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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 32/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,3 MB
Erstellt
11.03.11, 18:35
Aktualisiert
23.03.11, 14:55

Inhalt der Datei

Jugendhilfeplan Teilplan Spielplätze (3. Fortschreibung) Stand: 12.01.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Spieltheoretische Grundlagen 2.1 Das Spiel 2.2 Die Deutung des Spiels 2.2.1 Merkmale des Spiels 2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes 2.4 Die Entwicklung des Spiels 3 Der Spielplatz 3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze 3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe 3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes 3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen 3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze 3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze 3.4 Zuständigkeiten 3.5 Stellungnahmen 4 Spielplätze und Bestand 4.1 Stommelerbusch 4.2 Stommeln 4.3 Sinnersdorf 4.4 Pulheim - Orr 4.5 Ingendorf 4.6 Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf 4.7 Geyen - Sinthern - Manstedten 5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung 5.1 Stommelerbusch 5.2 Geyen - Sinthern 5.3 Stommeln 5.4 Sinnersdorf 5.5 Manstedten 5.6 Pulheim - Orr 5.7 Ingendorf 5.8 Brauweiler – Dansweiler - Freimersdorf 6 Spielplatzplanung und Gestaltung 6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung 6.2 Spielplatzprioritätenliste 6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze 6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze 6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien) 6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren 6.4.1 Spielflächendeckung 6.4.2 Kinderspielflächendeckung 6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators 6.5 Beteiligungen 7 Gesamtübersicht der erfassten Daten 8 Prioritätenliste 2011 9 Jugendhilfeflächen 10 Projekte 10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke 10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten 10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Edelsteingarten Süd“ (Bezirk 38) 10.2.2 Spielplatz in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ (Bezirk 10) 10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15 10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln 10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf 10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim 10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim 10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33) 10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25) 10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15) 10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf 10.8 Spielplatz in Pulheim „Steinackerstraße“ (Bezirk 20) 10.9 Spielplatz in Stommeln „Kirchtalsweg“ (Bezirk 5) 10.10 Skate-Platz in Stommeln „Nordstraße“ (Bezirk 2) 10.11 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum 10.12 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33) 10.13 Spiel- und Bolzplatz in Sinthern „Wacholderweg“ (Bezirk 32) 10.14 Spielplatz in Sinthern „Feldrosenweg“ (Bezirk 31) 10.15 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors 10.16 Spielplatz in Sinnersdorf „Johann-Hermanns-Weg“ (Bezirk 11) 10.17 Spielplatz in Pulheim „Am Kirchberg“ (Bezirk 20) 10.18 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25) 10.19 Spielplatz in Sinthern „Dammstraße“ (Bezirk 31) 10.20 Spielplatz in Pulheim „Nikolaus-Groß-Straße“ (Bezirk 23) 10.21 Spielplatz in Sinnersdorf „Sinnersdorfer Feld“ (Bezirk 12) 10.22 Spielplatz in Pulheim „Mohnblumenweg“ (Bezirk 25) 10.23 Spielplatz in Sinnersdorf „Karlstraße“ (Bezirk 12) 11 Spielräume 11.1 Öffentliche Grünflächen 11.2 Öffentlicher Raum 11.3 Privater Raum 11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule 11.5 Spielstraßen 11.6 Bolzplätze 11.7 Skateflächen 11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel 11.9 Wasserspielplätze 11.10 Mehrgenerationenplätze 11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel 11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle 11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen) 11.14 Indoor- Spielfläche 12 Spielplatzperipherie 12.1 Spielplatzpaten 12.2 Spielgeräteverleih 12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe 12.4 Spielplatzbroschüre 12.5 Mobile Skateanlage 12.6 Jugend im öffentlichen Raum 12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim 12.8 Spielplatzfeste 13 Mögliche Stilllegung Anhang ● Checkliste – Kinderfreundlichkeit ● Satzung – Private Spielplätze 1 Einleitung Der vorliegende Jugendhilfeplan, Teilplan Spielplätze, soll neben den bestehenden grundlegenden Aussagen zu dem Thema Spiel und seiner Bedeutung für die kindliche Entwicklung, auf die Spielsituation der Pulheimer Kinder aufmerksam machen, Spielmöglichkeiten benennen, Bestand festschreiben, Bedarf aufzeigen und die zuletzt entwickelte verbindliche Maßnahmenplanung für die nächsten Jahre fortschreiben. Im Jahre 1992 wurde im Rahmen des Jugendhilfeplans, Teilplan Spielplätze zum ersten mal das Werkzeug einer Prioritätenliste eingeführt, welche im Rahmen der Fortschreibung von 2007 in ihrem Standart weiter entwickelt wurde. Durch einen fortwährenden Austausch defekter oder maroder Spielgeräte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Prioritätenliste konnte über die vergangenen Jahre die gute Basisqualität der Pulheimer Spielflächen gehalten und weiter verbessert werden. Da die reine Grundversorgung mit Spielfläche jedoch nur schwer mit den pädagogischen Erkenntnissen über die kindlichen Entwicklungsbedürfnisse korreliert, gilt es jedoch weiterhin, den Blick darüber hinaus noch stärker auf die direkten Lebensumwelten Pulheimer Kinder zu richten. Der Begriff der sozialräumlichen Umwelt impliziert Beziehungsmuster zwischen den räumlichen Gegebenheiten und den Menschen, die diese für sich nutzen und darin ihr gemeinsames Leben gestalten. Physikalisch gesehen ist die Welt in ihren materialen Beschaffenheiten als objektiv anzusehen, zur Umwelt wird sie erst in der Bezugnahme durch den Menschen. Umwelt ist somit ein ökopsychologisches Konstrukt, das sich erst durch die Existenz und die Tätigkeit des Menschen konstituiert. Diese sozialräumliche Umwelt besteht im modernen Alltagsleben meist primär aus dem direkten häuslichen Umfeld und den öffentlichen Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten, sekundär jedoch aus dem Wunsch, sich in eigener Ausgestaltung neue Räume anzueignen. Hier stoßen die Kinder schnell auf die Auswirkungen der städtischen Funktionsentmischung, die sie auf die ihnen zugewiesenen Orte zurückdrängt. Dies sind weiterhin meistens die öffentlichen Spielplätze, die als „Kinderreservate“ den einzigen wirklichen kindlichen Freiraum stellen, wodurch die Bedeutung der prozessualen Fortschreibung und Qualitätssicherung im Rahmen der Spielflächen betont wird. Das durch das Jugendamt entwickelte Qualitätssicherungskonzept wird im Rahmen des vorliegenden Teilfachplanes nochmals eingehend erläutert und mit den aktuellen Daten versehen. 2 Spieltheoretische Grundlagen Wenn in der modernen pädagogischen Fachliteratur die Frage gestellt wird, wodurch der Mensch zum Menschen wird, zielt dies meist darauf, dass er ein sich seiner Umwelt anpassendes Lebewesen ist. Anpassend deswegen, weil er gezwungen ist, seine natürliche Ausstattung in seine Lebensumwelt zu integrieren. Ist der Mensch noch nicht alt genug, um als erwachsen zu gelten, nennt man diesen Anpassungsprozess „Spielen“. Man ist nur einmal jung, aber wenn man es richtig macht, ist einmal genug! 2.1 Das Spiel Spiel ist eine Tätigkeit, die zwanglos und zweckfrei nur aus Freude an ihrer Ausübung, ihrem Inhalt oder ihrem Ergebnis ausgeführt wird. Für Kinder gibt es keinen außerhalb des Spiels liegenden Zweck oder ersichtlichen Sinn. Ihrem Wesen nach sind solche Tätigkeiten und Handlungen nicht der Arbeit, sondern der Freizeit zugeordnet und dienen in der Regel dem lustbetonten Zeitvertreib des Spielers oder einer Spielgesellschaft. Die angeborene Neugier und Lust zum Spiel wird entwicklungspsychologisch als die Haupttriebkraft der frühkindlichen Selbstfindung und späteren Sozialisation des Menschen angesehen. Demnach reflektiert, erforscht und erkennt der Mensch die Welt zuerst im Kinderspiel. "Um es auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt." (Friedrich Schiller; Über die ästhetische Erziehung des Menschen) Unter den Autoren der modernen Entwicklungspsychologie herrscht Einigkeit über die lebenswichtige Bedeutung des Spielens über alle Lebensphasen hinweg. Spiel ist eine der menschlichen Grundformen der Auseinandersetzung mit der ihn umgebenden Umwelt. Es kann angenommen werden, dass Spiel aus einem Überhang an Assimilation entsteht und eine Gegenreaktion gegen den Sozialisationsdruck und den Zwang der allgemeinen Wirklichkeit ist. 2.2 Die Deutung des Spiels Wenn man jedoch nach den inneren Bedingungszusammenhängen des Spielens sucht, stößt man stets zuerst darauf, dass es immer wir Erwachsenen sind, die das kindliche Tun aus unserer ganz eigenen Sichtweise heraus betrachten und bewerten, was Fehlinterpretationen der kindlichen Bedürfnisse möglich machen kann. Derartige Fehlinterpretationen resultieren oftmals aus der Tatsache, dass erwachsene Personen Ihre Handlungen stets auf der Grundlage eines zu ereichenden Zieles, eines Sinnes in der Tätigkeit ausführen. Da diese reflexive Komponente aber erst im Prozess des „Erwachsen werden“ erworben wird, liegt der Sinn des Spiels für die Kinder oftmals im Handeln selbst und beinhaltet keine zielgerichtete Bedeutung. Damit erschließt sich uns Erwachsenen die mit Phantasie gefüllte Welt des Kindes einzig in der Frage nach Funktion und Auswirkung. Somit bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, den Kindern im Stadtgebiet eine von ihr interpretierte Umwelt zur Verfügung zu stellen, die ihnen ein gefahrloses Lernen und freies Experimentieren ermöglicht. 2.2.1 Merkmale des Spiels Betrachtet man das kindliche Spielen, so können drei Hauptmerkmale unterschieden werden: Selbstzweck: Im Spiel wird das so genannte „Flow-Erlebnis“, dass Aufgehen in der Tätigkeit erfahren. Dies ist die besondere Erfahrung, bei der ausgeführten Handlung optimal beansprucht zu werden. Der Handlungsablauf ist flüssig, die Konzentration erfolgt von selbst, das Zeiterleben ist weitgehend ausgeschaltet und man erlebt sich nicht mehr abgehoben, getrennt von der eigenen Handlung. Wechsel des Realitätsbezuges: Das Kind konstruiert mit Hilfe seiner Phantasie im Spiel eine andere Realität. In diesem neuen Handlungsrahmen fügt sich die Welt den Wünschen des Kindes. Wiederholung und Ritual: In allen Spielformen zeigen sich Wiederholungen von Handlungen, oft in exzessiver Form. Weiterhin haben solche Handlungswiederholungen häufig Ritualcharakter. 2.3 Das Spiel und seine Funktion für die Entwicklung des Kindes Von Geburt an ist der Mensch ein spielendes Wesen. Alles, was er lernt, tut und begreift steht im engen Zusammenhang mit seiner spielerischen Fähigkeit, die körperlichen und geistigen Möglichkeiten seiner natürlichen Ausstattung an die ihn umgebende Wirklichkeit anzugleichen. „Spielen heißt leben lernen!“ So vollzieht sich im spielerischen Umgang mit den realen Bedingungen die Entwicklung zu einer ganzheitlichen, sozial integrierten Persönlichkeit. Im Spiel erlebt das Kind die Grundvoraussetzungen, die zur Entwicklung der schöpferischen Phantasie, zur Bildung sozialer Verantwortung und der eigenen Urteilsfähigkeit notwendig sind. Dieser Prozess vollzieht sich parallel zur körperlichen und geistigen Reifung des Kindes, welche ihm mit fortschreitender Entwicklung neue Aktionsradien ermöglicht. Dabei benötigt die natürliche Verhaltensweise des Kindes sowohl das zur Verfügung gestellte Experimentierfeld wie eine sichere Basis, denn die Hauptmerkmale des kindlichen Spiels vollziehen sich im stetigen Wechsel zwischen Spannung und Lösung, zwischen Abenteuer und Geborgenheit. Deswegen braucht das Kind Freiräume zum Erproben seiner Handlungen, ohne mit den folgenschweren Auswirkungen dieser Handlungen konfrontiert zu werden. So ist das Spiel für Kinder nicht nur angenehmer Zeitvertreib, wie viele Erwachsene meinen. Spielen ist für Kinder ein echtes, ein reales Erlebnis seiner Entwicklung und muss daher ernst genommen werden. Der körperliche, geistige und emotionale Anspruch, den die spielerische Tätigkeit mit seinen vielfältigen Spielmöglichkeiten und Erlebnissen beinhaltet, prägt die Wesensart der Kinder nachhaltig. Kindern wird die Chance zu einer gesunden Entwicklung oder zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten vorenthalten, wenn sie nicht, zu wenig oder nur eingeschränkt spielen. Sie werden als Erwachsene Mühe haben, sich im Rahmen der Lebensbewältigung auf neue Gegebenheiten oder neue Situationen spielerisch einzulassen, wenn ihnen bestimmte Verhaltensweisen, wie Aktivität, Kreativität, Selbstbewusstsein, Kompetenz, Selbstständigkeit, soziale Aufgeschlossenheit, Zielgerichtetheit, Konzentration, kooperatives Handeln oder das Interesse an realitätsgerechtem Verhalten fehlen oder mangelhaft ausgebildet sind. 2.4 Die Entwicklung des Spiels Zunächst dienen alle kindlichen Tätigkeiten, wie Essen, Trinken, Greifen, Strampeln, Bewegen, dem spielerischen Kennenlernen des „Selbst“ und dem Begreifen der Objekte und Gegebenheiten der unmittelbaren Umgebung. Spiel übernimmt Aufgaben der Lebensbewältigung zu einem Zeitpunkt, da andere Techniken und Möglichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen. Wenn das Kind dann aufrecht zu gehen beginnt, wird sein Erfahrungsfeld größer. Entdeckung wird Spiel und Spiel wird Entdeckung. Sichere Orte und vertraute Person werden in dieser ersten Phase als Basis für alle Arten von Entdeckungen besonders wichtig. Anschließend beginnt das Kind im zunehmenden Maße, die Personen seines Entwicklungsumfeldes nachzuahmen. Es will überall dabei sein, mitspielen, miterleben und ausprobieren. Die Konzentration fokussiert sich vollständig auf den Augenblick des Geschehens. Bei diesen Nachahmungs- oder Symbolspielen („Als-ob-Spiele“) werden Dinge und Gegenstände oft in phantasievoller Art und Weise eingesetzt, die nicht unbedingt ihrer wirklichen Gestalt entsprechen müssen. Dies stellt die eigentliche kindliche Spielform dar. Die den Kindern eigene Phantasie belebt die Objekte des Spiels ganz nach den momentanen Bedürfnissen und gibt ihnen ihre eigene Bedeutung. Diese anfängliche Macht über die Deutungen erlaubt es dem Kind im Spiel, real erlebte Situationen in unterschiedlichster Weise neu zu gestalten und in der Wiederholung zu begreifen. Spielsachen und Geräte, die sich an dieser Stelle zu sehr am Realen der Welt orientieren, verhindern so ihre phantasievolle Umdeutung und schränken die Phantasiefähigkeit der Kinder stark ein. Das Spiel wird uninteressant, weil es nicht mehr frei variiert, der zu verarbeitenden Situation nicht mehr angedichtet werden kann. Wie alle „Übergänge“ der kindlichen Entwicklung muss auch der Schritt aus der Nachahmung in die nächste Phase des kindlichen Spiels fließend verstanden werden, denn nach dem reinen Übernehmen bzw. dem Erlernen der grundsätzlichen Verhaltensweisen, drängt es das Kind ins Freie, um in den Kontakten zu anderen Kindern diese sozialen Regeln auszutesten und seinen Erfahrungsbereich im gemeinsamen Spiel und im Spielen mit großen Gruppen weiter zu vergrößern. Dadurch, dass in diesen ersten Sozialspielen oftmals schneller eine Einigung, eine gemeinsame Deutung entlang der Wirklichkeit gefunden wird, gewinnen hier realitätsbezogene Spielgeräte und Situationen stark an Bedeutung. Das Spiel wird differenzierter, bekommt bestimmte Inhalte und erste Regeln, was zum zielgerichteten Ablauf eines Spielgeschehens führen kann, jedoch oft durch komplexe Vorstellungen und Impulse im Spielverlauf weiter ausdifferenziert wird. In diesen sozialen Spielen, oft Rollenspielen, entwickelt sich die Fähigkeit, sich empathisch in den Anderen hineinzuversetzen. Im späteren Verlauf wandeln sich Nachahmungs- und Rollenspiele häufig in Regelspiele, welche nun durch die erweiterten körperlichen Bedingungen neue Impulse der spielerischen Ausformung finden. Freundschaften, soziale Kooperation und Leistungsvergleich geraten hier in den Mittelpunkt des Spielgeschehens und vermischen sich mit der Verfeinerung der bereits erlernten Kulturtechniken und der Ausbildung eines gesunden Selbstbewusstseins, bevor diese Fähigkeiten mit Beginn der Pubertät in die eigene Identität übergehen. 3 Der Spielplatz Nach der Erkenntnis, wie wichtig das Spiel für die gesunde Entwicklung eines Kindes ist, stellt sich die Frage: Welche Voraussetzungen schafft unsere Gesellschaft, damit Spiel möglich ist? Wenn Kinder heute ihre Eltern fragen, wo sie denn spielen dürfen oder sollen, werden sie meistens auf die kommunalen Spielplätze verwiesen, die bezüglich ihrer Zweckmäßigkeit, Nützlichkeit, Sicherheit und Schönheit meist nach den Vorstellungen der Erwachsenen konzipiert wurden. Wenn der Spielplatz somit die einzige Alternative zum häuslichen Kinderzimmer ist, resultiert daraus ein enormer Bedeutungszuwachs. 