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Mitteilungsvorlage (Anlage 4 zur Mitteilungsvorlage 90/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:37
Aktualisiert
18.03.11, 11:58
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Inhalt der Datei

-S --- ------/ -I A. \* der 33.Gesprächsrunde Schulverwaltu ngsamtsleiter/-innen im StädteundGemeindebund NRW am 9. November 2O1O in Hürth E - I r Städte-und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Postfachlo 39 sz. 4o,o3oDüsseldorf Straße 199-201 Kaiserswerther 40,474DüsseHort Tefefono2Lt.4587-L Telefax0211.4587-z1-t rw.de E-mail:info@kommunen-in-n pers.E-mail:MatthiasJVlenzel@kom m unen-in-nrw,de lnternebwww.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen:lVI 2 mel gr HauptreferentDr,Menzel Ansprechpartner: DurchwahI O2Lt. 4587-236 Zu Punkt6 derTO: Sachstand Art. 24 UN-BRK DerSchul-, Kultur-undSportausschuss am 21. desStGBNRWhatsichin seiner 99.Sitzung Aprilzoro in Düsseldod mit denInhalten undAuswirkungen derUN-Behindertenrechtskonvention aufdenSchulbereich beschäftigt. gefasst: DerAusschuss hatfolgenden Beschluss Art.24 UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtetalleTrägerstaatlicherGewaltzur UmsetzungderKonvention herderBund,dasLand im Schulbereich. SomitsindvomGrundsatz gefordert. unddieKommunen Festzustellen keinesubjektivirt allerdings, dassdieUN-Behindertenrechtskonvention öffentlichenRechtederKinderbeinhaltet.Eshandeltsichvielmehrum eineZielbestimmung, diesichan die Vertragsstaaten richtet. DawederderBundnochdieKommunenGesetzgebungskompetenz im BereichBildunghaben, ergibtsicheineVerpflichtung vonArt. 24 UNderzuständigen Länderzur Umsetzung Behindertenrechtskonvention. DemLandNordrhein-Westfalen kommtsomitinnerhalbseines röumIichenZuständigkeitsbereich eseine Umsetzu ngsve rpflichtung zu. zur Umsetzung von DieKommunenerwartenvomLandNRWdieErstellung einesKonzeptes Att.24 UN-Behindertenrechtskonvention. UnDieses Konzeptmussdiefür dengemeinsamen pädagogischen Grundterrichtvonbehinderten undnichtbehinderten Kindernerforderlichen lagen,die entsprechende Ausrichtung derLehrerausund-fortbildung,dieRessourcenzuteilungsowiediezeitlicheDimension derUmsetzung umfassen. DasKonzeptistmit allenBeteiligten- insbesondere Spitzenverbönden denkommunalen abzustimmen. AnschlieJSend mussesin einerdezidierten Regelung münden. schulgesetzlichen entstehenden Kostensind DiedenKommunendurchdieUN-Behindertenrechtskonvention konnexitätsrelevant. müssendaherfrühzeitig6eMit denkommunalen Spitzenverbönden desKonnexitätssprächezum Belastungsausgleich durchdasLandNRWauf derGrundlage geführt werden. ausführungsgesetzes S.1v.3 5.2v.3 (r.) Koalitionsvertragder Landesregierung Inzwischen hat eineneueLandesregierung ihreArbeitaufgenommen. lm Koalitionsvertrag wird zur InklusionFolgendes ausgeführt: ,,Wir schaffenI nklusion Die UN-Konventionröumt Kindernmit BehinderungendasRechtauf inklusiveBildung ein. DiesemRechtwollen wir landesgesetzlich Rechnungtragen.ln einem erstenSchritt wollen wir einenlnklusionsplanentwickeln,der den Elterndas Wahlrechtüber den FörderortihresKindes ermöglicht und weitereSchritteund MaJinahmenbeschreibt,die in den nöchstenJahrennotwendig sind, um ein inklusivesBildungssystem zu schaffen.Dazugehört auch,dassSchul-, Jugendhilfe-und Sozialplanungvor Ort gemeinsammit dem Blickauf daslnklusionszielzusammenarbeiten.Die Landschoftsverbände könnenund sollenihre vielfältigenErfahrungen einbringen." und Kompetenzenin dieseProzesse Bewertung: Nunmehrwird ausdrücklich daraufhingewiesen, dassdem Rechtausder UN-Behindertenrechtskonvention durcheinelandesgesetzliche RegelungRechnunggetragenwerdensoll. Regelung bereits Einesolchelandesgesetzliche habendie kommunalen Spitzenverbände Regelungbesteht mehrfachgegenüberdem Landtaggefordert.Übereinelandesgesetzliche die Möglichkeitdassdie Thematikkonnexitätsrelevant umgesetztwird, d.h.die Kommunen habenbei einerdezidiertengesetzlichen Regelung die Chance,Kostenersatzzu erlangen. geht davonaus,dass Fernerwird auf einenInklusionsplan hingewiesen. DieGeschäftsstelle im essichhierbeium ein Konzeptzur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Schulbereich handelt.Auchein solchesKonzepthabendie kommunalen Spitzenverbände bereitsseit längeremgefordert.DieGeschäftsstelle hat es bislanggegenüberdem SchulministeriumNRWabgelehnt, dassSchulträger ohnedasVorhandensein einesKonzeptes auf Landesseite im größerenUmfanginvestive zur Umsetzung Maßnahmenim Schulbereich der UN-Behinderten rechtskonvention treffen. (2.)Veranstaltungdes [andschaftsverbandes Rheinland Anfässlicheineslnklusionsgipfels beimLandschaftsverband d am zz.September Rheinlan hat Schulministerin Löhrmannnochmals von Art. 24 UN2O1O die besondere Bedeutung gehörezu Behindertenrechtskonvention hervorgehoben. DieUmsetzungdieserRegelung denTop-Themen desSchulministeriums. Gleichzeitig hat siedaraufhingewiesen, dassdie bereitsvon deraltenLandesregierung durchgeführten Gesprächsrunden mit zahlreichen Interessenvertretern von unterschiedlichen fortgeführtwürden.Wegender Organisationen Einzelheiten wird auf dasRedemanuskript von MinisterinLöhrmannverwiesen(vgl.Anlage). DiezuständigeReferatsleiterin ausdem Ministeriumfür Schuleund Weiterbildung,Frau Mauermann,hat zudemmitgeteilt,dassdasLandbislangkeinenEntwurfeinesIntegratierarbeitethabe.Hierzusollenerst die weiterenGespräche abgewartetweronskonzeptes den. Bewertunq: Gesprächsrunden dassdas,,Ob'lder UmsetDiebisherigen im MSWNRWhabenergeben, zungvon Art.24UN-BRK einhelligbefürwortetwird. Hinsichtlichder Frage,in welcherArt im Schulbereich und Weisedie UN-BRK umgesetzt werdensoll,gehendie Meinungenallerso dasssichinsoweitauchkeinKonsensabzeichnen dürfte.Vor dingsweit auseinander, diesemHintergrundhält es dieGeschäftsstelle wenn dasLandparallelzu den für sinnvoller, nochstattfindendenCesprächen ein Integrationskonzept erarbeitet.