Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage
-
Einzelfallsatzung
vom
gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NordrheinWestfalen in Verbindung mit 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12.12.2005 für bestimmte
Wohnwege im Bereich der Anlage „Starenweg im Abschnitt von Drosselweg bis
Sinnersdorfer Straße“ in Pulheim
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.2009 (GV. NRW. S. 394) in Verbindung mit § 4 Abs.
5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12.12.2005 hat der Rat der
Stadt Pulheim in seiner Sitzung am
folgende Einzelfallsatzung beschlossen:
Im Bereich der Stichwege mit den katasteramtlichen Bezeichnungen Gemarkung Pulheim,
Flur 10,
Flurstück 827, Starenweg 61 – 67
Flurstück 1331, Starenweg 69 – 81
Flurstück 1330, Starenweg 83 - 95
Flurstück 1329, Starenweg 97 - 109
Flurstück 1328, Starenweg 111 - 121
wurde die Straßenbeleuchtungseinrichtung erneuert und bezüglich der Ausleuchtung
verbessert.
Nach Maßgabe des § 8 KAG und der Vorschriften der Satzung der Stadt Pulheim sind die
Eigentümer /Erbbauberechtigten hiervon erschlossener Grundstücke zur Zahlung von
Straßenbaubeiträgen heranzuziehen
I
Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach § 4 Abs. 1 Satz 2 wird auf 70 v.H.
festgesetzt.
II
Diese Einzelfallsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Die durch diese Einzelfallsatzung nicht geänderten Bestimmungen der KAG-Satzung bleiben
weiterhin in Kraft.