Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,3 MB
Erstellt
11.03.11, 18:35
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
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Inhalt der Datei
Jugendhilfeplan
Teilplan Spielplätze (3. Fortschreibung)
Stand: 12.01.2011
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Spieltheoretische Grundlagen
2.1 Das Spiel
2.2 Die Deutung des Spiels
2.2.1 Merkmale des Spiels
2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes
2.4 Die Entwicklung des Spiels
3 Der Spielplatz
3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze
3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes
3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen
3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze
3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze
3.4 Zuständigkeiten
3.5 Stellungnahmen
4 Spielplätze und Bestand
4.1 Stommelerbusch
4.2 Stommeln
4.3 Sinnersdorf
4.4 Pulheim - Orr
4.5 Ingendorf
4.6 Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf
4.7 Geyen - Sinthern - Manstedten
5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung
5.1 Stommelerbusch
5.2 Geyen - Sinthern
5.3 Stommeln
5.4 Sinnersdorf
5.5 Manstedten
5.6 Pulheim - Orr
5.7 Ingendorf
5.8 Brauweiler – Dansweiler - Freimersdorf
6 Spielplatzplanung und Gestaltung
6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung
6.2 Spielplatzprioritätenliste
6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze
6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze
6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien)
6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren
6.4.1 Spielflächendeckung
6.4.2 Kinderspielflächendeckung
6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators
6.5 Beteiligungen
7 Gesamtübersicht der erfassten Daten
8 Prioritätenliste 2011
9 Jugendhilfeflächen
10 Projekte
10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke
10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten
10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Edelsteingarten Süd“ (Bezirk 38)
10.2.2 Spielplatz in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ (Bezirk 10)
10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15
10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln
10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf
10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim
10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim
10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33)
10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25)
10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15)
10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf
10.8 Spielplatz in Pulheim „Steinackerstraße“ (Bezirk 20)
10.9 Spielplatz in Stommeln „Kirchtalsweg“ (Bezirk 5)
10.10 Skate-Platz in Stommeln „Nordstraße“ (Bezirk 2)
10.11 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum
10.12 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33)
10.13 Spiel- und Bolzplatz in Sinthern „Wacholderweg“ (Bezirk 32)
10.14 Spielplatz in Sinthern „Feldrosenweg“ (Bezirk 31)
10.15 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors
10.16 Spielplatz in Sinnersdorf „Johann-Hermanns-Weg“ (Bezirk 11)
10.17 Spielplatz in Pulheim „Am Kirchberg“ (Bezirk 20)
10.18 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25)
10.19 Spielplatz in Sinthern „Dammstraße“ (Bezirk 31)
10.20 Spielplatz in Pulheim „Nikolaus-Groß-Straße“ (Bezirk 23)
10.21 Spielplatz in Sinnersdorf „Sinnersdorfer Feld“ (Bezirk 12)
10.22 Spielplatz in Pulheim „Mohnblumenweg“ (Bezirk 25)
10.23 Spielplatz in Sinnersdorf „Karlstraße“ (Bezirk 12)
11 Spielräume
11.1 Öffentliche Grünflächen
11.2 Öffentlicher Raum
11.3 Privater Raum
11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule
11.5 Spielstraßen
11.6 Bolzplätze
11.7 Skateflächen
11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel
11.9 Wasserspielplätze
11.10 Mehrgenerationenplätze
11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel
11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle
11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen)
11.14 Indoor- Spielfläche
12 Spielplatzperipherie
12.1 Spielplatzpaten
12.2 Spielgeräteverleih
12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe
12.4 Spielplatzbroschüre
12.5 Mobile Skateanlage
12.6 Jugend im öffentlichen Raum
12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim
12.8 Spielplatzfeste
13 Mögliche Stilllegung
Anhang
● Checkliste – Kinderfreundlichkeit
● Satzung – Private Spielplätze
1 Einleitung
Der vorliegende Jugendhilfeplan, Teilplan Spielplätze, soll neben den bestehenden grundlegenden
Aussagen zu dem Thema Spiel und seiner Bedeutung für die kindliche Entwicklung, auf die Spielsituation
der Pulheimer Kinder aufmerksam machen, Spielmöglichkeiten benennen, Bestand festschreiben, Bedarf
aufzeigen und die zuletzt entwickelte verbindliche Maßnahmenplanung für die nächsten Jahre
fortschreiben.
Im Jahre 1992 wurde im Rahmen des Jugendhilfeplans, Teilplan Spielplätze zum ersten mal das Werkzeug
einer Prioritätenliste eingeführt, welche im Rahmen der Fortschreibung von 2007 in ihrem Standart weiter
entwickelt wurde. Durch einen fortwährenden Austausch defekter oder maroder Spielgeräte im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Prioritätenliste konnte über die vergangenen Jahre die gute
Basisqualität der Pulheimer Spielflächen gehalten und weiter verbessert werden.
Da die reine Grundversorgung mit Spielfläche jedoch nur schwer mit den pädagogischen Erkenntnissen
über die kindlichen Entwicklungsbedürfnisse korreliert, gilt es jedoch weiterhin, den Blick darüber hinaus
noch stärker auf die direkten Lebensumwelten Pulheimer Kinder zu richten.
Der Begriff der sozialräumlichen Umwelt impliziert Beziehungsmuster zwischen den räumlichen
Gegebenheiten und den Menschen, die diese für sich nutzen und darin ihr gemeinsames Leben gestalten.
Physikalisch gesehen ist die Welt in ihren materialen Beschaffenheiten als objektiv anzusehen, zur Umwelt
wird sie erst in der Bezugnahme durch den Menschen. Umwelt ist somit ein ökopsychologisches Konstrukt,
das sich erst durch die Existenz und die Tätigkeit des Menschen konstituiert.
Diese sozialräumliche Umwelt besteht im modernen Alltagsleben meist primär aus dem direkten häuslichen
Umfeld und den öffentlichen Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten, sekundär jedoch aus dem
Wunsch, sich in eigener Ausgestaltung neue Räume anzueignen.
Hier stoßen die Kinder schnell auf die Auswirkungen der städtischen Funktionsentmischung, die sie auf die
ihnen zugewiesenen Orte zurückdrängt.
Dies sind weiterhin meistens die öffentlichen Spielplätze, die als „Kinderreservate“ den einzigen wirklichen
kindlichen Freiraum stellen, wodurch die Bedeutung der prozessualen Fortschreibung und
Qualitätssicherung im Rahmen der Spielflächen betont wird.
Das durch das Jugendamt entwickelte Qualitätssicherungskonzept wird im Rahmen des vorliegenden
Teilfachplanes nochmals eingehend erläutert und mit den aktuellen Daten versehen.
2 Spieltheoretische Grundlagen
Wenn in der modernen pädagogischen Fachliteratur die Frage gestellt wird, wodurch der Mensch zum
Menschen wird, zielt dies meist darauf, dass er ein sich seiner Umwelt anpassendes Lebewesen ist.
Anpassend deswegen, weil er gezwungen ist, seine natürliche Ausstattung in seine Lebensumwelt zu
integrieren.
Ist der Mensch noch nicht alt genug, um als erwachsen zu gelten, nennt man diesen Anpassungsprozess
„Spielen“.
Man ist nur einmal jung, aber wenn man es richtig macht, ist einmal genug!
2.1 Das Spiel
Spiel ist eine Tätigkeit, die zwanglos und zweckfrei nur aus Freude an ihrer Ausübung, ihrem Inhalt oder
ihrem Ergebnis ausgeführt wird. Für Kinder gibt es keinen außerhalb des Spiels liegenden Zweck oder
ersichtlichen Sinn.
Ihrem Wesen nach sind solche Tätigkeiten und Handlungen nicht der Arbeit, sondern der Freizeit
zugeordnet und dienen in der Regel dem lustbetonten Zeitvertreib des Spielers oder einer Spielgesellschaft.
Die angeborene Neugier und Lust zum Spiel wird entwicklungspsychologisch als die Haupttriebkraft der
frühkindlichen Selbstfindung und späteren Sozialisation des Menschen angesehen. Demnach reflektiert,
erforscht und erkennt der Mensch die Welt zuerst im Kinderspiel.
"Um es auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch
ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt." (Friedrich Schiller; Über die ästhetische Erziehung des Menschen)
Unter den Autoren der modernen Entwicklungspsychologie herrscht Einigkeit über die lebenswichtige
Bedeutung des Spielens über alle Lebensphasen hinweg. Spiel ist eine der menschlichen Grundformen der
Auseinandersetzung mit der ihn umgebenden Umwelt.
Es kann angenommen werden, dass Spiel aus einem Überhang an Assimilation entsteht und eine
Gegenreaktion gegen den Sozialisationsdruck und den Zwang der allgemeinen Wirklichkeit ist.
2.2 Die Deutung des Spiels
Wenn man jedoch nach den inneren Bedingungszusammenhängen des Spielens sucht, stößt man stets
zuerst darauf, dass es immer wir Erwachsenen sind, die das kindliche Tun aus unserer ganz eigenen
Sichtweise heraus betrachten und bewerten, was Fehlinterpretationen der kindlichen Bedürfnisse möglich
machen kann.
Derartige Fehlinterpretationen resultieren oftmals aus der Tatsache, dass erwachsene Personen Ihre
Handlungen stets auf der Grundlage eines zu ereichenden Zieles, eines Sinnes in der Tätigkeit ausführen.
Da diese reflexive Komponente aber erst im Prozess des „Erwachsen werden“ erworben wird, liegt der Sinn
des Spiels für die Kinder oftmals im Handeln selbst und beinhaltet keine zielgerichtete Bedeutung.
Damit erschließt sich uns Erwachsenen die mit Phantasie gefüllte Welt des Kindes einzig in der Frage nach
Funktion und Auswirkung.
Somit bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, den Kindern im Stadtgebiet eine von ihr interpretierte Umwelt
zur Verfügung zu stellen, die ihnen ein gefahrloses Lernen und freies Experimentieren ermöglicht.
2.2.1 Merkmale des Spiels
Betrachtet man das kindliche Spielen, so können drei Hauptmerkmale unterschieden werden:
Selbstzweck:
Im Spiel wird das so genannte „Flow-Erlebnis“, dass Aufgehen in der Tätigkeit erfahren. Dies ist die
besondere Erfahrung, bei der ausgeführten Handlung optimal beansprucht zu werden. Der
Handlungsablauf ist flüssig, die Konzentration erfolgt von selbst, das Zeiterleben ist weitgehend
ausgeschaltet und man erlebt sich nicht mehr abgehoben, getrennt von der eigenen Handlung.
Wechsel des Realitätsbezuges:
Das Kind konstruiert mit Hilfe seiner Phantasie im Spiel eine andere Realität. In diesem neuen
Handlungsrahmen fügt sich die Welt den Wünschen des Kindes.
Wiederholung und Ritual:
In allen Spielformen zeigen sich Wiederholungen von Handlungen, oft in exzessiver Form.
Weiterhin haben solche Handlungswiederholungen häufig Ritualcharakter.
2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes
Von Geburt an ist der Mensch ein spielendes Wesen. Alles, was er lernt, tut und begreift steht im engen
Zusammenhang mit seiner spielerischen Fähigkeit, die körperlichen und geistigen Möglichkeiten seiner
natürlichen Ausstattung an die ihn umgebende Wirklichkeit anzugleichen.
„Spielen heißt leben lernen!“
So vollzieht sich im spielerischen Umgang mit den realen Bedingungen die Entwicklung zu einer
ganzheitlichen, sozial integrierten Persönlichkeit.
Im Spiel erlebt das Kind die Grundvoraussetzungen, die zur Entwicklung der schöpferischen Phantasie, zur
Bildung sozialer Verantwortung und der eigenen Urteilsfähigkeit notwendig sind.
Dieser Prozess vollzieht sich parallel zur körperlichen und geistigen Reifung des Kindes, welche ihm mit
fortschreitender Entwicklung neue Aktionsradien ermöglicht.
Dabei benötigt die natürliche Verhaltensweise des Kindes sowohl das zur Verfügung gestellte
Experimentierfeld wie eine sichere Basis, denn die Hauptmerkmale des kindlichen Spiels vollziehen sich im
stetigen Wechsel zwischen Spannung und Lösung, zwischen Abenteuer und Geborgenheit.
Deswegen braucht das Kind Freiräume zum Erproben seiner Handlungen, ohne mit den folgenschweren
Auswirkungen dieser Handlungen konfrontiert zu werden.
So ist das Spiel für Kinder nicht nur angenehmer Zeitvertreib, wie viele Erwachsene meinen. Spielen ist für
Kinder ein echtes, ein reales Erlebnis seiner Entwicklung und muss daher ernst genommen werden.
Der körperliche, geistige und emotionale Anspruch, den die spielerische Tätigkeit mit seinen vielfältigen
Spielmöglichkeiten und Erlebnissen beinhaltet, prägt die Wesensart der Kinder nachhaltig.
Kindern wird die Chance zu einer gesunden Entwicklung oder zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten und
Fähigkeiten vorenthalten, wenn sie nicht, zu wenig oder nur eingeschränkt spielen.
Sie werden als Erwachsene Mühe haben, sich im Rahmen der Lebensbewältigung auf neue Gegebenheiten
oder neue Situationen spielerisch einzulassen, wenn ihnen bestimmte Verhaltensweisen, wie Aktivität,
Kreativität, Selbstbewusstsein, Kompetenz, Selbstständigkeit, soziale Aufgeschlossenheit, Zielgerichtetheit,
Konzentration, kooperatives Handeln oder das Interesse an realitätsgerechtem Verhalten fehlen oder
mangelhaft ausgebildet sind.
2.4 Die Entwicklung des Spiels
Zunächst dienen alle kindlichen Tätigkeiten, wie Essen, Trinken, Greifen, Strampeln, Bewegen, dem
spielerischen Kennenlernen des „Selbst“ und dem Begreifen der Objekte und Gegebenheiten der
unmittelbaren Umgebung.
Spiel übernimmt Aufgaben der Lebensbewältigung zu einem Zeitpunkt, da andere Techniken und
Möglichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen.
Wenn das Kind dann aufrecht zu gehen beginnt, wird sein Erfahrungsfeld größer. Entdeckung wird Spiel
und Spiel wird Entdeckung. Sichere Orte und vertraute Person werden in dieser ersten Phase als Basis für
alle Arten von Entdeckungen besonders wichtig.
Anschließend beginnt das Kind im zunehmenden Maße, die Personen seines Entwicklungsumfeldes
nachzuahmen. Es will überall dabei sein, mitspielen, miterleben und ausprobieren. Die Konzentration
fokussiert sich vollständig auf den Augenblick des Geschehens.
Bei diesen Nachahmungs- oder Symbolspielen („Als-ob-Spiele“) werden Dinge und Gegenstände oft in
phantasievoller Art und Weise eingesetzt, die nicht unbedingt ihrer wirklichen Gestalt entsprechen müssen.
Dies stellt die eigentliche kindliche Spielform dar.
Die den Kindern eigene Phantasie belebt die Objekte des Spiels ganz nach den momentanen Bedürfnissen
und gibt ihnen ihre eigene Bedeutung. Diese anfängliche Macht über die Deutungen erlaubt es dem Kind im
Spiel, real erlebte Situationen in unterschiedlichster Weise neu zu gestalten und in der Wiederholung zu
begreifen. Spielsachen und Geräte, die sich an dieser Stelle zu sehr am Realen der Welt orientieren,
verhindern so ihre phantasievolle Umdeutung und schränken die Phantasiefähigkeit der Kinder stark ein.
Das Spiel wird uninteressant, weil es nicht mehr frei variiert, der zu verarbeitenden Situation nicht mehr
angedichtet werden kann.
Wie alle „Übergänge“ der kindlichen Entwicklung muss auch der Schritt aus der Nachahmung in die nächste
Phase des kindlichen Spiels fließend verstanden werden, denn nach dem reinen Übernehmen bzw. dem
Erlernen der grundsätzlichen Verhaltensweisen, drängt es das Kind ins Freie, um in den Kontakten zu
anderen Kindern diese sozialen Regeln auszutesten und seinen Erfahrungsbereich im gemeinsamen Spiel
und im Spielen mit großen Gruppen weiter zu vergrößern.
Dadurch, dass in diesen ersten Sozialspielen oftmals schneller eine Einigung, eine gemeinsame Deutung
entlang der Wirklichkeit gefunden wird, gewinnen hier realitätsbezogene Spielgeräte und Situationen stark
an Bedeutung.
Das Spiel wird differenzierter, bekommt bestimmte Inhalte und erste Regeln, was zum zielgerichteten
Ablauf eines Spielgeschehens führen kann, jedoch oft durch komplexe Vorstellungen und Impulse im
Spielverlauf weiter ausdifferenziert wird. In diesen sozialen Spielen, oft Rollenspielen, entwickelt sich die
Fähigkeit, sich empathisch in den Anderen hineinzuversetzen.
Im späteren Verlauf wandeln sich Nachahmungs- und Rollenspiele häufig in Regelspiele, welche nun durch
die erweiterten körperlichen Bedingungen neue Impulse der spielerischen Ausformung finden.
Freundschaften, soziale Kooperation und Leistungsvergleich geraten hier in den Mittelpunkt des
Spielgeschehens und vermischen sich mit der Verfeinerung der bereits erlernten Kulturtechniken und der
Ausbildung eines gesunden Selbstbewusstseins, bevor diese Fähigkeiten mit Beginn der Pubertät in die
eigene Identität übergehen.
3 Der Spielplatz
Nach der Erkenntnis, wie wichtig das Spiel für die gesunde Entwicklung eines Kindes ist, stellt sich die
Frage:
Welche Voraussetzungen schafft unsere Gesellschaft, damit Spiel möglich ist?
Wenn Kinder heute ihre Eltern fragen, wo sie denn spielen dürfen oder sollen, werden sie meistens auf die
kommunalen Spielplätze verwiesen, die bezüglich ihrer Zweckmäßigkeit, Nützlichkeit, Sicherheit und
Schönheit meist nach den Vorstellungen der Erwachsenen konzipiert wurden.
Wenn der Spielplatz somit die einzige Alternative zum häuslichen Kinderzimmer ist, resultiert daraus ein
enormer Bedeutungszuwachs.
3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze
Spielplätze sind speziell auf Kinder zugeschnittene Orte und werden seit Beginn der 20er Jahre verstärkt
angelegt. Eine weitere Intensivierung erfuhr der Spielplatzbau nach dem 2. Weltkrieg und vor allem Ende
der 60er Jahre. Ursprünglich waren Kinderspielplätze als Schutzraum konzipiert, um die Kinder vor den
zunehmenden Gefahren des rapide zunehmenden Straßenverkehrs zu bewahren.
Außerdem verdrängte der geplante Siedlungsbau nach und nach den natürlichen Spielraum, nämlich
Straße, Hof und die sonstigen Freiflächen der häuslichen Umgebung, die sich sonst durch das
eigenständige und unregelmäßige Wachstum der Ortschaften selber geschaffen haben.
Es gibt in den heutigen Siedlungsgebieten kaum einen Quadratmeter, der nicht einem bestimmten, klar
definierten Zweck dient, ob dieser Privatgarten oder Straße, Parkplatz, Sportplatz oder Wohnung heißt.
Die Zonen wurden nach ihren Funktionen geschaffen: Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Sport, Kultur, Spielen.
Zweckbedingt liegen diese zugewiesenen Räume zum Teil weit auseinander.
Erst im Zuge dieser Entwicklung ist die Selbstverständlichkeit abhanden gekommen, dass überall gespielt
werden darf, dass unser Lebensraum zugleich auch Spielraum ist.
Kinder werden so infolge der Funktionsentmischung allmählich aus dem Lebensbereich der Erwachsenen
ausgegliedert. Dabei fehlt ihnen heute weitgehend die Möglichkeit, an der Welt der Erwachsenen
teilzunehmen und so mangelt es ihnen an beispielhaften Verhaltensmustern, an denen sie nachahmend im
Spiel lernen könnten.
Diese Trennung der Kinderwelt von der Erwachsenenwelt kann als Folge der industriellen Entwicklung
angesehen werden und spiegelt sich in der häufig anzutreffenden Kinderfeindlichkeit unserer modernen
Gesellschaft wieder. Für kreatives Spiel ist in einer von Funktion und Technik bestimmten Umwelt nur wenig
Raum. Es ist daher Aufgabe der Stadt, unter den gegebenen Voraussetzungen Freiräume für Kinder und
Jugendliche zu schaffen und zu unterhalten.
Trotzdem können Kinderspielplätze realitätsbezogene Umwelterfahrungen nicht ersetzen. Sie sind künstlich
geschaffene Freiräume, Abbilder der Wirklichkeit, die bestenfalls eine Ersatzfunktion für die ursprünglich
integrierte Spielwelt haben.
Die heutigen Spielangebote auf Spielplätzen können das Kind in seiner Auseinandersetzung mit der Umwelt
höchstens unterstützen bzw. ihm einige elementare Funktionen vermitteln.
Die Umwelt wird dem Kind heutzutage häufig durch technische Medien vermittelt. Denn während es als
spielendes und aktives Mitglied der Gesellschaft nur noch sehr eingeschränkt Aufmerksamkeit erfährt, wird
es als Konsument von technischen Produkten umworben. Diese Produkte fordern meist nicht zum kreativen
Tun auf, sondern drängen das Kind in die Passivität.
Dies hat zur Folge, das die spielerisch ausgestaltete Verschaltung des Körpers mit der Umwelt im späteren
Lebensverlauf Mängel aufweisen kann, die als Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen ihren
Niederschlag finden können.
Da der gängigen Funktionsentmischung und der damit einhergehenden Abnahme der Akzeptanz im
öffentlichen Spielumfeld nur sehr schwer entgegenzuwirken ist, muss das Nachdenken über die bereits
realisierten Funktionen von Spielplätzen und ihre Weiterentwicklung intensiv fortgeführt werden.
