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Antrag (Antrag bzgl. Instandsetzung des Durchgangsweges von der Straße "Otterdriesch" zur Straße "Am Burgfeld" in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
19.05.10, 07:06
Aktualisiert
19.05.10, 07:06
Antrag (Antrag bzgl. Instandsetzung des Durchgangsweges von der Straße "Otterdriesch" zur Straße "Am Burgfeld" in E.-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 173/2009 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.03.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 09.06.2009 Betriebsausschuss Straßen 08.06.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Instandsetzung des Durchgangsweges von der Straße "Otterdriesch" zur Straße "Am Burgfeld" in E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten von 35.000 € müssen in den Wirtschaftsplan eingestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.03.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Straße „Otterdriesch“ ist ein nicht für den Fahrzeugverkehr vorgesehener Anliegerweg mit stark parkartigem Charakter. Die vorhandenen Bäume erhöhen sicherlich die Wohnqualität. Leider beschädigen sie durch das Wurzelwerk die Wegebefestigung. Da diese Wurzeln einerseits nicht ständig gekappt werden können, andererseits die hochgehobenen Platten eine Stolpergefahr darstellen, wurde dieser Plattenbelag entfernt und durch eine wassergebundene Decke ersetzt. Dies ist nicht nur eine dem Stand der Technik entsprechende, kostengünstige und wasserdurchlässige Befestigung, sondern unterstreicht gleichzeitig auch den parkähnlichen Charakter dieser Anlage. Es handelt sich hier also nicht um eine Baustraße, sondern um einen wassergebundenen Weg, wie er in vielen Grünanlagen vorhanden ist. Das diese Bauweise zu kleineren Pfützen neigt und von der Oberfläche eher rau ist, entspricht der Bauart. Eine nachhaltige Sanierung der Wegeflächen unter Berücksichtigung der Bäume, der Wurzeln und der Forderungen der Anwohner ist nur durch eine völlige Neugestaltung der Flächen zu verwirklichen (Verbesserung von Pflanzflächen mit Wurzelsperren, Erneuerung der Wegeflächen etc.) Selbstverständlich sind die Anwohner in eine solche neue Planung mit einzubeziehen Sollte der Beschluß gefasst werden, die „Hofanlage“ neu zu überplanen, ist ggf. davon auszugehen, dass es sich um eine nach dem KAG kostenpflichtige Maßnahme handelt und alle Anlieger zu Beiträgen herangezogen werden müssen. (Dr. Rips)