Daten
Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:37
Aktualisiert
18.03.11, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
II / 40 / 400
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.03.2011
Frau Ilona Bunk
(Verfasser/in)
ö. S.
X
90/2011
nö. S. TOP
2
28.02.2011
(Datum)
BETREFF:
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion
Veranlasser:
SPD-Fraktion, Antrag vom 16.09.2010 (Anlage 1)
SACHSTANDSBERICHT:
Der zur Behandlung im BKS am 23.11.2010 vorgesehene Antrag der SPD-Fraktion wurde in
Abstimmung mit dem Fraktionsvorsitzenden auf die Sitzung am 22.03.2011 verlegt, da die
Referentin Frau Monika Wallbrecht /Rektorin Grundschule Pannesheide zu diesem Termin
verhindert war. Sowohl Frau Wallbrecht als auch die beiden anderen Referenten – Herr
Wilfried Kölzer, LVR-Rheinland / Stabsstelle Inklusion und Herr Dr. Rudolf Reinsch, Förderschule Brauweiler / Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF) – haben ihr
Kommen für die anstehende Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
zugesagt.
Frau Wallbrecht wird von ihrer Strategie und ihren Erfahrungen über den an ihrer Schule
praktizierten gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder berichten.
Herr Kölzer wurde darum ersucht, die Position des Landschaftsverbandes hinsichtlich der
inklusiven Beschulung und der Erwartungen an das Schulministerium bezüglich des
vorgesehenen Inklusionspapiers darzulegen. Darüberhinaus wurde er um Ausführungen zu
der angedachten Einbeziehung der Körperbehindertenschule Brauweiler ersucht.
Herr Dr. Reinsch wird über die bisherigen Erfahrungen der Schule als Kompetenzzentrum,
speziell über die Unterrichtung behinderter Kinder in Regelschulen berichten und die
organisatorischen Maßnahmen für diese Beschulung vorstellen.
Zur Einführung in das Thema sind nachstehend Begriffsdefinitionen, Äußerungen des
Städte- und Gemeindebundes NRW und des Schulministeriums NRW sowie letztlich
Hinweise zum Kompetenzzentrum aufgeführt.
Laut Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Träger staatlicher Gewalt dazu
verpflichtet, die Konvention zur Inklusion im Schulbereich umzusetzen.
Die Inklusion unterscheidet sich von der bisher gängigen Integration wie folgt:
Inklusion will die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen dahingehend,
dass die Unterschiedlichkeit der Menschen zur Normalität wird.
Integration strebt die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die bestehende
Gesellschaft an.
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Auf die schulische Pädagogik bezogen bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler mit
besonderem Förderbedarf bisher in das bestehende Schulsystem eingepasst (integriert)
werden, während sich bei der Inklusion das Schulsystem der Schülerschaft anpasst, also alle
Kinder unabhängig von ihren unterschiedlichen Fähigkeiten an- und aufnimmt. Näheres
hierzu siehe die beigefügten Ausführungen aus Wikipedia zur inklusiven Pädagogik (Anlage
2) und den Artikel „Inklusion statt Integration – eine Verpflichtung zum Systemwechsel“ aus
dem Sonderdruck Pädagogik, Heft 2/2009 (Anlage 3).
Der Städte- und Gemeindebund NRW erwartet für die Kommunen vom Land NRW die
Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung von Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention.
Dieses Konzept muss die für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht
behinderten Kindern erforderlichen pädagogischen Grundlagen, die entsprechende
Ausrichtung der Lehreraus- und –fortbildung, die Ressourcenzuteilung sowie die zeitliche
Dimension der Umsetzung umfassen. (Weiteres siehe beigefügte Mitteilung vom 09.11.2010,
Anlage 4).
In ihrem Grußwort vom 22.09.2010 teilt die Ministerin für Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Sylvia Löhrmann, mit, dass den Rechten behinderter
Kinder auf inklusive Bildung landesgesetzlich Rechnung getragen werden soll und dass als
erster Schritt die Entwicklung eines Inklusionsplanes vorgesehen ist. (Anlage 5)
Dem Bildungsportal des Schulministeriums NRW (s. Anlage 6) ist zu entnehmen, dass
inzwischen die Eckpunkte eines solchen Inklusionsplanes unter Einbeziehung aller
Beteiligten entwickelt werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass den Schulträgern
im Rahmen eines Pilotprojektes die Möglichkeit gegeben wird, ihre Förderschulen in
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung auszubauen. Die Stadt Pulheim und
die städtische Förderschule haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Seit Schuljahresbeginn ist die Förderschule Brauweiler Kompetenzzentrum für sonderpädagogische
Förderung. Die Betreuung durch das Kompetenzzentrum erstreckt sich auf die
entsprechende Schülerklientel in allen Grundschulen der Stadt Pulheim sowie auf die
Gemeinschaftshauptschule Pulheim, das Geschwister-Scholl-Gymnasium und die
Gesamtschule Stommeln. Die Betreuung beinhaltet Beratung, Förderung, Beschulung.
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