3.1 Zur Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Problematik der Spielplätze Spielplätze sind speziell auf Kinder zugeschnittene Orte und werden seit Beginn der 20er Jahre verstärkt angelegt. Eine weitere Intensivierung erfuhr der Spielplatzbau nach dem 2. Weltkrieg und vor allem Ende der 60er Jahre. Ursprünglich waren Kinderspielplätze als Schutzraum konzipiert, um die Kinder vor den zunehmenden Gefahren des rapide zunehmenden Straßenverkehrs zu bewahren. Außerdem verdrängte der geplante Siedlungsbau nach und nach den natürlichen Spielraum, nämlich Straße, Hof und die sonstigen Freiflächen der häuslichen Umgebung, die sich sonst durch das eigenständige und unregelmäßige Wachstum der Ortschaften selber geschaffen haben. Es gibt in den heutigen Siedlungsgebieten kaum einen Quadratmeter, der nicht einem bestimmten, klar definierten Zweck dient, ob dieser Privatgarten oder Straße, Parkplatz, Sportplatz oder Wohnung heißt. Die Zonen wurden nach ihren Funktionen geschaffen: Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Sport, Kultur, Spielen. Zweckbedingt liegen diese zugewiesenen Räume zum Teil weit auseinander. Erst im Zuge dieser Entwicklung ist die Selbstverständlichkeit abhanden gekommen, dass überall gespielt werden darf, dass unser Lebensraum zugleich auch Spielraum ist. Kinder werden so infolge der Funktionsentmischung allmählich aus dem Lebensbereich der Erwachsenen ausgegliedert. Dabei fehlt ihnen heute weitgehend die Möglichkeit, an der Welt der Erwachsenen teilzunehmen und so mangelt es ihnen an beispielhaften Verhaltensmustern, an denen sie nachahmend im Spiel lernen könnten. Diese Trennung der Kinderwelt von der Erwachsenenwelt kann als Folge der industriellen Entwicklung angesehen werden und spiegelt sich in der häufig anzutreffenden Kinderfeindlichkeit unserer modernen Gesellschaft wieder. Für kreatives Spiel ist in einer von Funktion und Technik bestimmten Umwelt nur wenig Raum. Es ist daher Aufgabe der Stadt, unter den gegebenen Voraussetzungen Freiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu unterhalten. Trotzdem können Kinderspielplätze realitätsbezogene Umwelterfahrungen nicht ersetzen. Sie sind künstlich geschaffene Freiräume, Abbilder der Wirklichkeit, die bestenfalls eine Ersatzfunktion für die ursprünglich integrierte Spielwelt haben. Die heutigen Spielangebote auf Spielplätzen können das Kind in seiner Auseinandersetzung mit der Umwelt höchstens unterstützen bzw. ihm einige elementare Funktionen vermitteln. Die Umwelt wird dem Kind heutzutage häufig durch technische Medien vermittelt. Denn während es als spielendes und aktives Mitglied der Gesellschaft nur noch sehr eingeschränkt Aufmerksamkeit erfährt, wird es als Konsument von technischen Produkten umworben. Diese Produkte fordern meist nicht zum kreativen Tun auf, sondern drängen das Kind in die Passivität. Dies hat zur Folge, das die spielerisch ausgestaltete Verschaltung des Körpers mit der Umwelt im späteren Lebensverlauf Mängel aufweisen kann, die als Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen ihren Niederschlag finden können. Da der gängigen Funktionsentmischung und der damit einhergehenden Abnahme der Akzeptanz im öffentlichen Spielumfeld nur sehr schwer entgegenzuwirken ist, muss das Nachdenken über die bereits realisierten Funktionen von Spielplätzen und ihre Weiterentwicklung intensiv fortgeführt werden. Spielplätze sind nicht mehr nur sichere Aufenthalts- und Beschäftigungsorte für Kinder, sondern nehmen sie zum einen als notwendige Ergänzung zu den bestehenden Erziehungseinrichtungen und zum anderen als eigenständiges, frei auszugestaltendes Erfahrungsfeld einen besonderen Stellenwert ein. In welcher Form sich allerdings die Veränderung der Spielplatzsituation vollzieht, hängt von der Einstellung einer Gesellschaft zur Erziehung und zum Kind ab. Hier geht es um eine Veränderung der Einstellung und der Auffassung über die Funktion des Spiels, denn wir, die Erwachsenen, müssen seinen enormen Wert richtig einschätzen lernen. 3.1.1 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe In der Einleitung zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit heißt es unter anderem: „Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Leistungsbereich der Jugendhilfe mit schwacher gesetzlicher Verankerung, aber großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt verfügt über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen.“ (AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005) Da der Bereich der Spielplätze im Rahmen einer so definierten Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen speziellen Stellenwert einnimmt, lastet auf ihm eine besondere Bedeutung, da er insbesondere für Kinder einen unkomplizierten Zugang ermöglicht. Unter Punkt 4 Offene Kinder- und Jugendarbeit als Ermöglichungsstruktur heißt es weiter: „Kinder und Jugendliche gehören in mehrfacher Hinsicht zur schwächsten Bevölkerungsgruppe in unserem Land. Kinder sind wesentlich seltener im öffentlichen Raum präsent als vor einer Generation. Ihre Zahl hat sich deutlich reduziert, die Gefährdungspotenziale für Kinder und Jugendliche haben zugenommen, ihr Aufenthalt in öffentlichen Bereichen ist zum Teil deutlich eingeschränkt und sie werden auf sichere Bereiche verwiesen wie Schulhöfe, Spielplätze, Sportanlagen und Jugendeinrichtungen. Kinder und Jugendliche haben heute mehr denn je ein Recht auf öffentliche Räume für ihre Entwicklung, die als Räume im territorialen wie im sozialen Sinn zu verstehen sind; Räume, die für ihre Interessen und Freizeitbedürfnisse zur Verfügung stehen und in denen sie sich sozial wie emotional entwickeln können. Kinder und Jugendliche brauchen neben Elternhaus und Schule Räume mit Aneignungsmöglichkeiten in partizipativ gestalteten Selbstentfaltungs-, Erprobungs- und Lernprozessen. Offene Kinder– und Jugendarbeit bietet Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher nach Selbstverwirklichung, Anerkennung, Geselligkeit, Geborgenheit und Erlebnis entgegenkommen.“ (AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe am 15. Mai 2005) 3.2 Planung, Errichtung, Gestaltung von Spielplätzen als Aufgabe des Jugendamtes Um die Spielsituation der Kinder zu verbessern, ist es weiterhin dringend notwendig, langfristige pädagogische und städtebauliche Maßnahmen für die Erschließung von Spielräumen zu entwickeln. Diese Aufgabe fällt den Kommunen im Rahmen der Bau- und Flächennutzungsplanung und im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu. Die Planung, Errichtung und Gestaltung von Spielplätzen ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als eine gezielte zusätzliche Sozialisationshilfe zu anderen erzieherischen Einrichtungen zu sehen. § 1 KJHG besagt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. § 11 Abs. 1 KJHG besagt im Weiteren, dass die dafür erforderlichen Angebote im Rahmen der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. § 79 Abs. 1 KJHG stellt die Erfüllung dieser Aufgabe in die Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung des Jugendamtes als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. § 80 Abs. 1 KJHG stellt die Aufgabe, - den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen. - den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln und - die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann, ebenfalls in die Planungsverantwortung des Jugendamtes gestellt. Daraus ergibt sich die Aufgabe des Jugendamtes, grundlegende psychologische und pädagogische Aspekte bei der Planung und Betreuung von Spielplätzen zu benennen, umzusetzen und darauf zu achten, dass diese nicht allein von technischen oder wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden. Diesbezüglich resultiert eine notwendige Zusammenarbeit mit Planungs-, Bauverwaltungs-, Bauordnungsund Tiefbauamt, dem Bauhof und ggf. anderen Ämtern, die für die Bauleitplanung, die technische Planung und die Wartung der Spielgeräte zuständig sind. 3.3 Vorgaben zur Planung und Gestaltung von Spielflächen Wie unter Punkt 3.2 beschrieben, klärt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Zuständigkeit für die pädagogische und psychologische Betreuung von Spielflächen. Das Bundesbaugesetz verpflichtet die Gemeinden, Kindern und Jugendlichen ausreichende Freiflächen zum Spielen zur Verfügung zu stellen. 3.3.1 Rechtliche Grundlagen für öffentliche Spielplätze Nach § 1 Abs. 5 Bundesbaugesetz (BBauG) haben die Gemeinden bei der Stadtentwicklungsplanung, die die Grundlage für die Bauleitplanung bildet, darauf zu achten, dass unter anderem die Belange der Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen sind. Für das Land Nordrhein-Westfalen regelt der Runderlass des Innenministers vom 31.07.1974 „ Bauleitplanung – Hinweise für die Planung von Spielflächen“ die Erstellung von Spielplätzen. In diesem Erlass mit rechtlicher Verbindlichkeit für die Gemeinden sind Grundgedanken verschiedener rechtlich unverbindlicher Planungs- und Durchführungsempfehlungen für Spiel und Freizeitflächen wieder zu finden. Hier sind zu nennen die DIN 18034 – Spielplätze und Freiflächen zum Spielen, Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung. Außerdem ist auf die DIN 7926 Teil 1 bis 5 – Kinderspielgeräte hinzuweisen, die in erster Linie die Sicherheitsnorm für Kinderspielgeräte festlegt. DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern entsprechen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die bisher gültigen DIN-Normen wurden mittlerweile in die Europäische Normung (EN) überführt. Die genannten Richtlinien haben in den vergangenen Jahren die Gestaltung von Spielplätzen im gesamten Bundesgebiet geprägt. 3.3.2 Rechtliche Grundlagen für private Spielplätze Die Landesbauordnungen beziehen sich auf Spielplätze, die auf privatem Grund zu errichten sind. Nach § 9 Abs. 2 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sind die Bauherren verpflichtet, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück ausreichende Spielflächen für Kleinkinder bereitzustellen, soweit nicht in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein geeigneter, öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist. Weitere Einzelheiten regelt die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung. Die Größe der Spielplätze richtet sich nach der Zahl und der Art der Wohnung auf dem Grundstück. Bei bestehenden Gebäuden kann die Bereitstellung von Kinderspielplätzen verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordert. Die Einzelheiten der Ausgestaltung können der Spielplatzsatzung der Stadt Pulheim für private Spielplätze entnommen werden, die dem Anhang beigefügt ist. 3.4 Zuständigkeiten Im Bereich der mit den Spielplätzen anfallenden Aufgaben verteilen sich die Zuständigkeiten im Bereich der Verwaltung wie folgt: Nach Auflösung des Amtes für öffentliche Einrichtungen im Jahr 2001 trägt das Jugendamt die Gesamtverantwortung für die 89 öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet. Dabei werden die betreffenden Spielflächen seit dem Jahr 2005 dem Jugendamt in einem Mieter - Vermieter Modell durch das Immobilienmanagement zu Verfügung gestellt. Aufgaben des Jugendamtes sind: ● Neuanlage der Spielplätze ● Haushaltsanmeldungen und Haushaltsüberwachungen bezüglich der Ausstattung ● Erstellung der Vorlagen für den Jugendhilfeausschuss und alle anderen Fachausschüsse bzw. Haupt- und Finanzausschuss und Rat ● Alle pädagogischen Fragen im Zusammenhang mit den Spielplätzen ● Jugendhilfeplanung ● Umsetzung der beschlossenen Planungsaspekte ● Spielplatztelefon Der städtische Bauhof ist zuständig für: ● Verkehrssicherung ● Wartung der Spielgeräte im Auftrag des Jugendamtes ● Pflege und Unterhaltung der Grünflächen auf Spielplätze, einschließlich Zaunanlagen im Auftrag des Immobilienmanagements. 3.5 Stellungnahmen Das Jugendamt als Träger öffentlicher Belange wird seit 1993 bei allen anfallenden Erstellungen bzw. Änderungen von Bauleitplänen gehört und kann dabei aus Sicht der Kinderinteressen Anregungen in den Planungsprozess einfließen lassen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde innerhalb des Jugendamtes eine Checkliste Kinderfreundlichkeit entwickelt, die als Grundlage für die Stellungnahme des Jugendamtes herangezogen wird. Diese Checkliste ist diesem Jugendhilfeplan im Anhang beigefügt. 4 Spielplätze und Bestand Den Pulheimer Kindern gehören ca. 101163 qm Fläche des Pulheimer Stadtgebietes verteilt auf 89 Spielplätze, davon 3 Bolzplätze und 4 Spiel- und Bolzplatzkombinationen. Folgend sollen die Pulheimer Spielplätze in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer Ortsteile, dargestellt werden. Die Spielplätze wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit fortlaufend nummeriert dargestellt. Die Bezeichnungen der Spielplatze sind den Straßennamen zugeordnet, von welchen die Hauptzufahrt zur Spielfläche erfolgt. 4.1 Stommelerbusch 1 Stommelerbusch 2 Stommelerbusch 01: Spielplatz: Dormagener Straße 02: Spielplatz / Bolzplatz: Kapellenweg 4.2 Stommeln 7 Stommeln 5 4 8 3 6 Stommeln 03: Spielplatz: Rheidter Weg 06: Spielfläche: Zu den Fußfällen 04: Spielplatz: Kirchtalsweg 07: Spielplatz / Bolzplatz: Kölner Weg 05: Spielplatz: Brunostraße 08: Spielplatz / Bolzplatz: Nordstraße 4.3 Sinnersdorf 20 18 10 9 19 17 16 12 11 Sinnersdorf 15 13 14 Sinnersdorf 15: Spielplatz: Patriziusstraße 09: Spielplatz: Mutzenrather Weg 16: Spielplatz: Am Eggershof 10: Spielplatz: Föhrenweg 17: Spielplatz: Johann-Hermanns-Weg 11: Spielplatz: Erftstraße 18: Spielplatz: Jordeweg 12: Bolzplatz: Am Randkanal 19: Bolzplatz: Am Zehnthof (Privat) 13: Spielplatz: Karlstraße 20: Spielplatz: Sinnersdorfer Feld 14: Spielplatz: Rurstraße 4.4 Pulheim - Orr 21 22 Pulheim 23 25 56 Orr 55 27 26 57 54 51 24 49 58 50 52 46 28 53 44 47 48 29 45 60 43 59 31 42 33 30 34 35-41 32 Pulheim - Orr 21: Bolzplatz: Peter-Kanters-Allee 24: Spielplatz: Luchsweg 22: Skatefläche: Peter-Kanters-Allee 25: Spielplatz: Am Angelsdorn 23: Spielplatz: Rotkäppchenweg 26: Spielplatz: Am Römerpfad 27: Spielplatz: Nikolaus-Ehlen-Straße 44: Spielplatz: Oppelner Straße 28: Spielplatz: Steinackerstraße 45: Spielplatz: Rotdornweg 29: Spielplatz: Am Kirchberg 46: Spielplatz: Magdeburger Straße 30: Spielplatz: Stockholmer Straße 47: Spielplatz: Maria-Montessori-Straße 31: Spielplatz: Am Kleekamp 48: Spielplatz: Auweiler Pfad 32: Spielplatz: Hirschweg 49: Spielplatz: Iltisweg 33: Spielplatz: Zur alten Wassermühle 50: Spielplatz: Beethovenstraße 34: Spielplatz: Mohnblumenweg 51: Spielplatz: Lucas-Cranach-Straße 35: Spielplatz: Asternweg 1 52: Bolzplatz: Albrecht-Dürer-Straße 36: Spielplatz: Asternweg 3 53: Spielplatz: Albert-Schweitzer-Straße 37: Spielplatz: Asternweg 4 54: Spielplatz: Albrecht-Dürer-Straße 38: Spielplatz: Aurikelweg 1 55: Spielplatz: Ludwig-Richter-Straße 39: Spielplatz: Aurikelweg 2 56: Spielplatz: Paul-Klee-Straße 40: Spielplatz: Aurikelweg 3 57: Spielplatz: Marderweg 41: Spielplatz: Aurikelweg 4 58: Spielplatz: Nordring 42: Spielplatz: Pletschmühlenweg 59: Spielplatz: Maiglöckchenweg 43: Spielplatz: von-Humboldt-Straße 60: Spielplatz: Nikolaus-Groß-Straße 4.5 Ingendorf Ingendorf 4.6 Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf 70 68 73 69 74 63 75 76 62 67 61 77 65 66 64 Brauweiler 71 72 Dansweiler Freimersdorf Brauweiler - Dansweiler - Freimersdorf 69: Spielstraße: Glessener Straße 61: Spielplatz: Zum Sonnenberg 70: Spielplatz: August-Bebel-Straße 62: Spielplatz: Franz-Wenzeler-Straße 71: Spielplatz: Richezastraße 63: Spielplatz: Tilsiter-Straße 72: Spielplatz: Tomburgstraße 64: Spielplatz / Bolzplatz: An der Maar 73: Spielplatz: Röntgenstraße 65: Spielplatz: Liethenstraße 74: Spielplatz: Koepchenstraße 66: Spielplatz: Vochemsweg 75: Spielplatz: Karl-Zörgiebel-Straße 67: Spielplatz: Alfred-Brehm-Straße 76: Spielplatz: Donatusstraße 68: Spielplatz: Berliner Straße 77: Spielplatz: Am Klosterhof 4.7 Geyen - Sinthern - Manstedten Manstedten 89 85 81 Geyen 86 84 87 78 82 79 Sinthern 88 80 83 Geyen - Sinthern - Manstedten 78: Spielplatz: Quellenweg 84: Spielplatz: Fasanenweg 79: Spielplatz: Dammstraße 85: Spielplatz: An der Eismaar 80: Spielplatz: Kirchgasse 86: Spielplatz: von-Harff-Straße 81: Spielplatz: Pfarrer-Schlick-Straße 87: Spielplatz: Mohnweg 82: Spielplatz: Erlenweg 88: Spielplatz: Feldrosenweg 83: Spielplatz: Wacholderweg 89: Spielplatz: Sintherner Weg 5 Spielplatzbezirke und Flächenbedarfsermittlung Um den Kindern vom Autoverkehr unabhängige und ungefährdete Bewegungsräume zu erschließen, wurde das Pulheimer Stadtgebiet in einzelne Spielplatzbezirke eingeteilt. Die Spielplatzbezirksgrenzen werden nach wie vor von einschneidenden, Stadtbild prägenden Überquerungshemmnissen für Kinder, wie verkehrsreiche Straßen, Eisenbahnlinien, Bächen etc., gebildet. Dies trägt vor allem zwei Punkten Rechnung, sowohl dem Sicherheitsaspekt, als auch der vom Alter der Kinder abhängigen natürlichen Erreichbarkeit der Spielorte. Zu jedem Bezirk liegt dem Jugendamt ein detailliertes Straßenverzeichnis vor. Die Aufteilung dieses Verzeichnisses sieht so aus, dass bei allen Straßen, die als Bezirksgrenzen fungieren, die Grenzen faktisch festgelegt und die Straßen, bezüglich ihrer Hausnummern, zum Teil mittig oder abschnittsweise zugeordnet wurden. Dieses Verfahren macht eine Ermittlung der Einwohnerdaten eines jeden einzelnen Bezirkes möglich. Somit bezieht sich die Bedarfsermittlung und Planung von Spielmöglichkeiten nicht auf einzelne Straßenzüge sondern auf die ganzheitliche Betrachtung der einzelnen Spielplatzbezirke. Im Weiteren besteht durch die Einteilung in getrennte Gebiete die Möglichkeit, während einer Planung die den Kindern im Bezirk bereits zur Verfügung stehenden Spielangebote aufzugreifen und im Rahmen einer Neu- bzw. Umgestaltung eher verschiedenartige und unterschiedlichere Spielplätze zu schaffen, die durch Abwechslungsreichtum und Andersartigkeit eine insgesamt interessantere Spiellandschaft im jeweiligen Bezirk entstehen lassen. Folgend sollen die Spielplatzbezirke in ihrer geografischen Verteilung, bezogen auf die Pulheimer Ortsteile, dargestellt werden. Die hierbei verwendeten Daten (Anzahl der Einwohner) der KDVZ beziehen sich auf den Stichtag 27.10.2010. Neben der jeweiligen Nummerierung des Bezirkes befindet sich die Angabe zur Versorgung an Spielplatzfläche im Bezirk. Der ebenfalls angegebene jeweilige Bedarf an Spielplatzfläche ergibt sich aus der Einwohnerzahl des jeweiligen Bezirkes multipliziert mit dem geforderten rechnerischen Bedarfswert von 2,4 qm pro Einwohner. Die Bezirke, in denen rechnerisch eine Unterversorgung an Spielfläche besteht, sind zusätzlich schraffiert dargestellt. Genaue Angaben zur Versorgung, Bestand und Bedarf sind in der Übersichtstabelle in Kapitel 7 dargestellt. 