Spielplätze sind nicht mehr nur sichere Aufenthalts- und Beschäftigungsorte für Kinder, sondern nehmen sie
zum einen als notwendige Ergänzung zu den bestehenden Erziehungseinrichtungen und zum anderen als
eigenständiges, frei auszugestaltendes Erfahrungsfeld einen besonderen Stellenwert ein.
In welcher Form sich allerdings die Veränderung der Spielplatzsituation vollzieht, hängt von der Einstellung
einer Gesellschaft zur Erziehung und zum Kind ab. Hier geht es um eine Veränderung der Einstellung und
der Auffassung über die Funktion des Spiels, denn wir, die Erwachsenen, müssen seinen enormen Wert
richtig einschätzen lernen.
3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
In der Einleitung zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) zur Offenen Kinder- und
Jugendarbeit heißt es unter anderem:
„Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Leistungsbereich der Jugendhilfe mit schwacher
gesetzlicher Verankerung, aber großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt verfügt über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den
Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen.“
(AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005)
Da der Bereich der Spielplätze im Rahmen einer so definierten Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen
speziellen Stellenwert einnimmt, lastet auf ihm eine besondere Bedeutung, da er insbesondere für Kinder
einen unkomplizierten Zugang ermöglicht.
Unter Punkt 4 Offene Kinder- und Jugendarbeit als Ermöglichungsstruktur heißt es weiter:
„Kinder und Jugendliche gehören in mehrfacher Hinsicht zur schwächsten Bevölkerungsgruppe in
unserem Land. Kinder sind wesentlich seltener im öffentlichen Raum präsent als vor einer
Generation. Ihre Zahl hat sich deutlich reduziert, die Gefährdungspotenziale für Kinder und
Jugendliche haben zugenommen, ihr Aufenthalt in öffentlichen Bereichen ist zum Teil deutlich
eingeschränkt und sie werden auf sichere Bereiche verwiesen wie Schulhöfe, Spielplätze,
Sportanlagen und Jugendeinrichtungen.
Kinder und Jugendliche haben heute mehr denn je ein Recht auf öffentliche Räume für ihre
Entwicklung, die als Räume im territorialen wie im sozialen Sinn zu verstehen sind; Räume, die für
ihre Interessen und Freizeitbedürfnisse zur Verfügung stehen und in denen sie sich sozial wie
emotional entwickeln können. Kinder und Jugendliche brauchen neben Elternhaus und Schule
Räume mit Aneignungsmöglichkeiten in partizipativ gestalteten Selbstentfaltungs-, Erprobungs- und
Lernprozessen. Offene Kinder– und Jugendarbeit bietet Rahmenbedingungen, die den
Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher nach Selbstverwirklichung, Anerkennung,
Geselligkeit, Geborgenheit und Erlebnis entgegenkommen.“
(AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005)
3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes
Um die Spielsituation der Kinder zu verbessern, ist es weiterhin dringend notwendig, langfristige
pädagogische und städtebauliche Maßnahmen für die Erschließung von Spielräumen zu entwickeln.
Diese Aufgabe fällt den Kommunen im Rahmen der Bau- und Flächennutzungsplanung und im Rahmen der
Jugendhilfeplanung zu.
Die Planung, Errichtung und Gestaltung von Spielplätzen ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) als eine gezielte zusätzliche Sozialisationshilfe zu anderen erzieherischen Einrichtungen zu sehen.
§ 1 KJHG besagt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.
§ 11 Abs. 1 KJHG besagt im Weiteren, dass die dafür erforderlichen Angebote im Rahmen der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Sie sollen an den Interessen junger Menschen
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung
befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen
und hinführen.
§ 79 Abs. 1 KJHG stellt die Erfüllung dieser Aufgabe in die Gesamtverantwortung und
Planungsverantwortung des Jugendamtes als Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
§ 80 Abs. 1 KJHG stellt die Aufgabe,
-
den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen.
-
den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen
Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln und
-
die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu
planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt
werden kann, ebenfalls in die Planungsverantwortung des Jugendamtes gestellt.
Daraus ergibt sich die Aufgabe des Jugendamtes, grundlegende psychologische und pädagogische
Aspekte bei der Planung und Betreuung von Spielplätzen zu benennen, umzusetzen und darauf zu achten,
dass diese nicht allein von technischen oder wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden.
Diesbezüglich resultiert eine notwendige Zusammenarbeit mit Planungs-, Bauverwaltungs-, Bauordnungsund Tiefbauamt, dem Bauhof und ggf. anderen Ämtern, die für die Bauleitplanung, die technische Planung
und die Wartung der Spielgeräte zuständig sind.
3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen
Wie unter Punkt 3.2 beschrieben, klärt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Zuständigkeit für die
pädagogische und psychologische Betreuung von Spielflächen. Das Bundesbaugesetz verpflichtet die
Gemeinden, Kindern und Jugendlichen ausreichende Freiflächen zum Spielen zur Verfügung zu stellen.
3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze
Nach § 1 Abs. 5 Bundesbaugesetz (BBauG) haben die Gemeinden bei der Stadtentwicklungsplanung, die
die Grundlage für die Bauleitplanung bildet, darauf zu achten, dass unter anderem die Belange der
Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu
berücksichtigen sind.
Für das Land Nordrhein-Westfalen regelt der Runderlass des Innenministers vom 31.07.1974 „
Bauleitplanung – Hinweise für die Planung von Spielflächen“ die Erstellung von Spielplätzen. In diesem
Erlass mit rechtlicher Verbindlichkeit für die Gemeinden sind Grundgedanken verschiedener rechtlich
unverbindlicher Planungs- und Durchführungsempfehlungen für Spiel und Freizeitflächen wieder zu finden.
Hier sind zu nennen die DIN 18034 – Spielplätze und Freiflächen zum Spielen, Grundlagen und Hinweise
für die Objektplanung.
Außerdem ist auf die DIN 7926 Teil 1 bis 5 – Kinderspielgeräte hinzuweisen, die in erster Linie die
Sicherheitsnorm für Kinderspielgeräte festlegt. DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern
entsprechen allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die bisher gültigen DIN-Normen wurden mittlerweile in die Europäische Normung (EN) überführt.
Die genannten Richtlinien haben in den vergangenen Jahren die Gestaltung von Spielplätzen im gesamten
Bundesgebiet geprägt.
3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze
Die Landesbauordnungen beziehen sich auf Spielplätze, die auf privatem Grund zu errichten sind. Nach § 9
Abs. 2 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sind die Bauherren verpflichtet, bei der Errichtung von
Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück ausreichende Spielflächen für Kleinkinder
bereitzustellen, soweit nicht in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein geeigneter,
öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist. Weitere Einzelheiten regelt die
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung. Die Größe der Spielplätze richtet sich nach der Zahl und der
Art der Wohnung auf dem Grundstück. Bei bestehenden Gebäuden kann die Bereitstellung von
Kinderspielplätzen verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordert.
Die Einzelheiten der Ausgestaltung können der Spielplatzsatzung der Stadt Pulheim für private Spielplätze
entnommen werden, die dem Anhang beigefügt ist.
3.4 Zuständigkeiten
Im Bereich der mit den Spielplätzen anfallenden Aufgaben verteilen sich die Zuständigkeiten im Bereich der
Verwaltung wie folgt:
Nach Auflösung des Amtes für öffentliche Einrichtungen im Jahr 2001 trägt das Jugendamt die
Gesamtverantwortung für die 89 öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet. Dabei werden die betreffenden
Spielflächen seit dem Jahr 2005 dem Jugendamt in einem Mieter - Vermieter Modell durch das
Immobilienmanagement zu Verfügung gestellt.
Aufgaben des Jugendamtes sind:
●
Neuanlage der Spielplätze
●
Haushaltsanmeldungen und Haushaltsüberwachungen bezüglich der Ausstattung
●
Erstellung der Vorlagen für den Jugendhilfeausschuss und alle anderen Fachausschüsse bzw.
Haupt- und Finanzausschuss und Rat
●
Alle pädagogischen Fragen im Zusammenhang mit den Spielplätzen
●
Jugendhilfeplanung
●
Umsetzung der beschlossenen Planungsaspekte
●
Spielplatztelefon
Der städtische Bauhof ist zuständig für:
●
Verkehrssicherung
●
Wartung der Spielgeräte im Auftrag des Jugendamtes
●
Pflege und Unterhaltung der Grünflächen auf Spielplätze, einschließlich Zaunanlagen im Auftrag
des Immobilienmanagements.
3.5 Stellungnahmen
Das Jugendamt als Träger öffentlicher Belange wird seit 1993 bei allen anfallenden Erstellungen bzw.
Änderungen von Bauleitplänen gehört und kann dabei aus Sicht der Kinderinteressen Anregungen in den
Planungsprozess einfließen lassen.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde innerhalb des Jugendamtes eine Checkliste Kinderfreundlichkeit
entwickelt, die als Grundlage für die Stellungnahme des Jugendamtes herangezogen wird. Diese Checkliste
ist diesem Jugendhilfeplan im Anhang beigefügt.
4 Spielplätze und Bestand
Den Pulheimer Kindern gehören ca. 101163 qm Fläche des Pulheimer Stadtgebietes verteilt auf 89
Spielplätze, davon 3 Bolzplätze und 4 Spiel- und Bolzplatzkombinationen.
Folgend sollen die Pulheimer Spielplätze in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer
Ortsteile, dargestellt werden.
Die Spielplätze wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit fortlaufend nummeriert dargestellt. Die
Bezeichnungen der Spielplatze sind den Straßennamen zugeordnet, von welchen die Hauptzufahrt zur
Spielfläche erfolgt.
4.1 Stommelerbusch
1
Stommelerbusch
2
Stommelerbusch
01: Spielplatz: Dormagener Straße
02: Spielplatz / Bolzplatz: Kapellenweg
4.2 Stommeln
7
Stommeln
5
4
8
3
6
Stommeln
03: Spielplatz: Rheidter Weg
06: Spielfläche: Zu den Fußfällen
04: Spielplatz: Kirchtalsweg
07: Spielplatz / Bolzplatz: Kölner Weg
05: Spielplatz: Brunostraße
08: Spielplatz / Bolzplatz: Nordstraße
4.3 Sinnersdorf
20
18
10
9
19
17
16
12
11
Sinnersdorf
15
13
14
Sinnersdorf
15: Spielplatz: Patriziusstraße
09: Spielplatz: Mutzenrather Weg
16: Spielplatz: Am Eggershof
10: Spielplatz: Föhrenweg
17: Spielplatz: Johann-Hermanns-Weg
11: Spielplatz: Erftstraße
18: Spielplatz: Jordeweg
12: Bolzplatz: Am Randkanal
19: Bolzplatz: Am Zehnthof (Privat)
13: Spielplatz: Karlstraße
20: Spielplatz: Sinnersdorfer Feld
14: Spielplatz: Rurstraße
4.4 Pulheim - Orr
21
22
Pulheim
23
25
56
Orr
55
27
26
57
54
51
24
49
58
50
52
46
28
53
44
47
48
29
45
60
43
59
31
42
33
30
34
35-41
32
Pulheim - Orr
21: Bolzplatz: Peter-Kanters-Allee
24: Spielplatz: Luchsweg
22: Skatefläche: Peter-Kanters-Allee
25: Spielplatz: Am Angelsdorn
23: Spielplatz: Rotkäppchenweg
26: Spielplatz: Am Römerpfad
27: Spielplatz: Nikolaus-Ehlen-Straße
44: Spielplatz: Oppelner Straße
28: Spielplatz: Steinackerstraße
45: Spielplatz: Rotdornweg
29: Spielplatz: Am Kirchberg
46: Spielplatz: Magdeburger Straße
30: Spielplatz: Stockholmer Straße
47: Spielplatz: Maria-Montessori-Straße
31: Spielplatz: Am Kleekamp
48: Spielplatz: Auweiler Pfad
32: Spielplatz: Hirschweg
49: Spielplatz: Iltisweg
33: Spielplatz: Zur alten Wassermühle
50: Spielplatz: Beethovenstraße
34: Spielplatz: Mohnblumenweg
51: Spielplatz: Lucas-Cranach-Straße
35: Spielplatz: Asternweg 1
52: Bolzplatz: Albrecht-Dürer-Straße
36: Spielplatz: Asternweg 3
53: Spielplatz: Albert-Schweitzer-Straße
37: Spielplatz: Asternweg 4
54: Spielplatz: Albrecht-Dürer-Straße
38: Spielplatz: Aurikelweg 1
55: Spielplatz: Ludwig-Richter-Straße
39: Spielplatz: Aurikelweg 2
56: Spielplatz: Paul-Klee-Straße
40: Spielplatz: Aurikelweg 3
57: Spielplatz: Marderweg
41: Spielplatz: Aurikelweg 4
58: Spielplatz: Nordring
42: Spielplatz: Pletschmühlenweg
59: Spielplatz: Maiglöckchenweg
43: Spielplatz: von-Humboldt-Straße
60: Spielplatz: Nikolaus-Groß-Straße
4.5 Ingendorf
Ingendorf
4.6 Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf
70
68
73
69
74
63
75
76
62
67
61
77
65
66
64
Brauweiler
71
72
Dansweiler
Freimersdorf
Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf
69: Spielstraße: Glessener Straße
61: Spielplatz: Zum Sonnenberg
70: Spielplatz: August-Bebel-Straße
62: Spielplatz: Franz-Wenzeler-Straße
71: Spielplatz: Richezastraße
63: Spielplatz: Tilsiter-Straße
72: Spielplatz: Tomburgstraße
64: Spielplatz / Bolzplatz: An der Maar
73: Spielplatz: Röntgenstraße
65: Spielplatz: Liethenstraße
74: Spielplatz: Koepchenstraße
66: Spielplatz: Vochemsweg
75: Spielplatz: Karl-Zörgiebel-Straße
67: Spielplatz: Alfred-Brehm-Straße
76: Spielplatz: Donatusstraße
68: Spielplatz: Berliner Straße
77: Spielplatz: Am Klosterhof
4.7 Geyen - Sinthern - Manstedten
Manstedten
89
85
81
Geyen
86
84
87
78
82
79
Sinthern
88
80
83
Geyen - Sinthern - Manstedten
78: Spielplatz: Quellenweg
84: Spielplatz: Fasanenweg
79: Spielplatz: Dammstraße
85: Spielplatz: An der Eismaar
80: Spielplatz: Kirchgasse
86: Spielplatz: von-Harff-Straße
81: Spielplatz: Pfarrer-Schlick-Straße
87: Spielplatz: Mohnweg
82: Spielplatz: Erlenweg
88: Spielplatz: Feldrosenweg
83: Spielplatz: Wacholderweg
89: Spielplatz: Sintherner Weg
5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung
Um den Kindern vom Autoverkehr unabhängige und ungefährdete Bewegungsräume zu erschließen, wurde
das Pulheimer Stadtgebiet in einzelne Spielplatzbezirke eingeteilt. Die Spielplatzbezirksgrenzen werden
nach wie vor von einschneidenden, Stadtbild prägenden Überquerungshemmnissen für Kinder, wie
verkehrsreiche Straßen, Eisenbahnlinien, Bächen etc., gebildet. Dies trägt vor allem zwei Punkten
Rechnung, sowohl dem Sicherheitsaspekt, als auch der vom Alter der Kinder abhängigen natürlichen
Erreichbarkeit der Spielorte.
Zu jedem Bezirk liegt dem Jugendamt ein detailliertes Straßenverzeichnis vor. Die Aufteilung dieses
Verzeichnisses sieht so aus, dass bei allen Straßen, die als Bezirksgrenzen fungieren, die Grenzen faktisch
festgelegt und die Straßen, bezüglich ihrer Hausnummern, zum Teil mittig oder abschnittsweise zugeordnet
wurden. Dieses Verfahren macht eine Ermittlung der Einwohnerdaten eines jeden einzelnen Bezirkes
möglich. Somit bezieht sich die Bedarfsermittlung und Planung von Spielmöglichkeiten nicht auf einzelne
Straßenzüge sondern auf die ganzheitliche Betrachtung der einzelnen Spielplatzbezirke.
Im Weiteren besteht durch die Einteilung in getrennte Gebiete die Möglichkeit, während einer Planung die
den Kindern im Bezirk bereits zur Verfügung stehenden Spielangebote aufzugreifen und im Rahmen einer
Neu- bzw. Umgestaltung eher verschiedenartige und unterschiedlichere Spielplätze zu schaffen, die durch
Abwechslungsreichtum und Andersartigkeit eine insgesamt interessantere Spiellandschaft im jeweiligen
Bezirk entstehen lassen.
Folgend sollen die Spielplatzbezirke in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer Ortsteile,
dargestellt werden. Die hierbei verwendeten Daten (Anzahl der Einwohner) der KDVZ beziehen sich auf
den Stichtag 27.10.2010.
Neben der jeweiligen Nummerierung des Bezirkes befindet sich die Angabe zur Versorgung an
Spielplatzfläche im Bezirk. Der ebenfalls angegebene jeweilige Bedarf an Spielplatzfläche ergibt sich aus
der Einwohnerzahl des jeweiligen Bezirkes multipliziert mit dem geforderten rechnerischen Bedarfswert von
2,4 qm pro Einwohner. Die Bezirke, in denen rechnerisch eine Unterversorgung an Spielfläche besteht, sind
zusätzlich schraffiert dargestellt.
Genaue Angaben zur Versorgung, Bestand und Bedarf sind in der Übersichtstabelle in Kapitel 7 dargestellt.
5.1 Stommelerbusch
Stommelerbusch
Bezirk 1 (+3227,6 qm)
5.2 Geyen - Sinthern
Geyen
Bezirk 27 (-1240,0 qm)
Bezirk 28 (-678,8 qm)
Bezirk 29 (-997,8 qm)
Bezirk 30 (-384,4 qm)
Bezirk 31 (-2925,4 qm)
Sinthern
5.3 Stommeln
Bezirk 32 (+1391,8 qm)
5.3 Stommeln
Stommeln
Bezirk 2 (+1992,6 qm)
Bezirk 3 (-5077,2 qm)
Bezirk 4 (-2270,4 qm)
Bezirk 6 (+1722,6 qm)
Bezirk 5 (+1343,6 qm)
Bezirk 7 (-2618,4 qm)
5.4 Sinnersdorf
Bezirk 9 (-1499,2 qm)
Bezirk 11 (-2607,4 qm)
Bezirk 10 (+3063,8 qm)
Sinnersdorf
Bezirk 12 (-1191,0 qm)
5.5 Manstedten
Manstedten
Bezirk 26 (+349,6 qm)
5.6 Pulheim - Orr
Pulheim
Bezirk 15 (+85,4 qm)
Bezirk 14 (+2221,4 qm)
Orr
Bezirk 18 (-5192,4 qm)
Bezirk 16 (-2708,2 qm)
Bezirk 19 (-1739,0 qm)
Bezirk 17 (-1186,8 qm)
Bezirk 38 (-615,4 qm)
Bezirk 20 (+53,6 qm)
Bezirk 21 (-4509,6 qm)
Bezirk 13 (-1596,0 qm)
Bezirk 23 (-4274,6 qm)
Bezirk 22 (-1739,8 qm)
Bezirk 25 (-2128,0 qm)
Bezirk 24 (-919,0 qm)
5.7 Ingendorf
Ingendorf
Bezirk 8 (-223,2 qm)
5.8 Brauweiler – Dansweiler - Freimersdorf
Brauweiler
Bezirk 33 (+3878,4 qm)
Bezirk 37 (-1927,2 qm)
Bezirk 35 (-100,2 qm)
Bezirk 36 (+652,2 qm)
Bezirk 34 (-2771,8 qm)
Dansweiler
Freimersdorf
6 Spielplatzplanung und Gestaltung
Im
folgenden
Kapitel
sollen
die
Handlungsgrundlagen
des
prozessorientierten
Qualitätssicherungskonzeptes dargestellt werden, auf deren Basis die Um- bzw. Neugestaltung der in
Pulheim vorhandenen Spielflächen seit 2007 vollzogen wird. Um einen transparenten Überblick über die
bestehenden Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten, zunächst der Planungsablauf im Überblick:
Grundsätze Pulheimer Spielplatzplanung
Grundlage für die Ausgestaltung der
Spielflächen gemäß der aktuellen
Rechtsprechung und der gefassten Beschlüsse.
Handlungsindikator Spielplätze
Auf der Grundlage des „Handlungsindikators
Spielplätze“ werden die Pulheimer Spielplätze
objektiv in ihren Eigenschaften erfasst. Durch
die objektive Bewertung der Spielflächen erfolgt
eine Fortschreibung der Prioritätenliste.
Prioritätenliste ab 2011
Bürgerbeteiligung
Um- und Neugestaltung
Der Prioritätenliste folgend werden für die
betreffenden Spielplätze Bürgerbeteiligungen
durchgeführt
Unter Einbeziehung der Kinder und
Bürgerwünsche werden die Spielplätze ergänzt
bzw. neu ausgestaltet.
Die vorangegangenen Elemente stehen bezüglich ihrer Eigenschaften in einem engen Bezug zueinander
und dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Die Pulheimer Spielplatzplanung entsteht aus dem
Ineinanderwirken der unterschiedlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Diese gewährleistet, dass
rechtliche Rahmenbedingungen, pädagogische Notwendigkeiten sowie aktuelle Bedürfnisse der
betreffenden Kinder und Anwohner mit in die Planung einfließen können.
6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung
Wie bereits erläutert, können Spielplätze immer nur als Ersatz für fehlende natürliche und ursprüngliche
Spielräume der Kinder angesehen werden. Diese künstlich geschaffenen Spiel- und Erfahrungsräume
müssen deshalb so konzipiert sein, dass Kinder in den verschiedenen Entwicklungsstufen ihre
altergemäßen Spielbedürfnisse ausleben können. Dabei ist der Standort von entscheidender Bedeutung.
