Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
19.05.10, 07:06
Aktualisiert
19.05.10, 07:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 173/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.03.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
09.06.2009
Betriebsausschuss Straßen
08.06.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Instandsetzung des Durchgangsweges von der Straße "Otterdriesch" zur
Straße "Am Burgfeld" in E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten von 35.000 € müssen in den Wirtschaftsplan eingestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.03.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Straße „Otterdriesch“ ist ein nicht für den Fahrzeugverkehr vorgesehener Anliegerweg mit
stark parkartigem Charakter. Die vorhandenen Bäume erhöhen sicherlich die Wohnqualität. Leider
beschädigen sie durch das Wurzelwerk die Wegebefestigung. Da diese Wurzeln einerseits nicht
ständig gekappt werden können, andererseits die hochgehobenen Platten eine Stolpergefahr
darstellen, wurde dieser Plattenbelag entfernt und durch eine wassergebundene Decke ersetzt.
Dies ist nicht nur eine dem Stand der Technik entsprechende, kostengünstige und wasserdurchlässige Befestigung, sondern unterstreicht gleichzeitig auch den parkähnlichen Charakter
dieser Anlage. Es handelt sich hier also nicht um eine Baustraße, sondern um einen
wassergebundenen Weg, wie er in vielen Grünanlagen vorhanden ist. Das diese Bauweise zu
kleineren Pfützen neigt und von der Oberfläche eher rau ist, entspricht der Bauart.
Eine nachhaltige Sanierung der Wegeflächen unter Berücksichtigung der Bäume, der Wurzeln und
der Forderungen der Anwohner ist nur durch eine völlige Neugestaltung der Flächen zu
verwirklichen (Verbesserung von Pflanzflächen mit Wurzelsperren, Erneuerung der Wegeflächen
etc.) Selbstverständlich sind die Anwohner in eine solche neue Planung mit einzubeziehen
Sollte der Beschluß gefasst werden, die „Hofanlage“ neu zu überplanen, ist ggf. davon
auszugehen, dass es sich um eine nach dem KAG kostenpflichtige Maßnahme handelt und alle
Anlieger zu Beiträgen herangezogen werden müssen.
(Dr. Rips)