Daten
Kommune
Pulheim
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217 kB
Erstellt
21.03.11, 18:39
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.11.2009 bis einschließlich 31.12.2009 sowie vom
01.01.2010 bis einschließlich 31.12.2010
Produkt
Auftrag
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Ergebnisplan / Finanzplan 2009 (konsumtiv)
001 012 002
Erstattung von
Erschließungsbeiträgen für
städtische Grundstücke
0,00
108.520,00
003 004 001
Ganztagsoffensive Gymnasium
Brauweiler - Ausstattung
0,00
10.000,00
006 001 001
Abschreibungen auf geringwertige
Wirtschaftsgüter
7.000,00
289,00
011 002 001
012 001 001
012 002 001
Interne Leistungsverrechnung
(europaweite Stromausschreibung
2009)
0,00
6.054,72
013 001 001
Parkanlage Barbarakapelle Pulheim
36.871,87
1.402,30
An die Erschließungsabteilung sind in 2009 insgesamt rd. 108.520 € zu leisten. Diese Aufwendungen sind in der Mittelplanung für
den Haushalt 2009 vom Immobilienmanagement nicht berücksichtigt worden, da dies zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen nicht
bekannt war. Da die Verrechnung der Beträge nicht zu einer Zahlung an Dritte führt, handelt es sich unabhängig von der Höhe um
eine unerhebliche APL.
Mit Beschluss des Rates vom 12.05.2009 zu Vorlage 178/2009 wurden für die Umwandlungen beider Gymnasien in
Ganztagsschulen zur Ausstattung im Bestand jeweils 30.000 € bewilligt. Die Bereitstellung der Mittel für das Gymnasium Brauweiler
im konsumtiven Bereich (10.000 €) konnte erst zum Ende des Haushaltsjahres erfolgen, da nicht absehbar war, ob eine Deckung
innerhalb des Schuletats möglich ist.
Für die städtischen Kindergärten wurden Ausstattungsgegenstände über 60 € netto beschafft. Insoweit war eine investive
Verbuchung als geringwertiges Wirtschaftsgut und damit die außerplanmäßige Bereitstellung von Abschreibungen erforderlich, da
diese im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
Das Immobilienmanagement hat in 2009 eine europaweite Stromausschreibung vorgenommen. Die anteiligen Kosten für die
Bereiche "Entwässerung", "öffentliche Verkehrsflächen" und "Straßenbeleuchtung" werden den Fachämtern zur Erstattung in
Rechnung gestellt. Da hierfür keine Verrechnungspositionen bestanden, war die Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen
erforderlich.
Die Schlussrechnung der bauausführenden Firma für die Neugestaltung des Barbaraparks war aufgrund einer Differenz zwischen
Leistungsverzeichnis und tatsächlich erbrachter Leistung erhöht um den Betrag von 1.402,30 € ausgestellt worden. Dieser Betrag
wurde zurückerstattet und über ein gesondertes Konto vereinnahmt. Um die Mittel dennoch für den eigentlichen Zweck zu
verausgaben, werden sie als Deckung für die jetzt fällige Rechnung herangezogen.
Finanzplan 2009 (investiv)
001 012 002
M 26057723
Abriss Pavillons EGS Pulheim
004 001 003
M 40880001
006 003 001
M 51093001
Beschaffung von
Einrichtungsgegenständen für KMZ
Skateranlage Peter-Kanters-Allee,
Erneuerung und Erweiterung
011 002 001
M 66109500
006 001 001
M 51880004
Kanalsanierung Stommeln,
Eckumer Weg
Spiel- und Beschäftigungsmaterial
3.515,04
0,00
25.000,00
110.000,00
0,00
Es liegt die Schlussrechnung dieser Maßnahme vor, die einen Mehrbedarf gegenüber den zur Verfügung stehenden Mitteln
2.700,00 aufweist.
Aus den Restmitteln einer Spende von 10.099,11 € (ursprünglich 30.000 €) für das Kultur- und Medienzentrum sollen Sitzmöbel für
das Foyer beschafft werden. Um den Auftrag vergeben zu können, ist die Bereitstellung der entsprechenden Auszahlungsmittel
2.500,00 notwendig.
