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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 77/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
217 kB
Erstellt
21.03.11, 18:39
Aktualisiert
23.03.11, 14:55

Inhalt der Datei

Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.11.2009 bis einschließlich 31.12.2009 sowie vom 01.01.2010 bis einschließlich 31.12.2010 Produkt Auftrag Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Ergebnisplan / Finanzplan 2009 (konsumtiv) 001 012 002 Erstattung von Erschließungsbeiträgen für städtische Grundstücke 0,00 108.520,00 003 004 001 Ganztagsoffensive Gymnasium Brauweiler - Ausstattung 0,00 10.000,00 006 001 001 Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 7.000,00 289,00 011 002 001 012 001 001 012 002 001 Interne Leistungsverrechnung (europaweite Stromausschreibung 2009) 0,00 6.054,72 013 001 001 Parkanlage Barbarakapelle Pulheim 36.871,87 1.402,30 An die Erschließungsabteilung sind in 2009 insgesamt rd. 108.520 € zu leisten. Diese Aufwendungen sind in der Mittelplanung für den Haushalt 2009 vom Immobilienmanagement nicht berücksichtigt worden, da dies zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen nicht bekannt war. Da die Verrechnung der Beträge nicht zu einer Zahlung an Dritte führt, handelt es sich unabhängig von der Höhe um eine unerhebliche APL. Mit Beschluss des Rates vom 12.05.2009 zu Vorlage 178/2009 wurden für die Umwandlungen beider Gymnasien in Ganztagsschulen zur Ausstattung im Bestand jeweils 30.000 € bewilligt. Die Bereitstellung der Mittel für das Gymnasium Brauweiler im konsumtiven Bereich (10.000 €) konnte erst zum Ende des Haushaltsjahres erfolgen, da nicht absehbar war, ob eine Deckung innerhalb des Schuletats möglich ist. Für die städtischen Kindergärten wurden Ausstattungsgegenstände über 60 € netto beschafft. Insoweit war eine investive Verbuchung als geringwertiges Wirtschaftsgut und damit die außerplanmäßige Bereitstellung von Abschreibungen erforderlich, da diese im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Das Immobilienmanagement hat in 2009 eine europaweite Stromausschreibung vorgenommen. Die anteiligen Kosten für die Bereiche "Entwässerung", "öffentliche Verkehrsflächen" und "Straßenbeleuchtung" werden den Fachämtern zur Erstattung in Rechnung gestellt. Da hierfür keine Verrechnungspositionen bestanden, war die Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen erforderlich. Die Schlussrechnung der bauausführenden Firma für die Neugestaltung des Barbaraparks war aufgrund einer Differenz zwischen Leistungsverzeichnis und tatsächlich erbrachter Leistung erhöht um den Betrag von 1.402,30 € ausgestellt worden. Dieser Betrag wurde zurückerstattet und über ein gesondertes Konto vereinnahmt. Um die Mittel dennoch für den eigentlichen Zweck zu verausgaben, werden sie als Deckung für die jetzt fällige Rechnung herangezogen. Finanzplan 2009 (investiv) 001 012 002 M 26057723 Abriss Pavillons EGS Pulheim 004 001 003 M 40880001 006 003 001 M 51093001 Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für KMZ Skateranlage Peter-Kanters-Allee, Erneuerung und Erweiterung 011 002 001 M 66109500 006 001 001 M 51880004 Kanalsanierung Stommeln, Eckumer Weg Spiel- und Beschäftigungsmaterial 3.515,04 0,00 25.000,00 110.000,00 0,00 Es liegt die Schlussrechnung dieser Maßnahme vor, die einen Mehrbedarf gegenüber den zur Verfügung stehenden Mitteln 2.700,00 aufweist. Aus den Restmitteln einer Spende von 10.099,11 € (ursprünglich 30.000 €) für das Kultur- und Medienzentrum sollen Sitzmöbel für das Foyer beschafft werden. Um den Auftrag vergeben zu können, ist die Bereitstellung der entsprechenden Auszahlungsmittel 2.500,00 notwendig. Die Mehrkosten sind entstanden durch die unvorhersehbare Notwendigkeit des Einbaus einer zusätzlichen Tragschicht auf den 1.200,00 vorhandenen Asphalt, um die notwendige dauerhafte Stabilität und Frostsicherheit des Untergrundes zu erreichen. Für die Kanalsanierung Stommeln, Eckumer Weg gab die Fa. Jacobs Straßenbau bei der beschränkten Ausschreibung das günstigste Angebot in Höhe von 123.072,25 € ab. Da das zur Verfügung stehende Geld nicht ausreicht, wird beantragt, dass die 20.000,00 fehlende Summe aus der Kanalsanierung Stommeln, Nettegasse übertragen wird, da hier Mittel eingespart werden konnten. Für die städtischen Kindergärten wurden Ausstattungsgegenstände über 60 € netto beschafft. Insoweit war eine investive 288,98 Verbuchung als geringwertiges Wirtschaftsgut und damit die außerplanmäßige Bereitstellung von Investitionsmitteln erforderlich. Seite 1 Produkt Auftrag Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Ergebnisplan / Finanzplan 2010 (konsumtiv) 001 007 001 001 012 001 Überörtliche Prüfung durch die GPA ökologischer Ausgleich auf GOPFlächen - Weiterleitung der Entgelte an 003 Erstattung von Erschließungsbeiträgen 001 012 002 Bauliche Unterhaltung von Gebäuden 001 012 001 001 012 002 002 004 001 002 007 001 003 001 001 003 002 001 003 004 001 003 005 001 Erstattung von Erschließungsbeiträgen Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 1.443.040,00 0,00 0,00 Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 31.220,00 Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 58.670,00 003 001 001 Aufwendungen für offene Ganztagsschulen 003 006 001 Dienst- und Schutzkleidung 571.740,00 0,00 Die Kosten der GPA für die letzte Prüfung der Gesamtverwaltung wurde in der Bilanz als Rückstellung verbucht. Die Übertragung 15.308,00 der Finanzmittel in das Folgejahr wurde allerdings nicht beantragt, sodass aktuell kein Ansatz im Auszahlungskonto vorhanden ist. Wegen Änderung des BP 1.15 Sinnersdorf müssen Ausgleichsmaßnahmen auf GOP-Flächen durchgeführt werden. Auf dem Konto 7.000,00 ist dafür kein Ansatz enthalten. Im Rahmen eines Vertrages wurde vereinbart, dass anstelle des Kaufpreises der Erschließungsbeitrag übernommen wird. Der 50.420,00 Geschäftsvorfall muss als interne Leistungsverrechnung im Haushalt dargestellt werden. Für die Installation einer neuen Schließanlage ist eine Rückstellung i.H.v. 37.000 € gebildet worden. Unter Berücksichtigung der heute an eine solche Anlage zu stellenden Anforderungen hat sich heraus gestellt, dass diese Mittel nicht ausreichen. Nach Auskunft des Hauptamtes ist auf Grundlage aktuell eingeholter Angebote mit Gesamtkosten i.H.v. 145.000 € zu rechnen. Die Schlüsselverlustversicherung beteiligt sich an den Anschaffungskosten mit 17.000 €, sodass eigentlich nur ein Mehrbedarf von 91.000 € besteht. Dieser Zuschuss darf aus haushaltstechnischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht berücksichtigt 108.000,00 werden, da die entsprechende Einnahme erst in 2011 realisiert werden wird. An die Erschließungsabteilung sind in 2010 insgesamt rd. 18.670 € zu leisten. Diese Aufwendungen sind in der Mittelplanung für den Haushalt 2010 vom Immobilienmanagement nicht berücksichtigt worden, da dies zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen nicht bekannt war. Da die Verrechnung der Beträge nicht zu einer Zahlung an Dritte führt, handelt es sich unabhängig von der Höhe um 18.675,00 eine unerhebliche APL. Die vorhandene Aufrufanlage im Einwohnermeldeamt ist defekt und kann laut schriftlicher Mitteilung der Herstellerfirma nicht 875,00 repariert werden, da es für das 20 Jahre alte Gerät keinerlei Ersatzteile gibt. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft werden 19 Paar Feuerwehrstiefel benötigt. Es entsteht daher eine ÜPL von 2.413 €. Für die feuerwehrtechnische Beladung des HLF 20/16 des Löschzugs Brauweiler wird noch ein Glasmanagement sowie 4 Stabilisierungsblöcke benötigt. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2009 wurden 3 Brandmeister sowie 3 Brandmeisteranwärter eingestellt. Hierfür werden 6 Spindschränke zur Unterbringung der persönlichen Kleidung benötigt. Seitens der Kleiderkammer wurde in den letzten Wochen die Einsatzkleidung in allen 5 Löschzügen geprüft, mit dem Ergebnis, dass aufgrund von Verschleiß und Überalterung (zulässiges Höchstalter 10 Jahre) unverzüglich 59 Nomexjacken und 14 17.438,95 Nomexhosen ersetzt werden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräteträger sicherzustellen. Die Umschichtung ist erforderlich, da die vom Immobilienmanagement beschafften Schmutzfangmatten einen Wert von 60 € 4.188,00 überschreiten und somit inventarisiert und investiv verbucht werden müssen. Mit Ratsbeschluss vom 13.06.2006 wurde die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder, die Kindertagespflege und die offene Ganztagsgrundschule auf Grundlage der gemeinsam vom Jugendamt und Schulverwaltung erarbeiteten Vorlage Nr. 749 beschlossen. Hierin wird die evtl. entstehende Unterdeckung im OGS-Bereich durch 52.640,00 die Mehreinnahmen im Kindertagesstättenbereich abgedeckt. Die Begleichung der Rechnungen ist nicht mehr möglich. Für 2010 steht aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen kein Ansatz zur 216,00 Verfügung. Seite 2 Produkt Auftrag Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt 003 006 001 Anmietung des KMZ für Schulen 0,00 1.825,00 003 006 001 Landesprogramm Kultur und Schule Kostenersatz an Bauhof (Köstersaal) anteilige Vorsteuer für konsumtive und investive Auszahlungen 0,00 2.505,00 28.160,00 10.000,00 3.746,70 9.370,00 250.000,00 24.000,00 0,00 2.000,00 20.000,00 1.440,00 7.000,00 135,00 7.000,00 3.169,31 004 001 003 004 001 003 005 003 001 006 001 001 006 001 001 006 001 001 006 001 001 006 002 001 006 002 001 006 004 001 006 004 001 006 004 001 Kosten für die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes KünstlerInnen in die Kindertagesstätten Aus- und Fortbildung (städtische KiTas) Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter Honorar- und Sachkosten U-Dat VO Sonderförderung LVR für kommunale Initiativen und Netzwerke zur Vermeidung von Kinderarmut Pflege und Erziehung von Minderjährigen in fremden Einrichtungen 1.500,00 800,00 0,00 0,00 710.000,00 Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Für das Haushaltsjahr 2010 ist kein Ansatz auf dem Verrechnungskonto für die Nutzung des KMZ durch Schulen vorgesehen. Für die dort in jedem Jahr stattfindenden Abschlussfeiern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und der Realschule Pulheim sind Rechnungen in vorgenannter Höhe fällig. An dem Landesprogramm "Kultur und Schule" nehmen in diesem Jahr acht städtische Schulen mit insgesamt neun Projekten teil. Die Bezuschussung des