Daten
Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III/220
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
07.12.2010
X
21.12.2010
X
Herr Thienen
(Verfasser/in)
509/2010
nö. S. TOP
16.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Pulheim.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hat der Rat in seiner Sitzung am
06.07.2010 (TOP I.2) beschlossen, die Steuersätze der Hundesteuersatzung wie folgt zu erhöhen:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen
Gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 75 € (z. Zt. 59 €)
b) zwei Hunde gehalten werden 90 € je Hund (z. Zt. 71 €)
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105 € je Hund (z. Zt. 83 €).
Diese Erhöhung führt zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 60.000 €.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Hundesteuersatzung der Stadt Pulheim v.
03.09.1997 mit Wirkung vom 01.01.2011entsprechend angepasst.
Neben der Anpassung der Steuersätze enthält die als Anlage beigefügte Neufassung (Anlage 1)
der Hundesteuersatzung noch einige redaktionelle Änderungen gegenüber der zur Zeit gültigen
Hundesteuersatzung. Die Änderungen sind der ebenfalls beigefügten Synopse zu entnehmen
(Anlage 2).
-2-