Daten
Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 530/2010
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Erarbeitung von Haushaltskonsolidierungsvorschlägen 2011 bis 2014 ff.
Dezernat: 3
Amt: 20
Maßnahme:
Kategorie der Maßnahme:
Personalausstattung
1. Erhöhung des Personalaufwandes
2. Reduzierung des Personalaufwandes
Bezeichnung der Maßnahme:
1. Erhöhung der Stellenausstattung für Kämmerei um 1,36 VZÄ*
(*ohne ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen und -abrechnungen)
2. Reduzierung der Stellausstattung für ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen
-abrechnungen um 0,6 VZÄ
Beschreibung der Maßnahme:
1. Erhöhung der Stellenausstattung für Kämmerei um 1,36 VZÄ*
(*ohne ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen und -abrechnungen)
Im Aufgabenbereich der Kämmerei (ohne Aufgaben ÖPNV, Abfallwirtschaft und
Gebührenkalkulationen und -abrechnungen) liegt die Personalausstattung bei 9,14
Vollzeitstellen (Stand: Personalerhebung aus dem Jahre 2008).
Die Einführung und vielmehr der Betrieb des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
führt zu einem Zahlenwerk, welches die Vermögenssituation und insbesondere die Lasten
an zukünftige Haushalte der Kommunen transparent macht. Die Umstellung auf das NKF
verändert die Aufgaben der Kämmerei grundlegend (u.a. Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss).
Des Weiteren wird die Kosten- und Leistungsrechnung durch die Kämmerei konzeptionell
vorbereitet und soll eingeführt werden.
Um die der Kämmerei gestellten Aufgaben des NKF sowie der Kosten- und
Leistungsrechnung einwandfrei und termingerecht zu erfüllen, ist eine Aufstockung der
Personalkapazitäten um 1,36 VZÄ unabdingbar.
2. Reduzierung der Stellausstattung für ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen
-abrechnungen um 0,6 VZÄ
Bereich ÖPNV
Die Empfehlung, den AST-Verkehr zu streichen, hat zur Folge, dass der personelle
Aufwand zur Planung des AST-Verkehrs in der Verwaltung entfällt. Somit wären 0,05 VZÄ
zu streichen. 1
Bereich Abfallwirtschaft
Die bei der Stadt Pulheim verbleibenden Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft werden
derzeit mit einem Aufwand von 0,91 VZÄ erledigt. Auf Basis der tatsächlich notwendigen
durch die Stadt zu erledigenden Aufgaben und der Standardisierung der Aufgaben durch
bspw. elektronische Informationen sowie die Reduktion der Verwaltungsaufgaben in den
Bereichen Mülltonnen, DogStations etc. lässt sich der Aufwand um 0,3 VZÄ senken.
Bereich Gebührenkalkulationen und -abrechnungen
1
Wird Empfehlung Nr. 5 (Streichung Anrufsammeltaxi) beschlossen, ergibt sich automatisch eine Reduktion um 0,05 VZÄ.
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Derzeit ist für den Bereich Gebührenkalkulation ein Aufwand von 0,22 VZÄ vorgesehen.
Zukünftig ergibt sich durch die Kosten- und Leistungsrechnung und das NKF, dass für die
Kalkulation der Gebühren im Rahmen der Gebührenhaushalte wesentlich weniger Aufwand
betrieben werden muss. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass aus der doppelten
Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung bereits die relevanten Informationen
zur Gebührenermittlung abgelesen werden können.
Daher lässt sich der Aufwand um 0,2 VZÄ absenken.
Produkt:
001.010.001
Finanzmanagement und Rechnungswesen
012.003.001
ÖPNV
011.001.001
Abfallwirtschaft
Struktureller Haushaltseffekt
2011
2012
2013
2014 ff.