Die Mehrkosten sind entstanden durch die unvorhersehbare Notwendigkeit des Einbaus einer zusätzlichen Tragschicht auf den
1.200,00 vorhandenen Asphalt, um die notwendige dauerhafte Stabilität und Frostsicherheit des Untergrundes zu erreichen.
Für die Kanalsanierung Stommeln, Eckumer Weg gab die Fa. Jacobs Straßenbau bei der beschränkten Ausschreibung das
günstigste Angebot in Höhe von 123.072,25 € ab. Da das zur Verfügung stehende Geld nicht ausreicht, wird beantragt, dass die
20.000,00 fehlende Summe aus der Kanalsanierung Stommeln, Nettegasse übertragen wird, da hier Mittel eingespart werden konnten.
Für die städtischen Kindergärten wurden Ausstattungsgegenstände über 60 € netto beschafft. Insoweit war eine investive
288,98 Verbuchung als geringwertiges Wirtschaftsgut und damit die außerplanmäßige Bereitstellung von Investitionsmitteln erforderlich.
Seite 1
Produkt
Auftrag
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Ergebnisplan / Finanzplan 2010 (konsumtiv)
001 007 001
001 012 001
Überörtliche Prüfung durch die GPA
ökologischer Ausgleich auf GOPFlächen - Weiterleitung der Entgelte
an 003
Erstattung von
Erschließungsbeiträgen
001 012 002
Bauliche Unterhaltung von
Gebäuden
001 012 001
001 012 002
002 004 001
002 007 001
003 001 001
003 002 001
003 004 001
003 005 001
Erstattung von
Erschließungsbeiträgen
Abschreibungen auf Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0,00
0,00
0,00
1.443.040,00
0,00
0,00
Abschreibungen auf geringwertige
Wirtschaftsgüter
31.220,00
Abschreibungen auf geringwertige
Wirtschaftsgüter
58.670,00
003 001 001
Aufwendungen für offene
Ganztagsschulen
003 006 001
Dienst- und Schutzkleidung
571.740,00
0,00
Die Kosten der GPA für die letzte Prüfung der Gesamtverwaltung wurde in der Bilanz als Rückstellung verbucht. Die Übertragung
15.308,00 der Finanzmittel in das Folgejahr wurde allerdings nicht beantragt, sodass aktuell kein Ansatz im Auszahlungskonto vorhanden ist.
Wegen Änderung des BP 1.15 Sinnersdorf müssen Ausgleichsmaßnahmen auf GOP-Flächen durchgeführt werden. Auf dem Konto
7.000,00 ist dafür kein Ansatz enthalten.
Im Rahmen eines Vertrages wurde vereinbart, dass anstelle des Kaufpreises der Erschließungsbeitrag übernommen wird. Der
50.420,00 Geschäftsvorfall muss als interne Leistungsverrechnung im Haushalt dargestellt werden.
Für die Installation einer neuen Schließanlage ist eine Rückstellung i.H.v. 37.000 € gebildet worden. Unter Berücksichtigung der
heute an eine solche Anlage zu stellenden Anforderungen hat sich heraus gestellt, dass diese Mittel nicht ausreichen. Nach
Auskunft des Hauptamtes ist auf Grundlage aktuell eingeholter Angebote mit Gesamtkosten i.H.v. 145.000 € zu rechnen. Die
Schlüsselverlustversicherung beteiligt sich an den Anschaffungskosten mit 17.000 €, sodass eigentlich nur ein Mehrbedarf von
91.000 € besteht. Dieser Zuschuss darf aus haushaltstechnischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht berücksichtigt
108.000,00 werden, da die entsprechende Einnahme erst in 2011 realisiert werden wird.
An die Erschließungsabteilung sind in 2010 insgesamt rd. 18.670 € zu leisten. Diese Aufwendungen sind in der Mittelplanung für
den Haushalt 2010 vom Immobilienmanagement nicht berücksichtigt worden, da dies zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen nicht
bekannt war. Da die Verrechnung der Beträge nicht zu einer Zahlung an Dritte führt, handelt es sich unabhängig von der Höhe um
18.675,00 eine unerhebliche APL.
