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Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW hier: Freigabe des Stommeler Wegs für den Radverkehr)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
07.02.11, 18:36
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW
hier: Freigabe des Stommeler Wegs für den Radverkehr) Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW
hier: Freigabe des Stommeler Wegs für den Radverkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV-66-12-11-9155 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.02.2011 X 29.03.2011 X Frau Seimetz (Verfasser/in) 48/2011 nö. S. TOP 25.01.2011 (Datum) BETREFF: Antrag nach §24 GO NRW hier: Freigabe des Stommeler Wegs für den Radverkehr VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem HFA, den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, den Stommeler Weg in Pulheim für den Radverkehr gegen die Einbahnstraßenregung zu öffnen, abzulehnen. 2.) Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Empfehlung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses und lehnt den Antrag ab. ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses vom 15.09.2010 wurde die Entscheidung über die Öffnung des Stommeler Weges für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung aufgrund der bevorstehenden Einführung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010“ verschoben. -1- Nach nunmehr 15 Jahren wird die „ERA 95“ durch die neuen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ ersetzt. Sie gelten für den Neubau und die wesentlichen Änderungen von Straßen. Seitens der Verwaltung wurde der Antrag nach § 24 GO NRW, auf Freigabe des Stommeler Wegs für den Radverkehr, auf Grundlage der neuen „ERA 2010“ nochmals überprüft. Das Ergebnis ist nachfolgend aufgeführt. Der Stommeler Weg ist nach dem Separationsprinzip mit einer beidseitigen Gehweganlage sowie einer abschnittsweisen vorhandenen Längsparkbucht ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite des Stommeler Weges liegt ab der Einmündung Moosweg bei maximal 4,40 m. Die erforderliche Mindestbreite für den Begegnungsfall Fahrradfahrer/Pkw liegt nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010“ bei 3,75 m bzw. laut „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06“ bei 3,80 m. In Ausnahmefällen sieht die „RASt 06“ jedoch bei einer Einbahnstraße mit Radverkehr auf der Fahrbahn in gegenläufiger Richtung eine Mindestbreite von 3,00 m vor. Zudem müssen Ausweichmöglichkeiten vorhanden sein. Auch die „ERA 2010“ geben die Möglichkeit, Einbahnstraßen mit beengten Verhältnissen zu öffnen, wenn aufgrund der Verkehrsstärken die Begegnungswahrscheinlichkeit gering ist oder wenn Ausweichmöglichkeiten durch Einfahrten bestehen. Das Mindestmaß für den Begegnungsfall Radfahrer / PKW stellt in dem Bereich, in dem sich im Seitenraum eine zusätzliche Längsparkbucht befindet kein Problem dar. Dies gilt auch für die anderen Bereiche, wenn dort nicht geparkt würde. Lediglich die Einmündung Stommeler Weg / Moosweg würde bei der Öffnung des Stommeler Wegs dabei eine Gefahrenstelle darstellen. Aus diesem Grund wäre bei Öffnung im Moosweg eine Sperrfläche und am Anfang der Einbahnstraße ein Aufstellbereich für den Fahrradfahrer zu markieren (Anlage). In der Praxis wird allerdings in den Bereichen ohne Parkstreifen auf der Fahrbahn geparkt. Als Restfahrbahnbreite verbleibt dann lediglich etwa 2,50 m, sodass eine Begegnung von Pkws und Radfahrern dann hier nicht möglich ist. Da hier Gehwegbreiten von maximal 1,20 m vorhanden sind, kommt auch die Mitbenutzung des Gehweges beim Parken nicht in Betracht. Die Öffnung des Stommeler Weges für Radfahrer in Gegenrichtung zur Einbahnstraße setzte folglich voraus, dass das Parken auf der Fahrbahn konsequent unterbunden wird. Hier wären massive Beschwerden der Anlieger zu erwarten, da im näheren Umfeld nur in sehr begrenztem Maße Ersatzstellplätze zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kommt dem Stommeler Weg als Radwegeverbindung keine Verbindungsfunktion zu. Lediglich für die Anlieger des Stommeler Weges und des Schlehenweges stellt die Fahrt über den Schürgespfad oder den Untersten Weg einen Umweg dar. Die Verwaltung empfiehlt daher auch nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes, den Stommeler Weg nicht für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. -2-