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Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 26 -Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.11.2010 X 07.12.2010 X 21.12.2010 X Herr Batist (Verfasser/in) 490/2010 nö. S. TOP 03.11.2010 (Datum) BETREFF: Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 3.738.000 € 0€ - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 3.738.000€ € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Bereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt, der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2011 Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 3.738.000 € zur Verfügung zu stellen und entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Prioritäten 1 und 2 zu verwenden (Anlage 1). Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Für das Jahr 2011 stehen nach der aktuellen Finanzplanung Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 3.738.000 € zur Verfügung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden hiervon rd. 900.000 € benötigt, um diese in 8 Einzelbudgets aufzuteilen und den Objektbetreuern für sog. Kleinreparaturen zur Verfügung zu stellen. Hierunter sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die ein Volumen von jeweils 5.000 € nicht überschreiten. Für Wartungen sind weitere 170.000 € vorgesehen. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.) finanziert. Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels o.ä.) muss eine Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten werden. Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem alle Maßnahmen enthält, die schon für die Jahre 2009 und 2010 mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten. Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet: Priorität Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum 1 Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich Priorität Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Opti2 mierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen Priorität Sinnvolle Maßnahme die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung 3 dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2) Priorität Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch 4 ohne Umsetzung gewährleistet Im Jahr 2010 konnten ausschließlich Maßnahmen mit der Priorität 1 finanziert werden. Für das kommende Jahr wird die Umsetzung für die Maßnahmen mit den Prioritäten 1 und 2 vorgeschlagen. In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 3 und 4 aufgelistet, die mit den im kommenden Jahr verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben. Ob und in welchem zeitlichen Rahmen die vorstehend aufgeführten sowie die aus dem laufenden Jahr noch nicht abgeschlossen Baumaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen bewältigt werden können, wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des LHA mit einer gesonderten Vorlage darstellen. -2-