Die vorhandene Aufrufanlage im Einwohnermeldeamt ist defekt und kann laut schriftlicher Mitteilung der Herstellerfirma nicht
875,00 repariert werden, da es für das 20 Jahre alte Gerät keinerlei Ersatzteile gibt.
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft werden 19 Paar Feuerwehrstiefel benötigt. Es entsteht daher eine ÜPL von 2.413 €.
Für die feuerwehrtechnische Beladung des HLF 20/16 des Löschzugs Brauweiler wird noch ein Glasmanagement sowie 4
Stabilisierungsblöcke benötigt. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2009 wurden 3 Brandmeister sowie 3 Brandmeisteranwärter
eingestellt. Hierfür werden 6 Spindschränke zur Unterbringung der persönlichen Kleidung benötigt.
Seitens der Kleiderkammer wurde in den letzten Wochen die Einsatzkleidung in allen 5 Löschzügen geprüft, mit dem Ergebnis,
dass aufgrund von Verschleiß und Überalterung (zulässiges Höchstalter 10 Jahre) unverzüglich 59 Nomexjacken und 14
17.438,95 Nomexhosen ersetzt werden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräteträger sicherzustellen.
Die Umschichtung ist erforderlich, da die vom Immobilienmanagement beschafften Schmutzfangmatten einen Wert von 60 €
4.188,00 überschreiten und somit inventarisiert und investiv verbucht werden müssen.
Mit Ratsbeschluss vom 13.06.2006 wurde die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für
Kinder, die Kindertagespflege und die offene Ganztagsgrundschule auf Grundlage der gemeinsam vom Jugendamt und
Schulverwaltung erarbeiteten Vorlage Nr. 749 beschlossen. Hierin wird die evtl. entstehende Unterdeckung im OGS-Bereich durch
52.640,00 die Mehreinnahmen im Kindertagesstättenbereich abgedeckt.
Die Begleichung der Rechnungen ist nicht mehr möglich. Für 2010 steht aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen kein Ansatz zur
216,00 Verfügung.
Seite 2
Produkt
Auftrag
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
003 006 001
Anmietung des KMZ für Schulen
0,00
1.825,00
003 006 001
Landesprogramm Kultur und Schule
Kostenersatz an Bauhof
(Köstersaal)
anteilige Vorsteuer für konsumtive
und investive Auszahlungen
0,00
2.505,00
28.160,00
10.000,00
3.746,70
9.370,00
250.000,00
24.000,00
0,00
2.000,00
20.000,00
1.440,00
7.000,00
135,00
7.000,00
3.169,31
004 001 003
004 001 003
005 003 001
006 001 001
006 001 001
006 001 001
006 001 001
006 002 001
006 002 001
006 004 001
006 004 001
006 004 001
Kosten für die Durchführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes
KünstlerInnen in die
Kindertagesstätten
Aus- und Fortbildung (städtische
KiTas)
Abschreibungen auf Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Abschreibungen auf geringwertige
Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Abschreibungen auf geringwertige
Wirtschaftsgüter
Honorar- und Sachkosten U-Dat VO
Sonderförderung LVR für
kommunale Initiativen und
Netzwerke zur Vermeidung von
Kinderarmut
Pflege und Erziehung von
Minderjährigen in fremden
Einrichtungen
1.500,00
800,00
0,00
0,00
710.000,00
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Für das Haushaltsjahr 2010 ist kein Ansatz auf dem Verrechnungskonto für die Nutzung des KMZ durch Schulen vorgesehen. Für
die dort in jedem Jahr stattfindenden Abschlussfeiern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und der Realschule Pulheim sind
Rechnungen in vorgenannter Höhe fällig.
An dem Landesprogramm "Kultur und Schule" nehmen in diesem Jahr acht städtische Schulen mit insgesamt neun Projekten teil.
Die Bezuschussung des Landes sieht pro Projekt bis zu 2.850 € vor, von denen 10 % der Schulträger, 10 % der Förderverein oder
sonstiger Projektträger und 80 % das Land NRW trägt.
Durch krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter im KMZ im Zeitraum von Feb. bis Juni 2010 sind durch zusätzliche Stellung von
Mitarbeitern des Bauhofs Mehrkosten in Höhe von 10.000 € entstanden.
