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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 533/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
108 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
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Inhalt der Datei

Werner Kauth 50259 Pulheim, den 17.11.2010 Mitglied im Bund der Steuerzahler NRW Sinnersdorf August-Imhoff-Str.4 Tel./Fax 02238-7694 Werner.kauth@t-online.de Per Mail Herrn Bürgermeister Frank Keppeler und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Entwurf der NKF-Haushaltssatzung/-plan 2011 hier: Einwendung gemäß §80 GO NW Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in meiner seit 1995 nun 16. Einwendung gegen einen Entwurf der NKF Haushaltsatzung für das Jahr 2011 möchte ich als Angehöriger der Generation der Rentner vorab folgendes anmerken: Wie bereits in meinen Einwendungen gegen den Entwurf für das Haushaltsjahr 2010 ausgeführt, muss es ein Hauptanliegen des Rates sein, die Haushaltspolitik in unserer Stadt Pulheim mehr den je unter Berücksichtigung des § 10 der GO NW zu beraten und zu beschließen. Hier heißt es: „Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen“. Dieses geschieht aktuell in Deutschland und auch bei uns in Pulheim nicht mehr, obwohl die finanziellen Belastungen die Grenzen des Zumutbaren erreicht, wenn nicht sogar bereits überschritten haben. Dazu: war im Kölner Stadtanzeiger vom 6.August 2009 folgendes zu lesen: (Abschrift) 984 Euro Rente im Durchschnitt Der Mittelwert liegt für Beamte bei 2570 Euro im Monat Frankfurt – Die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung haben nach einer Untersuchung der Universität Freiburg einen durchschnittlichen Rentenanspruch von 984 Euro im Monat. Bei den Beamten liegt der Mittelwert der Pensionsansprüche dagegen bei 2570 Euro. Dabei ist aber zu Berücksichtigen, dass die Beamtenberufe in der Regel höhere Qualifikationen verlangen. Knapp 19 Prozent der Erwachsenen haben außerdem Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung. In ihrer Studie für die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, Union Investment, hat die Universität Freiburg die Ansprüche der 20- bis 65 jährigen Bundesbürger in den verschiedenen Regionen untersucht. Danach bekommt ein Beamter aus Trier im Monat durchschnittlich dreieinhalb Mal so viel Pension wie ein Erwerbstätiger aus Dessau an gesetzlicher Rente. Der Erwerbstätige aus der Region Dessau hat im Mittel einen monatlichen Anspruch auf 774 Euro aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist der niedrigste Wert unter den untersuchten Regionen. Spitzenreiter bei den gesetzlichen Renten sind die Menschen in Oberbayern, Stuttgart und Darmstadt mit jeweils 1100 Euro Rentenanspruch. Bei den Beamtenpensionen führt der Bezirk Trier die Rangliste mit durchschnittlich 2775 Euro im Monat an, Schlusslicht ist auch hier Dessau (2113 Euro). Für die Studie habe das Team 20 Millionen Daten zusammengetragen, sagte ihr Leiter Bernd Raffelhüschen. (dpa) -2Diese Berichterstattung trifft zu, wie ich ganz offen an meiner Lebenssituation belegen kann: Ich bin Rentner, Jahrgang 1929, nach dem Studium bis zum 65. Lebensjahr in Industrie und Landesdienst tätig. schwerbehindert, Ehefrau schwerbehindert, beide, da das Familieneinkommen zu niedrig, nicht steuerpflichtig. Dazu folgende Fakten: -Schwerbehinderung. Zum Ausgleich der zusätzlichen finanziellen Belastungen, die ein kranker Mensch zu tragen hat, gewährt das Finanzamt einen pauschalen steuerlichen Freibetrag. Die Ausnutzung dieses Steuerfreibetrages kann von vielen Betroffenen nicht genutzt werden, da das Familieneinkommen für eine Steuerpflicht zu niedrig.. -„Ein-Prozent“ Regelung für chronisch Kranke = Freistellung u.a. von Medikamentenzuzahlungen, von vierteljährlichen Arztpauschalen, und Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten = keine Freistellung von Medikamentenzuzahlungen die über dem Erstattungsbeitrag der Kassen liegen. keine Freistellung bei grünen Rezept - Voraussetzung:für die „Ein-Prozent“ Regelung ist die Vorauszahlung in Hohe von 1 Prozent des Familieneinkommens.. Da das Familieneinkommen für eine Steuerpflicht zu niedrig, ist diese Vorausszahlung nicht absetzbar. -Außergewöhnliche Belastungen z.B. Kosten die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie Zahnersatz, Brille. z.B. Handwerkerleistungen Da das Familieneinkommen zu niedrig, steuerlich nicht absetzbar. Weitere Abgaben- und Steuererhöhungen sind geplant, etwa: - Grundsteuererhöhung - Erhöhung der Krankenbeiträge - Erhöhung des Strompreises um vermutlich 2,1 Prozent - Die Ankündigung von höheren Beiträgen für die Pflegeversicherung Das Gebot unserer Gemeindeordnung, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen zu beachten, wird m.E. nicht beachtet. Deshalb erhebe ich Einwendung gegen die im Produktbereich 012 (Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV) vorgesehene Straßenbaumaßnahmen unter Beteiligung der Bürger gemäß KAG. Begründung: Nach dem bisherigen Verfahren plant die Verwaltung eine Straßenbaumaßnahme. Die Kosten werden im NKF-Entwurf aufgeführt Dieser Entwurf wird vom Rat verabschiedet. Nach Genehmigung der Haushaltssatzung ist somit auch die Maßnahme beschlossen. Im Anschluss dann die Ausschreibung und Vergabe. Mit Baubeginn erhält der Anlieger eine Vorauszahlungsmitteilung, nach der innerhalb von vier Wochen eine Zahlung zu leisten hat. Dabei ist eine Grössenordnung von z.B. über 5.000,00 Euro nicht unüblich. Bestehen rechtliche Bedenken gegen diese Zahlung muss innerhalb von vier Wochen das Verwaltungsgericht angerufen werden. Diese Anrufung entbindet jedoch nicht von der Vorauszahlungsverpflichtung. In Ergänzung zum § 10 GO NW, der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen beinhaltet, sind hilfsweise auch die nachstehenden Ausführungen im § 141 Baugesetzbuch (BauGB) zu sehen. Denn letztlich wird auch hier der Komplex der „nachteiligen Auswirkungen, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung“ oder wie im vorliegenden Fall eines einzelnen Teils einer städtischen Anlage- unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden, grundsätzlich als wichtige Entscheidungskomponente gefordert. -3- In diesem Zusammenhang ist u.a. die eingangs geschilderte Situation eines Rentners zu sehen. Ich fürchte eine finanzielle Überforderung für mich und viele andere mir bekannte Rentner in Pulheim, die sich aus Scham nicht gegen den Etatentwurf wenden wollen. Ich fürchte, dass weitere Belastungen durch die Stadt Pulheim unweigerlich den Kreis der von Altersarmut Betroffenen erweitern wird. Mit freundlichem Gruß gez. Werner Kauth