Daten
Kommune
Pulheim
Größe
172 kB
Erstellt
11.03.11, 18:35
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/512
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
17.03.2011
X
29.03.2011
X
12.04.2011
X
Sascha Berger
(Verfasser/in)
32/2011
nö. S. TOP
21.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Jugendhilfeplan - Teilfachplan Spielplätze
3. Fortschreibung 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung/Fraktion Bürgerverein
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
die dritte Fortschreibung des Teilplanes Spielplätze der Jugendhilfeplanung Pulheim gemäß der beigefügten
Anlage.
-1-
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die nachfolgenden Einzelempfehlungen und beauftragt die Verwaltung, diese umzusetzen und zukünftig zu beachten:
1
Die Spielplatzbezirke werden gemäß der nachfolgenden Aufstellung der dritten Fortschreibung des
Teilplans Spielplätze aktualisiert. Die zurzeit absehbaren, neu geplanten bzw. noch neu zu planenden
Baugebiete werden entsprechend der aktualisierten Aufstellung in der dritten Fortschreibung des
Teilplans Spielplätze jeweils den unmittelbaren benachbarten Spielplatzbezirken zugeteilt bzw. es
werden bei Bedarf zukünftig neue Spielplatzbezirke eingerichtet.
2
Die in neuen Baugebieten vorgesehenen Spielplätze sollen je nach Baufortschritte in den Baugebieten eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu rechtzeitig jeweils die notwendigen
Mittel für die Haushaltsplanung anzumelden.
3
Die Spielplatzfläche „Am Kirchberg“ in Pulheim (Bezirk 20) wird aufgegeben, die Spielgeräte demontiert und die Spielplatzfläche in eine allgemeine Grünfläche umgewandelt.
4
Die Spielplatzfläche „Liethenstraße“ in Brauweiler / Dansweiler (Bezirk 35) wird aufgegeben, die
Spielgeräte demontiert und die Spielplatzfläche bei Bedarf veräußert.
5
Die Spielplatzfläche „Beethovenstraße“ in Pulheim (Bezirk 19) wird aufgegeben, die Spielgeräte demontiert und die Spielplatzfläche in eine allgemeine Grünfläche umgewandelt.
6
Die Jugendhilfefläche „Sinnersdorfer Straße“ in Pulheim (Bezirk 21) wird im Jahr 2011 mit Spielgeräten ausgestattet.
7
Die Jugendhilfefläche „Arnold-Böcklin-Straße“ in Pulheim (Bezirk 14) wird aufgegeben und in eine
allgemeine öffentliche Grünfläche umgewandelt.
8
Die Jugendhilfefläche „August-Bebel-Straße“ in Brauweiler (Bezirk 33) wird aufgegeben und in eine
allgemeine öffentliche Grünfläche umgewandelt.
9
Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine geeignete Fläche zur Errichtung eines Bolzplatzes im südlichen Bereich Pulheims, angrenzend an die Spielplatzbezirke 22 und 24, zu suchen und die notwendigen Haushaltsmittel hierfür anzumelden.
10
Die Entscheidung, den Spielplatz Ludwig-Richter-Str. in Pulheim nicht zu schließen (siehe Vorlage
494/2010 im Jugendhilfeausschuss am 25.11.2010, im HFA am 6.12.2010, im Rat am 21.12.2010),
wird bestätigt. Der Antrag, als erste Maßnahme vorab das große Spielgerät abzubauen, wird abgelehnt.
ERLÄUTERUNGEN:
-2-
Zu 1
Ausweisung neuer Spielplatzbezirke
Bereits im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Teilfachplanes Spielplätze wurden die Spielplatzbezirke gemäß der zweiten Fortschreibung aktualisiert (JHA 08.06.2006).
Der fortlaufenden Ausweisung neuer Baugebiete in Pulheim folgt eine geringfügige, jedoch stetige
Veränderung der baulichen Zusammenhänge. Hier heraus resultiert eine Veränderung der Spielplatzbezirke. Die Anpassung der Spielplatzbezirke an die aktuellen Bedingungen ist ein notwendiger Bestandteil der Spielplatzplanung.
Zu 2
Spielplätze in Neubaugebieten
In der zweiten Fortschreibung des Teilfachplans Spielplätze wurde durch den Jugendhilfeausschuss
am 08.06.2006 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die notwendigen Mittel für die
Haushaltsplanungen gemäß des Baufortschritts anzumelden. Im Falle der Erschließung von Neubaugebieten durch Erschließungsträger, sind die Kosten der Spielplatzflächen durch diesen zu tragen.
Absehbar sind: Spielplatz in Pulheim; Bezirk 38; „Edelsteingarten Süd“ (BP 73)
Spielplatz in Sinnersdorf; Bezirk 10; „Pulheimer Straße / Erftstraße“ (BP 1.17)
Diese werden durch den jeweiligen Erschließungsträger zu gegebener Zeit errichtet werden.
Zu 3
Spielplatz „Kirchberg“ in Pulheim (Bezirk 20)
Der Spielplatz „Am Kirchberg“ in Pulheim war bereits im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Teilfachplans Spielplätze Gegenstand der Erörterungen des Jugendhilfeausschusses. Der Spielplatz
weist aufgrund der ihn umgebenden hohen und recht alten Bäume eine enorme Verschmutzung
durch Vogelkot auf. Dadurch entsteht auf dem Platz einerseits ein erhöhter Reinigungsaufwand welcher mit der tatsächlichen Nutzung in keiner Relation steht, andererseits kann die resultierende bakterielle Verunreinigung nur schwer eingeschätzt werden. Der Platz wird aufgrund seiner geringen Größe
und der speziellen Lage nach Erkenntnissen des Jugendamtes nur wenig genutzt und sollte in eine
öffentliche Grünfläche umgewandelt werden.