In 2010 werden für Ermächtigungsübertragungen (investiver Bereich) insgesamt rd. 9.370 € an anteiliger Vorsteuer benötigt. Eine
Ermächtigungsübertragung ist versehentlich unterblieben.
Im Haushaltsjahr 2009 standen 270.000 € zur Verfügung, wovon nur ca. 237.800 € benötigt wurden. Dementsprechend wurden für
das Jahr 2010 nur 250.000 € veranschlagt. Die durchschnittliche Fallzahl lag 2009 bei 125. Im zweiten und dritten Quartal 2010
nahmen die Fallzahlen kontinuierlich zu. Im September 2010 waren es bereits 149 Fälle. Die Auszahlung für den November 2010
konnte nur nach einer Umschichtung von Haushaltsmitteln in Höhe von 10.100 € innerhalb des Budgets erfolgen. Die Zahlung für
den Monat Dezember ist nur durch eine ÜPL in Höhe von 24.000 € zu gewährleisten.
Das Innenministerium hat Gelder für das Pilotprojekt "KünstlerInnen in die Kindertagesstätten" bereitgestellt, die in der Ausgabe
bereitgestellt werden müssen. Das Projekt wird im Sep. - Dez. 2010 in der KiTa "Villa Kunterbunt" in Brauweiler durchgeführt.
Aus den Aus- und Fortbildungskosten wurde eine Fachtagung finanziert. Von den Teilnehmern wurde ein Beitrag von 20 €/Person
erhoben. Diese Einnahmen müssen in der Ausgabe wieder bereitgestellt werden, da dies für verschiedene Fortbildungen der
Erzieherinnen verplant ist.
Für das Familienzentrum Sinthern wurde ein Brennofen beschafft. Da es sich um einen einzeln nutzbaren Gegenstand handelt, ist
eine investive Verbuchung erforderlich.
Im Rahmen der Sprachförderung wurden 2 Spielgeräte beschafft, die einzeln nutzbar sind. Für das Familienzentrum Sinthern wurde
ein Flipchart beschafft. Ersatzbeschaffungen nach Einbruch im Kindergarten Anemonenweg.
600,00 Für die Abschreibung der Gruppenzelte werden weitere 600 € benötigt.
210,00 Für die Abschreibung des Farbdruckers werden weitere 210 € benötigt.
Für die neue gesetzliche Aufgabe nach der U-DatVO (Überprüfung von Fällen, in denen die U-Untersuchungen nicht regelmäßig
1.300,00 wahrgenommen werden) fallen Honorar- und Sachkosten an, die bisher nicht veranschlagt wurden.
4.000,00 Gemäß Zuwendungsbescheid des LVR werden für das Jahr 2010 4.000 € bereitgestellt.
Für das Jahr 2010 sind noch Rechnungen für Kinder- und Jugendliche, die in Einrichtungen untergebracht sind, anzuweisen.
Hierbei handelt es sich um Rechnungen für die Monate November und Dezember 2010, die noch als Aufwand dem Haushaltsjahr
71.000,00 2010 zuzuordnen sind.
Seite 3
Produkt
Auftrag
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
006 004 001
Pflege und Erziehung von
Minderjährigen in fremden
Einrichtungen
710.000,00
006 004 001
Hilfe zur Erziehung in einer
Tagesgruppe
176.000,00
008 001 001
010 001 001
011 001 001
012 001 001
012 001 001
013 002 001
Zuschüsse an verschiedene
Vereine aus Erbbaurechtsverträgen
Rückzahlung von
Investitionszuschüssen i.R.d.
Denkmalschutzes
Abschreibungen auf geringwertige
Wirtschaftsgüter
Konjunkturpaket II
Aufwendungen aus internen
Leistungsverrechnungen
sonstige Bewirtschaftungskosten
52.300,00
0,00
2.500,00
0,00
1.033.000,00
0,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Für die Pflege und Erziehung von Minderjährigen in fremden Einrichtungen wurden in 2010 insgesamt rd. 28.000 € für
Abgrenzungsbuchungen gezahlt (Aufwand 2009, Zahlung 2010). Das Fachamt geht davon aus, dass der für 2010 veranschlagte
Aufwand auch vollständig verbraucht wird. Gem. § 9 Nr. 2.3 der Haushaltssatzung 2010 dürfen zusätzliche Finanzmittel im
laufenden Jahr ohne ÜPL-Antrag bereitgestellt werden, wenn der Finanzmittelbedarf in gleicher Höhe im Vorjahr eingespart wurde.
