Daten
Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 410
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
07.12.2010
X
21.12.2010
X
Frau Unger
(Verfasser/in)
524/2010
nö. S. TOP
22.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Zuschüsse kulturtragende Vereine und ähnl. Vereinigungen
hier: Verzicht auf Zuschüsse zu den Karnevalsumzügen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- 3.600 €
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
- 3.600 €
€
€
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt
die Kürzung des Haushaltsansatzes 004 001 002 / 5318070 Zuschüsse kulturtragende Vereine
und ähnl. Vereinigungen für 2011 um 3.600 € auf insgesamt 13.400 €.
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ERLÄUTERUNGEN:
Gemäß Ratsbeschluss vom 09.11.2010 zu Vorlage Nr. 394/2010 haben sich Vertreter der
Verantwortlichen für die Karnevalsumzüge im Stadtgebiet mit Vertreter/innen der Stadt zu
einem gemeinsamen Gespräch getroffen, um eine Reduzierung von Bauhofleistungen, die
bei der Reinigung von Karnevalsumzügen entstehen, herbeizuführen.
Ergebnis dieser Gesprächsrunde, die am 17.11.2010 stattfand, war zum einen ein Verzicht
auf die bisherigen Zuwendungen der Stadt zu den Karnevalsumzügen. Dies macht einen
Betrag von 3.600 € aus. Zum anderen werden sich die Verantwortlichen in Zusammenarbeit
mit dem Leiter des Bauhofes bemühen, sukzessive eine Reduzierung von Personal und
Fahrzeugen, die vor und während der Umzüge eingesetzt werden, vorzunehmen. Für die in
2011 stattfindenden Umzüge ist hier bereits eine verantwortliche Reduzierung vorgesehen.
Der Umfang wird derzeit ermittelt.
Ein Wegfall sämtlicher Leistungen des Bauhofes für die Reinigung von Straßen und Gehwegen nach den Karnevalsumzügen ist auszuschließen, da eine Verkehrssicherheitspflicht besteht. Dies macht einen Anteil in Höhe von ca. 50 % der Kosten aus.
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