Landes sieht pro Projekt bis zu 2.850 € vor, von denen 10 % der Schulträger, 10 % der Förderverein oder sonstiger Projektträger und 80 % das Land NRW trägt. Durch krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter im KMZ im Zeitraum von Feb. bis Juni 2010 sind durch zusätzliche Stellung von Mitarbeitern des Bauhofs Mehrkosten in Höhe von 10.000 € entstanden. In 2010 werden für Ermächtigungsübertragungen (investiver Bereich) insgesamt rd. 9.370 € an anteiliger Vorsteuer benötigt. Eine Ermächtigungsübertragung ist versehentlich unterblieben. Im Haushaltsjahr 2009 standen 270.000 € zur Verfügung, wovon nur ca. 237.800 € benötigt wurden. Dementsprechend wurden für das Jahr 2010 nur 250.000 € veranschlagt. Die durchschnittliche Fallzahl lag 2009 bei 125. Im zweiten und dritten Quartal 2010 nahmen die Fallzahlen kontinuierlich zu. Im September 2010 waren es bereits 149 Fälle. Die Auszahlung für den November 2010 konnte nur nach einer Umschichtung von Haushaltsmitteln in Höhe von 10.100 € innerhalb des Budgets erfolgen. Die Zahlung für den Monat Dezember ist nur durch eine ÜPL in Höhe von 24.000 € zu gewährleisten. Das Innenministerium hat Gelder für das Pilotprojekt "KünstlerInnen in die Kindertagesstätten" bereitgestellt, die in der Ausgabe bereitgestellt werden müssen. Das Projekt wird im Sep. - Dez. 2010 in der KiTa "Villa Kunterbunt" in Brauweiler durchgeführt. Aus den Aus- und Fortbildungskosten wurde eine Fachtagung finanziert. Von den Teilnehmern wurde ein Beitrag von 20 €/Person erhoben. Diese Einnahmen müssen in der Ausgabe wieder bereitgestellt werden, da dies für verschiedene Fortbildungen der Erzieherinnen verplant ist. Für das Familienzentrum Sinthern wurde ein Brennofen beschafft. Da es sich um einen einzeln nutzbaren Gegenstand handelt, ist eine investive Verbuchung erforderlich. Im Rahmen der Sprachförderung wurden 2 Spielgeräte beschafft, die einzeln nutzbar sind. Für das Familienzentrum Sinthern wurde ein Flipchart beschafft. Ersatzbeschaffungen nach Einbruch im Kindergarten Anemonenweg. 600,00 Für die Abschreibung der Gruppenzelte werden weitere 600 € benötigt. 210,00 Für die Abschreibung des Farbdruckers werden weitere 210 € benötigt. Für die neue gesetzliche Aufgabe nach der U-DatVO (Überprüfung von Fällen, in denen die U-Untersuchungen nicht regelmäßig 1.300,00 wahrgenommen werden) fallen Honorar- und Sachkosten an, die bisher nicht veranschlagt wurden. 4.000,00 Gemäß Zuwendungsbescheid des LVR werden für das Jahr 2010 4.000 € bereitgestellt. Für das Jahr 2010 sind noch Rechnungen für Kinder- und Jugendliche, die in Einrichtungen untergebracht sind, anzuweisen. Hierbei handelt es sich um Rechnungen für die Monate November und Dezember 2010, die noch als Aufwand dem Haushaltsjahr 71.000,00 2010 zuzuordnen sind. Seite 3 Produkt Auftrag Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz 006 004 001 Pflege und Erziehung von Minderjährigen in fremden Einrichtungen 710.000,00 006 004 001 Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe 176.000,00 008 001 001 010 001 001 011 001 001 012 001 001 012 001 001 013 002 001 Zuschüsse an verschiedene Vereine aus Erbbaurechtsverträgen Rückzahlung von Investitionszuschüssen i.R.d. Denkmalschutzes Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter Konjunkturpaket II Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen sonstige Bewirtschaftungskosten 52.300,00 0,00 2.500,00 0,00 1.033.000,00 0,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Für