Spielplätze sollen
●
ins Wohnumfeld integriert sein.
●
leicht und gefahrlos erreichbar sein.
●
vor den Gefahren des Straßenverkehrs geschützt sein.
●
so liegen, dass die Spielgeräusche für die Anwohner nicht verstärkt werden.
Bei der Planung ist es ebenfalls wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende
Spielflächen in ihren Funktionen auf das Einzugsgebiet abzustimmen und sinnvoll in ein integriertes
Spielflächensystem einzuordnen.
Das Spielflächensystem dient dazu, die Gesamtheit der für Kinder vorhandenen Spiel- und Freiflächen zu
sehen
und
ganzheitlich
bei
der
Beurteilung
der
Spielsituation
zu
berücksichtigen.
Die
Gesamtlebenssituation der Kinder soll dabei nicht nur aus dem Blickwinkel des Vorhandenseins von
Spielplätzen betrachtet werden.
Diesem Blick auf die gesamte Situation wird durch die Einteilung des Stadtgebietes in Spielplatzbezirke
Rechnung getragen.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 08.07.1992 und der Rat am 29.09.1992 beschlossen, dass auf der
Grundlage des oben genannten. Runderlasses des Innenministers vom 31.07.1974, „Bauleitplanung –
Hinweise für die Planung von Spielflächen“, bei der Planung künftiger Baugebiete in Pulheim die
angestrebte Spielfläche pro Einwohner ca. 2,4 qm betragen soll. Dieser Wert ist jedoch grundsätzlich nur
bei der Erschließung neuer Baugebiete anzuwenden.
Anzumerken ist hier, dass dieser Flächenwert die im Runderlass geforderte Mindestquadratmeterzahl
darstellt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Bebauungsdichte eines Spielplatzbezirkes, erhöht sich der im
Runderlass geforderte Wert auf maximal 4,5 qm pro Einwohner.
Weiter ist es vom Rat der Stadt vorgegebenes Ziel, zukünftig bei der Erschließung von Neubaugebieten
durch Erschließungsträger, mit diesen zu verhandeln, dass die Errichtung von notwendigen Spielplätzen mit
in die Erschließungsmasse aufgenommen wird und eine Finanzierung durch den Unternehmer erfolgt. In
diesen Fällen werden die Spielplätze unabhängig von der Prioritätenliste und der übrigen
Maßnahmenplanung unter Beauftragung von Fremdfirmen zeitnah mit der Bebauung realisiert.
Die auf diese Weise neu entstehenden Spielplätze werden entsprechend ihrer Lage mit in die bestehenden
Spielplatzbezirke eingegliedert. Die Einrichtung neuer Spielplätze und Spielmöglichkeiten soll in den
nächsten Jahren weiter parallel zu der Bearbeitung der Positionen auf der Prioritätenliste ab 2011
geschehen.
Dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat war es ein besonderes Anliegen, dass in Zukunft ebenfalls die
nachfolgenden Grundsätze Beachtung finden:
●
Bei der Gestaltung von Kinderspielplätzen soll eine behindertengerechte Planung und Ausstattung
erfolgen, jedoch nur, soweit ein nachgewiesener Bedarf und die entsprechende Möglichkeit besteht.
●
Bei der künftigen Gestaltung von Spielplätzen ist die Schaffung von Wetterschutzhäuschen nicht zu
berücksichtigen.
●
Es sollen betreute Natur- und Abenteuerspielplätze geschaffen werden, sofern dies finanziell und
personell möglich ist und pädagogisch ausgebildetes Personal zur Verfügung steht.
●
Freiflächen sind, wo immer möglich, zu erhalten oder zu schaffen.
●
Zukünftig sollen regelmäßig Ideenwettbewerbe zur Gestaltung von Spiel- und Freiflächen
wiederholt werden.
Durch weitere Maßnahmen (Spielmöglichkeiten in allgemeinen Grünflächen, Beachtung der Schaffung und
Unterhaltung privater Spielplätze etc.) sollen die Interessen der Kinder verstärkt Berücksichtigung finden.
Um so wichtiger ist es, zu versuchen, nach Möglichkeit in jedem Spielplatzbezirk die Belange aller
Altersgruppen zu berücksichtigen.
Es müssen auch weiterhin Haushaltsmittel für die laufende Unterhaltung und Ersatzbeschaffung von
Spielgeräten für die restlichen Spielplätze im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden, um die
Funktionsfähigkeit eines jeden Spielplatzes zu erhalten und um der der Stadt Pulheim obliegenden
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Auch zukünftig müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht abgenutzte oder zerstörte Spielgeräte
durch gleichwertige Spielgeräte ersetzt werden.
Bei dringend erscheinenden aktuellen Änderungsnotwendigkeiten muss ein gewisses Maß an flexiblen
Reaktionsmöglichkeiten auf aktuelle Entwicklungen offen gehalten werden.
6.2 Spielplatzprioritätenliste
Auf der Grundlage der Spielplatzprioritätenliste von 1992 und den jeweiligen Fortschreibungen in den
Jahren 1995 und 2007 wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Spielplätze um- bzw. neu
gestaltet. Diese Veränderungen wurden fortlaufend entsprechend der im Haushalt bereitgestellten Mittel
durchgeführt.
Nachteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste:
●
Die zeitlich weit in die Zukunft reichende Planungsgrundlage konnte nur die Einwohnerstruktur zum
Zeitpunkt der Planerstellung berücksichtigen. Grundlegende Veränderungen können nun im
Rahmen der jeweiligen Fortschreibung berücksichtigt werden.
●
Die der Prioritätenliste zu Grunde liegende Beurteilung der Spielflächen gab lediglich die
Blickwinkel und Betrachtungsweisen von Erwachsenen auf die Spielsituation der Kinder wieder.
Diesen Nachteilen stehen wesentliche Vorteile gegenüber.
Vorteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste:
●
Die Prioritätenliste stellt eine Personal- und Zeitressourcen schonende Grundlage für die Arbeit der
Verwaltung dar. Das Jugendamt kann sich auf die damit verbundenen Arbeiten konzentrieren, ohne
mit zeitraubenden Nebenarbeiten beschäftigt zu sein.
Gerade die immer enger werdende personelle Situation macht eine handhabbare Arbeitsgrundlage
notwendig. Die Prioritätenliste stellt eine verlässliche und verbindliche Arbeitsgrundlage für das
Jugendamt sicher.
●
Die festgelegte Reihenfolge ermöglicht die – oft auch jahreszeitlich bedingte – Festlegung von
Planungs- und Realisierungsabläufen über einen längeren Zeitraum und über Kalenderjahresfristen
hinweg. Realisierungsabläufe sind sowohl für das Jugendamt als auch den Bauhof kalkulierbar.
●
Die
Prioritätenliste
ist
entwickelt
worden
unter
Berücksichtigung
einer
stadtweiten
Interessensabwägung auf der Grundlage fachlicher Notwendigkeiten. Spontanen und subjektiven,
fachlich oftmals nicht berechtigten und auf individuell-subjektiven Wahrnehmungen beruhenden
Begehrlichkeiten kann weiterhin verwaltungsseitig begegnet werden.
●
Die Prioritätenliste schaffte Transparenz der Handlungsabläufe. Bürgerinnen und Bürgern konnte
frühzeitig auf Anfrage mitgeteilt werden, wann welcher Spielplatz umgestaltet werden wird. Das
Verfahren ist für die Anfragenden versteh- und nachvollziehbar. Verwaltungshandeln wird als
verlässlich und sachlich begründet wahrgenommen.
●
Auf der Grundlage der Prioritätenliste konnte das Angebot an Spielmöglichkeiten für Kinder und die
Qualität der Spielplätze deutlich wahrnehmbar verbessert werden.
●
Beschwerden über die Qualität der Spielplatzsituation in Pulheim haben sich wesentlich verringert.
●
Die Resonanz der Bürgerschaft auf das Verfahren war durchweg sehr positiv. Grundsätzliche
Einwände gegen das Verfahren sind seit Verabschiedung der Prioritätenliste nicht vorgebracht
worden.
Um so bedeutsamer war es, Qualitätsmaßstäbe zu entwickeln, die sich sowohl an die sich verändernden
Bedürfnissen der Kinder und den bestehenden Gegebenheiten im Stadtgebiet orientieren, als auch die
jeweilige Spielsituation möglichst objektiv erfassen und in Bezug zu den Einwohnerzahlen des jeweiligen
Bezirks eine fortlaufende prozessuale Bedarfsermittlung ermöglichen.
6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze
Da, wie später noch zu sehen sein wird, die meisten Bezirke des Stadtgebietes bezüglich ihres
Verhältnisses von Bestand und Bedarf erhebliche rechnerische Unterversorgungen aufweisen, ist es von
besonderem Interesse, die qualitative Ausgestaltung der Spielorte weiterhin in den Mittelpunkt der
Betrachtung zu rücken.
Neben einer als grundsätzlich anzusehenden Versorgung an Spielfläche und natürlichen Gegebenheiten im
Stadtgebiet, welche die quantitative Komponente darstellen, bezieht sich in Zeiten knapper kommunaler
Haushalte die Berichterstattung in der pädagogischen Fachpresse mehr und mehr auf einen als „Spielwert“
umrissenen Begriff. Eine gezielte Umschreibung, was einem anzunehmendem „Spielwert“ zuträglich ist und
was nicht, kann jedoch weder dem Begriff an sich, noch der Berichterstattung entnommen werden.
„Spielwert“ an sich beschreibt in erster Linie eine qualitative Wertung der vorgefundenen Spielangebote aus
kindlicher Sicht.
Aus diesem Verhältnis kann jedoch keine in der Praxis umsetzbare Planungsvorgabe abgeleitet werden.
Wie schon in Kapitel 2 erläutert, resultiert dies aus der Unmöglichkeit, das kindliche Spiel in seinen
schwankenden Bedürfnissen aus der Sicht der Erwachsenen zu erfassen. Um die Problematik der
schwankenden kindlichen Bedürfnisse näher darzustellen, zunächst einige Beispiele:
Beispiel:
Ein zwölfjähriges und ein elfjähriges Mädchen betreten mit einem Ball den Spielplatz. Da
die Aufstellung der Spielgeräte ohne größere Zwischenräume erfolgt ist, besteht auf dem
Platz jedoch kaum Gelegenheit, den Ball auszuprobieren.
Beispiel:
Ein achtjähriger Junge schlendert allein auf den Platz. Dank der vielen Spielgeräte mit
hohem Aufforderungscharakter beginnt sein Spiel mit der Erprobung und Aneignung der
vom Platz gebotenen Möglichkeiten. An diesem Punkt kann ein eigener Spielfluss
entstehen, wenn sich die vom Platz ausgehenden Reize mit der Phantasie vereinen.
Ob das Spiel des Jungen nun als Pirat, als Kaufmann, als Ritter oder auf andere Weise
ausgeformt wird, kann im Vorhinein nicht beschrieben werden, da es von den
unterschiedlichsten Faktoren in der Entwicklung und dem alltäglichen Tagesgeschehen des
Jungen beeinflusst ist. Selbst im direkten Spielablauf lassen sich nur Indizien der
Ausformung ableiten, ohne dass der höchst komplexe Gedankenablauf erfasst werden
könnte.
Beispiel:
Eine gemischte Gruppe im Alter von 12 – 15 Jahren betritt den Platz. Zwei der älteren
Kinder haben Skateboards dabei. Da der Platz nur im Bereich des Eingangs asphaltiert ist,
verlieren diese Kinder schnell das Interesse und ziehen lieber auf der Suche nach einer
Herausforderung weiter. Nachdem der verbleibende Rest sich auf den Sitzbänken und
Schaukeln, in den uneinsichtigeren Bereichen des Platzes, zuerst angeregt unterhalten hat,
beginnt eine Phase des gemeinschaftlichen Herumtobens, bei dem die Spielgeräte immer
wieder mit einbezogen werden.
Beispiel:
Eine Mutter mit ihrer fünfjährigen Tochter betritt den Platz. Schon nach kurzer Zeit beginnt
das Kind unruhig zu werden, da der Schatten der umliegenden Häuser den Spielplatz sehr
dunkel erscheinen lässt. Die wiederholte Aufforderung der Mutter doch im Sand zu spielen
schlägt fehl. Schon nach kurzer Zeit verlassen beide den Spielplatz.
Wie hier zu sehen sein soll, kann der „Spielwert“ des betreffenden Platzes nur aus den direkten
Bedürfnissen abgelesen werden. Diese sind im Vorhinein jedoch höchstens wägbar, aber nicht
vorhersehbar. Fixpunkt bleibt das Kind, welches auf der Suche nach einer Spielgegebenheit ist.
Die eigentliche spielerische Ausgestaltung und die damit einhergehenden Empfindungen und Anregungen
können nur im subjektiven Bereich des Kindes verortet werden.
Dieser subjektive Bereich ist jedoch, bezogen auf das Kind, einerseits im höchsten Maße vom individuellen
Erfahrungs- und Entwicklungshorizont abhängig, andererseits vom kulturellen Wandel der bespielenden,
sprich den Spielplatz nutzenden Generationen.
Deswegen kann eine Diskussion darüber, was die Qualität, sprich den Spielwert, eines Platzes ausmacht,
nur anhand der von ihm ausgehenden Möglichkeiten geführt werden.
●
Ist eine für Kinderballspiele geeignete Freifläche vorhanden?
●
Sind Spielgeräte auf dem Platz, die eine phantasievolle Ausgestaltung anregen?
●
Hat der Platz Flächen, die zum Skaten oder für kindliche Bewegungsspiele geeignet sind?
●
Bietet der Platz Aufenthalts- und Ruhemöglichkeiten?
Dass nicht jeder Platz für alle Nutzer die für den Moment passenden Angebote bereithalten kann, scheint
einsichtig. Trotzdem kann im Umkehrschluss durch eine optimierte Ausstattung und Gestaltung unter
Berücksichtigung der rein objektiven Voraussetzungen für kindliches Spiel, kindliche Bewegung und
Kreativität eine Basisqualität / Basisspielwert erreicht werden.
Dazu ist es notwendig, die kindlichen Bewegungsmöglichkeiten, das Angebot des Platzes zur
Ausgestaltung, die Angebote an Spielgeräten und die planerischen Rahmenbedingungen miteinander in
Relation zu setzen.
Diese Zusammenhänge sind im nachfolgenden Schaubild dargestellt:
6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze
Forderungen der Kinder und Jugendlichen bezüglich
● einer Ihnen freundlich gesinnten Lebensumwelt.
● eines Ihnen zu Verfügung stehenden sicheren Umfeldes
und Ortes.
● optimaler Entwicklungsbedingungen im physischen wie
im psychischen Sinn.
Handlungsindikator
Städtischer Bestand / Bedarf:
● historisch gewachsener Bestand
● historisch zugebilligter Raum
● historisch gewachsener Bedarf
● geografische Bedingungen
Möglichkeiten der Ausgestaltung im Rahmen
● der angebotenen Spielgeräte
● der aktuellen Sicherheitsnormen
● der zu Verfügung stehenden
städtischen Möglichkeiten
Um die Vorgaben zu erfüllen, wurde im Jahr 2007 der „Handlungsindikator Spielplätze“ entwickelt, auf
dessen Grundlage eine qualitative und objektive Fortschreibung der Prioritätenliste möglich ist.
Der Handlungsindikator Spielplätze stellt für sich ein praxisnahes Instrument, ein Werkzeug dar, welches in
seinen Eigenschaften nicht nach einem anzunehmenden Spielwert an sich fragt, sondern die einen
Spielwert bedingenden Elemente erfasst. Dazu unterteilt sich die Aufschlüsselung des Indikators in zwei
grundsätzliche Abschnitte. Der erste Teil befasst sich mit den objektiven, der zweite Teil mit den
pädagogischen Elementen der Spielflächen.
Durch die Erfassung aller Spielplätze durch den Indikator entsteht ein Punkteranking, welches den
Spielplatz mit dem höchsten Mangel an spielerischen Möglichkeiten (geringste Punktezahl) auf Platz 1 der
Prioritätenliste setzt.
6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien)
Der Handlungsindikator Spielplätze erfasst in seiner Ausgestaltung als Fragebogen die Ausstattung und
Gestaltung einer Spielfläche. Die in ihm abgefragten Merkmale eines Platzes sollen jedem Nutzer,
unabhängig seiner Qualifikation, die Möglichkeit geben, die Spielfläche eigenständig zu bewerten. Er
besteht in seiner Basis aus zwei unterschiedlichen Teilbereichen. Der erste Bereich befasst sich mit den
objektiven Gestaltungsmerkmalen des Spielplatzes, welchen es zu erfassen gilt.
●
Er erfasst die rein objektiven Bedingungen, die durch die Verortung des Platzes und die natürlichen
Beschaffenheiten des Geländes vorgegeben sind.
●
Er erfasst die Elemente der Bepflanzung und der nachträglichen Bodenmodellierung, welche durch
ihre Eigenschaften bereits Spielmöglichkeiten beinhalten und Spielanreize darstellen.
●
Er erfasst die durch den Spielplatz erfüllten Funktionen, die im kindlichen Spiel als eigenständige
Spielfunktionen angesehen werden können.
●
Er erfasst die Aspekte eines Spielplatzes, welche den Begleitpersonen zugute kommen.
●
Er erfasst die besonderen Aspekte des Platzes, die einer kindlichen Nutzung entgegenwirken.
(Negativkriterien)
Der zweite Teil des Handlungsindikators bezieht die im Spiel enthaltenen Möglichkeiten der kindlicher
Bewegung und des kindlichen Wirkens auf die durch das Angebot an Spielgeräten vorgegebenen
Realisierungsmöglichkeiten.
Er unterteilt sich in drei typische Merkmale des kindlichen Spiels.
●
Möglichkeiten leistbarer Bewegungsfunktionen
●
Möglichkeiten leistbarer Erfahrungsfunktionen
●
Möglichkeiten leistbarer Sozial- und Realspielfunktionen
Bodenarten
(min.2x2m)
Bepflanzung
Platzgestaltung
Gesamtfläche
Spielfläche
Sandfläche
Objektive Kriterien:
1 Rasen
2 Sand
3 Wassergebundene Fläche
4 Pflastersteine
5 Holzhackschnitzel
6 Asphalt
7 Offener Lehmboden (Als geplante Fläche)
8 Perlkies
9 Rindenmulch
10 Synthetischer Fallschutz
11 Wasser
12 Wildwiese
13 >3 unterschiedliche Bodenarten auf dem Platz
14 01-25% Bespielbare Randbepflanzung
15 26-50% Bespielbare Randbepflanzung
16 51-75% Bespielbare Randbepflanzung
17 Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz)
18 >1 Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz)
19 Bepflanzung mit Sonderfunktion (z.B. Beeren, Duft)
20 Bepflanzung mit Erfahrungsfunktion (z.B. Dornen)
21 Pfade oder Trampelstellen
22 Platz hat Baumbestand (Schattenspendend)
23 >5 Baumbestand (Schattenspendend)
24 Besonders alte Bäume (z.B. Solitärbäume)
25 Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm)
26 >1 Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm)
oder Mulde (mit 2 unterschiedlichen
27 Hügel
Bodenbeschaffenheiten)
28 Hügel oder Mulde (mit unterschiedlicher Höhendifferenz)
29 Bodenmodulation mit Spielfunktion (z.B. Hangrutsche, Tunnel)
30 >1 Spielzone (z.B. durch Bepflanzung getrennte Bereiche)
31 Holzstämme (auf Platz, z.B. Treppe oder Einfassung)
32 Große Natursteine (auf Platz, z.B. Treppe)
33 Beleuchtung
34 >25% Zaunfrei
35 >50% Zaunfrei
36 Sonstige:
37 > 250 qm
38 > 500 qm
39 > 1000 qm
40 > 1500 qm
41 > 2000 qm
42 > 2500 qm
43 > 250 qm
44 > 500 qm
45 > 1000 qm
46 > 1500 qm
47 > 2000 qm
48 > 100 qm
49 > 200 qm
50 > 300 qm
51 > 400 qm
Patenschaft
Sonderelemente
Begleitung
Negativeelemente
● Gehen
● Laufen
● Rennen
● Rutschen
● Gleiten
● Schaukeln
● Schwingen
● Schweben
● Hüpfen
● Springen
52 > 500 qm
53 Patin oder Pate
54 Skate-Funktionselement
55 >1 Skate-Funktionselement
56 Tischtennisplatte
57 Hockeytore
58 Volleyballnetz
59 Basketballkorb
60 Kinderspiele (ebene Freifläche von min. 10mx10m)
61 Fußballtor
62 BMX-Bahn
63 Feuerstelle
64 Naturnaher Spielplatz (>75% Naturbelassen)
65 Spielplatz ist integrativer Bestandteil des Umfeldes
66 Sinnespfad
67 Sonstige:
68 Bank mit Lehne
69 Sitzbankkombination (Ecke / Runde mit / ohne Tisch)
70 Überdachte Sitzmöglichkeit (Begleitung)
71 Diagonale Sichtachse über den ganzen Platz
72 "Dog Stops"
73 Info Schild
Negative Kriterien:
74 Lärm (Straße / Eisenbahn)
75 Zeitliche Nutzungsbegrenzung:
76 Gefährdung:
77 Sonstige:
Pädagogische Kriterien:
78 Ebene Freifläche (min. 10m x 10 m)
79 Schräge / Rampe / Hügel
80 Stufen / Treppe
81 Sonstige:
82 Rutsche <1,8m
83 Geschwungene Rutsche
84 Schalen- oder Röhrenrutsche
85 Rutschstange
86 Hang-Rutsche
87 Rutsche >1,8m
88 Sonstige:
89 Einfachschaukel
90 Hängematte
91 Seilbahn
92 Reifen - Schaukel
93 Schiffstau / Seil - Schaukel
94 Vogelnestschaukel
95 Sonstige:
96 Schräge / Rampe / Hügel
97 Hüpfplatten
98 In Abständen gesetzte Stein- oder Holzkombinationen
99 In Abständen gesetzte Hüpf- oder Wackelplatten
100 Von Hügelposition >40cm
101 Schwingende Brückenkonstruktion
● Balancieren
● Drehen
● Wackeln
● Wippen
● Klettern
● Kriechen
● Hängen
● Hangeln
● Sandspiel
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
Sonstige:
Balancierstange /-Seil
Balancierholzstamm (naturbelassen)
Balancierstange, drehend oder wackelnd
Wackelbrücke
● Position
Balanciermöglichkeit mit Schräge
● Aussicht
Sonstige:
● Übersicht
Drehspiel
>1 Drehspiel
● Wasserspiel
Schwingende Brückenkonstruktion
Begehbares Seil oder Tau
Wackeltier, -Scheibe
● Veränderung
>1 Wackeltier, -Scheibe
● Versammeln
Wippe
Spielnetzkombination (3D groß)
Sonstige:
Baum (zum Klettern geeignet)
Kletterwand (mit Griffen)
● Rollenspiel
Kletterfelsen
Starre Sprossen (z.B. Aufstieg, Leiter o.Ä.)