In 2009 wurden keine Finanzmittel eingespart, da in 2009 insgesamt rd. 41.000 € für Abgrenzungsbuchungen des Jahres 2008
(Aufwand 2008, Zahlung 2009) geleistet wurden. Damit die für 2010 noch zu leistenden Pflegezahlungen finanziell gedeckt werden,
20.000,00 ist daher die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel erforderlich.
Für Hilfen zur Erziehung wurden in 2010 insgesamt 3.441 € für Abgrenzungsbuchungen gezahlt (Aufwand 2009, Zahlung 2010).
Gem. § 9 Nr. 2.3 der Haushaltssatzung 2010 dürfen zusätzliche Finanzmittel im laufenden Jahr ohne ÜPL-Antrag bereitgestellt
werden, wenn der Finanzmittelbedarf in gleicher Höhe im Vorjahr eingespart wurde. In 2009 wurden keine Finanzmittel eingespart,
da in 2009 insgesamt rd. 10.000 € für Abgrenzungsbuchungen des Jahres 2008 (Aufwand 2008, Zahlung 2009) geleistet wurden.
Damit die für 2010 noch zu leistenden Hilfen zur Erziehung finanziell gedeckt werden, ist daher die Bereitstellung zusätzlicher
3.441,00 Finanzmittel erforderlich.
Im Haushalt 2010 wurden 52.300 € für die Verrechnung von Zuschüssen für Mieten (nach Erbbaurechtsverträgen) veranschlagt.
5.455,00 Aufgrund einer Indexerhöhung sowie eines neuen Vertrages mussten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
1.500,00 Für die Jahre 2006 und 2007 sind nicht ausgegebene Fördermittel an die Bezirksregierung zurückzuzahlen.
10,00 Mit den zusätzlichen 10 € kann eine weitere Hundetoilette noch in diesem Jahr angeschafft werden.
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurden die Mittel für die Brückensanierung statt im Produkt Öffentliche Verkehrsflächen im
Produkt Abfallwirtschaft veranschlagt. Dies wurde erst kurz vor Durchführung der Maßnahme festgestellt. Da in Kürze eine erste
Rechnung fällig wird, werden zunächst 20.000 € im Rahmen einer unerheblichen APL bereitgestellt. Die restlichen Mittel (10.000 €)
20.000,00 werden nach Beschluss des Rates am 28.09.2010 auf dem neuen Produktsachkonto bereitgestellt.
Durch den Bauhof wurden Leistungen über den Ansatz hinaus erbracht. Für die Begleichung der Bauhofrechnungen werden Mittel
2.540,17 in nebenstehender Höhe benötigt.
1.200,00 Für die Generalisierung der Friedhofspläne müssen Mittel bereitgestellt werden.
Seite 4
Produkt
Auftrag
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Finanzplan 2010 (investiv)
001 006 001
M 70880001
Beschaffung von Fahrzeugen und
BGA
001 012 001
M 26880011
Prospektion auf städtischen
Grundstücken
001 012 002
M 26100003
001 012 002
M 26880006
002 004 001
M 32100002
Herstellung eines Pflasterweges an
der Mehrzweckhalle Dansweiler
Beschaffung von
Ausstattungsgegenständen
Beschaffung einer Aufrufanlage für
das Einwohnermeldeamt
002 007 001
M 32880002
002 007 001
M 32880005
Beschaffung von Geräten und
Ausstattungsgegenständen
002 007 001
M 32880006
002 008 001
M 32880003
003 001 001
003 002 001
003 004 001
003 005 001
verschiedene
M-Aufträge
003 003 001
M 40880026
003 003 001
M 26090011
003 006 001
M 40880037
185.803,95
50.000,00
Durch den überproportionalen Anstieg der Beschaffungskosten für einen Großflächenmäher besteht ein Mehrbedarf an
7.800,00 Finanzmitteln.