5.1 Stommelerbusch Stommelerbusch Bezirk 1 (+3227,6 qm) 5.2 Geyen - Sinthern Geyen Bezirk 27 (-1240,0 qm) Bezirk 28 (-678,8 qm) Bezirk 29 (-997,8 qm) Bezirk 30 (-384,4 qm) Bezirk 31 (-2925,4 qm) Sinthern 5.3 Stommeln Bezirk 32 (+1391,8 qm) 5.3 Stommeln Stommeln Bezirk 2 (+1992,6 qm) Bezirk 3 (-5077,2 qm) Bezirk 4 (-2270,4 qm) Bezirk 6 (+1722,6 qm) Bezirk 5 (+1343,6 qm) Bezirk 7 (-2618,4 qm) 5.4 Sinnersdorf Bezirk 9 (-1499,2 qm) Bezirk 11 (-2607,4 qm) Bezirk 10 (+3063,8 qm) Sinnersdorf Bezirk 12 (-1191,0 qm) 5.5 Manstedten Manstedten Bezirk 26 (+349,6 qm) 5.6 Pulheim - Orr Pulheim Bezirk 15 (+85,4 qm) Bezirk 14 (+2221,4 qm) Orr Bezirk 18 (-5192,4 qm) Bezirk 16 (-2708,2 qm) Bezirk 19 (-1739,0 qm) Bezirk 17 (-1186,8 qm) Bezirk 38 (-615,4 qm) Bezirk 20 (+53,6 qm) Bezirk 21 (-4509,6 qm) Bezirk 13 (-1596,0 qm) Bezirk 23 (-4274,6 qm) Bezirk 22 (-1739,8 qm) Bezirk 25 (-2128,0 qm) Bezirk 24 (-919,0 qm) 5.7 Ingendorf Ingendorf Bezirk 8 (-223,2 qm) 5.8 Brauweiler – Dansweiler - Freimersdorf Brauweiler Bezirk 33 (+3878,4 qm) Bezirk 37 (-1927,2 qm) Bezirk 35 (-100,2 qm) Bezirk 36 (+652,2 qm) Bezirk 34 (-2771,8 qm) Dansweiler Freimersdorf 6 Spielplatzplanung und Gestaltung Im folgenden Kapitel sollen die Handlungsgrundlagen des prozessorientierten Qualitätssicherungskonzeptes dargestellt werden, auf deren Basis die Um- bzw. Neugestaltung der in Pulheim vorhandenen Spielflächen seit 2007 vollzogen wird. Um einen transparenten Überblick über die bestehenden Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten, zunächst der Planungsablauf im Überblick: Grundsätze Pulheimer Spielplatzplanung Grundlage für die Ausgestaltung der Spielflächen gemäß der aktuellen Rechtsprechung und der gefassten Beschlüsse. Handlungsindikator Spielplätze Auf der Grundlage des „Handlungsindikators Spielplätze“ werden die Pulheimer Spielplätze objektiv in ihren Eigenschaften erfasst. Durch die objektive Bewertung der Spielflächen erfolgt eine Fortschreibung der Prioritätenliste. Prioritätenliste ab 2011 Bürgerbeteiligung Um- und Neugestaltung Der Prioritätenliste folgend werden für die betreffenden Spielplätze Bürgerbeteiligungen durchgeführt Unter Einbeziehung der Kinder und Bürgerwünsche werden die Spielplätze ergänzt bzw. neu ausgestaltet. Die vorangegangenen Elemente stehen bezüglich ihrer Eigenschaften in einem engen Bezug zueinander und dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Die Pulheimer Spielplatzplanung entsteht aus dem Ineinanderwirken der unterschiedlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Diese gewährleistet, dass rechtliche Rahmenbedingungen, pädagogische Notwendigkeiten sowie aktuelle Bedürfnisse der betreffenden Kinder und Anwohner mit in die Planung einfließen können. 6.1 Grundsätze der Pulheimer Spielplatzplanung Wie bereits erläutert, können Spielplätze immer nur als Ersatz für fehlende natürliche und ursprüngliche Spielräume der Kinder angesehen werden. Diese künstlich geschaffenen Spiel- und Erfahrungsräume müssen deshalb so konzipiert sein, dass Kinder in den verschiedenen Entwicklungsstufen ihre altergemäßen Spielbedürfnisse ausleben können. Dabei ist der Standort von entscheidender Bedeutung. Spielplätze sollen ● ins Wohnumfeld integriert sein. ● leicht und gefahrlos erreichbar sein. ● vor den Gefahren des Straßenverkehrs geschützt sein. ● so liegen, dass die Spielgeräusche für die Anwohner nicht verstärkt werden. Bei der Planung ist es ebenfalls wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende Spielflächen in ihren Funktionen auf das Einzugsgebiet abzustimmen und sinnvoll in ein integriertes Spielflächensystem einzuordnen. Das Spielflächensystem dient dazu, die Gesamtheit der für Kinder vorhandenen Spiel- und Freiflächen zu sehen und ganzheitlich bei der Beurteilung der Spielsituation zu berücksichtigen. Die Gesamtlebenssituation der Kinder soll dabei nicht nur aus dem Blickwinkel des Vorhandenseins von Spielplätzen betrachtet werden. Diesem Blick auf die gesamte Situation wird durch die Einteilung des Stadtgebietes in Spielplatzbezirke Rechnung getragen. Der Jugendhilfeausschuss hat am 08.07.1992 und der Rat am 29.09.1992 beschlossen, dass auf der Grundlage des oben genannten. Runderlasses des Innenministers vom 31.07.1974, „Bauleitplanung – Hinweise für die Planung von Spielflächen“, bei der Planung künftiger Baugebiete in Pulheim die angestrebte Spielfläche pro Einwohner ca. 2,4 qm betragen soll. Dieser Wert ist jedoch grundsätzlich nur bei der Erschließung neuer Baugebiete anzuwenden. Anzumerken ist hier, dass dieser Flächenwert die im Runderlass geforderte Mindestquadratmeterzahl darstellt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Bebauungsdichte eines Spielplatzbezirkes, erhöht sich der im Runderlass geforderte Wert auf maximal 4,5 qm pro Einwohner. Weiter ist es vom Rat der Stadt vorgegebenes Ziel, zukünftig bei der Erschließung von Neubaugebieten durch Erschließungsträger, mit diesen zu verhandeln, dass die Errichtung von notwendigen Spielplätzen mit in die Erschließungsmasse aufgenommen wird und eine Finanzierung durch den Unternehmer erfolgt. In diesen Fällen werden die Spielplätze unabhängig von der Prioritätenliste und der übrigen Maßnahmenplanung unter Beauftragung von Fremdfirmen zeitnah mit der Bebauung realisiert. Die auf diese Weise neu entstehenden Spielplätze werden entsprechend ihrer Lage mit in die bestehenden Spielplatzbezirke eingegliedert. Die Einrichtung neuer Spielplätze und Spielmöglichkeiten soll in den nächsten Jahren weiter parallel zu der Bearbeitung der Positionen auf der Prioritätenliste ab 2011 geschehen. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat war es ein besonderes Anliegen, dass in Zukunft ebenfalls die nachfolgenden Grundsätze Beachtung finden: ● Bei der Gestaltung von Kinderspielplätzen soll eine behindertengerechte Planung und Ausstattung erfolgen, jedoch nur, soweit ein nachgewiesener Bedarf und die entsprechende Möglichkeit besteht. ● Bei der künftigen Gestaltung von Spielplätzen ist die Schaffung von Wetterschutzhäuschen nicht zu berücksichtigen. ● Es sollen betreute Natur- und Abenteuerspielplätze geschaffen werden, sofern dies finanziell und personell möglich ist und pädagogisch ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. ● Freiflächen sind, wo immer möglich, zu erhalten oder zu schaffen. ● Zukünftig sollen regelmäßig Ideenwettbewerbe zur Gestaltung von Spiel- und Freiflächen wiederholt werden. Durch weitere Maßnahmen (Spielmöglichkeiten in allgemeinen Grünflächen, Beachtung der Schaffung und Unterhaltung privater Spielplätze etc.) sollen die Interessen der Kinder verstärkt Berücksichtigung finden. Um so wichtiger ist es, zu versuchen, nach Möglichkeit in jedem Spielplatzbezirk die Belange aller Altersgruppen zu berücksichtigen. Es müssen auch weiterhin Haushaltsmittel für die laufende Unterhaltung und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für die restlichen Spielplätze im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden, um die Funktionsfähigkeit eines jeden Spielplatzes zu erhalten und um der der Stadt Pulheim obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Auch zukünftig müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht abgenutzte oder zerstörte Spielgeräte durch gleichwertige Spielgeräte ersetzt werden. Bei dringend erscheinenden aktuellen Änderungsnotwendigkeiten muss ein gewisses Maß an flexiblen Reaktionsmöglichkeiten auf aktuelle Entwicklungen offen gehalten werden. 6.2 Spielplatzprioritätenliste Auf der Grundlage der Spielplatzprioritätenliste von 1992 und den jeweiligen Fortschreibungen in den Jahren 1995 und 2007 wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Spielplätze um- bzw. neu gestaltet. Diese Veränderungen wurden fortlaufend entsprechend der im Haushalt bereitgestellten Mittel durchgeführt. Nachteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste: ● Die zeitlich weit in die Zukunft reichende Planungsgrundlage konnte nur die Einwohnerstruktur zum Zeitpunkt der Planerstellung berücksichtigen. Grundlegende Veränderungen können nun im Rahmen der jeweiligen Fortschreibung berücksichtigt werden. ● Die der Prioritätenliste zu Grunde liegende Beurteilung der Spielflächen gab lediglich die Blickwinkel und Betrachtungsweisen von Erwachsenen auf die Spielsituation der Kinder wieder. Diesen Nachteilen stehen wesentliche Vorteile gegenüber. Vorteile der Umgestaltung nach der Spielplatzprioritätenliste: ● Die Prioritätenliste stellt eine Personal- und Zeitressourcen schonende Grundlage für die Arbeit der Verwaltung dar. Das Jugendamt kann sich auf die damit verbundenen Arbeiten konzentrieren, ohne mit zeitraubenden Nebenarbeiten beschäftigt zu sein. Gerade die immer enger werdende personelle Situation macht eine handhabbare Arbeitsgrundlage notwendig. Die Prioritätenliste stellt eine verlässliche und verbindliche Arbeitsgrundlage für das Jugendamt sicher. ● Die festgelegte Reihenfolge ermöglicht die – oft auch jahreszeitlich bedingte – Festlegung von Planungs- und Realisierungsabläufen über einen längeren Zeitraum und über Kalenderjahresfristen hinweg. Realisierungsabläufe sind sowohl für das Jugendamt als auch den Bauhof kalkulierbar. ● Die Prioritätenliste ist entwickelt worden unter Berücksichtigung einer stadtweiten Interessensabwägung auf der Grundlage fachlicher Notwendigkeiten. Spontanen und subjektiven, fachlich oftmals nicht berechtigten und auf individuell-subjektiven Wahrnehmungen beruhenden Begehrlichkeiten kann weiterhin verwaltungsseitig begegnet werden. ● Die Prioritätenliste schaffte Transparenz der Handlungsabläufe. Bürgerinnen und Bürgern konnte frühzeitig auf Anfrage mitgeteilt werden, wann welcher Spielplatz umgestaltet werden wird. Das Verfahren ist für die Anfragenden versteh- und nachvollziehbar. Verwaltungshandeln wird als verlässlich und sachlich begründet wahrgenommen. ● Auf der Grundlage der Prioritätenliste konnte das Angebot an Spielmöglichkeiten für Kinder und die Qualität der Spielplätze deutlich wahrnehmbar verbessert werden. ● Beschwerden über die Qualität der Spielplatzsituation in Pulheim haben sich wesentlich verringert. ● Die Resonanz der Bürgerschaft auf das Verfahren war durchweg sehr positiv. Grundsätzliche Einwände gegen das Verfahren sind seit Verabschiedung der Prioritätenliste nicht vorgebracht worden. Um so bedeutsamer war es, Qualitätsmaßstäbe zu entwickeln, die sich sowohl an die sich verändernden Bedürfnissen der Kinder und den bestehenden Gegebenheiten im Stadtgebiet orientieren, als auch die jeweilige Spielsituation möglichst objektiv erfassen und in Bezug zu den Einwohnerzahlen des jeweiligen Bezirks eine fortlaufende prozessuale Bedarfsermittlung ermöglichen. 6.3 Qualitätsmanagement Spielplätze Da, wie später noch zu sehen sein wird, die meisten Bezirke des Stadtgebietes bezüglich ihres Verhältnisses von Bestand und Bedarf erhebliche rechnerische Unterversorgungen aufweisen, ist es von besonderem Interesse, die qualitative Ausgestaltung der Spielorte weiterhin in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken. Neben einer als grundsätzlich anzusehenden Versorgung an Spielfläche und natürlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet, welche die quantitative Komponente darstellen, bezieht sich in Zeiten knapper kommunaler Haushalte die Berichterstattung in der pädagogischen Fachpresse mehr und mehr auf einen als „Spielwert“ umrissenen Begriff. Eine gezielte Umschreibung, was einem anzunehmendem „Spielwert“ zuträglich ist und was nicht, kann jedoch weder dem Begriff an sich, noch der Berichterstattung entnommen werden. „Spielwert“ an sich beschreibt in erster Linie eine qualitative Wertung der vorgefundenen Spielangebote aus kindlicher Sicht. Aus diesem Verhältnis kann jedoch keine in der Praxis umsetzbare Planungsvorgabe abgeleitet werden. Wie schon in Kapitel 2 erläutert, resultiert dies aus der Unmöglichkeit, das kindliche Spiel in seinen schwankenden Bedürfnissen aus der Sicht der Erwachsenen zu erfassen. Um die Problematik der schwankenden kindlichen Bedürfnisse näher darzustellen, zunächst einige Beispiele: Beispiel: Ein zwölfjähriges und ein elfjähriges Mädchen betreten mit einem Ball den Spielplatz. Da die Aufstellung der Spielgeräte ohne größere Zwischenräume erfolgt ist, besteht auf dem Platz jedoch kaum Gelegenheit, den Ball auszuprobieren. Beispiel: Ein achtjähriger Junge schlendert allein auf den Platz. Dank der vielen Spielgeräte mit hohem Aufforderungscharakter beginnt sein Spiel mit der Erprobung und Aneignung der vom Platz gebotenen Möglichkeiten. An diesem Punkt kann ein eigener Spielfluss entstehen, wenn sich die vom Platz ausgehenden Reize mit der Phantasie vereinen. Ob das Spiel des Jungen nun als Pirat, als Kaufmann, als Ritter oder auf andere Weise ausgeformt wird, kann im Vorhinein nicht beschrieben werden, da es von den unterschiedlichsten Faktoren in der Entwicklung und dem alltäglichen Tagesgeschehen des Jungen beeinflusst ist. Selbst im direkten Spielablauf lassen sich nur Indizien der Ausformung ableiten, ohne dass der höchst komplexe Gedankenablauf erfasst werden könnte. Beispiel: Eine gemischte Gruppe im Alter von 12 – 15 Jahren betritt den Platz. Zwei der älteren Kinder haben Skateboards dabei. Da der Platz nur im Bereich des Eingangs asphaltiert ist, verlieren diese Kinder schnell das Interesse und ziehen lieber auf der Suche nach einer Herausforderung weiter. Nachdem der verbleibende Rest sich auf den Sitzbänken und Schaukeln, in den uneinsichtigeren Bereichen des Platzes, zuerst angeregt unterhalten hat, beginnt eine Phase des gemeinschaftlichen Herumtobens, bei dem die Spielgeräte immer wieder mit einbezogen werden. Beispiel: Eine Mutter mit ihrer fünfjährigen Tochter betritt den Platz. Schon nach kurzer Zeit beginnt das Kind unruhig zu werden, da der Schatten der umliegenden Häuser den Spielplatz sehr dunkel erscheinen lässt. Die wiederholte Aufforderung der Mutter doch im Sand zu spielen schlägt fehl. Schon nach kurzer Zeit verlassen beide den Spielplatz. Wie hier zu sehen sein soll, kann der „Spielwert“ des betreffenden Platzes nur aus den direkten Bedürfnissen abgelesen werden. Diese sind im Vorhinein jedoch höchstens wägbar, aber nicht vorhersehbar. Fixpunkt bleibt das Kind, welches auf der Suche nach einer Spielgegebenheit ist. Die eigentliche spielerische Ausgestaltung und die damit einhergehenden Empfindungen und Anregungen können nur im subjektiven Bereich des Kindes verortet werden. Dieser subjektive Bereich ist jedoch, bezogen auf das Kind, einerseits im höchsten Maße vom individuellen Erfahrungs- und Entwicklungshorizont abhängig, andererseits vom kulturellen Wandel der bespielenden, sprich den Spielplatz nutzenden Generationen. Deswegen kann eine Diskussion darüber, was die Qualität, sprich den Spielwert, eines Platzes ausmacht, nur anhand der von ihm ausgehenden Möglichkeiten geführt werden. ● Ist eine für Kinderballspiele geeignete Freifläche vorhanden? ● Sind Spielgeräte auf dem Platz, die eine phantasievolle Ausgestaltung anregen? ● Hat der Platz Flächen, die zum Skaten oder für kindliche Bewegungsspiele geeignet sind? ● Bietet der Platz Aufenthalts- und Ruhemöglichkeiten? Dass nicht jeder Platz für alle Nutzer die für den Moment passenden Angebote bereithalten kann, scheint einsichtig. Trotzdem kann im Umkehrschluss durch eine optimierte Ausstattung und Gestaltung unter Berücksichtigung der rein objektiven Voraussetzungen für kindliches Spiel, kindliche Bewegung und Kreativität eine Basisqualität / Basisspielwert erreicht werden. Dazu ist es notwendig, die kindlichen Bewegungsmöglichkeiten, das Angebot des Platzes zur Ausgestaltung, die Angebote an Spielgeräten und die planerischen Rahmenbedingungen miteinander in Relation zu setzen. Diese Zusammenhänge sind im nachfolgenden Schaubild dargestellt: 6.3.1 Handlungsindikator Spielplätze Forderungen der Kinder und Jugendlichen bezüglich ● einer Ihnen freundlich gesinnten Lebensumwelt. ● eines Ihnen zu Verfügung stehenden sicheren Umfeldes und Ortes. ● optimaler Entwicklungsbedingungen im physischen wie im psychischen Sinn. Handlungsindikator Städtischer Bestand / Bedarf: ● historisch gewachsener Bestand ● historisch zugebilligter Raum ● historisch gewachsener Bedarf ● geografische Bedingungen Möglichkeiten der Ausgestaltung im Rahmen ● der angebotenen Spielgeräte ● der aktuellen Sicherheitsnormen ● der zu Verfügung stehenden städtischen Möglichkeiten Um die Vorgaben zu erfüllen, wurde im Jahr 2007 der „Handlungsindikator Spielplätze“ entwickelt, auf dessen Grundlage eine qualitative und objektive Fortschreibung der Prioritätenliste möglich ist. Der Handlungsindikator Spielplätze stellt für sich ein praxisnahes Instrument, ein Werkzeug dar, welches in seinen Eigenschaften nicht nach einem anzunehmenden Spielwert an sich fragt, sondern die einen Spielwert bedingenden Elemente erfasst. Dazu unterteilt sich die Aufschlüsselung des Indikators in zwei grundsätzliche Abschnitte. Der erste Teil befasst sich mit den objektiven, der zweite Teil mit den pädagogischen Elementen der Spielflächen. Durch die Erfassung aller Spielplätze durch den Indikator entsteht ein Punkteranking, welches den Spielplatz mit dem höchsten Mangel an spielerischen Möglichkeiten (geringste Punktezahl) auf Platz 1 der Prioritätenliste setzt. 