Klettertaue und -seile ohne Verknüpfungen
● Verstecken
Enternetz (45°)
Spielnetz (klein)
Spielnetzkombination (3D groß)
● Unterstand
Schräger Spielaufstieg (mit / ohne Hilfsseil / Geländer)
Sonstige:
Unter "Etwas" sein (hockend / stehend)
Kriechtunnel
Netztunnel
Sonstige:
Starre Hänge- und Hangelvorrichtung
Bewegliche Hänge- und Hangelvorrichtung
● Partnergeräte
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
149
150
151
152
153
154
155
156
157
158
159
160
161
162
163
164
165
166
167
168
169
170
Sandrohr - Sandschütte - Sandaufzug - Matschtisch
Sand als Funktionselement (Physik, Sinn, Antrieb)
>1 Sandbereich (Spiel- und Fallsand)
Sonstige:
Plattform (>1m)
>1 Plattform (>1m)
Plattformen mit Höhendifferenz
Standpunkt (>1,8m)
Wasserstelle (z.B. Brunnen oder Pumpe)
Wasser in Spielkombination
Wasser als Funktionselement (Physik, Sinn,
Antrieb)
Bewegliches Element an Spielgerät
Sitzgelegenheit
Sitzkombination (Ecke / Runde)
Spieltisch
Überdachte Sitzgelegenheit (Kinder)
Ausführung als Jugendbank
Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit
Dach)
>1 Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit
Dach)
Realspiel (z.B.: Schiff, Flugzeug, Lok, Arbeitswelt,
Handel)
Natürliches Versteck (Büsche)
Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht)
>1 Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht)
Teilbedachung
Überdacht (Regendicht)
> 6qm Überdacht (Regendicht)
Partnerschaukel
Partnerwippe
Partnerdrehspiel
Partnerrutsche
Doppelschaukel
Sonstige:
Hangelparcour auf einer Ebene
Hangelparcour auf mehreren Ebenen
Sonstige:
Spielsandbereich
Sandbagger
Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die durch den Handlungsindikator ermittelten
Bewertungen keine starre Gültigkeit beanspruchen, sondern turnusmäßig überarbeitet werden müssen um
die resultierende Qualität beizubehalten. Im Weiteren werden durch den Austausch von abgespielten
Geräten zum Teil neue Möglichkeiten realisiert was zu einer Änderung der Reihenfolge führen kann.
6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren
Da der Handlungsindikator nur die Möglichkeiten der Platzgestaltung und Ausstattung, bezogen auf ein
einzelnes Kind, beinhaltet und kein Element der Anpassung an die tatsächlich vorhandene Anzahl der im
direkten Umfeld lebenden Einwohner und deren Kinder, wurde der Indikator durch die den Punktwert eines
Platzes beeinflussenden Faktoren „Spielflächendeckung“ und „Kinderspielflächendeckung“ ergänzt. Die
Entstehung beider Faktoren und die anschließende Einflussnahme auf den durch den Handlungsindikator
fixierten Punktwert sollen folgend beschrieben werden:
6.4.1 Spielflächendeckung
Um die Entstehung des Indikators „Spielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der
Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Spielflächendeckung benutzt
wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16 mit Stand 27.10.2010 verwendet worden.
Pulheim (Bezirk 16)
Spielflächenbestand im Bezirk
Spielplatz:
Am Römerpfad
Rotkäppchenweg
Am Angelsdorn
Nikolaus-Ehlen-Straße
Spielflächenbestand im Bezirk (qm):
qm
470
880
1153
677
3180
Spielflächenbedarf im Bezirk
Einwohner im Bezirk:
Bedarfswert (qm):
Spielflächenbedarf im Bezirk (qm):
2453
2,4
5887,2
Spielflächendeckung im Bezirk
Spielflächenbestand im Bezirk (qm):
Spielflächenbedarf im Bezirk (qm):
Spielflächendeckung im Bezirk (%):
3180
5887,2
54,0
Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze
werden bezüglich Ihrer Flächengröße addiert.
Um den Spielflächenbedarf im Bezirk zu ermitteln,
werden die im Bezirk lebenden Einwohner mit dem
kleinstmöglichen Bedarfswert für Spielflächen
multipliziert.
Der aktuelle Spielflächenbestand im Bezirk wird mit
dem Spielflächenbedarf im Bezirk so verrechnet, dass
sich die prozentuale Spielflächendeckung im Bezirk
ergibt.
6.4.2 Kinderspielflächendeckung
Um die Entstehung des Indikators „Kinderspielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der
Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Kinderspielflächendeckung
benutzt wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16, mit Stand 27.10.2010, verwendet worden.
Pulheim (Bezirk 16)
Spielflächenbestand im Bezirk
Spielplatz:
Am Römerpfad
qm
470
Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze
werden bezüglich Ihrer Flächengröße addiert.
Rotkäppchenweg
Am Angelsdorn
Nikolaus-Ehlen-Str.
Spielflächenbestand im Bezirk
880
1153
677
3180
53404
2,4
128169,6
Um den Spielflächenbedarf im Pulheimer
Stadtgebiet
zu
berechnen,
wird
die
Gesamteinwohnerzahl im Stadtgebiet mit dem
kleinstmöglichen Bedarfswert für Spielflächen
multipliziert.
128169,6
7934
16,15
366
5912,5
Um den Kinderspielflächenbedarf im Stadtgebiet zu
berechnen, wird der Spielflächenbedarf in Pulheim
durch die Anzahl der im Pulheimer Stadtgebiet
lebenden
Kinder
dividiert,
was
den
Kinderspielflächenbedarf pro Kind ermittelt. Dieser
wird auf die im Bezirk lebenden Kinder umgelegt,
was den Kinderspielflächenbedarf im Bezirk ergibt.
Spielflächenbedarf in Pulheim
Einwohner in Pulheim (Stand 05.2007):
Bedarfswert (qm):
Spielflächenbedarf Pulheim (qm):
Kinder im Alter von ( 0 -14 Jahren)
Spielflächenbedarf Pulheim (qm):
Kinder in Pulheim:
Kinderspielflächenbedarf pro Kind (qm):
Kinder im Bezirk:
Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm):
Kinderspielflächendeckung im Bezirk
Spielflächenbestand im Bezirk (qm):
Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm):
Kinderspielflächendeckung im Bezirk (%):
3180
5912,5
53,8
Der aktuelle Spielflächenbestand im Bezirk wird mit
dem Kinderspielflächenbedarf so verrechnet, dass
sich die prozentuale Kinderspielflächendeckung
errechnet.
6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators
An dieser Stelle soll die Einflussnahme der beiden dynamischen Faktoren auf die durch den
Handlungsindikator fixierten Wertigkeiten exemplarisch beschrieben werden, bevor im nachfolgenden
Kapitel eine Gesamtübersicht über die resultierenden Veränderungen eingefügt ist.
Beginnend findet sich in dieser Übersicht die bereits in den vorlaufenden Kapiteln beschriebenen
Wertigkeiten der „Spielflächendeckung „ und der „Kinderspielflächendeckung“.
Pulheim
Bezirk 16
Nikolaus-Ehlen-Str.
Am Angelsdorn
Rotkäppchenweg
Am Römerpfad
Bezirk:
Größe:
Spielflächenbestand im Bezirk:
Einwohner im Bezirk:
Spielflächenbedarfswert:
Spielflächenbedarf im Bezirk:
Spielflächendeckung im Bezirk:
Kinder im Bezirk:
Städt. Spielflächenanteil pro Kind:
470 880 1135 677
3180
2453
2,4
5887,2
54,0
366
16,15
qm
qm
#
qm
qm
%
#
qm
Kinderspielflächenbedarf im Bezirk:
Kinderspielflächendeckung im Bezirk:
5912,5
53,8
qm
%
Die beiden dynamischen Werte „Spielflächendeckung“, hier 54,0%, und „Kinderspielflächendeckung“, hier
53,8%, führen anschließend über eine Umrechnung der prozentualen Wertigkeiten anhand der folgenden
Tabelle in Punktwerte zu einer Gesamtherabsetzung bzw. Aufwertung der jeweiligen Spielfläche.
Punktermittlung über Abstriche nach Prozentbereichen:
Punktbeeinflussung nach Deckungen
>0%
> 10%
> 20 %
> 30 %
> 40 %
> 50 %
> 60 %
> 70 %
> 80%
> 90 %
> 100 %
> 110 %
> 120 %
> 130 %
> 140 %
> 150 %
> 160 %
> 170 %
> 180 %
> 190 %
> 200 %
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
►
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
110%
120%
130%
140%
150%
160%
170%
180%
190%
200%
300%
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
-10
-9
-8
-7
-6
-5
-4
-3
-2
-1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
10
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
An dieser Stelle bedeutet dies für die Spielflächen im Beispielbezirk Pulheim 16, sowohl im Rahmen der
„Spielflächendeckung“ als auch der „Kinderspielflächendeckung“, eine Abwertung der einzelnen Spielplätze
um jeweils -5 Punkte.
Pulheim
Bezirk 16
Am Römerpfad
Rotkäppchenweg
Am Angelsdorn
Nikolaus-Ehlen-Str.
Indikator:
Objektiv:
Pädagogisch:
Negativ:
Gesamt ohne Dynamik:
16
30
0
46
23
33
0
56
26
31
0
57
19
22
0
41
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Dem Handlungsindikator folgend
werden die ermittelten Punktwerte
der Spielflächen und des Bezirkes
addiert.
Gesamt im Bezirk ohne Dynamik:
Punkteabzug (Spielflächendeckung):
Punkteabzug (Kinderspielfächendeckung):
Gesamt mit Dynamik:
Gesamt im Bezirk mit Dynamik:
-5
-5
36
200
-5 -5
-5 -5
46 47
160
Pkt.
-5
-5
31
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Pkt.
Die
jeweils
ermittelten
Beeinflussungen
durch
die
Dynamisierung werden, wie hier,
von
den
Punktwerten
der
Spielflächen subtrahiert.
6.5 Beteiligungen
Das Bestehen eines Handlungsindikators darf aber nicht zum Anlass genommen werden, der kindlichen
Wirklichkeit ein für alle Mal gültige starre Kriterien überzustülpen. Es geht vielmehr darum, stets aufs Neue,
aus dem Blickwinkel der Kinder zu beobachten und Fragen zu stellen.
Festgelegte Gütemerkmale würden dazu beitragen, den Kindern eine pädagogisch und psychologisch
perfektionierte Lebenswelt vorzusetzen, die ihnen letztlich doch fremd bleiben würde. Kinderfreundlichkeit
ist daher nicht denkbar, ohne die Kinder selbst einzubeziehen und ihnen Gelegenheit zu lassen, sich die
Welt selbst zu gestalten.
Diese Tatsache bedingt, auf der Grundlage des Handlungsindikators, die betroffenen Kinder, Jugendlichen,
Eltern und Anwohner in die bestehende Planung bezüglich Ihrer Wünsche und Anforderungen mit
einzubeziehen und die gemachten Anregungen und Vorschläge im Rahmen ihrer Umsetzbarkeit
aufzugreifen.
Da dieses Verfahren mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden ist und wegen der nur eingeschränkt
vorhandenen Personalressourcen sind diesem Vorgehen allerdings enge Grenzen gesetzt. Aktuell wird den
Kindern und Eltern im Vorfeld einer Umgestaltung vor Ort die Gelegenheit gegeben, Wünsche und
Anregungen persönlich vorzutragen. Das resultierende Hauptelement einer Beteiligung, die persönliche
Identifizierung der Spielplatznutzer mit dem Spielareal, ist somit gewährleistet.
7 Gesamtübersicht der erfassten Daten
Folgender Gesamtübersicht können
die
einzelnen
Bewertungen, Größen
und dynamischen
Beeinflussungen der jeweiligen Spielfläche sortiert nach Bezirk und Stadtteil entnommen werden.
Spielflächenbedarf in Pulheim
Einwohner in Pulheim:
53404
Bedarfswert (qm):
2,4
Spielflächenbedarf Pulheim (qm):
128.169,60
Kinder in Pulheim (0-14Jahre):
7934
Städt. Spielflächenbedarf pro Kind:
16,15
8 Prioritätenliste 2011
Im Rahmen der bisherigen Planung steht laut Prioritätenliste bis 2010 noch folgender Platz zur Um- bzw.
Neugestaltung an.
●
Spielplatz „Karlstraße“ (Sinnersdorf)
Nach Bearbeitung des genannten Spielplatzes tritt die neue Prioritätenliste übergangslos in Kraft.
Wie beschrieben, entsteht die Reihenfolge der Bearbeitung über die durch den Handlungsindikator
festgestellten Wertungen. Bei Spielplätzen, deren Bewertungen den gleichen Punktwert aufweisen, wird die
Reihenfolge der Priorität durch den Mangel an Kinderspielflächendeckung, nachfolgend durch den
festgestellten Gesamtpunktwert ermittelt.
Nachfolgend nun die den Planungsgrundsätzen folgende Prioritätenliste ab 2011.
Der tabellarischen Auflistung sind zu entnehmen:
●
Die Reihenfolge der neuen Prioritäten
●
Die durch den „Handlungsindikator Spielplätze“ ermittelten Punkte
●
Die Bezeichnung der Spielfläche
●
Kommentar zur Spielfläche
●
Die Verortung der Spielfläche im Stadtgebiet und Angabe des betreffenden Bezirkes
●
Die Größe des Spielplatzes in Quadratmetern.
Durch den Handlungsindikator sind max. 166 Punkte pro Spielplatzfläche zu erreichen. Die Dynamisierung
ermöglicht weitere 20 Punkte.
Priorität
Platz: Punkte:
/
7
Spielfläche
Brunostraße
Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung
besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der
Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher
notwendiger Reparaturen.
Stommeln (Bez.3)
/
7
Aurikelweg II
8
Asternweg IV
450 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem
zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen
Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer
zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den
Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
/
Spielplatz
Spielplatz
146 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem
zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen
Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer
zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den
Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
Spielplatz
135 qm
/
8
Aurikelweg III
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem
zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen
Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer
zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den
Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
/
9
Nikolaus-Groß-Straße
11
Pletschmühlenweg
/
12
12
Beethovenstraße
Aurikelweg I
/
13
13
Oppelner Straße
Alte Glessener Str.
Pulheim (Bez.19)
16
Magdeburger Straße
4
18
Quellenweg
5
19
Tomburgstraße
/
19
Aurikelweg IV
20
Asternweg I
Pulheim (Bez.21)
21
Jordeweg
Spielplatz
445 qm
Spielplatz
270 qm
Spielplatz
378 qm
Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe
Punktwerte erreichen. Skateflächen müssen gemäß ihres eigenen
Bedarfes aufgewertet werden.
Skatefläche
1070 qm
Spielplatz
594 qm
Spielplatz
465 qm
Spielplatz
874 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.21)
Verbesserungen möglich.
Sinthern (Bez.31)
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.34)
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem
zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen
Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer
zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den
Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Spielplatz
293 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem
zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen
Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer
zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den
Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
6
260 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.25)
/
Spielplatz
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem
zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen
Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer
zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den
Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Brauweiler (Bez.37)
3
210 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.25)
2
Spielplatz
Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung
besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der
Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher
notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.23)
1
250 qm
Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum
sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten
kaum Verbesserungsmöglichkeiten.
Pulheim (Bez.23)
/
Spielplatz
Spielplatz
356 qm
Spielplatz
562 qm
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.11)
√
21
Sinnersdorfer Feld
Der Spielplatz wurde im Rahmen der Prioritätenliste ab 2007 neu
gestaltet.
Sinnersdorf (Bez.11)
/
22
Asternweg III
22
Am Kirchberg
8
23
von-Humbolt-Straße
√
24
Karlstraße
24
Peter-Kanters-Allee
Pulheim (Bez.20)
/
26
26
An der Eismaar
Hirschweg
Pulheim (Bez.23)
26
Mohnweg
11
26
Am Eggershof
12
26
Mutzenrather Weg
13
/
26
27
Marderweg
Maria-Montessori-Straße
28
Peter-Kanters-Allee
29
Liethenstraße I
Geyen (Bez.27)
30
Zur Alten Wassermühle
15
30
Rurstraße
599 qm
Spielplatz
736 qm
Skatefläche
400 qm
Spielplatz
656 qm
Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum
sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten
kaum Verbesserungsmöglichkeiten.
Spielplatz
310 qm
Spielplatz
626 qm
Spielplatz
527 qm
Spielplatz
982 qm
Spielplatz
555 qm
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.30)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.11)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.9)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.18)
Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum
sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten
kaum Verbesserungsmöglichkeiten.
Spielplatz
370 qm
Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe
Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden.
Bolzplatz
2845 qm
Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung
besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der
Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher
notwendiger Reparaturen.
Brauw./Dansw. (Bez.35)
14
Spielplatz
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.15)
/
266 qm
Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe
Punktwerte erreichen. Skateflächen müssen gemäß ihres eigenen
Bedarfes aufgewertet werden.
Pulheim (Bez. 38)
/
Spielplatz
Der Spielplatz wurde im Rahmen der Prioritätenliste ab 2007 bereits
geplant und wird im Jahr 2011 neu gestaltet.
Pulheim (Bez.24)
10
420 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.15)
9
Spielplatz
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.12)
/
467 qm
Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem
zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen
Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer
zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den
Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen.
Pulheim (Bez.25)
7
Spielplatz
Spielplatz
351 qm
Spielplatz
690 qm
Spielplatz
690 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.25)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.12)
/
31
Dammstraße
Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung
besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der
Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher
notwendiger Reparaturen.
Sinthern (Bez.31)
16
/
31
31
Richezastraße
Nikolaus-Ehlen-Straße
31
Mohnblumenweg
Brauweiler (Bez.34)
18
32
32
Maiglöckchenweg
Nordring
19
32
Fasanenweg
20
32
Vochemsweg
21
33
Rotdornweg
22
33
von-Harff-Straße
/
33
August-Bebel-Straße
24
33
34
Luchsweg
Johann-Hermanns-Weg
25
36
Am Römerpfad
26
36
Pfarrer-Schlick-Straße
27
36
Patriziusstraße
28
38
Am Kleekamp
29
39
Zum Sonnenberg
/
39
Albrecht-Dürer-Straße
31
40
41
Lucas-Cranach-Straße
Sintherner Weg
Spielplatz
677 qm
Spielplatz
400 qm
Spielplatz
953 qm
Spielplatz
1014 qm
Spielplatz
880 qm
Spielplatz
520 qm
Spielplatz
630 qm
Spielplatz
814 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.22)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.17)
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.29)
Verbesserungen möglich.
Brauw./Dansw. (Bez.35)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.23)
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.28)
Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung
besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der
Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher
notwendiger Reparaturen.
Spielplatz
400 qm
Spielplatz
979 qm
Spielplatz
843 qm
Spielplatz
470 qm
Spielplatz
839 qm
Spielplatz
1055 qm
Spielplatz
570 qm
Spielplatz
906 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.18)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.11)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.16)
Verbesserungen möglich.
Geyen (Bez.29)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.12)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.24)
Verbesserungen möglich.
Dansweiler (Bez.36)
Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe
Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden.
Pulheim (Bez.14)
30
931 qm
Der Spielplatz wurde im Rahmen der Prioritätenliste ab 2007 neu
gestaltet.
Brauweiler (Bez.33)
23
Spielplatz
Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum
sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten
kaum Verbesserungsmöglichkeiten.
Pulheim (Bez.25)
17
430 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.16)
/
Spielplatz
Bolzplatz
2204 qm
Spielplatz
560 qm
Spielplatz
700 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.18)
Verbesserungen möglich.
Manstedten (Bez.26)
32
42
Paul-Klee-Straße
33
43
Albrecht-Dürer-Straße
34
45
Franz-Wenzeler-Straße
35
45
Tilsiter Straße
36
45
Kirchtalsweg
37
46
Rotkäppchenweg
38
46
Steinackerstraße
/
46
Am Randkanal
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.14)
47
Am Angelsdorn
/
47
Am Klosterhof
Pulheim (Bez.14)
49
Donatusstraße
Brauw./ Dansw. (Bez.37)
50
Berliner Straße
41
52
Föhrenweg
42
52
An der Maar
43
53
Stockholmer Straße
44
53
Alfred-Brehm-Straße
45
55
Rheidter Weg
46
56
Auweiler Pfad
47
56
Erlenweg
48
57
Kirchgasse
49
59
Zu den Fußfällen
50
60
Feldrosenweg
51
61
Röntgenstraße
216 qm
Spielplatz
1232 qm
Spielplatz
1194 qm
Spielplatz
1900 qm
Spielplatz
880 qm
Spielplatz
1170 qm
Verbesserungen möglich.