Es handelt sich um ein Nachtragsangebot des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege in Höhe von 13.923 €. Bedingt durch kurzfristig
notwendig gewordene Arbeiten zur Verlegung von Kanal und Versorgungsleitungen kann die Bodendenkmalpflege ihre Arbeiten
nicht termingerecht abschließen. Die notwendige Feuerwehraufstellfläche muss für die Dauer der Verlegungsarbeiten im
Grabungsbereich sichergestellt werden. Die Arbeiten müssen verlängert werden bis zum 15.02.11 (vor Ort bis Ende Dez. 2010).
12.540,00 Das für die Grabung eingestellte Personal muss entsprechend länger vorgehalten werden.
Die CDU-Fraktion stellte mit Schreiben vom 09.07.2010 den Antrag, die Befestigung der Wegfläche entlang der Mehrzweckfläche
bis an die hintere Hallengiebelseite durchzuführen, da die bestehende Rasenfläche bei Veranstaltungen durch Anlieferungsverkehr
immer wieder zerstört würde. Eine Umsetzung im Rahmen der geplanten Schulhofsanierung ist sinnvoll.
In der Gaststätte "Endspurt" musste eine defekte Spülmaschine erneuert werden. Die Kosten hierfür betragen 3.906,77 €. Da es
sich hier um einzeln nutzbare Gegenstände handelt, ist eine Verbuchung als BGA erforderlich.
Die vorhandene Aufrufanlage im Einwohnermeldeamt ist defekt und kann laut schriftlicher Mitteilung der Herstellerfirma nicht
repariert werden, da es für das 20 Jahre alte Gerät keinerlei Ersatzteile gibt.
Für die feuerwehrtechnische Beladung des HLF 20/16 des Löschzugs Brauweiler wird noch ein Glasmanagement sowie 4
Stabilisierungsblöcke benötigt. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2009 wurden 3 Brandmeister sowie 3 Brandmeisteranwärter
eingestellt. Hierfür werden 6 Spindschränke zur Unterbringung der persönlichen Kleidung benötigt.
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft werden 19 Paar Feuerwehrstiefel benötigt. Es entsteht daher eine ÜPL von 2.413 €. Im
weiteren Verlauf des Jahres war eine weitere ÜPL in Höhe von 3.005 € zur Beschaffung von Bekleidung notwendig.
Seitens der Kleiderkammer wurde in den letzten Wochen die Einsatzkleidung in allen 5 Löschzügen geprüft, mit dem Ergebnis,
dass aufgrund von Verschleiß und Überalterung (zulässiges Höchstalter 10 Jahre) unverzüglich 59 Nomexjacken und 14
Nomexhosen ersetzt werden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräteträger sicherzustellen.
Für den Rettungsdienst wird ein neuer Defibrillator benötigt. Die Kosten für das den präklinischen Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises
entsprechende Gerät belaufen sich auf 26.050 €.
0,00
7.500,00
0,00
3.910,00
0,00
7.000,00
14.000,00
2.720,51
Dienst- und Schutzkleidung
9.000,00
5.417,49
Beschaffung von Nomexbekleidung
Beschaffung von Geräten und
Ausstattungsgegenständen
8.220,00
9.300,95
25.000,00
1.100,00
Beschaffung von
Ausstattungsgegenständen
44.918,16
Beschaffung von EDV-Ausstattung
64.127,86
Die Umschichtung ist erforderlich, da die vom Immobilienmanagement beschafften Schmutzfangmatten einen Wert von 60 €
4.188,00 überschreiten und somit inventarisiert und investiv verbucht werden müssen.
Der zwingend erforderliche Austausch von Servern und PC-Arbeitsplätzen konnte an einigen Schulen nicht mehr aufgeschoben
7.000,00 werden.
Vordach Realschule Pulheim
10.000,00
1.500,00 Mit Vorlage Nr. 22/2010, LHA am 04.02.2010 wurde die technische Ausführung für 11.500 € dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Elementarschadenersatz
0,00
Mit dem Unwetter am 03.07.2010 ist an der EGS Auweiler Straße auch ein erheblicher Inventarschaden entstanden. Das Inventar
einer gesamten Klasse sowie Waschmaschine und Trockner und einige Schränke und Regale müssen ersetzt werden. Es besteht
20.000,00 keine Elementarschadenversicherung. Nach ersten überschlägigen Schätzungen werden investiv max. 20.000 € benötigt.
