Daten
Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 26 - 2
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.11.2010
X
07.12.2010
X
21.12.2010
X
Herr Semisch
(Verfasser/in)
472/2010
nö. S. TOP
4
28.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Neubau Feuerwehrhaus Geyen
- Vorstellung der Entwurfspläne
- Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
1.050.000,-€
945.000,-€ + 105.000,-€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Entwurfspläne vom 03.11.2010 und
die Kostenschätzung zur Kenntnis und gibt die Planung zur Ausführung frei
2.
Der LHA empfiehlt, der HFA empfiehlt, der Rat beschließt
die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei
dem investivem Konto M26090013 „Neubau eines Feuerwehrhauses in Geyen“ i.H.v.
105.000 €. Zur Deckung sollen Minderaufwendungen bei folgenden investiven Konten
herangezogen werden:
o M26770002 „Beseitigung von Brandschutzmängeln an Grundschulen“
75.000 €
o M26050008 „Beseitigung von Brandschutzmängeln im SZ Brauweiler“
30.000 €
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
1.Entwurf:
Auf der Grundlage des Vergabebeschlusses des HFA vom 14.09.2010 wurde das Ingenieurbüro
K-Plan als Generalplaner beauftragt. In der Zwischenzeit wurde mit den Nutzern und den beteiligten Ämtern der beigefügte Entwurf inklusive der hinterlegten Bauleistungen abgestimmt.
Die erarbeitete Entwurfsvariante hatte noch Auswirkungen auf den Entwurf des entsprechenden
Bebauungsplanes, welcher inzwischen im UPA vorgelegt und zur Offenlage freigegeben wurde.
Die Entwurfspläne werden im Rahmen der Sitzung mündlich erläutert.
2 Kosten:
Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrhauses lagen bisher lediglich als Grobkostenschätzung
nach BKI (Berechnung über m² nach dem aktuellen Baukostenindex) vor.
Nach der Grundlagenermittlung aus dem B-Plan-Verfahren (Festlegung der bau- und planungsrechtlichen Grundlagen durch Aufstellen eines gültigen Bebauungsplanes) und unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorgaben (Schallschutzgutachten mit konkreten Festlegungen, Vorgaben zu Grünflächen und deren Lage, Abstandsflächen etc.) sowie der Vorgaben des Planungs-,
und Tiefbauamtes (Lage und Anzahl der Zufahrt(en), Abstände zu Nachbargrundstücken, Höhen
der Schallschutzwälle etc), wurde der beigefügte Entwurf entwickelt und die damit verbundenen
Kosten ermittelt.
Hierbei haben sich Kostensteigerungen insbesondere dadurch ergeben, dass der B-Plan u.a. notwendige Festsetzungen zu den Außenanlagen trifft, die zum Zeitpunkt der Kostenschätzung nach
BKI noch nicht vorlagen.
Darüber hinaus steigen die Kosten der Haustechnik nach Präzisierung der Planung, die allerdings
durch Aufwandsreduzierungen in anderen Kostengruppen kompensiert werden können. Näheres
ergibt sich aus der beigefügten Gegenüberstellung (s. Anlage 2).
In der Summe übersteigen die Kosten das vorgegebene Budget von 945.000 € um rd. 105.000 €.
Dabei liegen die Baukosten für das Gebäude des Feuerwehrhauses bei ca. 830.000,-- € und die
Kosten für Außenanlagen etc. bei ca. 220.000,-€.
Die Verwaltung schlägt vor den Mehrbedarf entsprechend der Beschlussempfehlung überplanmäßig bereit zu stellen.
-2-