6.3.1.1 Handlungsindikator Spielplätze (Kriterien) Der Handlungsindikator Spielplätze erfasst in seiner Ausgestaltung als Fragebogen die Ausstattung und Gestaltung einer Spielfläche. Die in ihm abgefragten Merkmale eines Platzes sollen jedem Nutzer, unabhängig seiner Qualifikation, die Möglichkeit geben, die Spielfläche eigenständig zu bewerten. Er besteht in seiner Basis aus zwei unterschiedlichen Teilbereichen. Der erste Bereich befasst sich mit den objektiven Gestaltungsmerkmalen des Spielplatzes, welchen es zu erfassen gilt. ● Er erfasst die rein objektiven Bedingungen, die durch die Verortung des Platzes und die natürlichen Beschaffenheiten des Geländes vorgegeben sind. ● Er erfasst die Elemente der Bepflanzung und der nachträglichen Bodenmodellierung, welche durch ihre Eigenschaften bereits Spielmöglichkeiten beinhalten und Spielanreize darstellen. ● Er erfasst die durch den Spielplatz erfüllten Funktionen, die im kindlichen Spiel als eigenständige Spielfunktionen angesehen werden können. ● Er erfasst die Aspekte eines Spielplatzes, welche den Begleitpersonen zugute kommen. ● Er erfasst die besonderen Aspekte des Platzes, die einer kindlichen Nutzung entgegenwirken. (Negativkriterien) Der zweite Teil des Handlungsindikators bezieht die im Spiel enthaltenen Möglichkeiten der kindlicher Bewegung und des kindlichen Wirkens auf die durch das Angebot an Spielgeräten vorgegebenen Realisierungsmöglichkeiten. Er unterteilt sich in drei typische Merkmale des kindlichen Spiels. ● Möglichkeiten leistbarer Bewegungsfunktionen ● Möglichkeiten leistbarer Erfahrungsfunktionen ● Möglichkeiten leistbarer Sozial- und Realspielfunktionen Bodenarten (min.2x2m) Bepflanzung Platzgestaltung Gesamtfläche Spielfläche Sandfläche Objektive Kriterien: 1 Rasen 2 Sand 3 Wassergebundene Fläche 4 Pflastersteine 5 Holzhackschnitzel 6 Asphalt 7 Offener Lehmboden (Als geplante Fläche) 8 Perlkies 9 Rindenmulch 10 Synthetischer Fallschutz 11 Wasser 12 Wildwiese 13 >3 unterschiedliche Bodenarten auf dem Platz 14 01-25% Bespielbare Randbepflanzung 15 26-50% Bespielbare Randbepflanzung 16 51-75% Bespielbare Randbepflanzung 17 Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz) 18 >1 Sträucher und/oder Hecken (auf dem Platz) 19 Bepflanzung mit Sonderfunktion (z.B. Beeren, Duft) 20 Bepflanzung mit Erfahrungsfunktion (z.B. Dornen) 21 Pfade oder Trampelstellen 22 Platz hat Baumbestand (Schattenspendend) 23 >5 Baumbestand (Schattenspendend) 24 Besonders alte Bäume (z.B. Solitärbäume) 25 Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm) 26 >1 Hügel oder Mulde modelliert (+/- 40cm) oder Mulde (mit 2 unterschiedlichen 27 Hügel Bodenbeschaffenheiten) 28 Hügel oder Mulde (mit unterschiedlicher Höhendifferenz) 29 Bodenmodulation mit Spielfunktion (z.B. Hangrutsche, Tunnel) 30 >1 Spielzone (z.B. durch Bepflanzung getrennte Bereiche) 31 Holzstämme (auf Platz, z.B. Treppe oder Einfassung) 32 Große Natursteine (auf Platz, z.B. Treppe) 33 Beleuchtung 34 >25% Zaunfrei 35 >50% Zaunfrei 36 Sonstige: 37 > 250 qm 38 > 500 qm 39 > 1000 qm 40 > 1500 qm 41 > 2000 qm 42 > 2500 qm 43 > 250 qm 44 > 500 qm 45 > 1000 qm 46 > 1500 qm 47 > 2000 qm 48 > 100 qm 49 > 200 qm 50 > 300 qm 51 > 400 qm Patenschaft Sonderelemente Begleitung Negativeelemente ● Gehen ● Laufen ● Rennen ● Rutschen ● Gleiten ● Schaukeln ● Schwingen ● Schweben ● Hüpfen ● Springen 52 > 500 qm 53 Patin oder Pate 54 Skate-Funktionselement 55 >1 Skate-Funktionselement 56 Tischtennisplatte 57 Hockeytore 58 Volleyballnetz 59 Basketballkorb 60 Kinderspiele (ebene Freifläche von min. 10mx10m) 61 Fußballtor 62 BMX-Bahn 63 Feuerstelle 64 Naturnaher Spielplatz (>75% Naturbelassen) 65 Spielplatz ist integrativer Bestandteil des Umfeldes 66 Sinnespfad 67 Sonstige: 68 Bank mit Lehne 69 Sitzbankkombination (Ecke / Runde mit / ohne Tisch) 70 Überdachte Sitzmöglichkeit (Begleitung) 71 Diagonale Sichtachse über den ganzen Platz 72 "Dog Stops" 73 Info Schild Negative Kriterien: 74 Lärm (Straße / Eisenbahn) 75 Zeitliche Nutzungsbegrenzung: 76 Gefährdung: 77 Sonstige: Pädagogische Kriterien: 78 Ebene Freifläche (min. 10m x 10 m) 79 Schräge / Rampe / Hügel 80 Stufen / Treppe 81 Sonstige: 82 Rutsche <1,8m 83 Geschwungene Rutsche 84 Schalen- oder Röhrenrutsche 85 Rutschstange 86 Hang-Rutsche 87 Rutsche >1,8m 88 Sonstige: 89 Einfachschaukel 90 Hängematte 91 Seilbahn 92 Reifen - Schaukel 93 Schiffstau / Seil - Schaukel 94 Vogelnestschaukel 95 Sonstige: 96 Schräge / Rampe / Hügel 97 Hüpfplatten 98 In Abständen gesetzte Stein- oder Holzkombinationen 99 In Abständen gesetzte Hüpf- oder Wackelplatten 100 Von Hügelposition >40cm 101 Schwingende Brückenkonstruktion ● Balancieren ● Drehen ● Wackeln ● Wippen ● Klettern ● Kriechen ● Hängen ● Hangeln ● Sandspiel 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 Sonstige: Balancierstange /-Seil Balancierholzstamm (naturbelassen) Balancierstange, drehend oder wackelnd Wackelbrücke ● Position Balanciermöglichkeit mit Schräge ● Aussicht Sonstige: ● Übersicht Drehspiel >1 Drehspiel ● Wasserspiel Schwingende Brückenkonstruktion Begehbares Seil oder Tau Wackeltier, -Scheibe ● Veränderung >1 Wackeltier, -Scheibe ● Versammeln Wippe Spielnetzkombination (3D groß) Sonstige: Baum (zum Klettern geeignet) Kletterwand (mit Griffen) ● Rollenspiel Kletterfelsen Starre Sprossen (z.B. Aufstieg, Leiter o.Ä.) Klettertaue und -seile ohne Verknüpfungen ● Verstecken Enternetz (45°) Spielnetz (klein) Spielnetzkombination (3D groß) ● Unterstand Schräger Spielaufstieg (mit / ohne Hilfsseil / Geländer) Sonstige: Unter "Etwas" sein (hockend / stehend) Kriechtunnel Netztunnel Sonstige: Starre Hänge- und Hangelvorrichtung Bewegliche Hänge- und Hangelvorrichtung ● Partnergeräte 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 Sandrohr - Sandschütte - Sandaufzug - Matschtisch Sand als Funktionselement (Physik, Sinn, Antrieb) >1 Sandbereich (Spiel- und Fallsand) Sonstige: Plattform (>1m) >1 Plattform (>1m) Plattformen mit Höhendifferenz Standpunkt (>1,8m) Wasserstelle (z.B. Brunnen oder Pumpe) Wasser in Spielkombination Wasser als Funktionselement (Physik, Sinn, Antrieb) Bewegliches Element an Spielgerät Sitzgelegenheit Sitzkombination (Ecke / Runde) Spieltisch Überdachte Sitzgelegenheit (Kinder) Ausführung als Jugendbank Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit Dach) >1 Wohnen (geschlossen wirkende Kombination mit Dach) Realspiel (z.B.: Schiff, Flugzeug, Lok, Arbeitswelt, Handel) Natürliches Versteck (Büsche) Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht) >1 Künstliches Versteck (min. 2 Seiten Blickdicht) Teilbedachung Überdacht (Regendicht) > 6qm Überdacht (Regendicht) Partnerschaukel Partnerwippe Partnerdrehspiel Partnerrutsche Doppelschaukel Sonstige: Hangelparcour auf einer Ebene Hangelparcour auf mehreren Ebenen Sonstige: Spielsandbereich Sandbagger Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die durch den Handlungsindikator ermittelten Bewertungen keine starre Gültigkeit beanspruchen, sondern turnusmäßig überarbeitet werden müssen um die resultierende Qualität beizubehalten. Im Weiteren werden durch den Austausch von abgespielten Geräten zum Teil neue Möglichkeiten realisiert was zu einer Änderung der Reihenfolge führen kann. 6.4 Anpassung des Handlungsindikators an dynamische Faktoren Da der Handlungsindikator nur die Möglichkeiten der Platzgestaltung und Ausstattung, bezogen auf ein einzelnes Kind, beinhaltet und kein Element der Anpassung an die tatsächlich vorhandene Anzahl der im direkten Umfeld lebenden Einwohner und deren Kinder, wurde der Indikator durch die den Punktwert eines Platzes beeinflussenden Faktoren „Spielflächendeckung“ und „Kinderspielflächendeckung“ ergänzt. Die Entstehung beider Faktoren und die anschließende Einflussnahme auf den durch den Handlungsindikator fixierten Punktwert sollen folgend beschrieben werden: 6.4.1 Spielflächendeckung Um die Entstehung des Indikators „Spielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Spielflächendeckung benutzt wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16 mit Stand 27.10.2010 verwendet worden. Pulheim (Bezirk 16) Spielflächenbestand im Bezirk Spielplatz: Am Römerpfad Rotkäppchenweg Am Angelsdorn Nikolaus-Ehlen-Straße Spielflächenbestand im Bezirk (qm): qm 470 880 1153 677 3180 Spielflächenbedarf im Bezirk Einwohner im Bezirk: Bedarfswert (qm): Spielflächenbedarf im Bezirk (qm): 2453 2,4 5887,2 Spielflächendeckung im Bezirk Spielflächenbestand im Bezirk (qm): Spielflächenbedarf im Bezirk (qm): Spielflächendeckung im Bezirk (%): 3180 5887,2 54,0 Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze werden bezüglich Ihrer Flächengröße addiert. Um den Spielflächenbedarf im Bezirk zu ermitteln, werden die im Bezirk lebenden Einwohner mit dem kleinstmöglichen Bedarfswert für Spielflächen multipliziert. Der aktuelle Spielflächenbestand im Bezirk wird mit dem Spielflächenbedarf im Bezirk so verrechnet, dass sich die prozentuale Spielflächendeckung im Bezirk ergibt. 6.4.2 Kinderspielflächendeckung Um die Entstehung des Indikators „Kinderspielflächendeckung“ zu beschreiben, soll an dieser Stelle der Rechenweg beschrieben werden, der zur Ermittlung des Prozentwertes der Kinderspielflächendeckung benutzt wird. Im Beispiel ist hier der Pulheimer Bezirk 16, mit Stand 27.10.2010, verwendet worden. Pulheim (Bezirk 16) Spielflächenbestand im Bezirk Spielplatz: Am Römerpfad qm 470 Die im Spielplatzbezirk befindlichen Spielplätze werden bezüglich Ihrer Flächengröße addiert. Rotkäppchenweg Am Angelsdorn Nikolaus-Ehlen-Str. Spielflächenbestand im Bezirk 880 1153 677 3180 53404 2,4 128169,6 Um den Spielflächenbedarf im Pulheimer Stadtgebiet zu berechnen, wird die Gesamteinwohnerzahl im Stadtgebiet mit dem kleinstmöglichen Bedarfswert für Spielflächen multipliziert. 128169,6 7934 16,15 366 5912,5 Um den Kinderspielflächenbedarf im Stadtgebiet zu berechnen, wird der Spielflächenbedarf in Pulheim durch die Anzahl der im Pulheimer Stadtgebiet lebenden Kinder dividiert, was den Kinderspielflächenbedarf pro Kind ermittelt. Dieser wird auf die im Bezirk lebenden Kinder umgelegt, was den Kinderspielflächenbedarf im Bezirk ergibt. Spielflächenbedarf in Pulheim Einwohner in Pulheim (Stand 05.2007): Bedarfswert (qm): Spielflächenbedarf Pulheim (qm): Kinder im Alter von ( 0 -14 Jahren) Spielflächenbedarf Pulheim (qm): Kinder in Pulheim: Kinderspielflächenbedarf pro Kind (qm): Kinder im Bezirk: Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm): Kinderspielflächendeckung im Bezirk Spielflächenbestand im Bezirk (qm): Kinderspielflächenbedarf im Bezirk (qm): Kinderspielflächendeckung im Bezirk (%): 3180 5912,5 53,8 Der aktuelle Spielflächenbestand im Bezirk wird mit dem Kinderspielflächenbedarf so verrechnet, dass sich die prozentuale Kinderspielflächendeckung errechnet. 6.4.3 Dynamische Anpassung des Handlungsindikators An dieser Stelle soll die Einflussnahme der beiden dynamischen Faktoren auf die durch den Handlungsindikator fixierten Wertigkeiten exemplarisch beschrieben werden, bevor im nachfolgenden Kapitel eine Gesamtübersicht über die resultierenden Veränderungen eingefügt ist. Beginnend findet sich in dieser Übersicht die bereits in den vorlaufenden Kapiteln beschriebenen Wertigkeiten der „Spielflächendeckung „ und der „Kinderspielflächendeckung“. Pulheim Bezirk 16 Nikolaus-Ehlen-Str. Am Angelsdorn Rotkäppchenweg Am Römerpfad Bezirk: Größe: Spielflächenbestand im Bezirk: Einwohner im Bezirk: Spielflächenbedarfswert: Spielflächenbedarf im Bezirk: Spielflächendeckung im Bezirk: Kinder im Bezirk: Städt. Spielflächenanteil pro Kind: 470 880 1135 677 3180 2453 2,4 5887,2 54,0 366 16,15 qm qm # qm qm % # qm Kinderspielflächenbedarf im Bezirk: Kinderspielflächendeckung im Bezirk: 5912,5 53,8 qm % Die beiden dynamischen Werte „Spielflächendeckung“, hier 54,0%, und „Kinderspielflächendeckung“, hier 53,8%, führen anschließend über eine Umrechnung der prozentualen Wertigkeiten anhand der folgenden Tabelle in Punktwerte zu einer Gesamtherabsetzung bzw. Aufwertung der jeweiligen Spielfläche. Punktermittlung über Abstriche nach Prozentbereichen: Punktbeeinflussung nach Deckungen >0% > 10% > 20 % > 30 % > 40 % > 50 % > 60 % > 70 % > 80% > 90 % > 100 % > 110 % > 120 % > 130 % > 140 % > 150 % > 160 % > 170 % > 180 % > 190 % > 200 % ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► ► 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% 140% 150% 160% 170% 180% 190% 200% 300% = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = -10 -9 -8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte An dieser Stelle bedeutet dies für die Spielflächen im Beispielbezirk Pulheim 16, sowohl im Rahmen der „Spielflächendeckung“ als auch der „Kinderspielflächendeckung“, eine Abwertung der einzelnen Spielplätze um jeweils -5 Punkte. Pulheim Bezirk 16 Am Römerpfad Rotkäppchenweg Am Angelsdorn Nikolaus-Ehlen-Str. Indikator: Objektiv: Pädagogisch: Negativ: Gesamt ohne Dynamik: 16 30 0 46 23 33 0 56 26 31 0 57 19 22 0 41 Pkt. Pkt. Pkt. Pkt. Dem Handlungsindikator folgend werden die ermittelten Punktwerte der Spielflächen und des Bezirkes addiert. Gesamt im Bezirk ohne Dynamik: Punkteabzug (Spielflächendeckung): Punkteabzug (Kinderspielfächendeckung): Gesamt mit Dynamik: Gesamt im Bezirk mit Dynamik: -5 -5 36 200 -5 -5 -5 -5 46 47 160 Pkt. -5 -5 31 Pkt. Pkt. Pkt. Pkt. Die jeweils ermittelten Beeinflussungen durch die Dynamisierung werden, wie hier, von den Punktwerten der Spielflächen subtrahiert. 6.5 Beteiligungen Das Bestehen eines Handlungsindikators darf aber nicht zum Anlass genommen werden, der kindlichen Wirklichkeit ein für alle Mal gültige starre Kriterien überzustülpen. Es geht vielmehr darum, stets aufs Neue, aus dem Blickwinkel der Kinder zu beobachten und Fragen zu stellen. Festgelegte Gütemerkmale würden dazu beitragen, den Kindern eine pädagogisch und psychologisch perfektionierte Lebenswelt vorzusetzen, die ihnen letztlich doch fremd bleiben würde. Kinderfreundlichkeit ist daher nicht denkbar, ohne die Kinder selbst einzubeziehen und ihnen Gelegenheit zu lassen, sich die Welt selbst zu gestalten. Diese Tatsache bedingt, auf der Grundlage des Handlungsindikators, die betroffenen Kinder, Jugendlichen, Eltern und Anwohner in die bestehende Planung bezüglich Ihrer Wünsche und Anforderungen mit einzubeziehen und die gemachten Anregungen und Vorschläge im Rahmen ihrer Umsetzbarkeit aufzugreifen. Da dieses Verfahren mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden ist und wegen der nur eingeschränkt vorhandenen Personalressourcen sind diesem Vorgehen allerdings enge Grenzen gesetzt. Aktuell wird den Kindern und Eltern im Vorfeld einer Umgestaltung vor Ort die Gelegenheit gegeben, Wünsche und Anregungen persönlich vorzutragen. Das resultierende Hauptelement einer Beteiligung, die persönliche Identifizierung der Spielplatznutzer mit dem Spielareal, ist somit gewährleistet. 