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Beschlussvorlage (Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2009 in der Zeit vom 01.11.2009 bis 31.12.2009 und im Haushaltsjahr 2010 bewilligten unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
105 kB
Erstellt
21.03.11, 18:39
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Beschlussvorlage (Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2009 in der Zeit vom 01.11.2009 bis 31.12.2009 und im Haushaltsjahr 2010 bewilligten unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 /200 (Amt/Aktenzeichen) Termin 29.03.2011 12.04.2011 ö. S. X X Frau Löbbert (Verfasser/in) 77/2011 nö. S. TOP 23.02.2011 (Datum) BETREFF: Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2009 in der Zeit vom 01.11.2009 bis 31.12.2009 und im Haushaltsjahr 2010 bewilligten unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt Pulheim nehmen die unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Nach § 83 Abs. 2 GO NRW sind unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen, sofern sie nicht wegen ihres Umfangs der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die in der Zeit vom 01.11.2009 bis 31.12.2009 und vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind in beiliegender Zusammenstellung aufgeführt. Soweit sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedingt durch Umbuchungen ergeben, werden diese in einer gesonderten Anlage zum Jahresabschluss dargestellt. -1-