Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 26 -Ba
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.11.2010
X
07.12.2010
X
21.12.2010
X
Herr Batist
(Verfasser/in)
490/2010
nö. S. TOP
03.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
3.738.000 €
0€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
3.738.000€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Bereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt,
der Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
für das Haushaltsjahr 2011 Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 3.738.000 € zur Verfügung zu
stellen und entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Prioritäten
1 und 2 zu verwenden (Anlage 1).
Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Für das Jahr 2011 stehen nach der aktuellen Finanzplanung Bauunterhaltungsmittel in Höhe von
3.738.000 € zur Verfügung.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden hiervon rd. 900.000 € benötigt, um diese in 8
Einzelbudgets aufzuteilen und den Objektbetreuern für sog. Kleinreparaturen zur Verfügung zu
stellen. Hierunter sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die ein Volumen von
jeweils 5.000 € nicht überschreiten.
Für Wartungen sind weitere 170.000 € vorgesehen. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.)
finanziert.
Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels o.ä.) muss eine
Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten werden.
Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer
Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als
auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem
alle Maßnahmen enthält, die schon für die Jahre 2009 und 2010 mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten.
Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien
zugeordnet:
Priorität Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum
1
Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich
Priorität Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Opti2
mierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen
Priorität Sinnvolle Maßnahme die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung
3
dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2)
Priorität Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch
4
ohne Umsetzung gewährleistet
Im Jahr 2010 konnten ausschließlich Maßnahmen mit der Priorität 1 finanziert werden. Für das
kommende Jahr wird die Umsetzung für die Maßnahmen mit den Prioritäten 1 und 2 vorgeschlagen.
In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 3 und 4 aufgelistet, die mit den im kommenden Jahr verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese
Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben.
Ob und in welchem zeitlichen Rahmen die vorstehend aufgeführten sowie die aus dem laufenden
Jahr noch nicht abgeschlossen Baumaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen bewältigt werden können, wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des LHA mit einer
gesonderten Vorlage darstellen.
-2-