7 Gesamtübersicht der erfassten Daten Folgender Gesamtübersicht können die einzelnen Bewertungen, Größen und dynamischen Beeinflussungen der jeweiligen Spielfläche sortiert nach Bezirk und Stadtteil entnommen werden. Spielflächenbedarf in Pulheim Einwohner in Pulheim: 53404 Bedarfswert (qm): 2,4 Spielflächenbedarf Pulheim (qm): 128.169,60 Kinder in Pulheim (0-14Jahre): 7934 Städt. Spielflächenbedarf pro Kind: 16,15 8 Prioritätenliste 2011 Im Rahmen der bisherigen Planung steht laut Prioritätenliste bis 2010 noch folgender Platz zur Um- bzw. Neugestaltung an. ● Spielplatz „Karlstraße“ (Sinnersdorf) Nach Bearbeitung des genannten Spielplatzes tritt die neue Prioritätenliste übergangslos in Kraft. Wie beschrieben, entsteht die Reihenfolge der Bearbeitung über die durch den Handlungsindikator festgestellten Wertungen. Bei Spielplätzen, deren Bewertungen den gleichen Punktwert aufweisen, wird die Reihenfolge der Priorität durch den Mangel an Kinderspielflächendeckung, nachfolgend durch den festgestellten Gesamtpunktwert ermittelt. Nachfolgend nun die den Planungsgrundsätzen folgende Prioritätenliste ab 2011. Der tabellarischen Auflistung sind zu entnehmen: ● Die Reihenfolge der neuen Prioritäten ● Die durch den „Handlungsindikator Spielplätze“ ermittelten Punkte ● Die Bezeichnung der Spielfläche ● Kommentar zur Spielfläche ● Die Verortung der Spielfläche im Stadtgebiet und Angabe des betreffenden Bezirkes ● Die Größe des Spielplatzes in Quadratmetern. Durch den Handlungsindikator sind max. 166 Punkte pro Spielplatzfläche zu erreichen. Die Dynamisierung ermöglicht weitere 20 Punkte. Priorität Platz: Punkte: / 7 Spielfläche Brunostraße Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Stommeln (Bez.3) / 7 Aurikelweg II 8 Asternweg IV 450 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) / Spielplatz Spielplatz 146 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) Spielplatz 135 qm / 8 Aurikelweg III Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) / 9 Nikolaus-Groß-Straße 11 Pletschmühlenweg / 12 12 Beethovenstraße Aurikelweg I / 13 13 Oppelner Straße Alte Glessener Str. Pulheim (Bez.19) 16 Magdeburger Straße 4 18 Quellenweg 5 19 Tomburgstraße / 19 Aurikelweg IV 20 Asternweg I Pulheim (Bez.21) 21 Jordeweg Spielplatz 445 qm Spielplatz 270 qm Spielplatz 378 qm Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen. Skateflächen müssen gemäß ihres eigenen Bedarfes aufgewertet werden. Skatefläche 1070 qm Spielplatz 594 qm Spielplatz 465 qm Spielplatz 874 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.21) Verbesserungen möglich. Sinthern (Bez.31) Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.34) Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Spielplatz 293 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) 6 260 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.25) / Spielplatz Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Brauweiler (Bez.37) 3 210 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.25) 2 Spielplatz Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.23) 1 250 qm Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten. Pulheim (Bez.23) / Spielplatz Spielplatz 356 qm Spielplatz 562 qm Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.11) √ 21 Sinnersdorfer Feld Der Spielplatz wurde im Rahmen der Prioritätenliste ab 2007 neu gestaltet. Sinnersdorf (Bez.11) / 22 Asternweg III 22 Am Kirchberg 8 23 von-Humbolt-Straße √ 24 Karlstraße 24 Peter-Kanters-Allee Pulheim (Bez.20) / 26 26 An der Eismaar Hirschweg Pulheim (Bez.23) 26 Mohnweg 11 26 Am Eggershof 12 26 Mutzenrather Weg 13 / 26 27 Marderweg Maria-Montessori-Straße 28 Peter-Kanters-Allee 29 Liethenstraße I Geyen (Bez.27) 30 Zur Alten Wassermühle 15 30 Rurstraße 599 qm Spielplatz 736 qm Skatefläche 400 qm Spielplatz 656 qm Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten. Spielplatz 310 qm Spielplatz 626 qm Spielplatz 527 qm Spielplatz 982 qm Spielplatz 555 qm Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.30) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.11) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.9) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.18) Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten. Spielplatz 370 qm Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden. Bolzplatz 2845 qm Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Brauw./Dansw. (Bez.35) 14 Spielplatz Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.15) / 266 qm Skateflächen können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen. Skateflächen müssen gemäß ihres eigenen Bedarfes aufgewertet werden. Pulheim (Bez. 38) / Spielplatz Der Spielplatz wurde im Rahmen der Prioritätenliste ab 2007 bereits geplant und wird im Jahr 2011 neu gestaltet. Pulheim (Bez.24) 10 420 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.15) 9 Spielplatz Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.12) / 467 qm Die Spielplätze am Asternweg und Aurikelweg unterliegen einem zusammenhängenden Spielplatzkonzept. Die oftmals sehr kleinen Flächen sind aufgrund der bestehenden Ausstattung nur sehr schwer zu verbessern. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Pulheim (Bez.25) 7 Spielplatz Spielplatz 351 qm Spielplatz 690 qm Spielplatz 690 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.25) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.12) / 31 Dammstraße Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Sinthern (Bez.31) 16 / 31 31 Richezastraße Nikolaus-Ehlen-Straße 31 Mohnblumenweg Brauweiler (Bez.34) 18 32 32 Maiglöckchenweg Nordring 19 32 Fasanenweg 20 32 Vochemsweg 21 33 Rotdornweg 22 33 von-Harff-Straße / 33 August-Bebel-Straße 24 33 34 Luchsweg Johann-Hermanns-Weg 25 36 Am Römerpfad 26 36 Pfarrer-Schlick-Straße 27 36 Patriziusstraße 28 38 Am Kleekamp 29 39 Zum Sonnenberg / 39 Albrecht-Dürer-Straße 31 40 41 Lucas-Cranach-Straße Sintherner Weg Spielplatz 677 qm Spielplatz 400 qm Spielplatz 953 qm Spielplatz 1014 qm Spielplatz 880 qm Spielplatz 520 qm Spielplatz 630 qm Spielplatz 814 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.22) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.17) Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.29) Verbesserungen möglich. Brauw./Dansw. (Bez.35) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.23) Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.28) Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Spielplatz 400 qm Spielplatz 979 qm Spielplatz 843 qm Spielplatz 470 qm Spielplatz 839 qm Spielplatz 1055 qm Spielplatz 570 qm Spielplatz 906 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.18) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.11) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.16) Verbesserungen möglich. Geyen (Bez.29) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.12) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.24) Verbesserungen möglich. Dansweiler (Bez.36) Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden. Pulheim (Bez.14) 30 931 qm Der Spielplatz wurde im Rahmen der Prioritätenliste ab 2007 neu gestaltet. Brauweiler (Bez.33) 23 Spielplatz Der Spielplatz ist mit speziellen Spielelementen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ausgestattet. Spielflächen für Kleinkinder bieten kaum Verbesserungsmöglichkeiten. Pulheim (Bez.25) 17 430 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.16) / Spielplatz Bolzplatz 2204 qm Spielplatz 560 qm Spielplatz 700 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.18) Verbesserungen möglich. Manstedten (Bez.26) 32 42 Paul-Klee-Straße 33 43 Albrecht-Dürer-Straße 34 45 Franz-Wenzeler-Straße 35 45 Tilsiter Straße 36 45 Kirchtalsweg 37 46 Rotkäppchenweg 38 46 Steinackerstraße / 46 Am Randkanal Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.14) 47 Am Angelsdorn / 47 Am Klosterhof Pulheim (Bez.14) 49 Donatusstraße Brauw./ Dansw. (Bez.37) 50 Berliner Straße 41 52 Föhrenweg 42 52 An der Maar 43 53 Stockholmer Straße 44 53 Alfred-Brehm-Straße 45 55 Rheidter Weg 46 56 Auweiler Pfad 47 56 Erlenweg 48 57 Kirchgasse 49 59 Zu den Fußfällen 50 60 Feldrosenweg 51 61 Röntgenstraße 216 qm Spielplatz 1232 qm Spielplatz 1194 qm Spielplatz 1900 qm Spielplatz 880 qm Spielplatz 1170 qm Verbesserungen möglich. Brauw./ Dansw. (Bez.37) Verbesserungen möglich. Stommeln (Bez.5) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.16) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.20) Bolzplätze können durch ihre spezielle Ausstattung nur geringe Punktwerte erreichen und können nicht verbessert werden. Spielplatz 3431qm Spielplatz 1153 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.16) Eine Erweiterung der Spielplatzfläche ist grundsätzlich vorgesehen. Spielplatz 590 qm Aufgrund der geringen Größe und der bestehenden Ausstattung besteht kaum Verbesserungsmöglichkeit. Eine Aufwertung der Spielplatzfläche erfolgt unter den Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Reparaturen. Brauweiler (Bez.33) 40 Spielplatz Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.33) / 345 qm Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.10) 39 Spielplatz Spielplatz 2180 qm Spielplatz 1340 qm Spielplatz 1138 qm Spielplatz / Bolzplatz 2931 qm Spielplatz 1393 qm Spielplatz 3560 qm Spielplatz 1210 qm Spielplatz 1625 qm Spielplatz 926 qm Spielplatz 1075 qm Spielplatz 1933 qm Spielplatz 1150 qm Spielplatz 1409 qm Verbesserungen möglich. Brauw./ Dansw. (Bez.37) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.9) Verbesserungen möglich. Dansweiler (Bez.36) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.24) Verbesserungen möglich. Brauw./ Dansw. (Bez.35) Verbesserungen möglich. Stommeln (Bez.5) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.38) Verbesserungen möglich. Sinthern (Bez.32) Verbesserungen möglich. Sinthern (Bez.32) Verbesserungen möglich. Stommeln (Bez.6) Verbesserungen möglich. Sinthern (Bez.31) Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.33) 52 62 Albert-Schweitzer-Str. 53 65 Iltisweg 54 68 Erftstraße 55 76 Dormagener Straße 56 78 Koepchenstraße 57 82 Wacholderweg 58 59 83 85 Ludwig-Richter-Straße Kapellenweg 60 91 Kölner Weg 61 97 Karl-Zörgiebel-Straße 62 105 Nordstraße Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.38) Spielplatz 1556 qm Spielplatz 2652 qm Spielplatz 828 qm Spielplatz 2155 qm Spielplatz 2054 qm Spielplatz 1282 qm Spielplatz 2550 qm Spielplatz / Bolzplatz 3211 qm Spielplatz 2756 qm Spielplatz 4875 qm Spielplatz / Bolzplatz 6315 qm Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.18) Verbesserungen möglich. Sinnersdorf (Bez.10) Verbesserungen möglich. Stommelerbusch (Bez.1) Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.33) Verbesserungen möglich. Sinthern (Bez.32) Verbesserungen möglich. Pulheim (Bez.14) Verbesserungen möglich. Stommelerbusch (Bez.1) Verbesserungen möglich. Stommeln (Bez.6) Verbesserungen möglich. Brauweiler (Bez.33) Verbesserungen möglich. Stommeln (Bez.2) Beschriebene Flächen werden in den kommenden Jahren bis zur Überarbeitung des „Teilfachplans Spielplätze“ gemäß der ihnen innewohnenden Möglichkeiten verbessert oder umgestaltet. Nach vollständiger Bearbeitung besagter Flächen ist es notwendig, die Prioritätenliste bezüglich der sich verändernden Einwohnerstruktur, der sich evtl. verändernden Rahmenbedingungen sowie der aktuellen pädagogische Erkenntnisse zu überarbeiten. Diese Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Daten wird jeweils im Zeitahmen einer neuen Legislaturperiode durchgeführt werden. 9 Jugendhilfeflächen Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es insgesamt sechs Plätze, welche für Jugendhilfezwecke vorgehalten werden. Diese Flächen dienen dazu im Falle eines steigenden Bedarfes die notwendige Spielplatzfläche sicherzustellen. Pulheim „Sinnersdorfer Straße“ Fläche: 397 qm Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 21 hat mit nur 17,7 % Spielflächendeckung eine sehr geringe Deckungsquote. Auch die Kinderspielflächendeckung ist mit nur 21,6 % sehr gering. Die spezielle Lage der Spielfläche innerhalb des Pulheimer Kerns macht diese Reservefläche weiterhin bedeutsam, da nicht damit zu rechnen ist, dass in diesem Bezirk weitere Spielflächen zu realisieren sind. Die Jugendhilfefläche könnte wieder in einen Spielplatz umgewandelt werden. Aufgrund der geringen Größe der Fläche und der umgebenden Bebauung erscheint es sinnvoll, an dieser Stelle eine Anlage mit Spielkomponenten für Kinder bis 6 Jahre zu schaffen. Einwohnerzahl, Bezirk 21, Pulheim: 2284 Vorhandene Spielplatzfläche: 972 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 5481 qm Pulheim „Arnold-Böcklin-Straße“ Fläche: 416 qm Der Spielplatz wird weiter für Jugendhilfezwecke vorbehalten, besteht jedoch zur Zeit als Fläche mit Wildbewuchs. Der Spielplatzbezirk 14 hat mit 171,8 % Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Jugendhilfefläche ist aufgrund der geringen Größe aus Sicht des Jugendamtes nicht mehr notwendig, da die Ortsrandlage des Bezirkes, im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Erstellungsmaßnahmen des Gelände „Nordpark“ die Fläche an der Arnold-Böcklin-Straße als Spielort für die dort lebenden Kinder unattraktiv werden lässt. Die Jugendhilfefläche könnte aus Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden. Einwohnerzahl, Bezirk 14, Pulheim: 1289 Vorhandene Spielplatzfläche: 5315 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 3093 qm Pulheim „Asternweg II“ Fläche: 350 qm Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 25 hat mit 58,2 % Spielflächendeckung eine niedrige Deckungsquote. Auch die Kinderspielflächendeckung ist mit nur 70,07 % gering. Das spezielle Konzept des Baugebietes Asternweg / Aurikelweg sieht viele kleine Spielflächen vor. Die in diesem Bezirk liegenden neun Spielplätze können jedoch den rechnerischen ermittelten Bedarf nicht decken. Die Jugendhilfefläche sollte weiterhin vorgehalten werden. Einwohnerzahl, Bezirk 25, Pulheim: 2120 Vorhandene Spielplatzfläche: 2960 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 5088 qm Brauweiler „Wiesenweg“ Fläche: 1067 qm Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 35 ist mit 97,8 % Spielflächendeckung versorgt. Auch die Kinderspielflächendeckung mit 105,1 % erreicht nahezu den optimalen Zustand. Die Fläche wird aufgrund der Größe und der guten Lage noch immer durch viele Kinder für Ballspiele jeder Art genutzt. Die Jugendhilfefläche sollte weiterhin vorgehalten werden. Einwohnerzahl, Bezirk 35, Brauweiler: 1888 Vorhandene Spielplatzfläche: 4431 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 4531 qm Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ Fläche: 1206 qm Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,8% Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit 164,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Aufgrund der speziellen Lage und der Größe dieser Fläche sollte diese Jugendhilfefläche auch weiter vorgehalten werden, da im Fall einer fortschreitenden Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, weitere Spielfläche benötigt wird. Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler: 3179 Vorhandene Spielplatzfläche: 11508 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 7629 qm Brauweiler „August-Bebel-Straße“ Fläche: 420 qm Der Spielplatz wurde in eine für Jugendhilfezwecke vorbehaltene Rasenfläche umgestaltet und besteht in diesem Zustand. Der Spielplatzbezirk 33 hat mit 150,8% Spielflächendeckung eine hohe Deckungsquote. Die Kinderspielflächendeckung ist mit 164,9 % ebenfalls überdurchschnittlich. Die Jugendhilfefläche ist aufgrund der geringen Größe aus Sicht des Jugendamtes nicht mehr notwendig. Die Jugendhilfefläche kann aus Sicht des Jugendamtes aufgegeben werden. Im Falle einer fortschreitenden Bebauung des Bezirkes 33 in nördlicher Richtung, sollte jedoch weitere Spielfläche zur Verfügung gestellt werden, wenn die Spielflächendeckung signifikant sinken sollte. Einwohnerzahl, Bezirk 33, Brauweiler: 3179 Vorhandene Spielplatzfläche: 11508 qm Vorhandener Spielplatzflächenbedarf: 7629 qm 10 Projekte Im folgenden Kapitel soll ein Überblick über die unterschiedlichen projektierten Spielflächen gegeben werden. Dabei werden die seit der zweiten Fortschreibung des Teilfachplan Spielplätze 2007 abgeschlossenen, begonnenen und geplanten Projekte, bezogen auf ihren Sachstand, kurz vorgestellt. 10.1 Aktualisierung der Spielplatzbezirke In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Spielplatzbezirke zu aktualisieren und die derzeit absehbaren, neu geplanten bzw. noch neu zu planenden Baugebiete, entsprechend der damals aktualisierten Aufstellung der zweiten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze, jeweils den unmittelbaren benachbarten Spielplatzbezirken zuzuteilen bzw. bei Bedarf neue Spielplatzbezirke einzurichten. 10.2 Spielplätze in neuen Baugebieten In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die in neuen Baugebieten vorgesehenen Spielplätze je nach Baufortschritt in den Baugebieten einzurichten. Die Verwaltung wird im Weiteren damit beauftragt, die notwendigen Mittel hierzu rechtzeitig jeweils für die Haushaltsplanberatungen anzumelden. Bereits geplante Spielflächen sind. 10.2.1 Spielplatz in Pulheim „Edelsteingarten Süd“ (Bezirk 38) Im Bereich des Edelsteingartens (BP 73) steht die Neuanlage eines fast 1062 qm großen Spielplatzes an. Die aktuelle Planung der Ausstattung sieht speziell für kleinere Kinder ausgelegte Geräte vor. Der definitive Zeitpunkt der Realisierung ist zurzeit immer noch nicht abzusehen, wird jedoch zusammen mit der weiteren Bebauung vollzogen werden. Die Erstellung der Spielfläche erfolgt durch den Erschließungsträger. 10.2.2 Spielplatz in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ (Bezirk 10) Zur Zeit wird der Ausbau des BP 1.17, im südwestlichen Randareal von Sinnersdorf realisiert. Dort entsteht ein neues Wohngebiet mit ca. 27 Wohneinheiten überwiegend Doppelhäuser. Im Zuge des dritten Planabschnittes wird zu einem noch nicht definierten Zeitpunkt durch den Erschließungsträger ein ca. 350 qm großer Spielplatz realisiert. Der Spielplatz wird nach seiner Fertigstellung dem Spielplatzbezirk 10 in Sinnersdorf zugeordnet werden. 10.3 Schaffung von Spielmöglichkeiten in den Bezirken 7,8,13 und 15 In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, insbesondere in den Bezirken, in denen ein Bedarf an Spielmöglichkeiten festgestellt wurde (Bezirke 7, 8, 13 und 15), Spielmöglichkeiten für Kinder ggf. auch außerhalb von ausgewiesenen Spielplätzen zu schaffen. 10.3.1 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 7 in Stommeln Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder vorhanden. Es ist auch keine Freifläche bekannt, die als Spielgelände genutzt werden kann bzw. in einen Spielplatz umgewandelt werden könnte. Festzuhalten ist, dass es im Bezirk 7 einen Bedarf an Spielmöglichkeiten für Kinder gibt. Sobald, angrenzend an die vorhandene Altbebauung, neue Baugebiete erschlossen werden, ist dort ein öffentlicher Spielplatz zu planen und entsprechend zu schaffen. 