die Pflege und Erziehung von Minderjährigen in fremden Einrichtungen wurden in 2010 insgesamt rd. 28.000 € für Abgrenzungsbuchungen gezahlt (Aufwand 2009, Zahlung 2010). Das Fachamt geht davon aus, dass der für 2010 veranschlagte Aufwand auch vollständig verbraucht wird. Gem. § 9 Nr. 2.3 der Haushaltssatzung 2010 dürfen zusätzliche Finanzmittel im laufenden Jahr ohne ÜPL-Antrag bereitgestellt werden, wenn der Finanzmittelbedarf in gleicher Höhe im Vorjahr eingespart wurde. In 2009 wurden keine Finanzmittel eingespart, da in 2009 insgesamt rd. 41.000 € für Abgrenzungsbuchungen des Jahres 2008 (Aufwand 2008, Zahlung 2009) geleistet wurden. Damit die für 2010 noch zu leistenden Pflegezahlungen finanziell gedeckt werden, 20.000,00 ist daher die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel erforderlich. Für Hilfen zur Erziehung wurden in 2010 insgesamt 3.441 € für Abgrenzungsbuchungen gezahlt (Aufwand 2009, Zahlung 2010). Gem. § 9 Nr. 2.3 der Haushaltssatzung 2010 dürfen zusätzliche Finanzmittel im laufenden Jahr ohne ÜPL-Antrag bereitgestellt werden, wenn der Finanzmittelbedarf in gleicher Höhe im Vorjahr eingespart wurde. In 2009 wurden keine Finanzmittel eingespart, da in 2009 insgesamt rd. 10.000 € für Abgrenzungsbuchungen des Jahres 2008 (Aufwand 2008, Zahlung 2009) geleistet wurden. Damit die für 2010 noch zu leistenden Hilfen zur Erziehung finanziell gedeckt werden, ist daher die Bereitstellung zusätzlicher 3.441,00 Finanzmittel erforderlich. Im Haushalt 2010 wurden 52.300 € für die Verrechnung von Zuschüssen für Mieten (nach Erbbaurechtsverträgen) veranschlagt. 5.455,00 Aufgrund einer Indexerhöhung sowie eines neuen Vertrages mussten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. 1.500,00 Für die Jahre 2006 und 2007 sind nicht ausgegebene Fördermittel an die Bezirksregierung zurückzuzahlen. 10,00 Mit den zusätzlichen 10 € kann eine weitere Hundetoilette noch in diesem Jahr angeschafft werden. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurden die Mittel für die Brückensanierung statt im Produkt Öffentliche Verkehrsflächen im Produkt Abfallwirtschaft veranschlagt. Dies wurde erst kurz vor Durchführung der Maßnahme festgestellt. Da in Kürze eine erste Rechnung fällig wird, werden zunächst 20.000 € im Rahmen einer unerheblichen APL bereitgestellt. Die restlichen Mittel (10.000 €) 20.000,00 werden nach Beschluss des Rates am 28.09.2010 auf dem neuen Produktsachkonto bereitgestellt. Durch den Bauhof wurden Leistungen über den Ansatz hinaus erbracht. Für die Begleichung der Bauhofrechnungen werden Mittel 2.540,17 in nebenstehender Höhe benötigt. 1.200,00 Für die Generalisierung der Friedhofspläne müssen Mittel bereitgestellt werden. Seite 4 Produkt Auftrag Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Finanzplan 2010 (investiv) 001 006 001 M 70880001 Beschaffung von Fahrzeugen und BGA 001 012 001 M 26880011 Prospektion auf städtischen Grundstücken 001 012 002 M 26100003 001 012 002 M 26880006 002 004 001 M 32100002 Herstellung eines Pflasterweges an der Mehrzweckhalle Dansweiler Beschaffung von Ausstattungsgegenständen Beschaffung einer Aufrufanlage für das Einwohnermeldeamt 002 007 001 M 32880002 002 007 001 M 32880005 Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 002 007 001 M 32880006 002 008 001 M 32880003 003 001 001 003 002 001 003 004 001 003 005 001 verschiedene M-Aufträge 003 003 001 M 40880026 003 003 001 M 26090011 003 006 001 M 40880037 185.803,95 50.000,00 Durch den