Zu 4
Spielplatz „Liethenstraße“ in Brauweiler / Dansweiler (Bezirk 35)
Der Spielplatz „Liethenstraße“ in Brauweiler Dansweiler (Bezirk 35) ist nach Erkenntnissen des Jugendamtes durch seine Verortung, Ausstattung und Größe für die dort lebenden Kinder von sehr geringer Bedeutung. Die Spielplatzfläche kann aus Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden.
Zu 5
Spielplatz „Beethovenstraße“ in Pulheim (Bezirk 19)
-3-
Der Spielplatz „Beethovenstraße“ in Pulheim (Bezirk 19) ist nach Erkenntnissen des Jugendamtes
durch seine Verortung, Ausstattung und Größe für die dort lebenden Kinder von sehr geringer Bedeutung. Die Fläche ist aufgrund der Lage für den Bauhof mit einem erhöhten Reinigungsaufwand verbunden. Die Spielplatzfläche kann aus Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden.
Zu 6
Spielplatz „Sinnersdorfer Straße“ in Pulheim (Bezirk 21)
Der Spielplatz (Fläche 397 qm) wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 21 hat mit nur 17,7 % Spielflächendeckung eine sehr geringe Deckungsquote. Auch die Kinderspielflächendeckung ist mit nur 21,6 % sehr
gering. Die spezielle Lage der Spielfläche innerhalb des Pulheimer Kerns macht diese Reservefläche
weiterhin bedeutsam, da nicht damit zu rechnen ist, dass in diesem Bezirk weitere Spielflächen zu realisieren sind. Die Jugendhilfefläche sollte wieder in einen Spielplatz umgewandelt werden. Aufgrund
der geringen Größe der Fläche und der umgebenden Bebauung erscheint es im Bedarfsfall sinnvoll,
an dieser Stelle eine Anlage mit Spielkomponenten für Kinder bis 6 Jahre zu schaffen.
Zu 7
Einwohnerzahl, Bezirk 21, Pulheim:
2284
Vorhandene Spielplatzfläche:
972 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
5481 qm
Spielplatz „Arnold-Böcklin-Straße“ in Pulheim (Bezirk 14)
Der Spielplatz (Fläche: 416 qm) wird für Jugendhilfezwecke vorbehalten, besteht jedoch als Fläche
mit Wildbewuchs. Der Spielplatzbezirk 14 hat mit 171,8 % Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Jugendhilfefläche ist aufgrund der geringen Größe aus Sicht des Jugendamtes nicht mehr
notwendig, da die Ortsrandlage des Bezirkes im Zusammenhang mit den fortschreitenden Erstellungsmaßnahmen des Geländes „Nordpark“ die Fläche an der Arnold-Böcklin-Straße als Spielort für
die dort lebenden Kinder unattraktiv werden lässt. Die Jugendhilfefläche kann aus Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden.
Zu 8
Einwohnerzahl, Bezirk 14, Pulheim:
1289
Vorhandene Spielplatzfläche:
5315 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
3093 qm
Spielplatz „August-Bebel-Straße“ in Brauweiler / Dansweiler (Bezirk 33)
Der Spielplatz (Fläche: 420 qm) wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,8% Spielflächendeckung
eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit 164,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Die Jugendhilfefläche ist aufgrund der geringen Größe aus Sicht des Jugendamtes nicht mehr
notwendig. Die Jugendhilfefläche kann aus Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden. Im Falle ei-4-
ner fortschreitenden Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, sollte jedoch weitere Spielfläche zur Verfügung gestellt werden, wenn die Spielflächendeckung signifikant sinken sollte.
Zu 9
Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler:
3179
Vorhandene Spielplatzfläche:
11508 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
7629 qm
Bolzplatz „Bolzplatz „Süd“ in Pulheim (Bezirke 22 oder 24)
In den letzten Jahren wurden an das Jugendamt häufig Anfragen bezüglich der Anlegung einer Bolzplatzfläche im südlichen Bereich Pulheims gestellt. Pulheim verfügt über die Bolzplatzflächen „Albrecht-Dürer-Straße“ und „Peter-Kanters-Allee“. Beide Bolzplätze sind für Kinder aus den südlichen
Spielplatzbezirken nur durch eine Querung des gesamten Stadtgebietes zu erreichen.
Zu 10 Schließung Spielplatz Ludwig-Richter-Str. in Pulheim ( Bezirk 14)
Die Verwaltung nimmt voll inhaltlich Bezug auf die Vorlage 494/2010 und den Beratungsverlauf in den
Ausschüssen bzw. dem Rat. Des Weiteren wird auf den beigefügten Teilplan verwiesen, in dem
Grundsätze beschrieben werden, nach denen im Bedarfsfalle eine Priorisierung ermittelt wird, wenn
aus Konsolidierungsgründen zu schließende Spielplätze benannt werden sollen.
Hinweis:
Die durch den Rat gefassten Beschlüsse zu den Positionen 1- 10 werden selbstverständlich in die zu veröffentlichende Version des Jugendhilfeplans; Teilplan Spielplätze eingearbeitet.
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