10.3.2 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 8 in Ingendorf Im Stadtteil Ingendorf ist zurzeit kein Spielplatz vorhanden. Aufgrund der relativ geringen Einwohner- und Kinderzahl kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Einrichtung eines Spielplatzes verzichtet werden. Sobald dort weiteres Baugelände für die Bebauung bereitgestellt wird, sollte auch dort ein Spielplatz geplant und geschaffen werden um auch den dort lebenden Kindern gleiche Grundbedingungen zu ermöglichen. 10.3.3 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 13 in Pulheim Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder vorhanden. Im Bereich des Bezirkes 13 in Pulheim sind einige Spielmöglichkeiten im Pulheimer Stadtpark realisiert. Da diese vereinzelten Spielmöglichkeiten den Bedarf jedoch nur unzulänglich decken, wird in diesem Bezirk auch weiterhin nach Realisierungsmöglichkeiten für einen öffentlichen Spielplatz gesucht. 10.3.4 Spielmöglichkeiten im Bereich des Spielplatzbezirkes 15 in Pulheim Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist innerhalb dieses Spielbezirkes kein Spielplatz für Kinder vorhanden. Als weitere Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes in diesem Bereich sind zu nennen: ● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“ ● Skatefläche „Peter-Kanters-Allee“ ● Rodelhügel ● Eislauf- und Rollschuhbahn ● Schulhof der Realschule ● Schulhof des Gymnasiums ● Basket- und Handballplatz ● Spielwiese auf dem Gelände der POGO incl. Beachvolleyballplatz (Montag – Freitag ab 13.00 Uhr geöffnet) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Ausweitung des Neubaugebietes an der Straße „Am Sportzentrum“ in Richtung POGO / Sinnersdorf vorgesehen. 10.4 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Röntgenstraße“ (Bezirk 33) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Erweiterungsfläche des Spielplatzes „Röntgenstraße“ weiter als Reservefläche für Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden Kindern als Ballspielfläche genutzt. 10.5 Spielfläche in Pulheim „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ (Bezirk 25) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Spielfläche „Anemonenweg / Widdersdorfer Str.“ weiter als Reservefläche für Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als reine Grünfläche und wird von den dort lebenden Kindern und Erwachsenen als Freizeitfläche genutzt. 10.6 Grillhütte in Pulheim „Peter-Kanters-Allee“ (Bezirk 15) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einem geeigneten Standort fortzusetzen. Dieser wurde im Bereich des Pulheimer Sportzentrums gefunden und die notwendigen Planungen durchgeführt. Nach einstimmiger Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 21.08.2008 wurde mit der Realisierung begonnen. Folgend wurde im Sommer 2010 für alle Einwohnerinnen und Einwohner Pulheims eine öffentlich zugängliche Grillmöglichkeit bereitgestellt. In Kooperation mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis wurde somit die Möglichkeit geschaffen, Feste und Feiern in einem eigens hierfür konzipierten Rahmen zu veranstalten. Die öffentliche Grillhütte befindet sich am äußeren nördlichen Stadtrand Pulheims, am Ende der PeterKanters-Allee und bietet die Möglichkeit auf ca. 45 qm überdachter wettergeschützter Fläche, private Grillfeste zu veranstalten. Zur Ausstattung der Grillhütte gehören ein fest eingebauter Grill-Kamin, mehrere Biertischgarnituren sowie ein „DIXI“ WC. Die öffentliche Grillhütte Pulheim steht nach Absprache an jedem Wochentag zwischen 10:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, max. jedoch bis 23:00 Uhr zur Verfügung. Die Vermietung wird durch die Leitung der Jugendhilfeeinrichtung POGO vorgenommen. Entsprechende Informationsbroschüren zur Vermietung sind im Jugendamt und in der Jugendhilfeeinrichtung zu erhalten. Im Jahr 2010 konnten erste Vermietungen mit positiven Ergebnissen durchgeführt werden. Anregungen die durch die Mieter an das Jugendamt weiter gegeben wurden konnten zum Teil bereits umgesetzt werden. Das Konzept zur Grillhütte wird im Rahmen weiterer Vermietungen 2011 überprüft und gegebenenfalls angepasst. 10.7 Bolzplatz in Sinnersdorf In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, nach einer geeigneten Ersatzfläche für den Bolzplatz „Am Zehnthof“ zu suchen. Dieser soll nach der Mitteilung des Eigentümers zu einem noch nicht genau definierten Termin bebaut werden und steht somit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen anschließend nicht mehr zur Verfügung. Der aktuelle Fokus liegt auf einer Fläche im östlichen Randbereich Sinnersdorf zwischen der Verlängerung „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“. Aktuell werden hierzu Verhandlungen geführt. Es wird seitens des Jugendamtes davon ausgegangen, das die Realisierung in der 2ten Jahreshälfte 2011 durchgeführt wird. Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. 10.8 Spielplatz in Pulheim „Steinackerstraße“ (Bezirk 20) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, bei einer Weiterverfolgung des Bebauungsplans 60 in Pulheim den Spielplatz „Steinackerstraße“ um ca. 300 qm gemäß des neu entstehenden Spielflächenbedarfes zu erweitern. 10.9 Spielplatz in Stommeln „Kirchtalsweg“ (Bezirk 5) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz „Kirchtalsweg“ mit 2 Hockeytoren auszustatten. Die Maßnahme wurde in 2007 abgeschlossen. 10.10 Skate-Platz in Stommeln „Nordstraße“ (Bezirk 2) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die zur Ausübung des Skate-Sports hergestellte Fläche des Spiel- und Bolzplatzes „Nordstraße“ in Stommeln zu erweitern und mit einer geeigneten asphaltierten Zuwegung zu versehen. Weiter sollten speziell für ältere Kinder das Spiel- und Skate-Angebot erweitert und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. Dazu wurden im Haushalt 2007 insgesamt 20.00,00 Euro bereitgestellt. Die baulichen Maßnahmen „Erweiterung“ und „Zuwegung“ wurden im Jahr 2007 abgeschlossen. Folgend wurde zusätzlich zum bestehenden Skate-Element „Fun-Box 50/70“ das Element „Walk Box+Olly Box“ und geeignete Jugendsitzbänke errichtet. 10.11 Kinder- und Jugendliche im öffentlichen Raum In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, wenn es an bestimmten Orten im Stadtgebiet über einen längeren Zeitraum zu manifestierten Treffen größerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen kommt und dies im unmittelbaren Zusammenhang mit erheblichen Anwohnerprotesten steht, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen kooperativ und konstruktiv nach alternativen Orten zu suchen. Respektive sollen partizipativ unter Einbeziehung der Mobilen Jugendarbeit Alternativen entwickelt werden. In Kapitel 12.6 dieses Teilfachplans wird diese Thematik näher erläutert. 10.12 Jugendhilfefläche in Brauweiler „Nikolaus-Lauxen-Straße“ (Bezirk 33) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.04.2006 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ weiter als Reservefläche für Jugendhilfezwecke vorzuhalten. Die Fläche besteht als Grünfläche. Näheres zur Jugendhilfefläche „Nikolaus-Lauxen-Straße“ siehe Kapitel 9 dieses Teilfachplanes. 10.13 Spiel- und Bolzplatz in Sinthern „Wacholderweg“ (Bezirk 32) Die der Prioritätenliste folgende Umgestaltungsplanung des Spielplatzes „Wacholderweg“ wurde dem Jugendhilfeausschuss, nach eingehender Bürgerbeteiligung, in seiner Sitzung vom 23.11.2006 vorgestellt und ist im Frühjahr 2007 erfolgt. Der eine Fläche von 1282 qm umfassende Spielplatz wurde am 01.05.2007 zum Spielen freigegeben. Durch die schwierige Suche nach einer zur Anlegung eines Bolzplatzes geeigneten Fläche im Bereich der Orte Geyen und Sinthern ist diese Fläche wieder in den Focus gerutscht. Zwischenzeitlich wurde durch einen Beschluss des Rates der gültige Flächennutzungsplan geändert. Der Spielplatz wird im Jahre 2011 durch zwei Wohneinheiten überbaut werden. Die Spielplatzfläche wird entlang des Weges am Wacholderweg verschoben und durch eine Bolzplatzfläche ergänzt. Die aktuelle auf der Spielplatzfläche aufgebauten Spielgeräte werden auf der neuen Fläche wieder errichtet. 10.14 Spielplatz in Sinthern „Feldrosenweg“ (Bezirk 31) Die Neuanlage eines 1150 qm großen Spielplatzes am „Feldrosenweg“ in Sinthern, Bereich des BP 77, wurde im Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 08.02.2007 beraten und die baulichen Maßnahmen im Jahr 2007 abgeschlossen. Die Bezeichnung „Auf dem Acker“ wurde in „Feldrosenweg“ geändert und die Spielplatzfläche dem Spielplatzbezirk 31 in Sinthern zugeordnet. Aufgrund der Größe konnten hier für nahezu alle Altersklassen Spielelemente errichtet werden. Nach den vorliegenden Informationen wird die Spielfläche häufig auch von Personen aus anderen Stadtteilen als Ausflugsziel genutzt. 10.15 Erweiterung des Handlungsindikators im Sinne eines demografischen Faktors In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung Pulheim – Teilplan Spielplätze beschlossene flexible Neuentwicklung der Prioritätenliste zur Verbesserung der Spielplätze um die Faktoren „Spielplatzversorgungsfläche im Bezirk“ und „Anzahl der Kinder im Spielplatzalter (0 – 14 Jahre)“ im Sinne eines demographischen Faktors zu erweitern. Die Anpassung erfolgt jeweils im ersten Jahr nach zukünftig stattfindenden Kommunalwahlen für die jeweilige Ratsperiode. Die erfassten Daten wurde im Rahmen der vorliegenden dritten Fortschreibung des Teilplans Spielplätze aktualisiert. 10.16 Spielplatz in Sinnersdorf „Johann-Hermanns-Weg“ (Bezirk 11) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz „Johann-Hermanns-Weg“ in Sinnersdorf nicht in eine Reservefläche für Jugendhilfezwecke umzuwandeln und weiterhin als Spielplatz zu betreiben. Folgend wurde nach eingehender Anwohnerbeteiligung die Spielfläche als letzte Position der bis 2006 gültigen Prioritätenlisten neu geplant und die Planung im Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28.08.2008 beraten. Die Realisierung und Freigabe der Spielfläche erfolgte im Jahre 2008. 10.17 Spielplatz in Pulheim „Am Kirchberg“ (Bezirk 20) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz „Am Kirchberg“ in Pulheim nicht in eine allgemeine Grünfläche umzuwandeln und weiterhin als Spielplatz zu betreiben. Der Spielplatz besteht seitdem in seiner jetzigen Ausgestaltung. Aus Sicht des Jugendamtes handelt es sich bei der Spielfläche „Am Kirchberg“ um einen Platz von sehr geringer Bedeutung für seine Nutzer. Zusätzlich kommt es auf diesem Platz durch die ihn umgebenden Bäume immer wieder zu hygienischen Belastungen durch Vogelkot. Seitens des Jugendamtes wird weiterhin empfohlen den Platz zu schließen und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. 10.18 Spielplätze in Pulheim im Bereich „Asternweg / Aurikelweg“ (Bezirk 25) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Anzahl der Spielplätze im Bereich Aurikelweg / Asternweg mittelfristig in ihrem jetzigen Bestand zu sichern. Die Spielflächen bestehen seitdem in ihrer jetzigen Ausgestaltung. 10.19 Spielplatz in Sinthern „Dammstraße“ (Bezirk 31) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2007 wurde empfohlen und durch den Rat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Spielplatz Dammstraße in Sinthern nicht im Zusammenhang mit der Fertigstellung des neuen Spielplatzes „Auf dem Acker“, Sinthern, in eine allgemeine Grünfläche umzuwandeln. Der bisher mit dem der Bezeichnung „Auf dem Acker“ versehene Spielplatz in Sinthern, wird fortan mit der Bezeichnung „Feldrosenweg“ geführt und wurde im Jahr 2007 realisiert. Der Spielplatz „Dammstraße“ besteht in seiner jetzigen Ausgestaltung. 10.20 Spielplatz in Pulheim „Nikolaus-Groß-Straße“ (Bezirk 23) Die Neuanlage eines 210 qm großen Spielplatzes an der „Nikolaus-Groß-Straße“ in Pulheim, Bereich des VEP 75, wurde im Jahr 2007 abgeschlossen. Die Spielfläche wurde vormals mit „Stöckheimer Straße“ betitelt. Die Spielplatzfläche ist dem Spielplatzbezirk 23 in Pulheim zugeordnet worden. Aufgrund der geringen Größe und der Verortung in einem Neubaugebiet wurde der Spielplatz mit Spielelementen für Kinder bis 6 Jahre ausgestattet. 10.21 Spielplatz in Sinnersdorf „Sinnersdorfer Feld“ (Bezirk 12) Der Spielplatz „Sinnersdorfer Feld“ belegte Platz 1 der Prioritätenliste folgende Bewertung: Objektiv: (Stand 01.01.2008). Ausgangslage war 14 Punkte Pädagogisch: 10 Punkte Negativ: 0 Punkte Durch die dynamisierte Anpassung der durch den Handlungsindikator erfassten Punkte wurde der Spielplatz mit 12 Gesamtpunkten bewertet. Der Spielplatz wurde im Jahr 2009 unter Berücksichtigung der durchgeführten Bürgerbeteiligung neugestaltet und den dort lebenden Kindern zum spielen übergeben. Aktuelle Bewertung: Objektiv: 14 Punkte Pädagogisch: 19 Punkte Negativ: 0 Punkte 10.22 Spielplatz in Pulheim „Mohnblumenweg“ (Bezirk 25) Der Spielplatz „Mohnblumenweg“ belegte Platz 2 der Prioritätenliste folgende Bewertung: Objektiv: (Stand 01.01.2008). Ausgangslage war 19 Punkte Pädagogisch: 10 Punkte Negativ: 0 Punkte Durch die dynamisierte Anpassung der durch den Handlungsindikator erfassten Punkte wurde der Spielplatz mit 20 Gesamtpunkten bewertet. Der Spielplatz wurde im Jahr 2010 unter Berücksichtigung der durchgeführten Bürgerbeteiligung neugestaltet und den dort lebenden zum spielen übergeben. Aktuelle Bewertung: Objektiv: 16 Punkte Pädagogisch: 23 Punkte Negativ: 0 Punkte 10.23 Spielplatz in Sinnersdorf „Karlstraße“ (Bezirk 12) Der Spielplatz „Karlstraße“ belegte Platz 3 der Prioritätenliste Bewertung: Objektiv: (Stand 01.01.2008) . Ausgangslage war folgende 19 Punkte Pädagogisch: 14 Punkte Negativ: -1 Punkte Durch die dynamisierte Anpassung der durch den Handlungsindikator erfassten Punkte wurde der Spielplatz mit 23 Gesamtpunkten bewertet. Der Spielplatz wurde im Jahr 2010 unter Berücksichtigung der durchgeführten Bürgerbeteiligung neu geplant und wird im Frühjahr 2011 neu gestaltet. 11 Spielräume Spielen als Tätigkeit ist ein Vorgang, der sich stetig im Entwicklungsprozess des Kindes vollzieht, um eine Anpassung der Fähigkeiten an das umgebende Umfeld zu vollziehen. Spielen kann somit nicht nur als Funktion angesehen werden, welche sich nur auf den dafür ausgewiesenen Spielflächen vollzieht. Spielen passiert überall und fortlaufend. Deswegen ist es von besonderer Bedeutung das kindliche Spiel an allen Orten zuzulassen und zu fördern, wo es ohne Gefahr im Sinne einer ganzheitlichen Spiel- und Erlebniswelt möglich ist. 11.1 Öffentliche Grünflächen In der Stadt Pulheim gibt es eine Vielzahl an öffentlichen Grünflächen. Öffentliche Grünflächen sind alle gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie die darin enthaltenen Wiesen, waldähnliche Flächen oder sonstige Freiflächen, die der aktiven oder stillen Erholung dienen und der Bevölkerung zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt sind. Öffentliche Grünflächen sollen möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern jeden Alters und Geschlechts zur Verfügung stehen. Aus dieser Zielsetzung ergeben sich erfahrungsgemäß Nutzungskonflikte, die nur durch gegenseitigen Respekt, durch Toleranz und Verständnis für die Belange des anderen zu Kompromisslösungen führen können. Öffentliche Grünflächen dürfen nur so genutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, beschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt werden. Auf Öffentlichen Grünflächen ist das Spielen grundsätzlich erlaubt. Dazu gehören auch Ball- und Bewegungsspiele. Die Spielenden müssen dabei beachten, dass andere Nutzerinnen und Nutzer oder Anlieger nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Eine den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werdende Nutzung von Öffentlichen Grünflächen basiert auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme. Leider werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Öffentlichen Grünflächen durch Kinder und Jugendliche über das Spielplatztelefon häufig Beschwerden mitgeteilt. Es gilt diesbezüglich einen intensiven Blick darauf zu richten, dass Kinder meist nicht in der Lage sind ihre Bedürfnisse zu formulieren. Dieses Ungleichgewicht darf nicht dazu führen, das kindliches Spiel auf den Öffentlichen Grünflächen nicht mehr stattfindet. Der Jugendhilfeausschuss am 03.09.2009 empfahl dem UPA zu beschließen, der Umwelt und Planungsausschuss beschloss: „Als Ausdruck einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung bekennt sich der Umwelt und Planungsausschuss zu einer vielfältigen Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorstellungen durch entsprechende öffentlichkeitswirksame Aktionen (z.B. Pressemitteilung, Gestaltung eines Flyers etc.) aktiv in die Bevölkerung zu transportieren.“ Ein entsprechender Flyer wurde in Kooperation zwischen der Koordinierungsstelle Umweltschutz und dem Jugendamt zwischenzeitlich umgesetzt. 11.2 Öffentlicher Raum Kinder sind gleichfalls Bürger wie auch Zukunft einer Stadt. Dies beinhaltet ein Recht auf die Nutzung des Öffentlichen Raumes im Stadtgebiet. Zum Öffentlichen Raum gehören neben den oben angeführten Öffentlichen Grünflächen alle frei zugänglichen Flächen wie Öffentliche Plätze, Fußgängerzonen, Weg- und Verkehrsflächen. Dass Kinder diese Flächen im täglichen Spielverhalten oftmals nicht im Interesse bzw. den Vorstellungen von Anwohnern oder anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes entsprechend nutzen, darf nicht über dieses Recht hinwegtäuschen. Diese öffentlichen Flächen für die Kinder als Spielfläche zu erschließen, bedeutet in einer vom Leitbild der Kinder- und Familienfreundlichkeit geprägten Stadt vor allem eines: Die Kinder vor der Aneignung des öffentlichen Raumes durch private Interessen zu schützen, um den Öffentlichen Raum als Spielraum zu erhalten. In diesem Sinne ist es unerlässlich, bei der Planung derartiger Flächen auch kindliche Spiel- und Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung der Flächen und Ausstattungselemente als auch im Besonderen für die Planung von Straßen und Querungsmöglichkeiten. 