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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 45/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,3 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
08.02.11, 18:24
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 45/2011) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 45/2011)

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Inhalt der Datei

Werner Kauth 50259 Pulheim, den 10.01.2011 Dipl.Ing. (FH) i.R. Sinnersdorf August-Imhoff-Str.4 Tel.02238-7694 Werner.kauth@t-online.de Per Mail Herrn Bürgermeister Frank Keppeler und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Anregung gemäß §24 GO NW hier: Dichtheitsprüfung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend den z.Zt. vorliegenden Informationen kann die Frist für die Durchführung der Dichtigkeitsprüfungen bis 2023 ausgedehnt werden, wenn der Rat eine entsprechende Satzung beschließt. Dies gilt jedoch nicht für die Besitzer von Häusern in Wasserschutzzonen. Hier muss die Prüfung bis 2015 durchgeführt werden. Auf Initiative und unter Federführung der Interessengemeinschaft Sinnersdorfer Ortsvereine e.V. wurden 2004/2005 in Sinnersdorf über 100 Anlagen geprüft, soweit erforderlich saniert und den VorSchriften entsprechend abgenommen. Nach den aus dieser Zeit vorliegenden Unterlagen befinden sich in Pulheim alle bebauten Grundstücke im Bereich eines Wasserschutzgebietes, mit Ausnahme der in folgenden Bereichen gelegenen Grundstücke: -Ingendorf -Am Steinrutsch -Kreuzbrüderstraße -Hagelkreuzstraße -Am Steinrutsch -Bolanderweg -Rosenhof -Vinkenpützerweg -Bolanderhof -Auf der Platten -Gut Vinkenpütz Straßenbereiche, die nicht in der Wasserschutzzone liegen: -Eckumer Weg 22-38 und 63-27 -Venloer Straße 637-643 und 582-588 -Chistinastraße ab Hs.-Nr.16 aufsteigend -Kirchtalsweg westlich der Bahnline -Rheidter Weg ab Hs.-Nr.12 und 5 aufsteigend -Norddtraße nur Hs.-Nr.1 -Ingendorfer Straße ab Hs.-Nr.5 und 36 aufsteigend -Bruchstraße ab Hs.-Nr.128 und 135 aufsteigend -2- -2Gemäss §24 GO NW rege ich an: 1. Eine Überprüfung und evt. Ergänzung der vorstehenden Auflistung. 2. Anschließend eine umfassende Information der Bürger 3. In einem weiteren Schritt die Anpassung der bestehenden Satzung an die mögliche Verlängerung der Fristsetzung bis 2023 für die nicht in den Wasserschutzzonen liegenden Bereiche. Mit freundlichem Gruss gez. Werner Kauth