Brauw./ Dansw. (Bez.37)
Verbesserungen möglich.
Stommeln (Bez.5)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.16)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.20)
Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe
Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden.
Spielplatz
3431qm
Spielplatz
1153 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.16)
Eine Erweiterung der Spielplatzfläche ist grundsätzlich vorgesehen.
Spielplatz
590 qm
Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung
besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der
Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher
notwendiger Reparaturen.
Brauweiler (Bez.33)
40
Spielplatz
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.33)
/
345 qm
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.10)
39
Spielplatz
Spielplatz
2180 qm
Spielplatz
1340 qm
Spielplatz
1138 qm
Spielplatz / Bolzplatz
2931 qm
Spielplatz
1393 qm
Spielplatz
3560 qm
Spielplatz
1210 qm
Spielplatz
1625 qm
Spielplatz
926 qm
Spielplatz
1075 qm
Spielplatz
1933 qm
Spielplatz
1150 qm
Spielplatz
1409 qm
Verbesserungen möglich.
Brauw./ Dansw. (Bez.37)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.9)
Verbesserungen möglich.
Dansweiler (Bez.36)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.24)
Verbesserungen möglich.
Brauw./ Dansw. (Bez.35)
Verbesserungen möglich.
Stommeln (Bez.5)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.38)
Verbesserungen möglich.
Sinthern (Bez.32)
Verbesserungen möglich.
Sinthern (Bez.32)
Verbesserungen möglich.
Stommeln (Bez.6)
Verbesserungen möglich.
Sinthern (Bez.31)
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.33)
52
62
Albert-Schweitzer-Str.
53
65
Iltisweg
54
68
Erftstraße
55
76
Dormagener Straße
56
78
Koepchenstraße
57
82
Wacholderweg
58
59
83
85
Ludwig-Richter-Straße
Kapellenweg
60
91
Kölner Weg
61
97
Karl-Zörgiebel-Straße
62
105
Nordstraße
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.38)
Spielplatz
1556 qm
Spielplatz
2652 qm
Spielplatz
828 qm
Spielplatz
2155 qm
Spielplatz
2054 qm
Spielplatz
1282 qm
Spielplatz
2550 qm
Spielplatz / Bolzplatz
3211 qm
Spielplatz
2756 qm
Spielplatz
4875 qm
Spielplatz / Bolzplatz
6315 qm
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.18)
Verbesserungen möglich.
Sinnersdorf (Bez.10)
Verbesserungen möglich.
Stommelerbusch (Bez.1)
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.33)
Verbesserungen möglich.
Sinthern (Bez.32)
Verbesserungen möglich.
Pulheim (Bez.14)
Verbesserungen möglich.
Stommelerbusch (Bez.1)
Verbesserungen möglich.
Stommeln (Bez.6)
Verbesserungen möglich.
Brauweiler (Bez.33)
Verbesserungen möglich.
Stommeln (Bez.2)
Beschriebene Flächen werden in den kommenden Jahren bis zur Überarbeitung des „Teilfachplans
Spielplätze“ gemäß der ihnen innewohnenden Möglichkeiten verbessert oder umgestaltet. Nach
vollständiger Bearbeitung besagter Flächen ist es notwendig, die Prioritätenliste bezüglich der sich
verändernden Einwohnerstruktur, der sich evtl. verändernden Rahmenbedingungen sowie der aktuellen
pädagogische Erkenntnisse zu überarbeiten. Diese Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Daten
wird jeweils im Zeitahmen einer neuen Legislaturperiode durchgeführt werden.
9 Jugendhilfeflächen
Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es insgesamt sechs Plätze, welche für Jugendhilfezwecke vorgehalten
werden. Diese Flächen dienen dazu im Falle eines steigenden Bedarfes die notwendige Spielplatzfläche
sicherzustellen.
Pulheim
„Sinnersdorfer Straße“
Fläche: 397 qm
Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet
und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 21 hat mit nur 17,7 %
Spielflächendeckung
eine
sehr
geringe
Deckungsquote.
Auch
die
Kinderspielflächendeckung ist mit nur 21,6 % sehr gering. Die spezielle Lage der
Spielfläche innerhalb des Pulheimer Kerns macht diese Reservefläche weiterhin
bedeutsam, da nicht damit zu rechnen ist, dass in diesem Bezirk weitere Spielflächen zu
realisieren sind. Die Jugendhilfefläche könnte wieder in einen Spielplatz umgewandelt
werden. Aufgrund der geringen Größe der Fläche und der umgebenden Bebauung
erscheint es sinnvoll, an dieser Stelle eine Anlage mit Spielkomponenten für Kinder bis 6
Jahre zu schaffen.
Einwohnerzahl, Bezirk 21, Pulheim:
2284
Vorhandene Spielplatzfläche:
972 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
5481 qm
Pulheim
„Arnold-Böcklin-Straße“
Fläche: 416 qm
Der Spielplatz wird weiter für Jugendhilfezwecke vorbehalten, besteht jedoch zur Zeit als
Fläche mit Wildbewuchs. Der Spielplatzbezirk 14 hat mit 171,8 % Spielflächendeckung eine
hohe Deckungsquote. Die Jugendhilfefläche ist aufgrund der geringen Größe aus Sicht des
Jugendamtes nicht mehr notwendig, da die Ortsrandlage des Bezirkes, im Zusammenhang
mit dem fortschreitenden Erstellungsmaßnahmen des Gelände „Nordpark“ die Fläche an
der Arnold-Böcklin-Straße als Spielort für die dort lebenden Kinder unattraktiv werden lässt.
Die Jugendhilfefläche könnte aus Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden.
Einwohnerzahl, Bezirk 14, Pulheim:
1289
Vorhandene Spielplatzfläche:
5315 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
3093 qm
Pulheim
„Asternweg II“
Fläche: 350 qm
Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet
und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 25 hat mit 58,2 %
Spielflächendeckung eine niedrige Deckungsquote. Auch die Kinderspielflächendeckung ist
mit nur 70,07 % gering. Das spezielle Konzept des Baugebietes Asternweg / Aurikelweg
sieht viele kleine Spielflächen vor. Die in diesem Bezirk liegenden neun Spielplätze können
jedoch den rechnerischen ermittelten Bedarf nicht decken. Die Jugendhilfefläche sollte
weiterhin vorgehalten werden.
Einwohnerzahl, Bezirk 25, Pulheim:
2120
Vorhandene Spielplatzfläche:
2960 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
5088 qm
Brauweiler
„Wiesenweg“
Fläche: 1067 qm
Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet
und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 35 ist mit 97,8 % Spielflächendeckung
versorgt. Auch die Kinderspielflächendeckung mit 105,1 % erreicht nahezu den optimalen
Zustand. Die Fläche wird aufgrund der Größe und der guten Lage noch immer durch viele
Kinder für Ballspiele jeder Art genutzt. Die Jugendhilfefläche sollte weiterhin vorgehalten
werden.
Einwohnerzahl, Bezirk 35, Brauweiler:
1888
Vorhandene Spielplatzfläche:
4431 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
4531 qm
Brauweiler
„Nikolaus-Lauxen-Straße“
Fläche: 1206 qm
Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet
und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,8%
Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit
164,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Aufgrund der speziellen Lage und der Größe dieser
Fläche sollte diese Jugendhilfefläche auch weiter vorgehalten werden, da im Fall einer
fortschreitenden Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, weitere Spielfläche
benötigt wird.
Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler:
3179
Vorhandene Spielplatzfläche:
11508 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
7629 qm
Brauweiler
„August-Bebel-Straße“
Fläche: 420 qm
Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet
und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,8%
Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit
164,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Die Jugendhilfefläche ist aufgrund der geringen
Größe aus Sicht des Jugendamtes nicht mehr notwendig. Die Jugendhilfefläche kann aus
Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden. Im Falle einer fortschreitenden Bebauung des
Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, sollte jedoch weitere Spielfläche zur Verfügung gestellt
werden, wenn die Spielflächendeckung signifikant sinken sollte.
Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler:
3179
Vorhandene Spielplatzfläche:
11508 qm
Vorhandener Spielplatzflächenbedarf:
7629 qm
10 Projekte
Im folgenden Kapitel soll ein Überblick über die unterschiedlichen projektierten Spielflächen gegeben
werden. Dabei werden die seit der zweiten Fortschreibung des Teilfachplan Spielplätze 2007
abgeschlossenen, begonnenen und geplanten Projekte, bezogen auf ihren Sachstand, kurz vorgestellt.
10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Spielplatzbezirke zu aktualisieren und die derzeit
absehbaren, neu geplanten bzw. noch neu zu planenden Baugebiete, entsprechend der damals
aktualisierten Aufstellung der zweiten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze, jeweils den unmittelbaren
benachbarten Spielplatzbezirken zuzuteilen bzw. bei Bedarf neue Spielplatzbezirke einzurichten.
10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die in neuen Baugebieten vorgesehenen Spielplätze je
nach Baufortschritt in den Baugebieten einzurichten. Die Verwaltung wird im Weiteren damit beauftragt, die
notwendigen Mittel hierzu rechtzeitig jeweils für die Haushaltsplanberatungen anzumelden. Bereits geplante
Spielflächen sind.
10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Edelsteingarten Süd“ (Bezirk 38)
Im Bereich des Edelsteingartens (BP 73) steht die Neuanlage eines fast 1062 qm großen
Spielplatzes an. Die aktuelle Planung der Ausstattung sieht speziell für kleinere Kinder ausgelegte
Geräte vor. Der definitive Zeitpunkt der Realisierung ist zurzeit immer noch nicht abzusehen, wird
jedoch zusammen mit der weiteren Bebauung vollzogen werden. Die Erstellung der Spielfläche
erfolgt durch den Erschließungsträger.
10.2.2 Spielplatz in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ (Bezirk 10)
Zur Zeit wird der Ausbau des BP 1.17, im südwestlichen Randareal von Sinnersdorf realisiert. Dort
entsteht ein neues Wohngebiet mit ca. 27 Wohneinheiten überwiegend Doppelhäuser. Im Zuge des
dritten Planabschnittes wird zu einem noch nicht definierten Zeitpunkt durch den
Erschließungsträger ein ca. 350 qm großer Spielplatz realisiert. Der Spielplatz wird nach seiner
Fertigstellung dem Spielplatzbezirk 10 in Sinnersdorf zugeordnet werden.
10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, insbesondere in den Bezirken, in denen ein Bedarf an
Spielmöglichkeiten festgestellt wurde (Bezirke 7, 8, 13 und 15), Spielmöglichkeiten für Kinder ggf. auch
außerhalb von ausgewiesenen Spielplätzen zu schaffen.
10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder
vorhanden. Es ist auch keine Freifläche bekannt, die als Spielgelände genutzt werden kann bzw. in
einen Spielplatz umgewandelt werden könnte.
Festzuhalten ist, dass es im Bezirk 7 einen Bedarf an Spielmöglichkeiten für Kinder gibt. Sobald,
angrenzend an die vorhandene Altbebauung, neue Baugebiete erschlossen werden, ist dort ein
öffentlicher Spielplatz zu planen und entsprechend zu schaffen.
10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf
Im Stadtteil Ingendorf ist zurzeit kein Spielplatz vorhanden. Aufgrund der relativ geringen
Einwohner- und Kinderzahl kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Einrichtung eines
Spielplatzes verzichtet werden. Sobald dort weiteres Baugelände für die Bebauung bereitgestellt
wird, sollte auch dort ein Spielplatz geplant und geschaffen werden um auch den dort lebenden
Kindern gleiche Grundbedingungen zu ermöglichen.
10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder
vorhanden. Im Bereich des Bezirkes 13 in Pulheim sind einige Spielmöglichkeiten im Pulheimer
Stadtpark realisiert. Da diese vereinzelten Spielmöglichkeiten den Bedarf jedoch nur unzulänglich
decken, wird in diesem Bezirk auch weiterhin nach Realisierungsmöglichkeiten für einen
öffentlichen Spielplatz gesucht.
10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder
vorhanden. Als weitere Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes in diesem Bereich sind zu
nennen:
● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“
● Skatefläche „Peter-Kanters-Allee“
● Rodelhügel
● Eislauf- und Rollschuhbahn
● Schulhof der Realschule
● Schulhof des Gymnasiums
● Basket- und Handballplatz
● Spielwiese auf dem Gelände der POGO incl. Beachvolleyballplatz (Montag – Freitag ab 13.00 Uhr geöffnet)
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Ausweitung des Neubaugebietes an der Straße „Am
Sportzentrum“ in Richtung POGO / Sinnersdorf vorgesehen.
10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Erweiterungsfläche des Spielplatzes „Röntgenstraße“ weiter als Reservefläche für
Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden
Kindern als Ballspielfläche genutzt.
10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Spielfläche „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ weiter als Reservefläche für
Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden
Kindern und Erwachsenen als Freizeitfläche genutzt.
10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einem geeigneten Standort fortzusetzen. Dieser
wurde im Bereich des Pulheimer Sportzentrums gefunden und die notwendigen Planungen durchgeführt.
Nach einstimmiger Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 21.08.2008 wurde mit der Realisierung
begonnen.
Folgend wurde im Sommer 2010 für alle Einwohnerinnen und Einwohner Pulheims eine öffentlich
zugängliche Grillmöglichkeit bereitgestellt. In Kooperation mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis
wurde somit die Möglichkeit geschaffen, Feste und Feiern in einem eigens hierfür konzipierten Rahmen zu
veranstalten.
Die öffentliche Grillhütte befindet sich am äußeren nördlichen Stadtrand Pulheims, am Ende der PeterKanters-Allee und bietet die Möglichkeit auf ca. 45 qm überdachter wettergeschützter Fläche, private
Grillfeste zu veranstalten. Zur Ausstattung der Grillhütte gehören ein fest eingebauter Grill-Kamin, mehrere
Biertischgarnituren sowie ein „DIXI“ WC. Die öffentliche Grillhütte Pulheim steht nach Absprache an jedem
Wochentag zwischen 10:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, max. jedoch bis 23:00 Uhr zur Verfügung.
Die Vermietung wird durch die Leitung der Jugendhilfeeinrichtung POGO vorgenommen. Entsprechende
Informationsbroschüren zur Vermietung sind im Jugendamt und in der Jugendhilfeeinrichtung zu erhalten.
Im Jahr 2010 konnten erste Vermietungen mit positiven Ergebnissen durchgeführt werden. Anregungen die
durch die Mieter an das Jugendamt weiter gegeben wurden konnten zum Teil bereits umgesetzt werden.
Das Konzept zur Grillhütte wird im Rahmen weiterer Vermietungen 2011 überprüft und gegebenenfalls
angepasst.
10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einer geeigneten Ersatzfläche für den Bolzplatz
„Am Zehnthof“ zu suchen.
Dieser soll nach der Mitteilung des Eigentümers zu einem noch nicht genau definierten Termin bebaut
werden und steht somit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen anschließend nicht mehr zur
Verfügung. Der aktuelle Fokus liegt auf einer Fläche im östlichen Randbereich Sinnersdorf zwischen der
Verlängerung „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“. Aktuell werden hierzu Verhandlungen geführt. Es wird
seitens des Jugendamtes davon ausgegangen, das die Realisierung in der 2ten Jahreshälfte 2011
durchgeführt wird. Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
10.8 Spielplatz in Pulheim „Steinackerstraße“ (Bezirk 20)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, bei einer Weiterverfolgung des Bebauungsplans 60 in
Pulheim den Spielplatz „Steinackerstraße“ um ca. 300 qm gemäß des neu entstehenden
Spielflächenbedarfes zu erweitern.
10.9 Spielplatz in Stommeln „Kirchtalsweg“ (Bezirk 5)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz „Kirchtalsweg“ mit 2 Hockeytoren
auszustatten. Die Maßnahme wurde in 2007 abgeschlossen.
10.10 Skate-Platz in Stommeln „Nordstraße“ (Bezirk 2)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die zur Ausübung des Skate-Sports hergestellte Fläche
des Spiel- und Bolzplatzes „Nordstraße“ in Stommeln zu erweitern und mit einer geeigneten asphaltierten
Zuwegung zu versehen. Weiter sollten speziell für ältere Kinder das Spiel- und Skate-Angebot erweitert und
Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. Dazu wurden im Haushalt 2007 insgesamt 20.00,00 Euro
bereitgestellt. Die baulichen Maßnahmen „Erweiterung“ und „Zuwegung“ wurden im Jahr 2007
abgeschlossen. Folgend wurde zusätzlich zum bestehenden Skate-Element „Fun-Box 50/70“ das Element
„Walk Box+Olly Box“ und geeignete Jugendsitzbänke errichtet.
10.11 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, wenn es an bestimmten Orten im Stadtgebiet über
einen längeren Zeitraum zu manifestierten Treffen größerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen kommt
und dies im unmittelbaren Zusammenhang mit erheblichen Anwohnerprotesten steht, in Zusammenarbeit
mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen kooperativ und konstruktiv nach alternativen Orten zu
suchen. Respektive sollen partizipativ unter Einbeziehung der Mobilen Jugendarbeit Alternativen entwickelt
werden. In Kapitel 12.6 dieses Teilfachplans wird diese Thematik näher erläutert.
10.12 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ weiter
als Reservefläche für Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als Grünfläche. Näheres zur
Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ siehe Kapitel 9 dieses Teilfachplanes.
10.13 Spiel- und Bolzplatz in Sinthern „Wacholderweg“ (Bezirk 32)
Die der Prioritätenliste folgende Umgestaltungsplanung des Spielplatzes „Wacholderweg“ wurde dem
Jugendhilfeausschuss, nach eingehender Bürgerbeteiligung, in seiner Sitzung vom 23.11.2006 vorgestellt
und ist im Frühjahr 2007 erfolgt. Der eine Fläche von 1282 qm umfassende Spielplatz wurde am 01.05.2007
zum Spielen freigegeben. Durch die schwierige Suche nach einer zur Anlegung eines Bolzplatzes
geeigneten Fläche im Bereich der Orte Geyen und Sinthern ist diese Fläche wieder in den Focus gerutscht.
Zwischenzeitlich wurde durch einen Beschluss des Rates der gültige Flächennutzungsplan geändert. Der
Spielplatz wird im Jahre 2011 durch zwei Wohneinheiten überbaut werden. Die Spielplatzfläche wird
entlang des Weges am Wacholderweg verschoben und durch eine Bolzplatzfläche ergänzt. Die aktuelle auf
der Spielplatzfläche aufgebauten Spielgeräte werden auf der neuen Fläche wieder errichtet.
10.14 Spielplatz in Sinthern „Feldrosenweg“ (Bezirk 31)
Die Neuanlage eines 1150 qm großen Spielplatzes am „Feldrosenweg“ in Sinthern, Bereich des BP 77,
wurde im Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 08.02.2007 beraten und die baulichen Maßnahmen im
Jahr 2007 abgeschlossen. Die Bezeichnung „Auf dem Acker“ wurde in „Feldrosenweg“ geändert und die
Spielplatzfläche dem Spielplatzbezirk 31 in Sinthern zugeordnet. Aufgrund der Größe konnten hier für
nahezu alle Altersklassen Spielelemente errichtet werden. Nach den vorliegenden Informationen wird die
Spielfläche häufig auch von Personen aus anderen Stadtteilen als Ausflugsziel genutzt.
10.15 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung Pulheim –
Teilplan Spielplätze beschlossene flexible Neuentwicklung der Prioritätenliste zur Verbesserung der
Spielplätze um die Faktoren „Spielplatzversorgungsfläche im Bezirk“ und „Anzahl der Kinder im
Spielplatzalter (0 – 14 Jahre)“ im Sinne eines demographischen Faktors zu erweitern. Die Anpassung
erfolgt jeweils im ersten Jahr nach zukünftig stattfindenden Kommunalwahlen für die jeweilige Ratsperiode.
Die erfassten Daten wurde im Rahmen der vorliegenden dritten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze
aktualisiert.
10.16 Spielplatz in Sinnersdorf „Johann-Hermanns-Weg“ (Bezirk 11)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz „Johann-Hermanns-Weg“ in Sinnersdorf
nicht in eine Reservefläche für Jugendhilfezwecke umzuwandeln und weiterhin als Spielplatz zu betreiben.
Folgend wurde nach eingehender Anwohnerbeteiligung die Spielfläche als letzte Position der bis 2006
gültigen Prioritätenlisten neu geplant und die Planung im Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am
28.08.2008 beraten. Die Realisierung und Freigabe der Spielfläche erfolgte im Jahre 2008.
10.17 Spielplatz in Pulheim „Am Kirchberg“ (Bezirk 20)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz „Am Kirchberg“ in Pulheim nicht in eine
allgemeine Grünfläche umzuwandeln und weiterhin als Spielplatz zu betreiben. Der Spielplatz besteht
seitdem in seiner jetzigen Ausgestaltung. Aus Sicht des Jugendamtes handelt es sich bei der Spielfläche
„Am Kirchberg“ um einen Platz von sehr geringer Bedeutung für seine Nutzer. Zusätzlich kommt es auf
diesem Platz durch die ihn umgebenden Bäume immer wieder zu hygienischen Belastungen durch
Vogelkot. Seitens des Jugendamtes wird weiterhin empfohlen den Platz zu schließen und in eine öffentliche
Grünfläche umzuwandeln.
10.18 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Anzahl der Spielplätze im Bereich Aurikelweg /
Asternweg mittelfristig in ihrem jetzigen Bestand zu sichern. Die Spielflächen bestehen seitdem in ihrer
jetzigen Ausgestaltung.
10.19 Spielplatz in Sinthern „Dammstraße“ (Bezirk 31)
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat
beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz Dammstraße in Sinthern nicht im
Zusammenhang mit der Fertigstellung des neuen Spielplatzes „Auf dem Acker“, Sinthern, in eine
allgemeine Grünfläche umzuwandeln.