überproportionalen Anstieg der Beschaffungskosten für einen Großflächenmäher besteht ein Mehrbedarf an 7.800,00 Finanzmitteln. Es handelt sich um ein Nachtragsangebot des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege in Höhe von 13.923 €. Bedingt durch kurzfristig notwendig gewordene Arbeiten zur Verlegung von Kanal und Versorgungsleitungen kann die Bodendenkmalpflege ihre Arbeiten nicht termingerecht abschließen. Die notwendige Feuerwehraufstellfläche muss für die Dauer der Verlegungsarbeiten im Grabungsbereich sichergestellt werden. Die Arbeiten müssen verlängert werden bis zum 15.02.11 (vor Ort bis Ende Dez. 2010). 12.540,00 Das für die Grabung eingestellte Personal muss entsprechend länger vorgehalten werden. Die CDU-Fraktion stellte mit Schreiben vom 09.07.2010 den Antrag, die Befestigung der Wegfläche entlang der Mehrzweckfläche bis an die hintere Hallengiebelseite durchzuführen, da die bestehende Rasenfläche bei Veranstaltungen durch Anlieferungsverkehr immer wieder zerstört würde. Eine Umsetzung im Rahmen der geplanten Schulhofsanierung ist sinnvoll. In der Gaststätte "Endspurt" musste eine defekte Spülmaschine erneuert werden. Die Kosten hierfür betragen 3.906,77 €. Da es sich hier um einzeln nutzbare Gegenstände handelt, ist eine Verbuchung als BGA erforderlich. Die vorhandene Aufrufanlage im Einwohnermeldeamt ist defekt und kann laut schriftlicher Mitteilung der Herstellerfirma nicht repariert werden, da es für das 20 Jahre alte Gerät keinerlei Ersatzteile gibt. Für die feuerwehrtechnische Beladung des HLF 20/16 des Löschzugs Brauweiler wird noch ein Glasmanagement sowie 4 Stabilisierungsblöcke benötigt. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2009 wurden 3 Brandmeister sowie 3 Brandmeisteranwärter eingestellt. Hierfür werden 6 Spindschränke zur Unterbringung der persönlichen Kleidung benötigt. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft werden 19 Paar Feuerwehrstiefel benötigt. Es entsteht daher eine ÜPL von 2.413 €. Im weiteren Verlauf des Jahres war eine weitere ÜPL in Höhe von 3.005 € zur Beschaffung von Bekleidung notwendig. Seitens der Kleiderkammer wurde in den letzten Wochen die Einsatzkleidung in allen 5 Löschzügen geprüft, mit dem Ergebnis, dass aufgrund von Verschleiß und Überalterung (zulässiges Höchstalter 10 Jahre) unverzüglich 59 Nomexjacken und 14 Nomexhosen ersetzt werden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräteträger sicherzustellen. Für den Rettungsdienst wird ein neuer Defibrillator benötigt. Die Kosten für das den präklinischen Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises entsprechende Gerät belaufen sich auf 26.050 €. 0,00 7.500,00 0,00 3.910,00 0,00 7.000,00 14.000,00 2.720,51 Dienst- und Schutzkleidung 9.000,00 5.417,49 Beschaffung von Nomexbekleidung Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 8.220,00 9.300,95 25.000,00 1.100,00 Beschaffung von Ausstattungsgegenständen 44.918,16 Beschaffung von EDV-Ausstattung 64.127,86 Die Umschichtung ist erforderlich, da die vom Immobilienmanagement beschafften Schmutzfangmatten einen Wert von 60 € 4.188,00 überschreiten und somit inventarisiert und investiv verbucht werden müssen. Der zwingend erforderliche Austausch von Servern und PC-Arbeitsplätzen konnte an einigen Schulen nicht mehr aufgeschoben 7.000,00 werden. Vordach Realschule Pulheim 10.000,00 1.500,00 Mit Vorlage Nr. 22/2010, LHA am 04.02.2010 wurde die technische Ausführung für 11.500 € dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Elementarschadenersatz 0,00 Mit dem Unwetter am 03.07.2010 ist an der EGS Auweiler Straße auch ein erheblicher Inventarschaden entstanden. Das Inventar einer gesamten Klasse sowie Waschmaschine und Trockner und einige Schränke und Regale müssen ersetzt werden. Es besteht 20.000,00 keine Elementarschadenversicherung. Nach ersten überschlägigen Schätzungen werden investiv max. 20.000 € benötigt. Seite 5 Produkt Auftrag 004 002 001 M 40880036 004 001 003 M 40100001 006 001 001 M 26120300 Bezeichnung Beschaffung von Ausstattungsgegenständen Beschaffung eines Hublifts im KMZ U3-Planung Kindergarten GustavHeinemann-Straße, Pulheim fortgeschriebener Ansatz 0,00 0,00 0,00 006 001 001 M 51880003 Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 8.159,24 006 001 001 M 51880003 006 001 001 M 51880004 006 001 001 M 26100100 M 26100300 M 26100401 M 26100500 Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 8.207,10 006 002 001 M 51100002 006 003 001 M 51092000 Spiel- und Beschäftigungsmaterial U3-Planung Kindergarten Karl-Zörgiebel-Straße Sinnersdorfer Straße Kesselsgasse Zu den Fußfällen Projektorientierte Jugendhilfe Grunderwerb Bolzplatz Sinthern 008 003 002 M 40880011 011 001 001 M 20880003 011 002 001 M 66109500 Beschaffung von Ausstattungsgegenständen Beschaffung von Abfallbehältnissen (Dog Stations) Kanalsanierung Stommeln, Eckumer Weg 011 002 001 M 66177502 Pulheim, Vermaschung Abwasserkanal, Kreuzung Venloer Str. / Hauptstraße 011 002 001 M 66110302 BP 99, Pulheim 012 001 001 M 66007002 Sinthern, Kirchgasse KAG 288,98 25.900,00 0,00 80.000,00 4.320,00 2.500,00 129.102,74 9.017,13 0,00 11.838,41 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Für die Kinderabteilung der Stadtbücherei werden dringend zwei zusätzliche Medientröge zur Aufbewahrung/Präsentation von CDs, 2.260,00 CDROMs und DVDs sowie ein weiteres Regal benötigt. 7.400,00 Der Hublift im Köstersaal ist defekt und nicht mehr reparabel. Die Kosten für einen neuen Lift betragen 7.400 €. Der Auftrag für die Planung soll in 2010 vergeben und in 2011 ausgeführt werden. Die APL ist als Wiederholungsveranschlagung im 6.000,00 Haushalt 2011 berücksichtigt worden. Für das Familienzentrum Sinthern wurde ein Brennofen beschafft. Da es sich um einen einzeln nutzbaren Gegenstand handelt, ist 5.510,00 eine investive Verbuchung erforderlich. Des Weiteren sind verschiedene Neuanschaffungen in städtischen KiTas zu tätigen. Die Mittel sind zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen notwendig (Waschmaschine Karl-Zörgiebel-Str. Büromöbel Räuberhöhle, Bauteppiche Gustav-Heinemann-Straße nach Wasserschaden, 2 Spielgeräte, Flipchart, Ersatzbeschaffungen nach Einbruch im 4.703,00 Kindergarten Anemonenweg). 2.466,31 Für die Anschaffung von einzeln nutzbaren Gegenständen ist die Genehmigung weiterer Finanzierungsmittel erforderlich. Für die Beauftragung der Planungsleistungen (Leistungsphase 1 - 3) der U3-Umbauten an insgesamt 5 Kindergärten sind wegen 2.000,00 eines höher als erwarteten Umbauzuschlags weitere 2.000 € notwendig. Bei den beschlossenen Projekten "Aufblasbarer mobiler Jugendtreff", "DIN A3-Farbdrucker", "Skate-Elementgruppe für Skaterpark Pulheim", "Anschaffung von Gruppenzelten" handelt es sich um Investitionskosten, die entsprechend umgeschichtet werden 19.258,00 müssen. Der fällige Kaufpreis beträgt 83.550 €. Die hierauf entfallene Grunderwerbssteuer beträgt 2.925 €. Lt. Notarrechnung fallen 767,55 € 7.300,00 Kosten an. Somit bestehen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 87.242,55 €. Nach einer Begehung im Hallenbad in Bezug auf die Arbeitssicherheit wurde von der Fachfirma vorgegeben, dort unverzüglich einen geeigneten Gefahrstoffraum einzurichten. Die Mittel hierfür betragen 4.700 €. Da bereits Beschaffungen erfolgten ist eine ÜPL 1.000,00 von 1.000 € erforderlich. 