11.3 Privater Raum Neben den öffentlich zugänglichen Flächen stehen dem kindlichem Spiel eine Vielzahl privater Flächen als möglicher Spielraum zur Verfügung. Dies können sowohl Gärten, Innenhöfe, Hauseingänge, Flure, brach liegende Grundstücke oder Feld und Wiese sein. Da diese privaten Räume im Allgemeinen jedoch nicht allen Kindern zugänglich sind und auf diese Flächen bezüglich ihrer Gestaltung nicht direkt eingewirkt werden kann, bleibt es nur, für eine breite Akzeptanz und Kinderfreundlichkeit in der Gesellschaft zu werben. 11.4 Schulhöfe / Offene Ganztagsschule Der fortschreitende Ausbau der Nachmittagsangebote an den Pulheimer Schulen beinhaltet unterschiedliche Veränderungen und Herausforderungen für die Themenfelder der Kinder- und Jugendarbeit. Die längeren Betreuungszeiten in den Schulen wirken sich somit auch auf die Frequentierung der Spielplätze, besonders in den Nachmittagsstunden aus, was die Bedeutung der Ausstattung auf den Pulheimer Schulhöfen besonders hervorhebt. Die Notwendigkeit von ständig zugänglichen Spielflächen für Kinder außerhalb von Schule bleibt davon aber unberührt, da weiterhin auch außerhalb der Schulzeiten in den Abendstunden, Wochenenden und Ferien, Erprobungs- und Erfahrungsräume zur eigenständigen Verfügung vorgehalten werden müssen, um eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten. Unabhängig vom weiterhin verfolgtem Ausbau des Ganztagsschulangebotes hat der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit im Jahr 2007 die Nutzung der Pausenhöfe als öffentliche Spielfläche in der außerschulischen Zeit freigegeben. Die Nutzung der Schulhöfe unterliegt jedoch folgenden Einschränkungen: a) zeitliche Begrenzung in den Monaten April bis Oktober bis 20:00 Uhr in den Monaten November bis März bis 17:00Uhr b) altersmäßige Einschränkung auf Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren Diesen zusätzlichen Spiel- und Betätigungsflächen steht durch ihre oftmals sehr gute örtliche Einbindung und über ihren Bekanntheitsgrad unter den Kindern und Jugendliche eine besondere Bedeutung zu. Durch die typischen speziellen Beschaffenheiten von Pausenhöfen, wie großflächige Pflasterungen und Asphaltierungen, getrennte Sportbereiche, räumliche Eingrenzungen sowie gute Rückzugsmöglichkeiten, bieten diese eine besondere Qualität im Hinblick auf Spielfunktionen und Aufenthaltsqualität. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bewegungsmöglichkeiten und Treffpunkten im öffentlichen Raum sind ebenso legitim wie die Interessen der Schulen, des Schulträgers und der Anwohner, Beschädigungen, Verschmutzungen und Lärmbelästigung zu vermeiden. Um einen für von allen Seiten akzeptablen Mittelweg zu finden, gilt es dort einzuschreiten, wo Grenzen verletzt werden. Jedoch muss auch hier seitens der Stadt den oft subjektiven Eingaben von Personen entgegengewirkt werden, die sich nur aufgrund der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in ihren privaten Belangen gestört fühlen. Da diese Flächen jedoch nicht ständig zur Verfügung stehen und mit der beschriebenen flächendeckenden Einführung der offenen Ganztagsgrundschulen auch werktags und teilweise in den Ferien für schulische Zwecke benötigt werden, können sie als Spielangebot nicht in den regulären öffentlichen Spielflächenbestand aufgenommen werden. 11.5 Spielstraßen Neben einer Vielzahl an verkehrsberuhigten Straßen gibt es im Pulheimer Stadtgebiet nur eine als öffentliche Spielstraße ausgewiesene Fläche. Die Spielstraße besteht aus einem nicht mehr genutzten Teilstück der „Alten-Glessener-Straße“ und hat eine Fläche von 1070 qm. Auf der Spielstraße befinden sich einige Skate-Elemente und ein Basketballkorb. ● Spielstraße „Alte-Glessener-Straße“ (Brauweiler) (Bezirk 37) 11.6 Bolzplätze Die Ausübung von Ballspielarten, insbesondere Fußball ist unter den Jugendlichen weiterhin von immenser Bedeutung. Im Pulheimer Stadtgebiet stehen den Kindern und Jugendlichen insgesamt vier Bolzplätze und vier Spiel- und Bolzplatzkombinationen zur Verfügung. ● Bolzplatz „Albrecht-Dürer-Straße“ (Pulheim) (Bezirk 14) ● Bolzplatz „Peter-Kanters-Allee“ (Pulheim) (Bezirk 15) ● Bolzplatz „Am Randkanal“ (Sinnersdorf) (Bezirk 10) ● Bolzplatz „Am Zehnthof“ (Privatbesitz) (Sinnersdorf) (Bezirk 11) ● Spiel- und Bolzplatz „An der Maar“ (Dansweiler) (Bezirk 36) ● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“ (Stommeln) (Bezirk 2) ● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“ (Stommeln) (Bezirk 6) ● Spiel- und Bolzplatz „Kapellenweg“ (Stommelerbusch) (Bezirk 1) Da der Bolzplatz „Am Zehnthof“ in Sinnersdorf sich in Privatbesitz befindet und nach Angaben der Eigentümer den Kindern aus Sinnersdorf mittelfristig nicht mehr zur Verfügung steht, wurde eine alternative Fläche entlang der Kölner Straße in Richtung Esch gefunden, welche voraussichtlich im Jahr 2011 als Bolzplatz hergerichtet wird. Auch für einen Bolzplatz in Sinthern ist zwischenzeitlich eine geeignete Fläche entlang des Wacholderweges gefunden worden. Die Baumaßnahmen werden zusammen mit einer Verlegung des Spielplatzes „Wacholderweg ebenfalls im Jahr 2011 realisiert. 11.7 Skateflächen Skateboards, Inline-Skates und zunehmend Wakeboards erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit gerade unter den älteren Jugendlichen. Als Besonderheit dieser sportlichen Betätigung kann hier der hohe Anteil an weiblichen Jugendlichen genannt werden. Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es drei Skate-Plätze welche Nutzungselemente für diese Form der aktiven Betätigung vorhalten. ● Skate-Anlage „Peter-Kanters-Allee“ (Pulheim) (Bezirk 15) (Stommeln) (Bezirk 2) (Brauweiler) (Bezirk 37) 2 x Fun-Box 1 x Grind-Stange ● Skate-Anlage „Nordstraße“ 1 x Walk Box+Olly-Box 1 x Fun-Box 50/70 ● Skate-Anlage „Alte Glessener Straße“ 1 x Spine Ramp 80 1 x Kinkrail als Squarerail 1 x Curb Cut mit Straight Ledge Der Verwaltung wird immer wieder der Wunsch nach Errichtung einer Half-Pipe bzw. Eines größeren SkateParks vorgetragen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 hat der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich die Errichtung einer Half-Pipe abgelehnt. Kinder und Jugendliche erschließen sich für die Ausübung dieser Sport- und Bewegungsarten immer wieder andere öffentliche Plätze wie z.B. den Platz vor dem Kultur- und Medienzentrum oder auch selbst gebaute Anlagen auf dieversen Plätzen und Straßenabschnitten. 11.8 Basketball / Beachvolleyball / BMX / Rodelhügel Es darf nicht vergessen werden, dass neben dem Fußballsport für Kinder und Jugendliche eine Reihe weiterer Sportarten fester Bestandteil des Lebensalltags sind. Bestenfalls betätigen sich Kinder und Jugendliche im Laufe ihrer Entwicklung in möglichst vielfältigen und unterschiedlichen motorischen Bewegungsszenarien. Natürlich können nicht für alle Sportarten die notwendigen Grundbedingungen öffentlich zugänglich umgesetzt werden. Trotzdem wird weiterhin versucht, vielfältige Möglichkeiten zu realisieren. Die Ausübung von Sportarten dient neben der sportlichen Betätigung vor allem dem sozialen Austausch und Miteinander von Jugendlichen und somit dem Einhalten von kulturellen Normen und Regeln. Basketball Basketball ist neben Fußball mit die unter den Kindern und Jugendlichen am häufigsten ausgeübte Sportart. Da Basketball wie Fußball mit einem erhöhten Lärmpegel einhergeht, ist es nicht leicht die Bedingungen zur Ausübung gerade im direkten Wohnumfeld umzusetzen. Frei stehende, einzelne Körbe können teilweise im Zusammenhang mit der Gestaltung von Spielplätzen realisiert werden. Spielfelder sind nur auf Schulhöfen und Sportflächen zu realisieren. Auf diese Weise sind an folgenden Orten in den vergangenen Jahren Basketballkörbe realisiert worden die jedoch aufgrund ihrer Verortung unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen aufweisen. ● Sportzentrum (Pulheim) (Bezirk 15) ● Schule „Christinaschule“ (Stommeln) (Bezirk 4) ● Spielstraße „Alte Glessener Straße“ (Brauweiler) (Bezirk 37) ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Öffentlicher Platz „Weißer-Flieder-Platz“ (Sinthern) (Bezirk 32) ● Schule „Grundschule“ (Sinthern) (Bezirk 29) ● Bolzplatz „Am Randkanal“ (Sinnersdorf) (Bezirk 10) ● Spiel- und Bolzplatz „Kölner Weg“ (Stommeln) (Bezirk 6) ● Schule „An der Kopfbuche“ (Stommeln) (Bezirk 2) Beachvolleyball Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es zwei öffentlich zugängliche Möglichkeiten um Beachvolleyball zu spielen. ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Jugendzentrum „POGO“ (Pulheim) (Bezirk 15) BMX Das fahren von BMX-Fahrrädern ist ein Trend, der nach den Hochzeiten der späten achtziger Jahre einem stetigen Rückgang unterlag. Im aktuellen städtischen Bild und den Jugendmedien scheint sich dies aktuell wieder umzukehren. ● Spiel- und Bolzplatz „Nordstraße“ (Stommeln) (Bezirk 2) ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Spielplatz „Koepchenstraße“ (Brauweiler) (Bezirk 33) Rodelhügel Die typische Topografie des Pulheimer Stadtgebietes weißt nur an sehr wenigen Stellen Erhöhungen oder Hügel aus. Um trotzdem den ansässigen Kindern und Jugendlichen ein Gefälle zu bieten steht der Pulheimer Rodelhügel zur Verfügung. Nach häufigen schneefreien Wintern, ist der Rodelhügel in den letzten beiden Jahren wieder zu einem beliebten Ziel in den kalten Monaten geworden. ● Sportzentrum (Pulheim) (Bezirk 15) 11.9 Wasserspielplätze Wasser als grundlegendes Element unserer Umwelt ist auch im kindlichen Spiel von besonderer Bedeutung. Dies gilt besonders für die Kombination von Wasser mit anderen Elementen wie Erde und Sand. Die Förderung kindlicher Kreativität, das Erkennen von physikalischen Abläufen und nicht zuletzt die soziale Interaktion unter den Kindern sind nur einige Aspekte die mit derartigen Wasser- und Sandspielanlagen einhergehen. ● Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ (Brauweiler) (Bezirk 33) ● Spielplatz „Albert-Schweitzer-Straße“ (Pulheim) (Bezirk 38) 11.10 Mehrgenerationenplätze Im Zusammenhang mit den sich verändernden Altersstrukturen unserer Gesellschaft wurde in den vergangenen Jahren die Thematik des Mehrgenerationenplatzes in den Medien ausführlich diskutiert. Aus Sicht des Fachamtes ergeben sich aus dem Zusammenwirken der Generationen vielfache Synergieeffekte wie sie in Pulheim besonders im Rahmen des „F.U.K.S. Generationenprojektes“ zu sehen und zu befürworten sind. Das Miteinander verschiedener Altersgruppierungen auf hierzu eigens konzipierten Aufenthaltszonen muss allerdings mit sehr großer Skepsis betrachtet werden. Das hierzu eigens ausgestaltete Flächen in Modellprojekten in unterschiedlichen Städten und Ländern sehr große Erfolge feiern, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass meist eine Melange aus den unterschiedliche Faktoren der kulturellen und geografischen Bedingungen dazu führt, das diese Plätze zu beliebten Treffpunkten werden. Dies sind in erster Linie die Größe und Ausstattung der Anlagen, welche eine Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen bieten müssen als auch im Weiteren die Verortung und Zugangsmöglichkeit, welche eine hohe Fluktuation und Frequentierung durch alle Altersgruppen ermöglicht. Als Leitsatz für gelingende Mehrgenerationenplätze ist: „Begegnung ermöglichen, aber nicht erzwingen“ anzusehen. Die Ausstattung bestehender Kinderspielflächen mit den oft diskutierten Sportgeräten, zur körperlichen Ertüchtigung für ältere Menschen, ist als neuer Erwerbszweig der Hersteller anzusehen und nicht als einfache und kostengünstige Grundlage für „Plätze der Begegnung“ wie sie eigentlich durch Bürgerinnen und Bürger gewünscht werden. 11.11 Zentralspielplatz als Ausflugsziel Im Unterschied zu den Mehrgenerationenplätzen, welche eine hohe Fluktuation benötigen, gibt es Beispiele in anderen Kommunen, dass größere, gut ausgestattete und verkehrsgünstig zentral gelegene Spielplätze häufig als Flächen für Tagesausflüge genutzt werden. Besonders, wenn die Attraktivität des Platzes aufgrund spezieller Besonderheiten in der Ausstattung erhöht ist. Eine Besonderheit dieser Art sind beispielsweise Wasserspielplätze. Spielplätze stellen nicht nur für Kinder Freiräume dar, sondern sind für Eltern, Lehrer und Familien häufig die einzige Möglichkeit, neben den oftmals beengten Wohn- und Raumverhältnissen und den Möglichkeiten eines Schulhofes, Kindergeburtstage und Gruppenausflüge im Stadtgebiet zu gestalten. Auch hier in Pulheim beziehen sich viele telefonische Anfragen auf diese Thematik. Beliebt sind hier insbesondere die Spielplätze „Nordstraße“ in Stommeln und „Albert-Schweitzer-Straße“ in Pulheim. Das Jugendamt ist bemüht, interessierten Gruppen die Nutzung der Spielflächen zu genehmigen, insofern eine Beeinträchtigung für andere Nutzer oder der Spielfläche vermieden werden kann. 11.12 Jugendzeltplatz / Feuerstelle Im Pulheimer Stadtgebiet gibt es für Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, öffentlich zu zelten oder Lagerfeuer zu errichten. Diesem häufig durch Kinder und Jugendliche, aber auch durch Eltern, an das Jugendamt gerichtete Wunsch konnte bisher nicht entsprochen werden. Zeltplätze als Orte des informellen Treffens und des sozialen Erlebens können aus pädagogischer Sicht viel zur Sozialisation innerhalb einer Gesellschaft beitragen. Kernpunkte sind die Wahrnehmung der natürlichen Umgebung, das Erlernen und Einhalten sozialer Regeln und das Gruppenerlebnis an sich. Weitere automatisch resultierende Förderbereiche sind Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Nicht zuletzt kommt dem Ausleben einer fast konsumfreien Freizeitkultur als Kontrapunkt eine nahezu strategische Bedeutung zu. Lagerfeuer können die genannten Faktoren verstärken und dienen aus pädagogischer Sicht oftmals als Medium, über welches sich zwischenmenschliche Kontakte leicht herstellen lassen, aber auch Konzentrationsfähigkeit und das Ruheempfinden der Kinder und Jugendlichen gefördert wird. 11.13 Wald- und Wiesenplätze (Naturbelassene Flächen) Besondere Aufmerksamkeit sollte im Rahmen zukünftiger Flächenplanung noch den natürlich belassenen Flächen im Stadtgebiet geschenkt werden. Aufgrund der einhelligen Meinung der Entwicklungspsychologie in den aktuellen Fachberichten sind derartige Flächen und Gebiete grundlegend für die gesunde Entwicklung in der Kindheit. Wald und Wiese fördern durch die Natur bedingten Aktivitätsanreize die Psychomotorik zum Nulltarif. Die dadurch entstehende Rückkopplung zur Realität muss in ihrer Bedeutung, in einem mehr und mehr medial organisierten Lebensumfeld, ernster genommen werden als bisher angenommen wurde. Wiesen und vor allem Waldflächen stehen nur an sehr wenigen Stellen im Stadtgebiet zur Bespielung zur Verfügung. Jedoch werden Flächen dieser Art in den kommenden Jahren vor allem im nördlichen Bereich Pulheims zusammen mit dem fortschreitenden Ausbau des Nordparks realisiert. 11.14 Indoor - Spielfläche Durch die Abnahme der zugänglichen Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum ist es gerade in den Wintermonaten für Kinder und Jugendliche besonders schwer, ihren sozialen Kontakten Rechnung zu tragen. Das elterliche Wohnumfeld kann nur schwer als Ausgleich zu einer von Bewegung geprägten, frei auszugestaltenden Außenwelt gesehen werden. Es ist zu überdenken, ob durch ein beständiges IndoorSpielangebot die Aktivitätsstruktur der Kinder im Alter bis 14 Jahren auch bei schlechtem Wetter deutlich ausgeweitet werden könnte. 12 Spielplatzperipherie Rund um die Pulheimer Spielflächen bestehen unterschiedliche Themenfelder, welche in einem engen Bezug zu den Spielplätzen stehen und mit diesen untrennbar verbunden sind. Auf diese Themengebiete soll an dieser Stelle kurz eingegangen werden. 12.1 Spielplatzpaten Unter einer Spielplatzpatenschaft ist die ehrenamtliche Betreuung eines Kinderspielplatzes durch einen oder mehrere engagierte Bürger oder auch Vereine, Initiativen, Verbände etc. zu verstehen. Der Idee der Spielplatzpatenschaften liegt unter anderem die Intention zugrunde, dass Erwachsene durch ihr Beispiel Kindern, Jugendlichen und auch anderen Erwachsenen vermitteln, Verantwortung für „ihre“ Räume zu übernehmen. In diesem Zuge sollen Spielplatzpaten aktiv dazu beitragen, bei den Anwohnern mehr Identifikation mit und somit auch mehr Akzeptanz für den öffentlichen Spielraum zu schaffen. Dadurch kann nicht nur entstehendem Konfliktpotenzial frühzeitig entgegengewirkt werden. Auch Kinder- und Jugendinteressen können durch die Spielplatzpaten intensiver aufgegriffen und vorgetragen werden. Durch die höhere soziale Kontrolle kann ferner eine höhere Hemmschwelle gegen Vandalismus aufgebaut werden. Besondere Bedeutung erlangt das Spielplatzpatenprojekt durch die schnelle Rückmeldung bezüglich Beschädigungen oder Verunreinigungen auf den Pulheimer Spielflächen. Mit Stand 23.12.2010 werden 71 Spielplätze des Stadtgebietes Pulheim durch 60 Einzelpersonen und 2 Vereine patenschaftlich betreut. Für das gesamte Stadtgebiet ergibt dies eine Betreuungsquote von über 79% betreuter Spielplätze. 