Seite 5
Produkt
Auftrag
004 002 001
M 40880036
004 001 003
M 40100001
006 001 001
M 26120300
Bezeichnung
Beschaffung von
Ausstattungsgegenständen
Beschaffung eines Hublifts im KMZ
U3-Planung Kindergarten GustavHeinemann-Straße, Pulheim
fortgeschriebener
Ansatz
0,00
0,00
0,00
006 001 001
M 51880003
Beschaffung von Geräten und
Ausstattungsgegenständen
8.159,24
006 001 001
M 51880003
006 001 001
M 51880004
006 001 001
M 26100100
M 26100300
M 26100401
M 26100500
Beschaffung von Geräten und
Ausstattungsgegenständen
8.207,10
006 002 001
M 51100002
006 003 001
M 51092000
Spiel- und Beschäftigungsmaterial
U3-Planung Kindergarten
Karl-Zörgiebel-Straße
Sinnersdorfer Straße
Kesselsgasse
Zu den Fußfällen
Projektorientierte Jugendhilfe
Grunderwerb Bolzplatz Sinthern
008 003 002
M 40880011
011 001 001
M 20880003
011 002 001
M 66109500
Beschaffung von
Ausstattungsgegenständen
Beschaffung von Abfallbehältnissen
(Dog Stations)
Kanalsanierung Stommeln,
Eckumer Weg
011 002 001
M 66177502
Pulheim, Vermaschung
Abwasserkanal, Kreuzung Venloer
Str. / Hauptstraße
011 002 001
M 66110302
BP 99, Pulheim
012 001 001
M 66007002
Sinthern, Kirchgasse KAG
288,98
25.900,00
0,00
80.000,00
4.320,00
2.500,00
129.102,74
9.017,13
0,00
11.838,41
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Für die Kinderabteilung der Stadtbücherei werden dringend zwei zusätzliche Medientröge zur Aufbewahrung/Präsentation von CDs,
2.260,00 CDROMs und DVDs sowie ein weiteres Regal benötigt.
7.400,00 Der Hublift im Köstersaal ist defekt und nicht mehr reparabel. Die Kosten für einen neuen Lift betragen 7.400 €.
Der Auftrag für die Planung soll in 2010 vergeben und in 2011 ausgeführt werden. Die APL ist als Wiederholungsveranschlagung im
6.000,00 Haushalt 2011 berücksichtigt worden.
Für das Familienzentrum Sinthern wurde ein Brennofen beschafft. Da es sich um einen einzeln nutzbaren Gegenstand handelt, ist
5.510,00 eine investive Verbuchung erforderlich. Des Weiteren sind verschiedene Neuanschaffungen in städtischen KiTas zu tätigen.
Die Mittel sind zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen notwendig (Waschmaschine Karl-Zörgiebel-Str. Büromöbel Räuberhöhle,
Bauteppiche Gustav-Heinemann-Straße nach Wasserschaden, 2 Spielgeräte, Flipchart, Ersatzbeschaffungen nach Einbruch im
4.703,00 Kindergarten Anemonenweg).
2.466,31 Für die Anschaffung von einzeln nutzbaren Gegenständen ist die Genehmigung weiterer Finanzierungsmittel erforderlich.
Für die Beauftragung der Planungsleistungen (Leistungsphase 1 - 3) der U3-Umbauten an insgesamt 5 Kindergärten sind wegen
2.000,00 eines höher als erwarteten Umbauzuschlags weitere 2.000 € notwendig.
Bei den beschlossenen Projekten "Aufblasbarer mobiler Jugendtreff", "DIN A3-Farbdrucker", "Skate-Elementgruppe für Skaterpark
Pulheim", "Anschaffung von Gruppenzelten" handelt es sich um Investitionskosten, die entsprechend umgeschichtet werden
19.258,00 müssen.
Der fällige Kaufpreis beträgt 83.550 €. Die hierauf entfallene Grunderwerbssteuer beträgt 2.925 €. Lt. Notarrechnung fallen 767,55 €
7.300,00 Kosten an. Somit bestehen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 87.242,55 €.
