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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 530/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 530/2010 Seite 1 von 3 Erarbeitung von Haushaltskonsolidierungsvorschlägen 2011 bis 2014 ff. Dezernat: 3 Amt: 20 Maßnahme: Kategorie der Maßnahme: Personalausstattung 1. Erhöhung des Personalaufwandes 2. Reduzierung des Personalaufwandes Bezeichnung der Maßnahme: 1. Erhöhung der Stellenausstattung für Kämmerei um 1,36 VZÄ* (*ohne ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen und -abrechnungen) 2. Reduzierung der Stellausstattung für ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen -abrechnungen um 0,6 VZÄ Beschreibung der Maßnahme: 1. Erhöhung der Stellenausstattung für Kämmerei um 1,36 VZÄ* (*ohne ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen und -abrechnungen) Im Aufgabenbereich der Kämmerei (ohne Aufgaben ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen und -abrechnungen) liegt die Personalausstattung bei 9,14 Vollzeitstellen (Stand: Personalerhebung aus dem Jahre 2008). Die Einführung und vielmehr der Betrieb des Neuen Kommunalen Finanzmanagements führt zu einem Zahlenwerk, welches die Vermögenssituation und insbesondere die Lasten an zukünftige Haushalte der Kommunen transparent macht. Die Umstellung auf das NKF verändert die Aufgaben der Kämmerei grundlegend (u.a. Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss). Des Weiteren wird die Kosten- und Leistungsrechnung durch die Kämmerei konzeptionell vorbereitet und soll eingeführt werden. Um die der Kämmerei gestellten Aufgaben des NKF sowie der Kosten- und Leistungsrechnung einwandfrei und termingerecht zu erfüllen, ist eine Aufstockung der Personalkapazitäten um 1,36 VZÄ unabdingbar. 2. Reduzierung der Stellausstattung für ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen -abrechnungen um 0,6 VZÄ Bereich ÖPNV Die Empfehlung, den AST-Verkehr zu streichen, hat zur Folge, dass der personelle Aufwand zur Planung des AST-Verkehrs in der Verwaltung entfällt. Somit wären 0,05 VZÄ zu streichen. 1 Bereich Abfallwirtschaft Die bei der Stadt Pulheim verbleibenden Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft werden derzeit mit einem Aufwand von 0,91 VZÄ erledigt. Auf Basis der tatsächlich notwendigen durch die Stadt zu erledigenden Aufgaben und der Standardisierung der Aufgaben durch bspw. elektronische Informationen sowie die Reduktion der Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Mülltonnen, DogStations etc. lässt sich der Aufwand um 0,3 VZÄ senken. Bereich Gebührenkalkulationen und -abrechnungen 1 Wird Empfehlung Nr. 5 (Streichung Anrufsammeltaxi) beschlossen, ergibt sich automatisch eine Reduktion um 0,05 VZÄ. Anlage zur Beschlussvorlage 530/2010 Seite 2 von 3 Derzeit ist für den Bereich Gebührenkalkulation ein Aufwand von 0,22 VZÄ vorgesehen. Zukünftig ergibt sich durch die Kosten- und Leistungsrechnung und das NKF, dass für die Kalkulation der Gebühren im Rahmen der Gebührenhaushalte wesentlich weniger Aufwand betrieben werden muss. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass aus der doppelten Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung bereits die relevanten Informationen zur Gebührenermittlung abgelesen werden können. Daher lässt sich der Aufwand um 0,2 VZÄ absenken. Produkt: 001.010.001 Finanzmanagement und Rechnungswesen 012.003.001 ÖPNV 011.001.001 Abfallwirtschaft Struktureller Haushaltseffekt 2011 2012 2013 2014 ff. Ertragssteigerung in EUR - - - - Reduzierung Personalaufwendungen in EUR 22.200 33.400 33.400 33.400 - - - - 75.600 75.600 75.600 75.600 - - - - 53.400 42.200 42.200 42.200 -0,402 -0,604 +1,363 - - +1,36 55.6005 55.600 - - Reduzierung sonstiger Aufwendungen in EUR Steigerung Personalaufwendungen in EUR Steigerung sonstiger Aufwendungen in EUR Saldiertes Ergebnis in EUR Stellenanteil in VZÄ Stellenwert (Kosten Arbeitsplatz) Beschreibung der Wirkung durch das Fachamt: 1. Erhöhung der Stellenausstattung für Kämmerei um 1,36 VZÄ* (*ohne ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen und -abrechnungen) Nach Einführung einer flächendeckenden KLR ist eine bessere Unterstützung der strategischen Steuerung von Politik und Verwaltungsleitung gewährleistet. Durch die beschriebene Personalverstärkung kann das Ziel einer termingerechteren Erfüllung der mit Einführung von NKF ständig gewachsenen Kämmereiaufgaben besser erfüllt werden. 2. Reduzierung der Stellausstattung für ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen -abrechnungen um 0,6 VZÄ 2 Für Maßnahme 2: Absenkung der Personalaufwendungen in den Bereichen, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen -abrechnungen Für Maßnahme 1: Erhöhung der Personalausstattung in Kämmerei 4 Der Start für die Kosten- und Leistungsrechnung ist im Jahr 2011 vorgesehen. Daher kann in 2012 auf valide Werte zurückgegriffen werden, die eine weitere Reduktion des Aufwandes im Bereich Gebührenkalkulation rechtfertigen 5 Ausgangswert 40.000 € pro Vollzeitstelle zzgl. 15.600 € Sachkosten pro Vollzeitstelle = 55.600 € 3 Anlage zur Beschlussvorlage 530/2010 Seite 3 von 3 Bereich ÖPNV Bei Wegfall des AST-Verkehrs ist eine Reduzierung der Stellenausstattung um 0,05 VZÄ sachgerecht. Bereich Abfallwirtschaft Bei Reduzierung der bisherigen Personalausstattung von 0,91 VZÄ um die vorgeschlagenen 0,3 VZÄ könnte die Aufgabe „Beratungs- und Konfliktgespräche mit Bürgern“ (0,22 VZÄ) nicht mehr vom Fachamt durchgeführt und müsste ausschließlich vom Abfallberatungszentrum (PAZ) erledigt werden. Da dies auch ein Controlling der beauftragten Abfallentsorgungsunternehmen und des PAZ beinhaltet, müssen Qualitätsverluste und Leistungsstörungen befürchtet werden. Eine Standardisierung der vorgeschlagenen Mülltonnenverwaltung sowie elektronischer Informationen und Formulare wirkt sich Aufwand reduzierend lediglich beim PAZ aus. Eine Reduzierung der Personalausstattung um 0,06 VZÄ durch Wegfall der Entsorgungsgemeinschaften ist sachgerecht. Bereich Gebührenkalkulationen und -abrechnungen Für diesen Bereich sind insgesamt 0,22 VZÄ ausgewiesen. Bei einer Reduzierung von 0,20 VZÄ verbleiben lediglich 0,02 VZÄ. Damit kann die Aufgabe auch bei KLR und NKF im Normalbetrieb - bis auf die Satzungspflege - nicht erfüllt werden. Eine externe Beauftragung mit einem höheren finanziellen Aufwand wäre erforderlich. Allgemeiner Hinweis Personalreduzierungen im Bereich der Gebührenhaushalte einschließlich der Abfallwirtschaft wirken sich nicht entlastend für den städtischen Haushalt aus. Beschlussvorschlag: 1. Die Stellenausstattung in dem Aufgabenbereich Kämmerei ist um 1,36 VZÄ aufzustocken. 2. Die Bereiche ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulation und -abrechnungen sind im Jahr 2011um 0,40 und ab dem Jahr 2012 um weitere 0,20 auf einen Zielwert von insgesamt 0,60 VZÄ zu reduzieren.