Der bisher mit dem der Bezeichnung „Auf dem Acker“ versehene Spielplatz in Sinthern, wird fortan mit der
Bezeichnung „Feldrosenweg“ geführt und wurde im Jahr 2007 realisiert. Der Spielplatz „Dammstraße“
besteht in seiner jetzigen Ausgestaltung.
10.20 Spielplatz in Pulheim „Nikolaus-Groß-Straße“ (Bezirk 23)
Die Neuanlage eines 210 qm großen Spielplatzes an der „Nikolaus-Groß-Straße“ in Pulheim, Bereich des
VEP 75, wurde im Jahr 2007 abgeschlossen. Die Spielfläche wurde vormals mit „Stöckheimer Straße“
betitelt. Die Spielplatzfläche ist dem Spielplatzbezirk 23 in Pulheim zugeordnet worden. Aufgrund der
geringen Größe und der Verortung in einem Neubaugebiet wurde der Spielplatz mit Spielelementen für
Kinder bis 6 Jahre ausgestattet.
10.21 Spielplatz in Sinnersdorf „Sinnersdorfer Feld“ (Bezirk 12)
Der Spielplatz „Sinnersdorfer Feld“ belegte Platz 1 der Prioritätenliste
folgende Bewertung:
Objektiv:
(Stand 01.01.2008).
Ausgangslage war
14 Punkte
Pädagogisch: 10 Punkte
Negativ:
0 Punkte
Durch die dynamisierte Anpassung der durch den Handlungsindikator erfassten Punkte wurde der
Spielplatz mit 12 Gesamtpunkten bewertet. Der Spielplatz wurde im Jahr 2009 unter Berücksichtigung der
durchgeführten Bürgerbeteiligung neugestaltet und den dort lebenden Kindern zum spielen übergeben.
Aktuelle Bewertung:
Objektiv:
14 Punkte
Pädagogisch: 19 Punkte
Negativ:
0 Punkte
10.22 Spielplatz in Pulheim „Mohnblumenweg“ (Bezirk 25)
Der Spielplatz „Mohnblumenweg“ belegte Platz 2 der Prioritätenliste
folgende Bewertung:
Objektiv:
(Stand 01.01.2008).
Ausgangslage war
19 Punkte
Pädagogisch: 10 Punkte
Negativ:
0 Punkte
Durch die dynamisierte Anpassung der durch den Handlungsindikator erfassten Punkte wurde der
Spielplatz mit 20 Gesamtpunkten bewertet. Der Spielplatz wurde im Jahr 2010 unter Berücksichtigung der
durchgeführten Bürgerbeteiligung neugestaltet und den dort lebenden zum spielen übergeben.
Aktuelle Bewertung:
Objektiv:
16 Punkte
Pädagogisch: 23 Punkte
Negativ:
0 Punkte
10.23 Spielplatz in Sinnersdorf „Karlstraße“ (Bezirk 12)
Der Spielplatz „Karlstraße“ belegte Platz 3 der Prioritätenliste
Bewertung:
Objektiv:
(Stand 01.01.2008) .
Ausgangslage war folgende
19 Punkte
Pädagogisch: 14 Punkte
Negativ:
-1 Punkte
Durch die dynamisierte Anpassung der durch den Handlungsindikator erfassten Punkte wurde der
Spielplatz mit 23 Gesamtpunkten bewertet. Der Spielplatz wurde im Jahr 2010 unter Berücksichtigung der
durchgeführten Bürgerbeteiligung neu geplant und wird im Frühjahr 2011 neu gestaltet.
11 Spielräume
Spielen als Tätigkeit ist ein Vorgang, der sich stetig im Entwicklungsprozess des Kindes vollzieht, um eine
Anpassung der Fähigkeiten an das umgebende Umfeld zu vollziehen. Spielen kann somit nicht nur als
Funktion angesehen werden, welche sich nur auf den dafür ausgewiesenen Spielflächen vollzieht. Spielen
passiert überall und fortlaufend. Deswegen ist es von besonderer Bedeutung das kindliche Spiel an allen
Orten zuzulassen und zu fördern, wo es ohne Gefahr im Sinne einer ganzheitlichen Spiel- und Erlebniswelt
möglich ist.
11.1 Öffentliche Grünflächen
In der Stadt Pulheim gibt es eine Vielzahl an öffentlichen Grünflächen. Öffentliche Grünflächen sind alle
gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie die darin enthaltenen Wiesen, waldähnliche Flächen oder sonstige
Freiflächen, die der aktiven oder stillen Erholung dienen und der Bevölkerung zu diesem Zweck zur
Verfügung gestellt sind. Öffentliche Grünflächen sollen möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern jeden
Alters und Geschlechts zur Verfügung stehen. Aus dieser Zielsetzung ergeben sich erfahrungsgemäß
Nutzungskonflikte, die nur durch gegenseitigen Respekt, durch Toleranz und Verständnis für die Belange
des anderen zu Kompromisslösungen führen können. Öffentliche Grünflächen dürfen nur so genutzt
werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung
muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, beschmutzt oder
anderweitig beeinträchtigt werden. Auf Öffentlichen Grünflächen ist das Spielen grundsätzlich erlaubt. Dazu
gehören auch Ball- und Bewegungsspiele. Die Spielenden müssen dabei beachten, dass andere
Nutzerinnen und Nutzer oder Anlieger nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar
behindert oder belästigt werden.
Eine den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werdende Nutzung von Öffentlichen Grünflächen basiert
auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme.
Leider werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Öffentlichen Grünflächen durch Kinder und
Jugendliche über das Spielplatztelefon häufig Beschwerden mitgeteilt. Es gilt diesbezüglich einen
intensiven Blick darauf zu richten, dass Kinder meist nicht in der Lage sind ihre Bedürfnisse zu formulieren.
Dieses Ungleichgewicht darf nicht dazu führen, das kindliches Spiel auf den Öffentlichen Grünflächen nicht
mehr stattfindet.
Der Jugendhilfeausschuss am 03.09.2009 empfahl dem UPA zu beschließen, der Umwelt und
Planungsausschuss beschloss: „Als Ausdruck einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung
bekennt sich der Umwelt und Planungsausschuss zu einer vielfältigen Nutzung der öffentlichen Grünflächen
im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorstellungen durch entsprechende öffentlichkeitswirksame Aktionen
(z.B. Pressemitteilung, Gestaltung eines Flyers etc.) aktiv in die Bevölkerung zu transportieren.“ Ein
entsprechender Flyer wurde in Kooperation zwischen der Koordinierungsstelle Umweltschutz und dem
Jugendamt zwischenzeitlich umgesetzt.
11.2 Öffentlicher Raum
Kinder sind gleichfalls Bürger wie auch Zukunft einer Stadt. Dies beinhaltet ein Recht auf die Nutzung des
Öffentlichen Raumes im Stadtgebiet. Zum Öffentlichen Raum gehören neben den oben angeführten
Öffentlichen Grünflächen alle frei zugänglichen Flächen wie Öffentliche Plätze, Fußgängerzonen, Weg- und
Verkehrsflächen.
Dass Kinder diese Flächen im täglichen Spielverhalten oftmals nicht im Interesse bzw. den Vorstellungen
von Anwohnern oder anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes entsprechend nutzen, darf nicht über
dieses Recht hinwegtäuschen.
Diese öffentlichen Flächen für die Kinder als Spielfläche zu erschließen, bedeutet in einer vom Leitbild der
Kinder- und Familienfreundlichkeit geprägten Stadt vor allem eines: Die Kinder vor der Aneignung des
öffentlichen Raumes durch private Interessen zu schützen, um den Öffentlichen Raum als Spielraum zu
erhalten. In diesem Sinne ist es unerlässlich, bei der Planung derartiger Flächen auch kindliche Spiel- und
Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung der Flächen und
Ausstattungselemente als auch im Besonderen für die Planung von Straßen und Querungsmöglichkeiten.
11.3 Privater Raum
Neben den öffentlich zugänglichen Flächen stehen dem kindlichem Spiel eine Vielzahl privater Flächen als
möglicher Spielraum zur Verfügung. Dies können sowohl Gärten, Innenhöfe, Hauseingänge, Flure, brach
liegende Grundstücke oder Feld und Wiese sein. Da diese privaten Räume im Allgemeinen jedoch nicht
allen Kindern zugänglich sind und auf diese Flächen bezüglich ihrer Gestaltung nicht direkt eingewirkt
werden kann, bleibt es nur, für eine breite Akzeptanz und Kinderfreundlichkeit in der Gesellschaft zu
werben.
11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule
Der fortschreitende Ausbau der Nachmittagsangebote an den Pulheimer Schulen beinhaltet
unterschiedliche Veränderungen und Herausforderungen für die Themenfelder der Kinder- und
Jugendarbeit.
Die längeren Betreuungszeiten in den Schulen wirken sich somit auch auf die Frequentierung der
Spielplätze, besonders in den Nachmittagsstunden aus, was die Bedeutung der Ausstattung auf den
Pulheimer Schulhöfen besonders hervorhebt.
Die Notwendigkeit von ständig zugänglichen Spielflächen für Kinder außerhalb von Schule bleibt davon
aber unberührt, da weiterhin auch außerhalb der Schulzeiten in den Abendstunden, Wochenenden und
Ferien, Erprobungs- und Erfahrungsräume zur eigenständigen Verfügung vorgehalten werden müssen, um
eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten.
Unabhängig vom weiterhin verfolgtem Ausbau des Ganztagsschulangebotes hat der Ausschuss für Bildung,
Kultur, Sport und Freizeit im Jahr 2007 die Nutzung der Pausenhöfe als öffentliche Spielfläche in der
außerschulischen Zeit freigegeben.
Die Nutzung der Schulhöfe unterliegt jedoch folgenden Einschränkungen:
a) zeitliche Begrenzung
in den Monaten April bis Oktober bis 20:00 Uhr
in den Monaten November bis März bis 17:00Uhr
b) altersmäßige Einschränkung auf Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren
Diesen zusätzlichen Spiel- und Betätigungsflächen steht durch ihre oftmals sehr gute örtliche Einbindung
und über ihren Bekanntheitsgrad unter den Kindern und Jugendliche eine besondere Bedeutung zu.
Durch die typischen speziellen Beschaffenheiten von Pausenhöfen, wie großflächige Pflasterungen und
Asphaltierungen, getrennte Sportbereiche, räumliche Eingrenzungen sowie gute Rückzugsmöglichkeiten,
bieten diese eine besondere Qualität im Hinblick auf Spielfunktionen und Aufenthaltsqualität.
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bewegungsmöglichkeiten und Treffpunkten im
öffentlichen Raum sind ebenso legitim wie die Interessen der Schulen, des Schulträgers und der Anwohner,
Beschädigungen, Verschmutzungen und Lärmbelästigung zu vermeiden.
Um einen für von allen Seiten akzeptablen Mittelweg zu finden, gilt es dort einzuschreiten, wo Grenzen
verletzt werden. Jedoch muss auch hier seitens der Stadt den oft subjektiven Eingaben von Personen
entgegengewirkt werden, die sich nur aufgrund der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in ihren
privaten Belangen gestört fühlen.
Da diese Flächen jedoch nicht ständig zur Verfügung stehen und mit der beschriebenen flächendeckenden
Einführung der offenen Ganztagsgrundschulen auch werktags und teilweise in den Ferien für schulische
Zwecke benötigt werden, können sie als Spielangebot nicht in den regulären öffentlichen
Spielflächenbestand aufgenommen werden.
11.5 Spielstraßen
Neben einer Vielzahl an verkehrsberuhigten Straßen gibt es im Pulheimer Stadtgebiet nur eine als
öffentliche Spielstraße ausgewiesene Fläche. Die Spielstraße besteht aus einem nicht mehr genutzten
Teilstück der „Alten-Glessener-Straße“ und hat eine Fläche von 1070 qm. Auf der Spielstraße befinden sich
einige Skate-Elemente und ein Basketballkorb.
● Spielstraße „Alte-Glessener-Straße“
(Brauweiler)
(Bezirk 37)
11.6 Bolzplätze
Die Ausübung von Ballspielarten, insbesondere Fußball ist unter den Jugendlichen weiterhin von immenser
Bedeutung. Im Pulheimer Stadtgebiet stehen den Kindern und Jugendlichen insgesamt vier Bolzplätze und
vier Spiel- und Bolzplatzkombinationen zur Verfügung.
● Bolzplatz „Albrecht-Dürer-Straße“
(Pulheim)
(Bezirk 14)
● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“
(Pulheim)
(Bezirk 15)
● Bolzplatz „Am Randkanal“
(Sinnersdorf)
(Bezirk 10)
● Bolzplatz „Am Zehnthof“ (Privatbesitz)
(Sinnersdorf)
(Bezirk 11)
● Spiel- und Bolzplatz „An der Maar“
(Dansweiler)
(Bezirk 36)
● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“
(Stommeln)
(Bezirk 2)
● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“
(Stommeln)
(Bezirk 6)
● Spiel- und Bolzplatz „Kapellenweg“
(Stommelerbusch)
(Bezirk 1)
Da der Bolzplatz „Am Zehnthof“ in Sinnersdorf sich in Privatbesitz befindet und nach Angaben der
Eigentümer den Kindern aus Sinnersdorf mittelfristig nicht mehr zur Verfügung steht, wurde eine alternative
Fläche entlang der Kölner Straße in Richtung Esch gefunden, welche voraussichtlich im Jahr 2011 als
Bolzplatz hergerichtet wird.
Auch für einen Bolzplatz in Sinthern ist zwischenzeitlich eine geeignete Fläche entlang des
Wacholderweges gefunden worden. Die Baumaßnahmen werden zusammen mit einer Verlegung des
Spielplatzes „Wacholderweg ebenfalls im Jahr 2011 realisiert.
11.7 Skateflächen
Skateboards, Inline-Skates und zunehmend Wakeboards erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit gerade
unter den älteren Jugendlichen. Als Besonderheit dieser sportlichen Betätigung kann hier der hohe Anteil an
weiblichen Jugendlichen genannt werden. Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es drei Skate-Plätze welche
Nutzungselemente für diese Form der aktiven Betätigung vorhalten.
● Skate-Anlage „Peter-Kanters-Allee“
(Pulheim)
(Bezirk 15)
(Stommeln)
(Bezirk 2)
(Brauweiler)
(Bezirk 37)
2 x Fun-Box
1 x Grind-Stange
● Skate-Anlage „Nordstraße“
1 x Walk Box+Olly-Box
1 x Fun-Box 50/70
● Skate-Anlage „Alte Glessener Straße“
1 x Spine Ramp 80
1 x Kinkrail als Squarerail
1 x Curb Cut mit Straight Ledge
Der Verwaltung wird immer wieder der Wunsch nach Errichtung einer Half-Pipe bzw. Eines größeren SkateParks vorgetragen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 hat der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich
die Errichtung einer Half-Pipe abgelehnt. Kinder und Jugendliche erschließen sich für die Ausübung dieser
Sport- und Bewegungsarten immer wieder andere öffentliche Plätze wie z.B. den Platz vor dem Kultur- und
Medienzentrum oder auch selbst gebaute Anlagen auf dieversen Plätzen und Straßenabschnitten.
11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel
Es darf nicht vergessen werden, dass neben dem Fußballsport für Kinder und Jugendliche eine Reihe
weiterer Sportarten fester Bestandteil des Lebensalltags sind. Bestenfalls betätigen sich Kinder und
Jugendliche im Laufe ihrer Entwicklung in möglichst vielfältigen und unterschiedlichen motorischen
Bewegungsszenarien. Natürlich können nicht für alle Sportarten die notwendigen Grundbedingungen
öffentlich zugänglich umgesetzt werden. Trotzdem wird weiterhin versucht, vielfältige Möglichkeiten zu
realisieren. Die Ausübung von Sportarten dient neben der sportlichen Betätigung vor allem dem sozialen
Austausch und Miteinander von Jugendlichen und somit dem Einhalten von kulturellen Normen und Regeln.
Basketball
Basketball ist neben Fußball mit die unter den Kindern und Jugendlichen am häufigsten ausgeübte Sportart.
Da Basketball wie Fußball mit einem erhöhten Lärmpegel einhergeht, ist es nicht leicht die Bedingungen zur
Ausübung gerade im direkten Wohnumfeld umzusetzen. Frei stehende, einzelne Körbe können teilweise im
Zusammenhang mit der Gestaltung von Spielplätzen realisiert werden. Spielfelder sind nur auf Schulhöfen
und Sportflächen zu realisieren. Auf diese Weise sind an folgenden Orten in den vergangenen Jahren
Basketballkörbe
realisiert
worden
die
jedoch
aufgrund
ihrer
Verortung
unterschiedliche
Zugangsvoraussetzungen aufweisen.
● Sportzentrum
(Pulheim)
(Bezirk 15)
● Schule „Christinaschule“
(Stommeln)
(Bezirk 4)
● Spielstraße „Alte Glessener Straße“
(Brauweiler)
(Bezirk 37)
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Öffentlicher Platz „Weißer-Flieder-Platz“
(Sinthern)
(Bezirk 32)
● Schule „Grundschule“
(Sinthern)
(Bezirk 29)
● Bolzplatz „Am Randkanal“
(Sinnersdorf)
(Bezirk 10)
● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“
(Stommeln)
(Bezirk 6)
● Schule „An der Kopfbuche“
(Stommeln)
(Bezirk 2)
Beachvolleyball
Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es zwei öffentlich zugängliche Möglichkeiten um Beachvolleyball zu spielen.
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Jugendzentrum „POGO“
(Pulheim)
(Bezirk 15)
BMX
Das fahren von BMX-Fahrrädern ist ein Trend, der nach den Hochzeiten der späten achtziger Jahre einem
stetigen Rückgang unterlag. Im aktuellen städtischen Bild und den Jugendmedien scheint sich dies aktuell
wieder umzukehren.
● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“
(Stommeln)
(Bezirk 2)
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Spielplatz „Koepchenstraße“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
Rodelhügel
Die typische Topografie des Pulheimer Stadtgebietes weißt nur an sehr wenigen Stellen Erhöhungen oder
Hügel aus. Um trotzdem den ansässigen Kindern und Jugendlichen ein Gefälle zu bieten steht der
Pulheimer Rodelhügel zur Verfügung. Nach häufigen schneefreien Wintern, ist der Rodelhügel in den
letzten beiden Jahren wieder zu einem beliebten Ziel in den kalten Monaten geworden.
● Sportzentrum
(Pulheim)
(Bezirk 15)
11.9 Wasserspielplätze
Wasser als grundlegendes Element unserer Umwelt ist auch im kindlichen Spiel von besonderer
Bedeutung. Dies gilt besonders für die Kombination von Wasser mit anderen Elementen wie Erde und
Sand. Die Förderung kindlicher Kreativität, das Erkennen von physikalischen Abläufen und nicht zuletzt die
soziale Interaktion unter den Kindern sind nur einige Aspekte die mit derartigen Wasser- und
Sandspielanlagen einhergehen.
● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“
(Brauweiler)
(Bezirk 33)
● Spielplatz „Albert-Schweitzer-Straße“
(Pulheim)
(Bezirk 38)
11.10 Mehrgenerationenplätze
Im Zusammenhang mit den sich verändernden Altersstrukturen unserer Gesellschaft wurde in den
vergangenen Jahren die Thematik des Mehrgenerationenplatzes in den Medien ausführlich diskutiert. Aus
Sicht des Fachamtes ergeben sich aus dem Zusammenwirken der Generationen vielfache Synergieeffekte
wie sie in Pulheim besonders im Rahmen des „F.U.K.S. Generationenprojektes“ zu sehen und zu
befürworten sind.
Das Miteinander verschiedener Altersgruppierungen auf hierzu eigens konzipierten Aufenthaltszonen muss
allerdings mit sehr großer Skepsis betrachtet werden. Das hierzu eigens ausgestaltete Flächen in
Modellprojekten in unterschiedlichen Städten und Ländern sehr große Erfolge feiern, darf nicht darüber
hinwegtäuschen, dass meist eine Melange aus den unterschiedliche Faktoren der kulturellen und
geografischen Bedingungen dazu führt, das diese Plätze zu beliebten Treffpunkten werden.
Dies sind in erster Linie die Größe und Ausstattung der Anlagen, welche eine Aufenthaltsqualität für alle
Nutzergruppen bieten müssen als auch im Weiteren die Verortung und Zugangsmöglichkeit, welche eine
hohe Fluktuation und Frequentierung durch alle Altersgruppen ermöglicht. Als Leitsatz für gelingende
Mehrgenerationenplätze ist: „Begegnung ermöglichen, aber nicht erzwingen“ anzusehen.
Die Ausstattung bestehender Kinderspielflächen mit den oft diskutierten Sportgeräten, zur körperlichen
Ertüchtigung für ältere Menschen, ist als neuer Erwerbszweig der Hersteller anzusehen und nicht als
einfache und kostengünstige Grundlage für „Plätze der Begegnung“ wie sie eigentlich durch Bürgerinnen
und Bürger gewünscht werden.
11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel
Im Unterschied zu den Mehrgenerationenplätzen, welche eine hohe Fluktuation benötigen, gibt es Beispiele
in anderen Kommunen, dass größere, gut ausgestattete und verkehrsgünstig zentral gelegene Spielplätze
häufig als Flächen für Tagesausflüge genutzt werden. Besonders, wenn die Attraktivität des Platzes
aufgrund spezieller Besonderheiten in der Ausstattung erhöht ist. Eine Besonderheit dieser Art sind
beispielsweise Wasserspielplätze.
Spielplätze stellen nicht nur für Kinder Freiräume dar, sondern sind für Eltern, Lehrer und Familien häufig
die einzige Möglichkeit, neben den oftmals beengten Wohn- und Raumverhältnissen und den Möglichkeiten
eines Schulhofes, Kindergeburtstage und Gruppenausflüge im Stadtgebiet zu gestalten.
