Daten
Kommune
Pulheim
Größe
249 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
16.11.10, 18:36
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/512
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
25.11.2010
X
07.12.2010
X
21.12.2010
X
Sascha Berger
(Verfasser/in)
494/2010
nö. S. TOP
4
04.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Haushaltskonsolidierung
Schließung des Spielplatzes "Ludwig-Richter-Straße"
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Fraktion Bürgerverein
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, der Spielplatz „Ludwig-Richter-Straße“ in Pulheim
(Bezirk 14 / Nummer: 1403) wird in seiner jetzigen Form beibehalten.
ERLÄUTERUNGEN:
Spielplatz „Ludwig-Richter-Straße“ in Pulheim
Schreiben des Herrn Helmut Bruckmann vom 21.09.2010
-1-
Der Spielplatz „Ludwig-Richter-Straße“ liegt zusammen mit den Spielplätzen „Albrecht-Dürer-Straße„ und
„Paul-Klee-Straße“ sowie dem Bolzplatz „Albrecht-Dürer-Straße“ im Spielplatzbezirk 14.
Die im Antrag des Bürgervereins geforderte Schließung des Spielplatzes kann aus Sicht des Fachamtes aus
unterschiedlichen Gründen nicht befürwortet werden.
Mit Stand zum 27.10.2010 stellt sich die Einwohnerzahl im Bezirk 14, in dem sich der Spielplatz LudwigRichter Str. befindet, wie folgt da:
-2-
Datenauszug (KDVZ) vom 27.10.2010
Einwohner im Bezirk 14 (Gesamt):
Kinder im Alter von 0 – 14 Jahre:
Jugendliche im Alter von 15 – 18 Jahre:
Personen des Jahrgangs 1950 und Älter:
1287
123
48
614
Wie aus diesen Zahlen zu ersehen ist, sind insgesamt 9,5% der dort lebenden Einwohner im Alter von 0 – 14
Jahre.
Im Weiteren sind ca. 47% aus den Jahrgängen 1950 und älter. Diese Jahrgänge können der „Großelterngeneration“ zugerechnet werden. Die bisherigen Erfahrungen des Jugendamtes zeigen, dass sich Baugebiete
bezüglich ihrer Altersstruktur in Wellenbewegungen verhalten. Dies bedeutet, dass die ersichtliche Anzahl der
älteren Jahrgänge mittelfristig wieder durch junge Familien mit Kindern abgelöst werden. Die Spielplatzbedarfsplanung berücksichtigt zwar stets einen demographischen Faktor, ist von Ihrer Ausrichtung her jedoch
auf Langfristigkeit ausgelegt.
Der im Antrag geschilderten Thematik „Jugendliche“ wird von Seiten des Fachamtes unterschiedlich begegnet. Einer der konzeptionellen Kernpunkte ist die Entzerrung. Dies bedeutet für Jugendliche unterschiedliche
und vielfältige Aufenthaltsorte (wie z. B. Skate- und Bolzflächen) zu schaffen um die dauerhafte Fixierung auf
eine Örtlichkeit zu verhindern. Alle bisherigen Erfahrungen mit Jugendtreffpunkten zeigen allerdings, dass es
kein vorab planbares und damit wirksames Verfahren zur Lenkung der von den Jugendlichen präferierten und
aufgesuchten Treffpunkte gibt. Jugendliche halten sich dort auf, wo es ihnen gerade am bequemsten erscheint und wo sie ihre wechselnden Interessen am ehesten realisiert sehen.
Die Stilllegung einzelner Spielplätze – sollten sie denn vorübergehend als Aufenthaltsfläche genutzt werden führt in diesem Sinne nur zu einem vermehrten Aufsuchens der verbleibenden Aufenthaltsmöglichkeiten. Die
Grünfläche ist der Mitarbeiterin der Mobilen Jugendarbeit Pulheim mitgeteilt, welche den Platz nach Möglichkeit aufsucht um mit den Jugendlichen in Kontakt zu treten und im Bedarfsfall sozial adäquate Verhaltensweisen mit den Jugendlichen zu vereinbaren.
Das Thema Versetzung des Spielgerätes war bereits Gegenstand einer Beschlussfassung in der 8. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim am 20.09.2005. Seinerzeit hat die Verwaltung ermittelt, dass die Versetzung und
der Aufbau an neuer Stelle rund 12.000€ kosten würde. Somit entstünde nur ein geringer Einspareffekt bezogen auf die Neuanschaffung von entsprechenden Spielgeräten. Aufgrund dieses Hinweises hat der Rat seinerzeit die Versetzung des Spielgerätes abgelehnt.
Der Spielplatz an der Ludwig-Richter-Straße ist durch seine Beschaffenheit der einzige Spielplatz im Kernort
Pulheim welcher über eine naturnahe Ausstattung verfügt. Das Fachamt sieht es als Verpflichtung an, diesen
Platz für spielende Kinder weiterhin zugänglich zu halten.
Die Kontrollen des Bauhofes haben für diesen Spielplatz keine Vandalismusspuren ergeben, welche über das
übliche Maß an Gebrauchsspuren hinaus gehen. Das tatsächlich erhöhte Aufkommen im Rahmen der Müllbeseitigung lässt aus Sicht des Fachamtes auf eine hohe Nutzungsfrequenz unterschiedlicher Altersgruppen
schließen. Dies kann als Zeichen gewertet werden, dass der Spielplatz stark frequentiert wird.
Abschließend weist das Fachamt noch darauf hin, dass das Herausgreifen einzelner Spielplätze aufgrund
subjektiver Kriterien das Gesamtkonzept in Form des Jugendhilfeplanes, Teilplan Spielplätze in Frage stellen
würde.
Die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes – Teilplan Spielplätze wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner
ersten Sitzung 2011 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
-3-