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Mitteilungsvorlage (Anlage 6 zur Mitteilungsvorlage 90/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:37
Aktualisiert
18.03.11, 11:58
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Inhalt der Datei

Auszug aus: Schulministerium.nrw.de – Das Bildungsportal Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen Foto: Gemeinsamer Unterricht (Foto: Frank Böttner) Es ist das Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen des Landes auszubauen. Die Förderung auch von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen soll in den allgemeinen Schulen der Regelfall werden, der Unterricht in Förderschulen auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben. Zahlreiche Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses gemeinsame Lernen sowohl Vorteile für die Lernentwicklung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen als auch der Schülerinnen und Schüler ohne Behinderungen hat. Das gilt nicht nur für den Bereich des sozialen Miteinanders, sondern auch die fachliche Entwicklung. Der Aufbau eines solchen "inklusiven" Schulsystems wird auch im "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" gefordert. Mit diesem Abkommen, das für die Bundesrepublik Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 24 unter anderem, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln, also das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zum Regelfall zu machen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich fällt in der innerstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik in die Hoheit der Länder. Am 1. Dezember 2010 hat der nordrhein-westfälische Landtag ohne Gegenstimmen einen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen verabschiedet und sich damit zu diesem Auftrag bekannt. Mit dem Antrag wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, unter Einbeziehung aller Beteiligten ein Umgestaltungskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Eckpunkte eines solchen Inklusionsplans werden derzeit unter Federführung einer Projektgruppe im Ministerium unter anderem in Gesprächen mit Schulträgern, Eltern- und Lehrerverbänden sowie Fachverbänden entwickelt. Ein Ziel ist dabei, die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung vorzubereiten. Gleichzeitig soll das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden. Auszug aus: Schulministerium.nrw.de – Das Bildungsportal Schon seit den 1980er Jahren können in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der vorhandenen sachlichen und personellen Möglichkeiten Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen im gemeinsamen Unterricht zusammen lernen. Im Schuljahr 2010/11 lernen bereits 24,9% der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grundschule, in der Sekundarstufe I sind es 11,1%. Der Landtag hat sich im Bereich der Schule zu den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt. Deshalb hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung klargestellt, dass es auch die noch unveränderten bestehenden rechtlichen Regelungen dort, wo Spielräume vorhanden sind, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auslegen wird. So wurde die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich, und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein. Nordrhein-Westfalen geht in einigen Regionen mit dem Schulversuch "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung" bereits neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung. Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung Die Landesregierung ermöglicht Schulträgern mit dem Schulgesetz von 2006 in § 20 Abs. 5, ihre Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung auszubauen. Diese fördern Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl innerhalb der Kompetenzzentren als auch in den mit ihnen verbundenen allgemeinen Schulen. Die Pilotphase hatte mit dem Schuljahr 2008/2009 begonnen, inzwischen nehmen 30 Regionen daran teil. Insgesamt können es nunmehr 50 Pilotregionen werden. Ziel aller Kompetenzzentren ist ein regionales Gesamtkonzept zur sonderpädagogischen Förderung, das eine fachlich abgesicherte, wohnortnahe Förderung möglich macht, die vermehrt in den allgemeinen Schulen erfolgt. Dies entspricht dem Ziel von Schulministerin Sommer. Sie hatte als Reaktion auf das seit März dieses Jahres geltende Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen angekündigt, den Eltern das grundsätzliche Recht auf Wahl des Förderortes für ihr behindertes Kind einzuräumen. Dabei sollen sie die Wahl haben zwischen den Systemen - also einer Förderschule oder einer allgemeinen Schule in zumutbarer Entfernung. Der Ausbau des gemeinsamen Lernens, so die Ministerin, erfordere einen Mentalitätswechsel, sowohl in den allgemeinen Schulen als auch in den Förderschulen.