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Mitteilungsvorlage (Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:37
Aktualisiert
18.03.11, 11:58
Mitteilungsvorlage (Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion) Mitteilungsvorlage (Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II / 40 / 400 (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.03.2011 Frau Ilona Bunk (Verfasser/in) ö. S. X 90/2011 nö. S. TOP 2 28.02.2011 (Datum) BETREFF: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion Veranlasser: SPD-Fraktion, Antrag vom 16.09.2010 (Anlage 1) SACHSTANDSBERICHT: Der zur Behandlung im BKS am 23.11.2010 vorgesehene Antrag der SPD-Fraktion wurde in Abstimmung mit dem Fraktionsvorsitzenden auf die Sitzung am 22.03.2011 verlegt, da die Referentin Frau Monika Wallbrecht /Rektorin Grundschule Pannesheide zu diesem Termin verhindert war. Sowohl Frau Wallbrecht als auch die beiden anderen Referenten – Herr Wilfried Kölzer, LVR-Rheinland / Stabsstelle Inklusion und Herr Dr. Rudolf Reinsch, Förderschule Brauweiler / Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF) – haben ihr Kommen für die anstehende Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit zugesagt. Frau Wallbrecht wird von ihrer Strategie und ihren Erfahrungen über den an ihrer Schule praktizierten gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder berichten. Herr Kölzer wurde darum ersucht, die Position des Landschaftsverbandes hinsichtlich der inklusiven Beschulung und der Erwartungen an das Schulministerium bezüglich des vorgesehenen Inklusionspapiers darzulegen. Darüberhinaus wurde er um Ausführungen zu der angedachten Einbeziehung der Körperbehindertenschule Brauweiler ersucht. Herr Dr. Reinsch wird über die bisherigen Erfahrungen der Schule als Kompetenzzentrum, speziell über die Unterrichtung behinderter Kinder in Regelschulen berichten und die organisatorischen Maßnahmen für diese Beschulung vorstellen. Zur Einführung in das Thema sind nachstehend Begriffsdefinitionen, Äußerungen des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Schulministeriums NRW sowie letztlich Hinweise zum Kompetenzzentrum aufgeführt. Laut Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Träger staatlicher Gewalt dazu verpflichtet, die Konvention zur Inklusion im Schulbereich umzusetzen. Die Inklusion unterscheidet sich von der bisher gängigen Integration wie folgt: Inklusion will die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen dahingehend, dass die Unterschiedlichkeit der Menschen zur Normalität wird. Integration strebt die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die bestehende Gesellschaft an. -1- Auf die schulische Pädagogik bezogen bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf bisher in das bestehende Schulsystem eingepasst (integriert) werden, während sich bei der Inklusion das Schulsystem der Schülerschaft anpasst, also alle Kinder unabhängig von ihren unterschiedlichen Fähigkeiten an- und aufnimmt. Näheres hierzu siehe die beigefügten Ausführungen aus Wikipedia zur inklusiven Pädagogik (Anlage 2) und den Artikel „Inklusion statt Integration – eine Verpflichtung zum Systemwechsel“ aus dem Sonderdruck Pädagogik, Heft 2/2009 (Anlage 3). Der Städte- und Gemeindebund NRW erwartet für die Kommunen vom Land NRW die Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung von Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Konzept muss die für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern erforderlichen pädagogischen Grundlagen, die entsprechende Ausrichtung der Lehreraus- und –fortbildung, die Ressourcenzuteilung sowie die zeitliche Dimension der Umsetzung umfassen. (Weiteres siehe beigefügte Mitteilung vom 09.11.2010, Anlage 4). In ihrem Grußwort vom 22.09.2010 teilt die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Sylvia Löhrmann, mit, dass den Rechten behinderter Kinder auf inklusive Bildung landesgesetzlich Rechnung getragen werden soll und dass als erster Schritt die Entwicklung eines Inklusionsplanes vorgesehen ist. (Anlage 5) Dem Bildungsportal des Schulministeriums NRW (s. Anlage 6) ist zu entnehmen, dass inzwischen die Eckpunkte eines solchen Inklusionsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten entwickelt werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass den Schulträgern im Rahmen eines Pilotprojektes die Möglichkeit gegeben wird, ihre Förderschulen in Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung auszubauen. Die Stadt Pulheim und die städtische Förderschule haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Seit Schuljahresbeginn ist die Förderschule Brauweiler Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung. Die Betreuung durch das Kompetenzzentrum erstreckt sich auf die entsprechende Schülerklientel in allen Grundschulen der Stadt Pulheim sowie auf die Gemeinschaftshauptschule Pulheim, das Geschwister-Scholl-Gymnasium und die Gesamtschule Stommeln. Die Betreuung beinhaltet Beratung, Förderung, Beschulung. -2-