Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung / Maßnahme Nr. 7 Bereiche Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulationen und Gebührenabrechnungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung / Maßnahme Nr. 7
Bereiche Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulationen und Gebührenabrechnungen) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung / Maßnahme Nr. 7
Bereiche Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulationen und Gebührenabrechnungen)

öffnen download melden Dateigröße: 115 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I / 01 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 07.12.2010 X 21.12.2010 X Frau Liebau (Verfasser/in) 530/2010 nö. S. TOP 23.11.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung / Maßnahme Nr. 7 Bereiche Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulationen und Gebührenabrechnungen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt: Der Vorschlag der Gutachter zur Reduzierung der Stellenausstattung für ÖPNV, Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulationen und -abrechnungen um 0,6 VZÄ wird abgelehnt. Die Stelle 200.09 wird dauerhaft von 25 Stunden / Woche auf 19,5 Stunden / Woche reduziert. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Gutachter haben für den Bereich der Abfallwirtschaft dargestellt, dass sich eine Reduktion des Aufwandes bei der Verwaltung von Mülltonnen, DogStations etc. durch Standardisierung und Einführung elektronischer Informationen und Formulare um 0,3 VZÄ erzielen lasse. Darüber hinaus seien Synergieeffekte bei der Gebührenkalkulation durch Einführung der KLR von 0,2 VZÄ möglich (beides Maßnahmenblatt Nr. 7). Die Untersuchung bezog sich auf den Zeitraum vom 1.Juli 2007 bis 30. Juni 2008. Die Empfehlungen des Gutachtens konnten den Aufwand zur Kalkulation und Berechnung der differenzierten Kanalbenutzungsgebühr nicht berücksichtigen, da diese Aufgabe im Untersuchungszeitraum noch nicht erbracht wurde (Einführung der differenzierten Kanalbenutzungsgebühr im Herbst 2008). Der Rat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2010 beschlossen, die Gutachter zu beauftragen, den Aufwand für die Verwaltung der Mülltonnen sowie den aus der Einführung der differenzierten Kanalbenutzungsgebühr resultierenden Aufwand nochmals zu prüfen. Eine diesbezügliche Anfrage bei den Gutachtern hat ergeben, dass hierfür eine intensivere Prüfung erforderlich wäre, die entsprechende Kosten verursachen würde. Darauf hin hat die Verwaltung den aktuellen zeitlichen Aufwand in diesem Arbeitsbereich zunächst selbst ermittelt und ergänzend das Fachamt um eine differenzierte Stellungnahme gebeten. Zur Erfassung des aktuellen zeitlichen Aufwands hat das Fachamt vom 20. September bis zum 5. November 2010 für das betreffende Sachgebiet tägliche Arbeitsaufzeichnungen erstellt und die jeweiligen Arbeitsinhalte erläutert. Mit den Arbeitsaufzeichnungen und der Stellungnahme des Fachamtes wird die derzeitige Personalausstattung nachvollziehbar und schlüssig begründet. Die Verwaltung hält eine weitere Beauftragung von Gutachtern zur Bewertung des Aufwands für die nach dem Untersuchungszeitraum hinzugekommenen Aufgaben für entbehrlich. Zum 1. Dezember 2009 ist die Personalausstattung im Bereich Abfallwirtschaft bereits von 0,91 VZÄ auf 0,77 VZÄ und mit der Neubesetzung der Stelle ist die Stundenzahl nochmals auf 19,5 Stunden / Woche (0,5 VZÄ) reduziert worden. In diesem Zusammenhang ist auch die Entgeltgruppe von EG 9 TvöD auf EG 6 TvöD herabgesetzt worden. Die Verwaltung hält es auf Grundlage der eigenen Ermittlungen für sachgerecht, dass die betreffende Stelle dauerhaft auf 19,5 Stunden / Woche reduziert wird. Die Verwaltung empfiehlt dem HFA / Rat, dem diesbezüglichen Vorschlag der Gutachter aufgrund der Entwicklung des Sachgebietes sowie der bereits realisierten Reduzierungen bei Wochenstunden und Entgelt der betreffenden Stelle nicht zu folgen. Allgemeiner Hinweis: Personalreduzierungen im Bereich der Gebührenhaushalte einschließlich der Abfallwirtschaft wirken sich nicht entlastend für den städtischen Haushalt aus. -2-