Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
426/2004
Datum
Hauptamt
07.01.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.01.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Beschulung der Grundschüler der GGS Inden-Süd ab dem Schuljahr 2005/2006
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, dass die Beschulung der Grundschüler der GGS Inden-Süd ab dem Schuljahr
2005/2006 ausschließlich im Schulgebäude Lucherberg erfolgt.
Begründung:
Bedingt durch sinkende Schülerzahlen und daraus resultierender angepasster Lehrerversorgung, ist
der ordnungsgemäße Schulbetrieb der Grundschüler aus den Ortschaften Lamersdorf, Lucherberg,
Pier und Schophoven ab dem Schuljahr 2005/2006 in den beiden Schulgebäuden in Pier und
Lucherberg nicht mehr möglich. Ab dem Schuljahr 2004/2005 kann nur noch eine Eingangsklasse
gebildet werden. Die Entwicklung der Schülerzahlen ist in den folgenden Jahren tendenziell
sinkend.
Mit der Schulleitung, der Schulaufsicht, der Schulpflegschaft und in mehreren interfraktionellen
Gesprächen wurden die Argumente die für und gegen eine Zusammenlegung der Schüler im
Schulgebäude Lucherberg sprechen ausgetauscht.
Da die zu treffende Entscheidung nicht unter Kostengesichtspunkten zu treffen ist, sondern sich
aus der Zahl der Schüler ergibt, sprechen die überwiegenden Argumente für eine Zusammenlegung
der Schüler im Schulgebäude Lucherberg.
Als Kompromiss wurde mit der Schulaufsicht erreicht, dass für das Schuljahr 2004/2005 die
Lehrerversorgung für 3 Klassen (2.-4. Schuljahr) in Pier und 4 Klassen (1.- 4. Schuljahr)
sichergestellt wird.
Da danach auch nur eine Eingangsklasse gebildet werden kann und ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb mit 2 Schulklassen in einem Gebäude nicht möglich ist, erfolgt ab dem Schuljahr 2005 die
Beschulung aller Grundschüler des Schulbezirks Inden-Süd in Lucherberg.
Auch die Schule ist an einer frühzeitigen Entscheidung interessiert, da dies für die weitere
konzeptionelle Unterrichtsplanung von Bedeutung ist, vor allen Dingen mit Blick auf die
Einführung der flexiblen Schuleingangsphase.
Aus der Verantwortung des Schulträger für einen geordneten Schulbetrieb ist letztlich diese
Entscheidung so zu treffen.
Über die mit der Zusammenlegung der Schüler aus der Ortschaft Pier verbundenen Beeinträchtigungen sind frühzeitig entsprechende Maßnahmen (Bustransfer, mögliche Verbesserungen
der Raum- oder Gebäudeausstattung o.ä.) zu veranlassen.