Nach einer Begehung im Hallenbad in Bezug auf die Arbeitssicherheit wurde von der Fachfirma vorgegeben, dort unverzüglich
einen geeigneten Gefahrstoffraum einzurichten. Die Mittel hierfür betragen 4.700 €. Da bereits Beschaffungen erfolgten ist eine ÜPL
1.000,00 von 1.000 € erforderlich.
10,00 Mit den zusätzlichen 10 € kann eine weitere Hundetoilette noch in diesem Jahr angeschafft werden.
Die geprüfte Schlussrechnung des Ingenieurbüros übersteigt die verfügbaren Mittel, sodass der Fehlbedarf überplanmäßig
6.200,00 bereitgestellt werden muss.
Die Kanalsanierung im Bereich der Kreuzung Venloer Straße / Hauptstraße / Nettegasse in Stommeln ist abgeschlossen und die
Bauleistungen abgerechnet. Die Mittel werden benötigt, um die Ingenieurleistungen zu vergüten. Die Erhöhung der Ingenieurkosten
ist eine Folge der höheren Baukosten aufgrund unvorhersehbarer Verhältnisse vor Ort, sodass noch 11.900 € bereitgestellt werden
11.900,00 müssen.
Die Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung im Bereich des BP 99 Pulheim sind noch nicht detailliert untersucht worden. Die
beantragten Mittel werden benötigt, um die entwässerungstechnischen Belange aufzuzeigen und die Genehmigungsfähigkeit der
aufzustellenden Entwürfe mit den Genehmigungsbehörden abzuklären. Es soll eine Entwässerungsstudie erstellt werden, deren
19.990,00 Inhalt bzw. abgestimmte Ergebnisse Eingang im Bebauungsplan finden.
Die Gesamtbaukosten liegen rd. 18.000 € über der Gesamtauftragssumme. Grund für diese Mehrkosten sind Bauleistungen, die bei
Auftragsvergabe nicht eingeplant werden konnten. Im Wesentlichen waren dies Boden-Mehrauskofferungen und Verfüllungen auf
18.000,00 Grund der Bodenverhältnisse.
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Produkt
Auftrag
012 001 001
M 66220003
012 001 001
M 66220002
012 001 001
M 66007017
012 001 001
M 66008502
012 004 001
M 66880003
013 001 001
M 00388001
Bezeichnung
KP II Am Zehnthof- Am Theuspfad
KP II Behindertengerechter Umbau
der Kreuzung Albrecht-Dürer-Straße
/ Sinnersdorfer Straße
Sinthern, Auf dem Acker
Fußgängerbrücke über den
Stommeler Bach
Beschaffung von
Ausstattungsgegenständen
Stöckheimer Hof
fortgeschriebener
Ansatz
85.000,00
28.000,00
2.000,00
8.500,60
846,96
0,00
über- / außerplanmäßig
bereitgestellt
Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL
Das Ausschreibungsergebnis liegt ca. 10.000 € über der Kostenberechnung. Um eine evtl. notwendige Reserve für mögliche
19.000,00 Nachträge zu erhalten, werden vorsorglich Mittel in Höhe von 19.000 € beantragt.
Bedingt durch den Umbau der Kreuzung und der damit verbundenen Verbreiterung des Gehweges in die Fahrbahn, entstehen
Höhenänderungen im Rinnenverlauf der Fahrbahn. Um diese auszugleichen muss ein Teil der Fahrbahn / Asphaltdeckschicht
15.000,00 angepasst werden.
In das Jahr 2010 wurden 2.000 € übertragen. Die Schlussrechnung des Tiefbauunternehmens beläuft sich auf 3.396,22 €, sodass
1.400,00 der Restbetrag überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
11.000,00 Durch Auflagen des Rhein-Erft-Kreises wird die Maßnahme um ca. 11.000 € teurer als zuvor veranschlagt.
Da die alte Kehrmaschine einen größeren Schaden hat und sich eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr rechnet,
11.900,00 besteht ein Mehrbedarf in Höhe von 11.900 €.
Für Maßnahmen, die am Pulheimer See durchgeführt wurden, besteht eine Erstattungspflicht in nebenstehender Höhe an den
15.420,77 Zweckverband Stöckheimer Hof.
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