Auch hier in Pulheim beziehen sich viele telefonische Anfragen auf diese Thematik. Beliebt sind hier
insbesondere die Spielplätze „Nordstraße“ in Stommeln und „Albert-Schweitzer-Straße“ in Pulheim.
Das Jugendamt ist bemüht, interessierten Gruppen die Nutzung der Spielflächen zu genehmigen, insofern
eine Beeinträchtigung für andere Nutzer oder der Spielfläche vermieden werden kann.
11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle
Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es für Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, öffentlich zu zelten oder
Lagerfeuer zu errichten. Diesem häufig durch Kinder und Jugendliche, aber auch durch Eltern, an das
Jugendamt gerichtete Wunsch konnte bisher nicht entsprochen werden.
Zeltplätze als Orte des informellen Treffens und des sozialen Erlebens können aus pädagogischer Sicht viel
zur Sozialisation innerhalb einer Gesellschaft beitragen. Kernpunkte sind die Wahrnehmung der natürlichen
Umgebung, das Erlernen und Einhalten sozialer Regeln und das Gruppenerlebnis an sich. Weitere
automatisch resultierende Förderbereiche sind Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Nicht zuletzt
kommt dem Ausleben einer fast konsumfreien Freizeitkultur als Kontrapunkt eine nahezu strategische
Bedeutung zu.
Lagerfeuer können die genannten Faktoren verstärken und dienen aus pädagogischer Sicht oftmals als
Medium, über welches sich zwischenmenschliche Kontakte leicht herstellen lassen, aber auch
Konzentrationsfähigkeit und das Ruheempfinden der Kinder und Jugendlichen gefördert wird.
11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen)
Besondere Aufmerksamkeit sollte im Rahmen zukünftiger Flächenplanung noch den natürlich belassenen
Flächen im Stadtgebiet geschenkt werden. Aufgrund der einhelligen Meinung der Entwicklungspsychologie
in den aktuellen Fachberichten sind derartige Flächen und Gebiete grundlegend für die gesunde
Entwicklung in der Kindheit.
Wald und Wiese fördern durch die Natur bedingten Aktivitätsanreize die Psychomotorik zum Nulltarif. Die
dadurch entstehende Rückkopplung zur Realität muss in ihrer Bedeutung, in einem mehr und mehr medial
organisierten Lebensumfeld, ernster genommen werden als bisher angenommen wurde. Wiesen und vor
allem Waldflächen stehen nur an sehr wenigen Stellen im Stadtgebiet zur Bespielung zur Verfügung.
Jedoch werden Flächen dieser Art in den kommenden Jahren vor allem im nördlichen Bereich Pulheims
zusammen mit dem fortschreitenden Ausbau des Nordparks realisiert.
11.14 Indoor - Spielfläche
Durch die Abnahme der zugänglichen Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum ist es gerade in den
Wintermonaten für Kinder und Jugendliche besonders schwer, ihren sozialen Kontakten Rechnung zu
tragen. Das elterliche Wohnumfeld kann nur schwer als Ausgleich zu einer von Bewegung geprägten, frei
auszugestaltenden Außenwelt gesehen werden. Es ist zu überdenken, ob durch ein beständiges IndoorSpielangebot die Aktivitätsstruktur der Kinder im Alter bis 14 Jahren auch bei schlechtem Wetter deutlich
ausgeweitet werden könnte.
12 Spielplatzperipherie
Rund um die Pulheimer Spielflächen bestehen unterschiedliche Themenfelder, welche in einem engen
Bezug zu den Spielplätzen stehen und mit diesen untrennbar verbunden sind. Auf diese Themengebiete
soll an dieser Stelle kurz eingegangen werden.
12.1 Spielplatzpaten
Unter einer Spielplatzpatenschaft ist die ehrenamtliche Betreuung eines Kinderspielplatzes durch einen
oder mehrere engagierte Bürger oder auch Vereine, Initiativen, Verbände etc. zu verstehen.
Der Idee der Spielplatzpatenschaften liegt unter anderem die Intention zugrunde, dass Erwachsene durch
ihr Beispiel Kindern, Jugendlichen und auch anderen Erwachsenen vermitteln, Verantwortung für „ihre“
Räume zu übernehmen. In diesem Zuge sollen Spielplatzpaten aktiv dazu beitragen, bei den Anwohnern
mehr Identifikation mit und somit auch mehr Akzeptanz für den öffentlichen Spielraum zu schaffen. Dadurch
kann nicht nur entstehendem Konfliktpotenzial frühzeitig entgegengewirkt werden. Auch Kinder- und
Jugendinteressen können durch die Spielplatzpaten intensiver aufgegriffen und vorgetragen werden. Durch
die höhere soziale Kontrolle kann ferner eine höhere Hemmschwelle gegen Vandalismus aufgebaut
werden. Besondere Bedeutung erlangt das Spielplatzpatenprojekt durch die schnelle Rückmeldung
bezüglich Beschädigungen oder Verunreinigungen auf den Pulheimer Spielflächen.
Mit Stand 23.12.2010 werden 71 Spielplätze des Stadtgebietes Pulheim durch 60 Einzelpersonen und 2
Vereine patenschaftlich betreut. Für das gesamte Stadtgebiet ergibt dies eine Betreuungsquote von über
79% betreuter Spielplätze.
12.2 Spielgeräteverleih
Durch das Jugendamt können Spielgeräte für Kindergeburtstage, Straßenfeste oder Vereinsfeiern von den
in Pulheim wohnenden Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ausgeliehen werden.
Hierzu ist im Jugendamt eine Informationsbroschüre erhältlich, die über die Ausleihbedingungen informiert
und die einzelnen Spielgeräte vorstellt. Im Weiteren berät und unterstützt das Jugendamt Gruppen, Vereine
und Eltern bei der Durchführung von Spielfesten und Spielaktionen für Kinder und Jugendliche.
Die Spielgeräte können nach Absprache mit dem Jugendamt am Geschwister-Scholl-Gymnasium in
Pulheim abgeholt werden.
12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe
Das Pulheimer Spielplatztelefon wurde im Jahr 2002 eingeführt. Seitdem sind alle Spiel- und Bolzplätze im
Stadtgebiet mit Hinweisschildern versehen, auf denen die Nummer des Spielplatztelefons angegeben ist.
Das Spielplatztelefon soll den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sowie interessierten Bürgern und
Bürgerinnen, eine direkte Möglichkeit bieten, Schäden oder Ärgernisse direkt zu melden und einen
Ansprechpartner für alle Fragen rund um den betreffenden Spielplatz zu bieten. Die hierzu geführte Statistik
weist in den vergangenen Jahren jeweils weit über 100 Anrufe pro Jahr aus.
Die Spielplatzschilder wurden im Jahr 2008 mit zusätzlichen Piktogrammen ausgestattet, welchen die
Notrufnummer „112“ und die genaue Spielplatzortsangabe in Schriftform und als Nummerierung zu
entnehmen ist um Rettungskräften im Bedarfsfall schnell eine genaue Standortangabe mitteilen zu können.
12.4 Spielplatzbroschüre
Um den Pulheimer Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern einen transparenten Überblick über die im
Stadtgebiet befindlichen Spielangebote und Spielflächen zu bieten, ist im Jugendamt eine
Informationsbroschüre erhältlich.
Diese Broschüre beinhaltet neben allgemeinen Nutzterinformationen zu den öffentlichen Spielplätzen auch
Angaben zu den Spielgeräten und den Spielplatzpaten. Weiter werden die einzelnen Spielangebote, sowie
deren Lage im Stadtgebiet ausführlich dargestellt und erläutert. Eine Aktualisierung der Spielplatzbroschüre
ist für das Jahr 2011 geplant.
12.5 Mobile Skateanlage
Um weitere ortsunabhängige Skateangebote zu schaffen, wurde im Jahre 2005, im Rahmen einer
Kooperation des Jugendamtes mit der offenen Jugendeinrichtung Pogo Pulheim und der Mobilen
Jugendarbeit Pulheim, eine transportierbare, mobile Skateanlage angeschafft und seitdem unter dem
Veranstaltungstitel „Voll-Fett“ betrieben.
Besagte Modulelemente können auf allen geeigneten Flächen im Stadtgebiet aufgebaut werden. In den
vergangenen Jahren sind dies aus Verkehrssicherungsgründen meist die Schulhöfe des Stadtgebietes
gewesen. Die hinter der mobilen Skateanlage stehende Konzeption dient unterschiedlichen Zielsetzungen.
Zum einen wird dem weiterhin anhaltenden Trend des „Skatens“ entgegengekommen, welcher sich im
Rahmen aktueller Entwicklung durch die Bereiche des „Inline-Skatens“ und des „Wake-Boardens“ noch
ausgedehnt hat. Zum Anderen wird die Attraktivität einzelner Orte erhöht und den Nutzern auf diese Weise
neue Herausforderungen und Kontaktmöglichkeiten zu anderen Jugendlichen geboten. Als Nebenaspekt
können sich Jugendliche in einem positiven Kontext mit all ihren Fähigkeiten der Öffentlichkeit
präsentierten.
Bei den bereits stattgefundenen Aktionen mit der mobilen Skateanlage stellte sich heraus, dass auch Kinder
und Jugendliche anderer Ortsteile speziell zu diesem Anlass den Ort der Veranstaltung aufsuchen.
In den Sommerferien findet jeweils eine offene Skatewoche unter Begleitung der mobilen Jugendarbeit auf
der Skatefläche „Peter-Kanters-Allee“ statt.
12.6 Jugend im öffentlichen Raum
Ältere Kinder und Jugendliche wünschen sich in zunehmendem Maße Möglichkeiten zur spontanen
sportlichen Betätigung im öffentlichen Raum. Dies gilt sowohl für die Trendsportarten wie Inline-Skating,
Skateboard fahren und Basketball als auch für Fußballspielen.
Dies ist auch Ergebnis einer seit Jahren zu beobachtenden gesellschaftlichen Entwicklung weg von
organisierten Strukturen und Verbindlichkeiten, hin zu spontanem Spaß mit der Clique bzw.
Gleichgesinnten. In einer Gesellschaft, die mit zunehmendem Maße die schnelle Anpassung an die sich
verändernden Lebensbedingungen und Möglichkeiten fördert, kann dies auch nur wünschenswert sein.
Kinder und Jugendliche leiden weiterhin darunter, dass sie aus ihrem direkten Wohnumfeld verdrängt
werden. Sie werden in ihren typischen Verhaltensweisen immer wieder als störend empfunden. Der
öffentliche Raum, der per Definition auch Kindern und Jugendlichen zur freien Nutzung zur Verfügung steht,
wird dadurch immer weiter eingeengt. Freiräume, in denen Kinder und Jugendliche sich körperlich
ertüchtigen und ihrem natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, werden weiter bebaut und damit
eingeschränkt.
Doch gerade der öffentliche Raum ist als wichtiger informeller Treffpunkt und als Möglichkeit zur Teilnahme
am gesamtgesellschaftlichen Leben und als Übungsrahmen für soziale Kontakte zu sehen. Diese
unabdingbar notwendige Einbindung in sozial gesellschaftliche Umgangsformen muss bestehen bleiben
und seitens der Stadt befürwortet werden.
Konflikte zwischen Jugendlichen, Erwachsenen und anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes haben
in den letzten Jahren weiterhin deutlich zugenommen. In vielen Fällen werden Jugendamt, Ordnungsamt
und Polizei eingeschaltet, die als stellvertretende Instanz den öffentlich notwendigen Dialog ersetzen sollen.
Aus der grundlegenden Tatsache heraus, dass es meist erwachsene Beschwerdeführer sind, die sich über
Aufenthalt und Verhalten von Jugendlichen negativ äußern, ergibt sich ein Ungleichgewicht zugunsten der
Beschwerdeführer, da Jugendliche meist nicht in der Lage sind, Ihre Interessen politisch über den
notwendigen Zeitraum hinweg zu vertreten. Diesbezüglich muss akzeptiert und beachtet werden, dass
Kinder und Jugendliche aufgrund mangelnder Kenntnisse über politische oder verwaltungstechnische Wege
ihren real existierenden Bedürfnissen oft nicht den notwendigen Nachdruck verleihen können.
Zwar bieten sich die vielen städtischen Spielplätze als informelle und pädagogisch nicht überwachte
Treffpunkte an, jedoch verfügen die meisten Plätze über keine jugendgerechte Ausstattung und grenzen in
der Regel an die direkte Wohnbebauung an, da diese grundlegend für Kinder bis zum einschließlich
vierzehnten Lebensjahr konzipiert sind. Sie eignen sich somit nicht für den dauerhaften Aufenthalt von
Jugendlichen.
Zurzeit fehlen im gesamten Stadtbereich geeignete Freiflächen, auf denen Jugendliche sich ungestört
treffen können. Die Behebung dieses Mangels erweist sich als schwierig, da aufgrund der verdichteten
Bebauung kaum noch nutzbare Flächen zur Verfügung stehen. Die Nutzbarmachung geeigneter Flächen
auch für spontane sportliche Betätigung ist unabdingbar, wenn Jugendliche in ihrer körperlichen und
sozialen Entwicklung gefördert werden sollen. Bei der Planung weiterer Baugebiete sollte diese Zielgruppe
künftig besonders berücksichtigt werden.
12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim
Die durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Caritasverband für den
Rhein-Erft-Kreis e.V. geschaffene Stelle der „Mobile Jugendarbeit“ dient in erster Linie dazu, den
Jugendlichen im öffentlichen Raum einen kompetenten Ansprechpartner der Jugendhilfe zu bieten und
alternative Angebote gemeinsam zu entwickeln.
Haupteinsatzgebiete der mobilen Jugendarbeit bezogen auf die aufsuchende Arbeit sind die Orte, an denen
sich über einen längeren Zeitraum manifestiert größere Gruppen von Kindern und Jugendlichen treffen und
dies mit erheblichen Anwohnerprotesten verbunden ist. Hier gilt es zusammen mit den Betroffenen
kooperativ und konstruktiv in einem partizipatorischen Verfahren alternative Orte zu suchen, respektive
alternative Orte zu schaffen. In diesem Rahmen kann die mobile Jugendarbeit jedoch nicht als Feuerwehr
oder ordnungspolitisches Instrumentarium für akute Problemlagen dienen, da der Zugang zu Jugendlichen
und Jugendgruppen nur über einen längeren Zeitraum hinweg über eine Vertrauensbasis gewonnen
werden kann.
12.8 Spielplatzfeste
Die besonderen Feste auf Spielplätzen wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab 2011 eingestellt.
13 Mögliche Stilllegung
Die Schließung einiger Pulheimer Spielflächen war in den vergangenen Jahren aufgrund der notwendigen
Konsolidierungsmaßnahmen immer wieder Thema im politischen Raum. Im Pulheimer Stadtgebiet
existieren aktuell 89 öffentlich zugängliche Spielflächen mit einer Gesamtquadratmeterzahl von 101289 qm.
Da nach Landesvorgaben jedem Bürger, je nach Art der Bebauung, 2,4 – 4,6 qm zur Verfügung stehen
sollen, herrscht bei 53404 Einwohnern in Pulheim (Stand: 27.10.2010) und dem anzunehmenden
Mindestwert von 2,4 qm ein Spielflächenbedarf von 128.169 qm. Daraus ergibt sich ein Spielflächenmangel
von 28.806 qm welcher sich jedoch durch den fortschreitenden Ausbau der Bolzplätze in Sinnersdorf und
Sinthern und der neuen Spielfläche in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ weiter verringern wird.
Insofern es notwendig werden sollte, Spielflächen für Kinder und Jugendliche stillzulegen, soll an dieser
Stelle eine mögliche und für Bürgerinnen und Bürger transparente Methodik für politisches
Entscheidungshandeln dargestellt werden.
Um eine möglichst große Objektivität zu gewährleisten wird seitens des Fachamtes empfohlen, auch hier
die durch den Handlungsindikator erfassten Daten als Grundlage zu benutzen.
13.1 Mögliche Vorgehensweise
Ziel dieses Verfahrensvorschlages ist es, Stilllegungen oder Einsparungen nur in den Spielplatzbezirken
vorzunehmen, welche aufgrund ihrer bestehenden Spielplatzfläche und Ausstattung hierzu grundsätzlich
Möglichkeiten aufweisen.
Durch den bereits beschriebenen Handlungsindikator wird die Anzahl der Einwohner, die Anzahl der Kinder
bis zum einschließlich vierzehnten Lebensjahr und die bestehende Ausstattung (Kapitel 6.3.1.) in einem
Spielplatzbezirk erfasst. Die Zahl der Einwohner und der Kinder wird mit der bestehenden Spielfläche in
einem Bezirk in Relation gesetzt und die Faktoren Spielflächendeckung und Kinderspielflächendeckung
errechnet (Kapitel 6.4.1. und 6.4.2.)
Um den Bezirk zu ermitteln, welcher die höchsten Versorgungsquoten aufweist, wird empfohlen auf den
Wert „Kinderspielflächendeckung“ und die erfassten Gesamtpunkte in einem Bezirk, hier „Gesamt ohne
Dynamik" genannt, zurückzugreifen.
Durch die „Kinderspielflächendeckung“ wird die Anzahl der Kinder eines Bezirkes bezogen auf die
Spielplatzfläche und durch die „Gesamtpunkte ohne Dynamik“ die Ausstattung der Spielflächen in einem
Bezirk angegeben. Beide Werte sind somit maßgebend für die Qualität eines Bezirkes.
Um aus den verwendeten Werten heraus eine Reihenfolge der am besten versorgten Bezirke zu ermitteln
ist es notwendig beiden Werten einen gemeinsamen Nenner zuzuordnen. Die hierbei verwendeten Daten
sind dem Kapitel 7 (Gesamtübersicht der erfassten Daten) dieses Teilfachplanes zu entnehmen. Auf
Wunsch können die sortierten Datenübersichten für alle Bezirke durch das Fachamt zur Verfügung gestellt
werden.
Schritt 1:
Alle 38 Pulheimer Spielplatzbezirke wurden gemäß der jeweiligen Kinderspielflächendeckung von der
niedrigsten zur höchsten Deckungsquote geordnet.
Somit ist der Sinnersdorfer Bezirk 10 mit einer Kinderspielflächendeckung von 356,3% der am besten und
die Bezirke 4 / 7 / 8 / 13 mit einer Kinderspielflächendeckung von jeweils 0% die am schlechtesten
versorgten Bezirke.
Sinnersdorf
Bezirk 10
356,3%
Sinthern
Bezirk 32
233,6%
Stommelerbusch
Bezirk 1
207,6%
Manstedten
Bezirk 26
188,4%
Pulheim
Bezirk14
188,0%
Stommeln
Bezirk 6
168,8%
Brauweiler
Bezirk 33
164,9%
Stommeln
Bezirk 5
164,5%
Stommeln
Bezirk 2
162,9%
Pulheim
Bezirk 15
160,5%
Stommeln
Bezirk 3
7,5%
Stommeln
Bezirk 4
0%
Stommeln
Bezirk 7
0%
Ingendorf
Bezirk 8
0%
Pulheim
Bezirk 13
0%
…
Schritt 2:
Bei insgesamt 38 Spielplatzbezirken ist dem Bezirk mit der höchsten Wert der Punktwert 38 und dem Bezirk
mit dem niedrigsten Wert der Punktwert 1 zugewiesen worden.
Sinnersdorf
Bezirk 10
356,3%
Punkte 38
Sinthern
Bezirk 32
233,6%
Punkte 37
Stommelerbusch
Bezirk 1
207,6%
Punkte 36
Manstedten
Bezirk 26
188,4%
Punkte 35
Pulheim
Bezirk14
188,0%
Punkte 34
Stommeln
Bezirk 6
168,8%
Punkte 33
Brauweiler
Bezirk 33
164,9%
Punkte 32
Stommeln
Bezirk 5
164,5%
Punkte 31
Stommeln
Bezirk 2
162,9%
Punkte 30
Pulheim
Bezirk 15
160,5%
…
Punkte 29
Punkte 28 bis 6
Stommeln
Bezirk 3
7,5%
Punkte 5
Stommeln
Bezirk 4
0%
Punkte 4
Stommeln
Bezirk 7
0%
Punkte 3
Ingendorf
Bezirk 8
0%
Punkte 2
Pulheim
Bezirk 13
0%
Punkte 1
Schritt 3:
Für den Wert „Gesamt ohne Dynamik“ wird ebenso verfahren.
Brauweiler
Bezirk 33
287 Pkt.
Punkte 38
Pulheim
Bezirk 25
224 Pkt.
Punkte 37
Pulheim
Bezirk 16
200 Pkt.
Punkte 36
Brauweiler/Dansweiler
Bezirk 37
173 Pkt.
Punkte 35
Pulheim
Bezirk 18
172 Pkt.
Punkte 34
Pulheim
Bezirk 38
169 Pkt.
Punkte 33
Sinnersdorf
Bezirk 11
150 Pkt.
Punkte 32
Sinthern
Bezirk 31
148 Pkt.
Punkte 31
Pulheim
Bezirk 24
147 Pkt.
Punkte 30
Sinthern
Bezirk 32
141 Pkt.
Punkte 29
…
Punkte 28 bis 6
Manstedten
Bezirk 26
22 Pkt
Punkte 5
Stommeln
Bezirk 4
0 Pkt.
Punkte 4
Stommeln
Bezirk 7
0 Pkt.
Punkte 3
Ingendorf
Bezirk 8
0 Pkt.
Punkte 2
Pulheim
Bezirk 13
0 Pkt.
Punkte 1
Schritt 4:
Die somit für jeden Spielplatzbezirk ermittelten beiden unterschiedlichen Punktwerte werden addiert und
wiederum in eine Reihenfolge gemäß Ihres Gesamtwertes absteigend sortiert.