Ertragssteigerung in EUR
-
-
-
-
Reduzierung Personalaufwendungen in EUR
22.200
33.400
33.400
33.400
-
-
-
-
75.600
75.600
75.600
75.600
-
-
-
-
53.400
42.200
42.200
42.200
-0,402
-0,604
+1,363
-
-
+1,36
55.6005
55.600
-
-
Reduzierung sonstiger
Aufwendungen in EUR
Steigerung Personalaufwendungen in EUR
Steigerung sonstiger
Aufwendungen in EUR
Saldiertes Ergebnis in EUR
Stellenanteil in VZÄ
Stellenwert (Kosten Arbeitsplatz)
Beschreibung der Wirkung durch das Fachamt:
1. Erhöhung der Stellenausstattung für Kämmerei um 1,36 VZÄ*
(*ohne ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen und -abrechnungen)
Nach Einführung einer flächendeckenden KLR ist eine bessere Unterstützung der
strategischen Steuerung von Politik und Verwaltungsleitung gewährleistet.
Durch die beschriebene Personalverstärkung kann das Ziel einer termingerechteren
Erfüllung der mit Einführung von NKF ständig gewachsenen Kämmereiaufgaben besser
erfüllt werden.
2. Reduzierung der Stellausstattung für ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen
-abrechnungen um 0,6 VZÄ
2
Für Maßnahme 2: Absenkung der Personalaufwendungen in den Bereichen, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulationen -abrechnungen
Für Maßnahme 1: Erhöhung der Personalausstattung in Kämmerei
4
Der Start für die Kosten- und Leistungsrechnung ist im Jahr 2011 vorgesehen. Daher kann in 2012 auf valide Werte zurückgegriffen werden,
die eine weitere Reduktion des Aufwandes im Bereich Gebührenkalkulation rechtfertigen
5
Ausgangswert 40.000 € pro Vollzeitstelle zzgl. 15.600 € Sachkosten pro Vollzeitstelle = 55.600 €
3
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Bereich ÖPNV
Bei Wegfall des AST-Verkehrs ist eine Reduzierung der Stellenausstattung um 0,05 VZÄ
sachgerecht.
Bereich Abfallwirtschaft
Bei Reduzierung der bisherigen Personalausstattung von 0,91 VZÄ um die
vorgeschlagenen 0,3 VZÄ könnte die Aufgabe „Beratungs- und Konfliktgespräche mit
Bürgern“ (0,22 VZÄ) nicht mehr vom Fachamt durchgeführt und müsste ausschließlich vom
Abfallberatungszentrum (PAZ) erledigt werden. Da dies auch ein Controlling der
beauftragten Abfallentsorgungsunternehmen und des PAZ beinhaltet, müssen
Qualitätsverluste und Leistungsstörungen befürchtet werden.
Eine Standardisierung der vorgeschlagenen Mülltonnenverwaltung sowie elektronischer
Informationen und Formulare wirkt sich Aufwand reduzierend lediglich beim PAZ aus.
Eine Reduzierung der Personalausstattung um 0,06 VZÄ durch Wegfall der
Entsorgungsgemeinschaften ist sachgerecht.
Bereich Gebührenkalkulationen und -abrechnungen
Für diesen Bereich sind insgesamt 0,22 VZÄ ausgewiesen. Bei einer Reduzierung von 0,20
VZÄ verbleiben lediglich 0,02 VZÄ. Damit kann die Aufgabe auch bei KLR und NKF im
Normalbetrieb - bis auf die Satzungspflege - nicht erfüllt werden. Eine externe Beauftragung
mit einem höheren finanziellen Aufwand wäre erforderlich.
Allgemeiner Hinweis
Personalreduzierungen im Bereich der Gebührenhaushalte einschließlich der
Abfallwirtschaft wirken sich nicht entlastend für den städtischen Haushalt aus.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellenausstattung in dem Aufgabenbereich Kämmerei ist um 1,36 VZÄ
aufzustocken.
2. Die Bereiche ÖPNV, Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulation und -abrechnungen sind
im Jahr 2011um 0,40 und ab dem Jahr 2012 um weitere 0,20 auf einen Zielwert von
insgesamt 0,60 VZÄ zu reduzieren.