den Vertretern der RWE Power AG liegt nunmehr ein Lösungsvorschlag für einen Kreisverkehr im
Entwurf vor.
Die vorgelegte Planung wird durch das Ingenieurbüro Zander-Schmelzer in der Sitzung vorgestellt.
Träger der Maßnahme sind die RWE Power AG und der Landesbetrieb Straßenbau NRW –
Niederlassung Aachen. Die Kosten werden entsprechend einem intern vereinbarten Schlüssel
zwischen den beiden verteilt.
Der über den Landesbetrieb Straßenbau NRW – Niederlassung Aachen – vorgelegte Entwurf vom
07.07.2005 bedarf grundsätzlich eines Beschlusses des Ausschusses für Gemeindeplanung und –
entwicklung. Aufgrund der fristgerechten Abgabe einer Zustimmung wird die Beratung im Bauund Vergabeausschuss vorgezogen.