Brauweiler
Bezirk 33
32 Punkte + 38 Punkte = 70 Punkte
Sinthern
Bezirk 32
37 Punkte + 29 Punkte = 66 Punkte
Pulheim
Bezirk 14
34 Punkte + 28 Punkte = 62 Punkte
u.s.w.
Aus der nachfolgenden Auflistung sind die Stadtteile, die jeweiligen Bezirke und die Spielplätze in einem
Bezirk, beginnend mit dem höchsten Punktwert, zu entnehmen. Diesem untergeordnet sind die Unterpunkte
„Kinderspielflächendeckung“ und „Gesamt ohne Dynamik“ mit den jeweiligen Punktwerten gelistet. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit sollen hier nur die 20 Bezirke mit den höchsten Werten aufgeführt werden.
Brauweiler
Bezirk 33
Am Klosterhof
Donatusstraße
Koepchenstraße
Röntgenstraße
August-Bebel-Straße
Karl-Zörgiebel-Straße
#1
Kinderspielflächendeckung:
164,9%
Punkte: 32
Gesamt ohne Dynamik: 289 Pkt.
Punkte: 38
Gesamtpunkte: 70
Sinthern
Bezirk 32
Erlenweg
Kirchgasse
Wacholderweg
#2
Kinderspielflächendeckung:
233,6%
Punkte: 37
Gesamt ohne Dynamik: 141 Pkt.
Punkte: 29
Gesamtpunkte: 66
Paul-Klee-Straße
Ludwig-Richter-Straße
Albrecht-Dürer-Straße (Bolz.)
Albrecht-Dürer-Straße
#3
Pulheim
Bezirk 14
Kinderspielflächendeckung:
188,0%
Punkte: 34
Gesamt ohne Dynamik: 139 Pkt.
Punkte: 28
Gesamtpunkte: 62
Pulheim
Bezirk 18
Iltisweg
Luchsweg
Lucas-Cranach-Straße
Marderweg
#4
Kinderspielflächendeckung:
138,6%
Punkte: 28
Gesamt ohne Dynamik: 172 Pkt.
Punkte: 34
Gesamtpunkte: 62
Stommelerbusch
Bezirk 1
Dormagener Straße
Kapellenweg
#5
Kinderspielflächendeckung:
207,6%
Punkte: 36
Gesamt ohne Dynamik: 121 Pkt.
Punkte: 25
Gesamtpunkte: 61
Stommeln
Bezirk 6
Zu den Fußfällen
Kölner Weg
#6
Kinderspielflächendeckung:
168,8%
Punkte:
33
Gesamt ohne Dynamik: 124 Pkt.
Punkte:
26
Gesamtpunkte:
59
Punkte:
24
Punkte:
35
Gesamtpunkte:
59
Punkte:
20
Punkte:
37
Gesamtpunkte:
57
Brauweiler / Dansweiler
Bezirk 37
Tilsiter Straße
Alte Glessener Straße
Berliner Straße
Franz-Wenzeler-Straße
#7
Kinderspielflächendeckung:
89,6%
Gesamt ohne Dynamik: 173 Pkt.
Pulheim
Bezirk 25
Mohnblumenweg
Zur Alten Wassermühle
Aurikelweg 4
Aurikelweg 3
Aurikelweg 2
Aurikelweg 1
Asternweg 4
Asternweg 3
Asternweg 1
#8
Kinderspielflächendeckung:
70,7%
Gesamt ohne Dynamik: 224 Pkt.
Sinnersdorf
Bezirk 10
Erftstraße
Am Randkanal (Bolz.)
#9
Kinderspielflächendeckung:
356,3%
Punkte:
38
Gesamt ohne Dynamik:
74 Pkt.
Punkte:
17
Gesamtpunkte:
55
Punkte:
18
Punkte:
36
Gesamtpunkte:
54
Pulheim
Bezirk 16
Nikolaus-Ehlen-Straße
Am Angelsdorn
Rotkäppchenweg
Am Römerpfad
# 10
Kinderspielflächendeckung:
53,8%
Gesamt ohne Dynamik: 200 Pkt.
Stommeln
Bezirk 2
Nordstraße
# 11
Kinderspielflächendeckung:
162,9%
Punkte:
30
Gesamt ohne Dynamik:
93 Pkt.
Punkte:
21
Gesamtpunkte:
51
105,1%
Punkte:
26
Gesamt ohne Dynamik: 114 Pkt.
Punkte:
24
Gesamtpunkte:
50
Punkte:
17
Punkte:
32
Gesamtpunkte:
49
Brauweiler / Dansweiler
Bezirk 35
Vochemsweg
Liethenstraße
Sinnersdorf
Bezirk 11
Kinderspielflächendeckung:
Jordeweg
Sinnersdorfer Feld
Am Eggershof
Johann-Hermanns-Weg
# 13
Alfred-Brehm-Straße
# 12
Kinderspielflächendeckung:
46,8%
Gesamt ohne Dynamik: 150 Pkt.
Stommeln
Bezirk 5
Kirchtalsweg
Rheidter Weg
# 14
Kinderspielflächendeckung:
164,5%
Punkte:
31
Gesamt ohne Dynamik:
70 Pkt.
Punkte:
16
Gesamtpunkte:
47
Dansweiler
Bezirk 36
An der Maar
Zum Sonnenberg
# 15
Kinderspielflächendeckung:
112,6%
Punkte:
27
Gesamt ohne Dynamik:
81 Pkt.
Punkte:
19
Gesamtpunkte:
46
Edelsteingarten
Albert-Schweitzer-Straße
Maria-Montessori-Straße
# 16
Pulheim
Bezirk 38
Kinderspielflächendeckung:
40,8%
Gesamt ohne Dynamik: 169 Pkt.
Punkte: 13
Punkte: 33
Gesamtpunkte: 46
Sinnersdorf
Bezirk 12
Rurstraße
Patriziusstraße
Karlstraße
# 17
Kinderspielflächendeckung:
78,0%
Gesamt ohne Dynamik: 111 Pkt.
Punkte: 23
Punkte: 23
Gesamtpunkte: 46
Pulheim
Bezirk 24
Stockholmerstraße
Hirschweg
Am Kleekamp
# 18
Kinderspielflächendeckung:
39,0%
Gesamt ohne Dynamik: 147 Pkt.
Punkte: 12
Punkte: 30
Gesamtpunkte: 42
Sinthern
Bezirk 31
Dammstraße
Feldrosenweg
Quellenweg
# 19
Kinderspielflächendeckung:
32,5%
Gesamt ohne Dynamik: 148 Pkt.
Punkte: 11
Punkte: 31
Gesamtpunkte: 42
Geyen
Bezirk 29
Pfarrer-Schlick-Straße
Fasanenweg
# 20
Kinderspielflächendeckung:
71,9%
Punkte: 22
Gesamt ohne Dynamik:
82 Pkt.
Punkte: 20
Gesamtpunkte: 42
Anhang
Checkliste Kinderfreundlichkeit
Stadt Pulheim – Jugendamt
Abt. Kinder- und Jugendförderung
Checkliste – Kinderfreundlichkeit – für die Stellungnahme des Jugendamtes zur Erstellung bzw.
Änderung von Bauleitplänen.
1.
Sinn / Ziel des Bebauungsplanes
2.
Statistik
2.1
Struktur des jeweiligen Stadtteils (Lage, Anbindung an andere Ortsteile, Funktion im
größeren Zusammenhang, Charakteristik)
2.2
Baustruktur / Wohnen (Wohndichte in qm pro Einwohner, Alter der Bebauung, Arten der
Bebauung, sozialer Brennpunkt? … )
2.3
Wohnungsnahe Kinderinfrastruktur vorhanden bzw. in Planung? (Kindergarten, Schulen,
Spielmöglichkeiten, Jugendfreizeiteinrichtungen … )
3.
Spielflächen
Im Jugendhilfeplan (JHP) – Teilplan Spielplätze – ist der Bestand an Spielplätzen im Stadtgebiet aufgezeigt.
Er dient zudem als Konzept für die Gestaltung und Einrichtung von Spielplätzen und sonstigen Spielflächen
für Kinder in den nächsten Jahren.
Grundlage für die Verbesserung und Neugestaltung der vorhandenen Spielplätze ist die vom
Jugendhilfeausschuss empfohlene und vom Rat beschlossene Prioritätenliste -Bestandteil des JHP-. Sie legt
die Reihenfolge fest, in der in den nächsten Jahren ein Großteil der 86 Spielplätze im Stadtgebiet neu
gestaltet bzw. verbessert werden sollen.
Bei der Planung ist es wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende Spielflächen in ihren
Funktionen auf das Einzugsgebiet, den Ortsteil abzustimmen und sinnvoll in ein integriertes
Spielflächensystem einzuordnen. (Spielpädagogisches Konzept).
Spielflächensystem:
3.1
Wohnungsnahe Spielplätze für Kleinkinder
3.2
Öffentliche Spielplätze für alle Altersgruppen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Nutzer
Funktionstypen:
●
Ballspielplätze
●
Naturbelassene Flächen / Naturerlebnis- und
Erfahrungsräume für Kinder
3.3
●
Geräte- /Sand- / Wasserspielplätze
●
pädagogisch betreute Spielplätze
Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes und zur Erschließung von zusätzlichen
Spielmöglichkeiten im Sinne einer ganzheitlichen Spielwelt, wie beispielsweise:
● Grünflächen
● Schulhöfe
● öffentliche Plätze
● Spielstraßen
● verkehrsberuhigte Straßen
● Fußgängerzonen
● Innenhöfe
● brachliegende Grundstücke
● Sportanlagen
Beispiele zur Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten
3.3.1
Nutzung von brachliegenden Grundstücken
Kriterien für die Eignung des Grundstückes:
● Städtischer oder privater Besitz?
● Existiert ein rechtkräftiger Bebauungsplan?
● Als was ist die Fläche ausgewiesen?
● Kann dort gefahrlos gespielt werden?
(Verkehrssicherungspflicht)
3.3.2
Umwandlung von Spielplätzen in Grünflächen
● Spielpädagogisches Gesamtkonzept in einzelnen Ortsteilen
beachten, variable Spielmöglichkeiten schaffen
3.3.3
Nutzung von Privatgrundstücken als Spielplatz
3.3.4
Verkehrsberuhigte Straßen / Spielstraßen
§ 42 Abs.4 Straßenverkehrsordnung (StVO)
4.
3.3.5
Nutzung von Schulhöfen als Freizeitorte
3.3.6
Möglichkeiten der vereinsunabhängigen Nutzung von Sportplätzen und -hallen
Verkehrsplanung
Straßen in Wohngebieten sind ein durch nichts zu ersetzender wichtiger Spiel- und Erfahrungsraum für
Kinder. Die Allgegenwart des ruhenden und fließenden Verkehrs zerstört jedoch diesen Lebens- und
Spielraum und verdrängt die Kinder auf speziell für sie ausgerichtete Gebiete. Die Unfallzahlen sind zwar
zurückgegangen, die Verkehrssicherheit hat jedoch nicht zugenommen. Die Verbesserung der
Verkehrssicherheit der Kinder ist nicht ohne Infragestellung des derzeitigen Umgangs mit dem Auto
erreichbar.
4.1
Leitziel 1: Gefahrlose, selbstständige Mobilität der Kinder durch Sicherung des
Verkehrsumfeldes (Verkehrssicherungsmaßnahmen)
●
Verbesserung / Ausbau des Geh- und Radwegenetzes /
Schaffung von Radwegen / Anlegen von Fußwegen zu
allen für Kinder wichtigen Einrichtungen
●
Gehwegbreite für radelnde Kinder und Fußgänger
beachten
●
Schulwegsicherung
●
Verkehrsberuhigung
Gestaltung von Wohnstraßen als Spielraum
Geschwindigkeitsreduktion auf Innerortsstraßen /
Spielstraßen / Sperrung von Straßen / Verkehrsberuhigung
in Wohnquartieren mit Anwohnerparken
4.2
●
Fußgängerüberwege /Querungshilfen
●
Netz von Grünzügen
●
Schaffung von Tempo 30 Zonen (Quartierbezogen)
Leitziel 2: „Kinder-Stadt“ –Stadt der kurzen Wege!
●
Spiel- und Bewegungsfläche im unmittelbaren
Wohnumfeld
●
Kinder sollen in ihrer Umwelt gesund aufwachsen können.
Das bedeutet: Förderung einer umweltverträglichen
Verkehrsplanung und zurückdrängen den statistischen
Durchschnittsmenschen, verkehrsbedingte Schadstoffe
werden durch den Auspuff in Kindernasenhöhe emittiert
und auch der Boden der Kinderspielplätze und sonstigen
Flächen, auf denen Kinder spielen, werden durch den KFZ.
– Verkehr stark belastet.
5.
Öffentlicher Raum
5.1
Funktionserweiterung von Sportanlagen
Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebots für verschiedene Aktivitäten für alle
Altersstufen (Mehrfach- und Mehrzwecknutzung).
5.2
Einkaufszonen
Orte zum Verweilen, nicht nur zum Konsum
6.
Städtebau und Wohnumfeldplanung
6.1
Gartenbezogene Wohnformen
als Erlebnis- und Erfahrungsraum für Kinder
6.2
Mischung von verschiedenen Wohnformen und Eigentumsverhältnissen
6.3
Verzahnung von Grün- und Freiräumen mit der Bebauung
Förderung von Gemeinschaft und Begegnungen durch mehr öffentliche von allen nutzbaren
Bereichen
Literaturangaben:
1. „Kinderfreundlichkeit – Das Prüfverfahren!“
Unterlagen zur Fachtagung, Kongreßzentrum
Bochum, 12.05.1993
2. MAGS, „Spielen – Erprobungsmaßnahme des Landes NRW: Verbesserung der
Spielsituation für Kinder“
Düsseldorf, 12.1989
3. Stadt Pulheim, der Stadtdirektor, Jugendamt – Jugendhilfeplan, Teilplan
Spielplätze
Anhang
Spielplatzsatzung (private Spielplätze)
Satzung über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für
Kleinkinder in der Stadt Pulheim
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.07.1994 (GV .NRW S.666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV .NRW S. 254)
und der §§ 9 Abs. 2, 86 Abs.1 Ziffer 20, 84 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV .NRW S. 255/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.07.2003 (GV .NRW 2003 S.434), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung vom 21.12.2004 folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 – Anwendungsbereich
(1)
Diese Satzung gilt für Spielplätze, die nach § 9 Abs. 2 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen bei Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen als Einzelanlagen auf dem Baugrundstück zu
schaffen sind oder als Gemeinschaftsanlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks geschaffen
werden.
(2)
Die Satzung findet auch Anwendung, soweit bei bestehenden Gebäuden nach § 9 Abs. 2 Satz 5 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Spielplätze wegen der Gesundheit und
zum Schutz der Kinder angelegt werden. In diesen Fällen können die Anforderungen an Größe und
Beschaffenheit der Anlagen (§§ 2 und 4 dieser Satzung) unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten ermäßigt werden.
§ 2 – Größe der Spielplätze
(1)
Die Größe der Spielflächen richtet sich nach Art und Anzahl der Wohnungen auf dem Baugrundstück.
Nach ihrer Zweckbestimmung für ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignete Wohnungen, z.B.
solche für Einzelpersonen (Einraumwohnungen, Appartements) oder für ältere Menschen
(Altenwohnungen) bleiben bei der Bestimmung der Spielplatzgröße außer Betracht.
(2)
Die Größe des nutzbaren Spielplatzes muss mindestens betragen:
- Bei 2 – 5 Wohnungen:
30qm
- Bei 6 – 10 Wohnungen:
60qm
- Bei 11 – 15 Wohnungen:
100qm
- Bei 16 – 20 Wohnungen:
150qm
(3)
Bei mehr als 20 Wohnungen ist für jede weitere Wohnung eine Spielfläche von zusätzlich 2 qm zu
schaffen. Nach Möglichkeit sollen in diesen Fällen mehrere Spielplätze angelegt werden.
§ 3 – Lage der Spielplätze
(1)
Die Spielplätze sind so anzulegen, dass sie besonnt, windgeschützt und von den Wohnungen der
pflichtigen Grundstücke aus einsehbar sind. Spielplätze sind grundsätzlich zu ebener Erde anzulegen.
Spielplätze sollen nicht mehr als 100 m von den zugehörigen Wohnungen entfernt sein und von den
Wohnungen möglichst ohne Überquerung öffentlicher und privater Verkehrsflächen erreichbar sein.
Spielplätze ab 100qm sollen von Fenstern für Aufenthaltsräume mindestens 10 m entfernt sein.
(2)
Unter den Vorraussetzungen von § 3 Abs. 1 dieser Satzung können Spielplätze auch für mehrere
Häuser oder Grundstücke – jedoch nicht für mehr als 40 Wohnungen – gemeinsam geschaffen werden,
sofern die Benutzung durch Eintragung einer Baulast nach § 83 Abs.1 Bauordnung NRW gesichert ist.
(3)
Spielplätze sind gegen Anlagen, von denen Gefahren ausgehen können, insbesondere gegen
Verkehrsflächen, Verkehrs-, Betriebs- und feuergefährlichen Anlagen, Gewässer, Stellplätze für
Kraftfahrzeuge sowie gegen Standplätze für Abfallbehälter so abzugrenzen, dass Kinder ungefährdet
spielen können und auch vor Immissionen geschützt sind. Gegen das Befahren und Abstellen von
Kraftfahrzeugen müssen die Spielplätze abgesperrt sein. Bei der Einfriedung dürfen dornige Gehölze,
Stacheldraht, spitze Stäbe und andere zu Verletzungen führende Materialien nicht verwendet werden.
§ 4 - Beschaffenheit
Die Oberfläche von Spielplätzen ist so herzurichten, dass Kinder gefahrlos spielen können und die Flächen auch
nach Regenfällen benutzbar bleiben.
§ 5 – Ausstattung
(1)
Mindestens 1 qm der Spielfläche je Wohnung ist als Sandspielfläche herzurichten.
(2)
Je Spielfläche ist mindestens ein Spielgerät aufzustellen. Spielgeräte (z.B. Kletterbaum, Spielhaus,
Schaukel, Rutschbahn) müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern gefahrlos
benutzt werden können.
- Spielplätze ab
60 qm Größe: mindestens 2 unterschiedliche Spielgeräte
- Spielplätze ab
100 qm Größe: mindestens 3 unterschiedliche Spielgeräte
- Spielplätze ab
150 qm Größe: mindestens 4 unterschiedliche Spielgeräte
(3)
Mit ortsfesten Sitzgelegenheiten (Bänken) für Erwachsene sind auszustatten:
- Spielplätze ab
60 qm Größe: mindestens 2 Bänke
- Spielplätze ab
100 qm Größe: mindestens 3 Bänke
- Spielplätze ab
150 qm Größe: mindestens 4 Bänke
(4)
Spielplätze ab 100 qm Größe sind mit 2 voneinander getrennten Sandspielflächen auszustatten.
(5)
Spielplätze ab 60 qm Größe sollen in einer für Kleinkinder geeigneten Weise, insbesondere durch
Bepflanzungen, räumlich gegliedert werden. Bepflanzungen und sonstige der räumlichen Gliederung
dienende Einrichtungen sowie Einfriedungen dürfen die nutzbare Mindestgröße der Spielplätze gem. § 2
dieser Satzung nicht einschränken und dürfen keine Gefahr für Kinder in sich bergen.
(6)
Stark giftige Pflanzenarten dürfen nicht im Bereich der Spielplätze gepflanzt werden. Hierzu zählen in
erster Linie Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Seidelbast (Daphne merereum), Stechpalme (Ilex
aquifolium) und Goldregen (Laburnum anagyroides).
(7)
Spielgeräte und Sitzgelegenheiten müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern
gefahrlos benutzt werden können. Sie müssen den einschlägigen Fachnormen, insbesondere der DIN
EN 1176, entsprechen.
§ 6 – Erhaltung
(1)
Spielplätze, deren Zugänge und Einrichtungen sind in benutzbarem und sicherem Zustand zu erhalten.
Der Spielsand ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, auszuwechseln oder reinigen zu
lassen.
(2)
Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden.
§ 7- Abweichungen
Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 Bauordnung NRW kann die Genehmigungsbehörde Abweichungen von dieser Satzung
zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der
nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
§ 8 – Ordnungswidrigkeiten
(1)
Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spielplatz
1. von geringerer als der in § 2 dieser Satzung festgelegten Größe herrichtet,
2. nicht entsprechend der Vorschriften der §§ 3, 4 und 5 dieser Satzung anlegt oder
herrichtet,
3. seinen Zugang oder seine Einrichtungen entgegen § 6 dieser Satzung nicht in
ordnungsgemäßem Zustand erhält,
4. ohne Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt,
handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bauordnung NRW.
(2)
Gemäß § 84 Abs. 3 Bauordnung NRW kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000
Euro geahndet werden.
§ 9 – Vorrang von Bebauungsplänen
Weitgehende Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt.
§ 10 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Pulheim in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.11.1980 außer Kraft.
Diese Satzung wird als Bestandteil des Jugendhilfeplanes aufgenommen. Dadurch soll erreicht werden, dass ein
verstärktes Bewusstsein für die Schaffung und Erhaltung solcher Spielanlagen entwickelt wird. Solche Flächen stellen
eine wichtige Ergänzung des öffentlichen Spielflächensystems dar und bieten insbesondere Kleinkindern in den
Bereichen, in
denen
Bewegungsmöglichkeiten.
eine
engräumige
Wohnungsdichte
vorhanden
ist, wohnungsnahe
Spiel-
und
„Gibt man Kindern eine Hütte,
dann machen sie daraus Kleinholz.
Gibt man ihnen Kleinholz,
dann bauen sie daraus eine Hütte.“
Impressum
Herausgeber: Stadt Pulheim . Der Bürgermeister
Jugendamt – Sascha Berger
Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Tel. 02238-808-490
Fax 02238-808-455
Sascha.berger@pulheim.de
www.pulheim.de
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