10,00 Mit den zusätzlichen 10 € kann eine weitere Hundetoilette noch in diesem Jahr angeschafft werden. Die geprüfte Schlussrechnung des Ingenieurbüros übersteigt die verfügbaren Mittel, sodass der Fehlbedarf überplanmäßig 6.200,00 bereitgestellt werden muss. Die Kanalsanierung im Bereich der Kreuzung Venloer Straße / Hauptstraße / Nettegasse in Stommeln ist abgeschlossen und die Bauleistungen abgerechnet. Die Mittel werden benötigt, um die Ingenieurleistungen zu vergüten. Die Erhöhung der Ingenieurkosten ist eine Folge der höheren Baukosten aufgrund unvorhersehbarer Verhältnisse vor Ort, sodass noch 11.900 € bereitgestellt werden 11.900,00 müssen. Die Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung im Bereich des BP 99 Pulheim sind noch nicht detailliert untersucht worden. Die beantragten Mittel werden benötigt, um die entwässerungstechnischen Belange aufzuzeigen und die Genehmigungsfähigkeit der aufzustellenden Entwürfe mit den Genehmigungsbehörden abzuklären. Es soll eine Entwässerungsstudie erstellt werden, deren 19.990,00 Inhalt bzw. abgestimmte Ergebnisse Eingang im Bebauungsplan finden. Die Gesamtbaukosten liegen rd. 18.000 € über der Gesamtauftragssumme. Grund für diese Mehrkosten sind Bauleistungen, die bei Auftragsvergabe nicht eingeplant werden konnten. Im Wesentlichen waren dies Boden-Mehrauskofferungen und Verfüllungen auf 18.000,00 Grund der Bodenverhältnisse. Seite 6 Produkt Auftrag 012 001 001 M 66220003 012 001 001 M 66220002 012 001 001 M 66007017 012 001 001 M 66008502 012 004 001 M 66880003 013 001 001 M 00388001 Bezeichnung KP II Am Zehnthof- Am Theuspfad KP II Behindertengerechter Umbau der Kreuzung Albrecht-Dürer-Straße / Sinnersdorfer Straße Sinthern, Auf dem Acker Fußgängerbrücke über den Stommeler Bach Beschaffung von Ausstattungsgegenständen Stöckheimer Hof fortgeschriebener Ansatz 85.000,00 28.000,00 2.000,00 8.500,60 846,96 0,00 über- / außerplanmäßig bereitgestellt Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL / APL Das Ausschreibungsergebnis liegt ca. 10.000 € über der Kostenberechnung. Um eine evtl. notwendige Reserve für mögliche 19.000,00 Nachträge zu erhalten, werden vorsorglich Mittel in Höhe von 19.000 € beantragt. Bedingt durch den Umbau der Kreuzung und der damit verbundenen Verbreiterung des Gehweges in die Fahrbahn, entstehen Höhenänderungen im Rinnenverlauf der Fahrbahn. Um diese auszugleichen muss ein Teil der Fahrbahn / Asphaltdeckschicht 15.000,00 angepasst werden. In das Jahr 2010 wurden 2.000 € übertragen. Die Schlussrechnung des Tiefbauunternehmens beläuft sich auf 3.396,22 €, sodass 1.400,00 der Restbetrag überplanmäßig bereitgestellt werden muss. 11.000,00 Durch Auflagen des Rhein-Erft-Kreises wird die Maßnahme um ca. 11.000 € teurer als zuvor veranschlagt. Da die alte Kehrmaschine einen größeren Schaden hat und sich eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr rechnet, 11.900,00 besteht ein Mehrbedarf in Höhe von 11.900 €. Für Maßnahmen, die am Pulheimer See durchgeführt wurden, besteht eine Erstattungspflicht in nebenstehender Höhe an den 15.420,77 Zweckverband Stöckheimer Hof. Seite 7