12.2 Spielgeräteverleih Durch das Jugendamt können Spielgeräte für Kindergeburtstage, Straßenfeste oder Vereinsfeiern von den in Pulheim wohnenden Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ausgeliehen werden. Hierzu ist im Jugendamt eine Informationsbroschüre erhältlich, die über die Ausleihbedingungen informiert und die einzelnen Spielgeräte vorstellt. Im Weiteren berät und unterstützt das Jugendamt Gruppen, Vereine und Eltern bei der Durchführung von Spielfesten und Spielaktionen für Kinder und Jugendliche. Die Spielgeräte können nach Absprache mit dem Jugendamt am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim abgeholt werden. 12.3 Spielplatztelefon / Standortangabe Das Pulheimer Spielplatztelefon wurde im Jahr 2002 eingeführt. Seitdem sind alle Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet mit Hinweisschildern versehen, auf denen die Nummer des Spielplatztelefons angegeben ist. Das Spielplatztelefon soll den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sowie interessierten Bürgern und Bürgerinnen, eine direkte Möglichkeit bieten, Schäden oder Ärgernisse direkt zu melden und einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um den betreffenden Spielplatz zu bieten. Die hierzu geführte Statistik weist in den vergangenen Jahren jeweils weit über 100 Anrufe pro Jahr aus. Die Spielplatzschilder wurden im Jahr 2008 mit zusätzlichen Piktogrammen ausgestattet, welchen die Notrufnummer „112“ und die genaue Spielplatzortsangabe in Schriftform und als Nummerierung zu entnehmen ist um Rettungskräften im Bedarfsfall schnell eine genaue Standortangabe mitteilen zu können. 12.4 Spielplatzbroschüre Um den Pulheimer Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern einen transparenten Überblick über die im Stadtgebiet befindlichen Spielangebote und Spielflächen zu bieten, ist im Jugendamt eine Informationsbroschüre erhältlich. Diese Broschüre beinhaltet neben allgemeinen Nutzterinformationen zu den öffentlichen Spielplätzen auch Angaben zu den Spielgeräten und den Spielplatzpaten. Weiter werden die einzelnen Spielangebote, sowie deren Lage im Stadtgebiet ausführlich dargestellt und erläutert. Eine Aktualisierung der Spielplatzbroschüre ist für das Jahr 2011 geplant. 12.5 Mobile Skateanlage Um weitere ortsunabhängige Skateangebote zu schaffen, wurde im Jahre 2005, im Rahmen einer Kooperation des Jugendamtes mit der offenen Jugendeinrichtung Pogo Pulheim und der Mobilen Jugendarbeit Pulheim, eine transportierbare, mobile Skateanlage angeschafft und seitdem unter dem Veranstaltungstitel „Voll-Fett“ betrieben. Besagte Modulelemente können auf allen geeigneten Flächen im Stadtgebiet aufgebaut werden. In den vergangenen Jahren sind dies aus Verkehrssicherungsgründen meist die Schulhöfe des Stadtgebietes gewesen. Die hinter der mobilen Skateanlage stehende Konzeption dient unterschiedlichen Zielsetzungen. Zum einen wird dem weiterhin anhaltenden Trend des „Skatens“ entgegengekommen, welcher sich im Rahmen aktueller Entwicklung durch die Bereiche des „Inline-Skatens“ und des „Wake-Boardens“ noch ausgedehnt hat. Zum Anderen wird die Attraktivität einzelner Orte erhöht und den Nutzern auf diese Weise neue Herausforderungen und Kontaktmöglichkeiten zu anderen Jugendlichen geboten. Als Nebenaspekt können sich Jugendliche in einem positiven Kontext mit all ihren Fähigkeiten der Öffentlichkeit präsentierten. Bei den bereits stattgefundenen Aktionen mit der mobilen Skateanlage stellte sich heraus, dass auch Kinder und Jugendliche anderer Ortsteile speziell zu diesem Anlass den Ort der Veranstaltung aufsuchen. In den Sommerferien findet jeweils eine offene Skatewoche unter Begleitung der mobilen Jugendarbeit auf der Skatefläche „Peter-Kanters-Allee“ statt. 12.6 Jugend im öffentlichen Raum Ältere Kinder und Jugendliche wünschen sich in zunehmendem Maße Möglichkeiten zur spontanen sportlichen Betätigung im öffentlichen Raum. Dies gilt sowohl für die Trendsportarten wie Inline-Skating, Skateboard fahren und Basketball als auch für Fußballspielen. Dies ist auch Ergebnis einer seit Jahren zu beobachtenden gesellschaftlichen Entwicklung weg von organisierten Strukturen und Verbindlichkeiten, hin zu spontanem Spaß mit der Clique bzw. Gleichgesinnten. In einer Gesellschaft, die mit zunehmendem Maße die schnelle Anpassung an die sich verändernden Lebensbedingungen und Möglichkeiten fördert, kann dies auch nur wünschenswert sein. Kinder und Jugendliche leiden weiterhin darunter, dass sie aus ihrem direkten Wohnumfeld verdrängt werden. Sie werden in ihren typischen Verhaltensweisen immer wieder als störend empfunden. Der öffentliche Raum, der per Definition auch Kindern und Jugendlichen zur freien Nutzung zur Verfügung steht, wird dadurch immer weiter eingeengt. Freiräume, in denen Kinder und Jugendliche sich körperlich ertüchtigen und ihrem natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, werden weiter bebaut und damit eingeschränkt. Doch gerade der öffentliche Raum ist als wichtiger informeller Treffpunkt und als Möglichkeit zur Teilnahme am gesamtgesellschaftlichen Leben und als Übungsrahmen für soziale Kontakte zu sehen. Diese unabdingbar notwendige Einbindung in sozial gesellschaftliche Umgangsformen muss bestehen bleiben und seitens der Stadt befürwortet werden. Konflikte zwischen Jugendlichen, Erwachsenen und anderen Platzhaltern des öffentlichen Raumes haben in den letzten Jahren weiterhin deutlich zugenommen. In vielen Fällen werden Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei eingeschaltet, die als stellvertretende Instanz den öffentlich notwendigen Dialog ersetzen sollen. Aus der grundlegenden Tatsache heraus, dass es meist erwachsene Beschwerdeführer sind, die sich über Aufenthalt und Verhalten von Jugendlichen negativ äußern, ergibt sich ein Ungleichgewicht zugunsten der Beschwerdeführer, da Jugendliche meist nicht in der Lage sind, Ihre Interessen politisch über den notwendigen Zeitraum hinweg zu vertreten. Diesbezüglich muss akzeptiert und beachtet werden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund mangelnder Kenntnisse über politische oder verwaltungstechnische Wege ihren real existierenden Bedürfnissen oft nicht den notwendigen Nachdruck verleihen können. Zwar bieten sich die vielen städtischen Spielplätze als informelle und pädagogisch nicht überwachte Treffpunkte an, jedoch verfügen die meisten Plätze über keine jugendgerechte Ausstattung und grenzen in der Regel an die direkte Wohnbebauung an, da diese grundlegend für Kinder bis zum einschließlich vierzehnten Lebensjahr konzipiert sind. Sie eignen sich somit nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Jugendlichen. Zurzeit fehlen im gesamten Stadtbereich geeignete Freiflächen, auf denen Jugendliche sich ungestört treffen können. Die Behebung dieses Mangels erweist sich als schwierig, da aufgrund der verdichteten Bebauung kaum noch nutzbare Flächen zur Verfügung stehen. Die Nutzbarmachung geeigneter Flächen auch für spontane sportliche Betätigung ist unabdingbar, wenn Jugendliche in ihrer körperlichen und sozialen Entwicklung gefördert werden sollen. Bei der Planung weiterer Baugebiete sollte diese Zielgruppe künftig besonders berücksichtigt werden. 12.7 Mobile Jugendarbeit Pulheim Die durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. geschaffene Stelle der „Mobile Jugendarbeit“ dient in erster Linie dazu, den Jugendlichen im öffentlichen Raum einen kompetenten Ansprechpartner der Jugendhilfe zu bieten und alternative Angebote gemeinsam zu entwickeln. Haupteinsatzgebiete der mobilen Jugendarbeit bezogen auf die aufsuchende Arbeit sind die Orte, an denen sich über einen längeren Zeitraum manifestiert größere Gruppen von Kindern und Jugendlichen treffen und dies mit erheblichen Anwohnerprotesten verbunden ist. Hier gilt es zusammen mit den Betroffenen kooperativ und konstruktiv in einem partizipatorischen Verfahren alternative Orte zu suchen, respektive alternative Orte zu schaffen. In diesem Rahmen kann die mobile Jugendarbeit jedoch nicht als Feuerwehr oder ordnungspolitisches Instrumentarium für akute Problemlagen dienen, da der Zugang zu Jugendlichen und Jugendgruppen nur über einen längeren Zeitraum hinweg über eine Vertrauensbasis gewonnen werden kann. 12.8 Spielplatzfeste Die besonderen Feste auf Spielplätzen wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab 2011 eingestellt. 13 Mögliche Stilllegung Die Schließung einiger Pulheimer Spielflächen war in den vergangenen Jahren aufgrund der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen immer wieder Thema im politischen Raum. Im Pulheimer Stadtgebiet existieren aktuell 89 öffentlich zugängliche Spielflächen mit einer Gesamtquadratmeterzahl von 101289 qm. Da nach Landesvorgaben jedem Bürger, je nach Art der Bebauung, 2,4 – 4,6 qm zur Verfügung stehen sollen, herrscht bei 53404 Einwohnern in Pulheim (Stand: 27.10.2010) und dem anzunehmenden Mindestwert von 2,4 qm ein Spielflächenbedarf von 128.169 qm. Daraus ergibt sich ein Spielflächenmangel von 28.806 qm welcher sich jedoch durch den fortschreitenden Ausbau der Bolzplätze in Sinnersdorf und Sinthern und der neuen Spielfläche in Sinnersdorf „Pulheimer Straße / Erftstraße“ weiter verringern wird. Insofern es notwendig werden sollte, Spielflächen für Kinder und Jugendliche stillzulegen, soll an dieser Stelle eine mögliche und für Bürgerinnen und Bürger transparente Methodik für politisches Entscheidungshandeln dargestellt werden. Um eine möglichst große Objektivität zu gewährleisten wird seitens des Fachamtes empfohlen, auch hier die durch den Handlungsindikator erfassten Daten als Grundlage zu benutzen. 13.1 Mögliche Vorgehensweise Ziel dieses Verfahrensvorschlages ist es, Stilllegungen oder Einsparungen nur in den Spielplatzbezirken vorzunehmen, welche aufgrund ihrer bestehenden Spielplatzfläche und Ausstattung hierzu grundsätzlich Möglichkeiten aufweisen. Durch den bereits beschriebenen Handlungsindikator wird die Anzahl der Einwohner, die Anzahl der Kinder bis zum einschließlich vierzehnten Lebensjahr und die bestehende Ausstattung (Kapitel 6.3.1.) in einem Spielplatzbezirk erfasst. Die Zahl der Einwohner und der Kinder wird mit der bestehenden Spielfläche in einem Bezirk in Relation gesetzt und die Faktoren Spielflächendeckung und Kinderspielflächendeckung errechnet (Kapitel 6.4.1. und 6.4.2.) Um den Bezirk zu ermitteln, welcher die höchsten Versorgungsquoten aufweist, wird empfohlen auf den Wert „Kinderspielflächendeckung“ und die erfassten Gesamtpunkte in einem Bezirk, hier „Gesamt ohne Dynamik" genannt, zurückzugreifen. Durch die „Kinderspielflächendeckung“ wird die Anzahl der Kinder eines Bezirkes bezogen auf die Spielplatzfläche und durch die „Gesamtpunkte ohne Dynamik“ die Ausstattung der Spielflächen in einem Bezirk angegeben. Beide Werte sind somit maßgebend für die Qualität eines Bezirkes. Um aus den verwendeten Werten heraus eine Reihenfolge der am besten versorgten Bezirke zu ermitteln ist es notwendig beiden Werten einen gemeinsamen Nenner zuzuordnen. Die hierbei verwendeten Daten sind dem Kapitel 7 (Gesamtübersicht der erfassten Daten) dieses Teilfachplanes zu entnehmen. Auf Wunsch können die sortierten Datenübersichten für alle Bezirke durch das Fachamt zur Verfügung gestellt werden. Schritt 1: Alle 38 Pulheimer Spielplatzbezirke wurden gemäß der jeweiligen Kinderspielflächendeckung von der niedrigsten zur höchsten Deckungsquote geordnet. Somit ist der Sinnersdorfer Bezirk 10 mit einer Kinderspielflächendeckung von 356,3% der am besten und die Bezirke 4 / 7 / 8 / 13 mit einer Kinderspielflächendeckung von jeweils 0% die am schlechtesten versorgten Bezirke. Sinnersdorf Bezirk 10 356,3% Sinthern Bezirk 32 233,6% Stommelerbusch Bezirk 1 207,6% Manstedten Bezirk 26 188,4% Pulheim Bezirk14 188,0% Stommeln Bezirk 6 168,8% Brauweiler Bezirk 33 164,9% Stommeln Bezirk 5 164,5% Stommeln Bezirk 2 162,9% Pulheim Bezirk 15 160,5% Stommeln Bezirk 3 7,5% Stommeln Bezirk 4 0% Stommeln Bezirk 7 0% Ingendorf Bezirk 8 0% Pulheim Bezirk 13 0% … Schritt 2: Bei insgesamt 38 Spielplatzbezirken ist dem Bezirk mit der höchsten Wert der Punktwert 38 und dem Bezirk mit dem niedrigsten Wert der Punktwert 1 zugewiesen worden. Sinnersdorf Bezirk 10 356,3% Punkte 38 Sinthern Bezirk 32 233,6% Punkte 37 Stommelerbusch Bezirk 1 207,6% Punkte 36 Manstedten Bezirk 26 188,4% Punkte 35 Pulheim Bezirk14 188,0% Punkte 34 Stommeln Bezirk 6 168,8% Punkte 33 Brauweiler Bezirk 33 164,9% Punkte 32 Stommeln Bezirk 5 164,5% Punkte 31 Stommeln Bezirk 2 162,9% Punkte 30 Pulheim Bezirk 15 160,5% … Punkte 29 Punkte 28 bis 6 Stommeln Bezirk 3 7,5% Punkte 5 Stommeln Bezirk 4 0% Punkte 4 Stommeln Bezirk 7 0% Punkte 3 Ingendorf Bezirk 8 0% Punkte 2 Pulheim Bezirk 13 0% Punkte 1 Schritt 3: Für den Wert „Gesamt ohne Dynamik“ wird ebenso verfahren. Brauweiler Bezirk 33 287 Pkt. Punkte 38 Pulheim Bezirk 25 224 Pkt. Punkte 37 Pulheim Bezirk 16 200 Pkt. Punkte 36 Brauweiler/Dansweiler Bezirk 37 173 Pkt. Punkte 35 Pulheim Bezirk 18 172 Pkt. Punkte 34 Pulheim Bezirk 38 169 Pkt. Punkte 33 Sinnersdorf Bezirk 11 150 Pkt. Punkte 32 Sinthern Bezirk 31 148 Pkt. Punkte 31 Pulheim Bezirk 24 147 Pkt. Punkte 30 Sinthern Bezirk 32 141 Pkt. Punkte 29 … Punkte 28 bis 6 Manstedten Bezirk 26 22 Pkt Punkte 5 Stommeln Bezirk 4 0 Pkt. Punkte 4 Stommeln Bezirk 7 0 Pkt. Punkte 3 Ingendorf Bezirk 8 0 Pkt. Punkte 2 Pulheim Bezirk 13 0 Pkt. Punkte 1 Schritt 4: Die somit für jeden Spielplatzbezirk ermittelten beiden unterschiedlichen Punktwerte werden addiert und wiederum in eine Reihenfolge gemäß Ihres Gesamtwertes absteigend sortiert. Brauweiler Bezirk 33 32 Punkte + 38 Punkte = 70 Punkte Sinthern Bezirk 32 37 Punkte + 29 Punkte = 66 Punkte Pulheim Bezirk 14 34 Punkte + 28 Punkte = 62 Punkte u.s.w. Aus der nachfolgenden Auflistung sind die Stadtteile, die jeweiligen Bezirke und die Spielplätze in einem Bezirk, beginnend mit dem höchsten Punktwert, zu entnehmen. Diesem untergeordnet sind die Unterpunkte „Kinderspielflächendeckung“ und „Gesamt ohne Dynamik“ mit den jeweiligen Punktwerten gelistet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollen hier nur die 20 Bezirke mit den höchsten Werten aufgeführt werden. Brauweiler Bezirk 33 Am Klosterhof Donatusstraße Koepchenstraße Röntgenstraße August-Bebel-Straße Karl-Zörgiebel-Straße #1 Kinderspielflächendeckung: 164,9% Punkte: 32 Gesamt ohne Dynamik: 289 Pkt. Punkte: 38 Gesamtpunkte: 70 Sinthern Bezirk 32 Erlenweg Kirchgasse Wacholderweg #2 Kinderspielflächendeckung: 233,6% Punkte: 37 Gesamt ohne Dynamik: 141 Pkt. Punkte: 29 Gesamtpunkte: 66 Paul-Klee-Straße Ludwig-Richter-Straße Albrecht-Dürer-Straße (Bolz.) Albrecht-Dürer-Straße #3 Pulheim Bezirk 14 Kinderspielflächendeckung: 188,0% Punkte: 34 Gesamt ohne Dynamik: 139 Pkt. Punkte: 28 Gesamtpunkte: 62 Pulheim Bezirk 18 Iltisweg Luchsweg Lucas-Cranach-Straße Marderweg #4 Kinderspielflächendeckung: 138,6% Punkte: 28 Gesamt ohne Dynamik: 172 Pkt. Punkte: 34 Gesamtpunkte: 62 Stommelerbusch Bezirk 1 Dormagener Straße Kapellenweg #5 Kinderspielflächendeckung: 207,6% Punkte: 36 Gesamt ohne Dynamik: 121 Pkt. Punkte: 25 Gesamtpunkte: 61 Stommeln Bezirk 6 Zu den Fußfällen Kölner Weg #6 Kinderspielflächendeckung: 168,8% Punkte: 33 Gesamt ohne Dynamik: 124 Pkt. Punkte: 26 Gesamtpunkte: 59 Punkte: 24 Punkte: 35 Gesamtpunkte: 59 Punkte: 20 Punkte: 37 Gesamtpunkte: 57 Brauweiler / Dansweiler Bezirk 37 Tilsiter Straße Alte Glessener Straße Berliner Straße Franz-Wenzeler-Straße #7 Kinderspielflächendeckung: 89,6% Gesamt ohne Dynamik: 173 Pkt. Pulheim Bezirk 25 Mohnblumenweg Zur Alten Wassermühle Aurikelweg 4 Aurikelweg 3 Aurikelweg 2 Aurikelweg 1 Asternweg 4 Asternweg 3 Asternweg 1 #8 Kinderspielflächendeckung: 70,7% Gesamt ohne Dynamik: 224 Pkt. Sinnersdorf Bezirk 10 Erftstraße Am Randkanal (Bolz.) #9 Kinderspielflächendeckung: 356,3% Punkte: 38 Gesamt ohne Dynamik: 74 Pkt. Punkte: 17 Gesamtpunkte: 55 Punkte: 18 Punkte: 36 Gesamtpunkte: 54 Pulheim Bezirk 16 Nikolaus-Ehlen-Straße Am Angelsdorn Rotkäppchenweg Am Römerpfad # 10 Kinderspielflächendeckung: 53,8% Gesamt ohne Dynamik: 200 Pkt. Stommeln Bezirk 2 Nordstraße # 11 Kinderspielflächendeckung: 162,9% Punkte: 30 Gesamt ohne Dynamik: 93 Pkt. Punkte: 21 Gesamtpunkte: 51 105,1% Punkte: 26 Gesamt ohne Dynamik: 114 Pkt. Punkte: 24 Gesamtpunkte: 50 Punkte: 17 Punkte: 32 Gesamtpunkte: 49 Brauweiler / Dansweiler Bezirk 35 Vochemsweg Liethenstraße Sinnersdorf Bezirk 11 Kinderspielflächendeckung: Jordeweg Sinnersdorfer Feld Am Eggershof Johann-Hermanns-Weg # 13 Alfred-Brehm-Straße # 12 Kinderspielflächendeckung: 46,8% Gesamt ohne Dynamik: 150 Pkt. Stommeln Bezirk 5 Kirchtalsweg Rheidter Weg # 14 Kinderspielflächendeckung: 164,5% Punkte: 31 Gesamt ohne Dynamik: 70 Pkt. Punkte: 16 Gesamtpunkte: 47 Dansweiler Bezirk 36 An der Maar Zum Sonnenberg # 15 Kinderspielflächendeckung: 112,6% Punkte: 27 Gesamt ohne Dynamik: 81 Pkt. Punkte: 19 Gesamtpunkte: 46 Edelsteingarten Albert-Schweitzer-Straße Maria-Montessori-Straße # 16 Pulheim Bezirk 38 Kinderspielflächendeckung: 40,8% Gesamt ohne Dynamik: 169 Pkt. Punkte: 13 Punkte: 33 Gesamtpunkte: 46 Sinnersdorf Bezirk 12 Rurstraße Patriziusstraße Karlstraße # 17 Kinderspielflächendeckung: 78,0% Gesamt ohne Dynamik: 111 Pkt. Punkte: 23 Punkte: 23 Gesamtpunkte: 46 Pulheim Bezirk 24 Stockholmerstraße Hirschweg Am Kleekamp # 18 Kinderspielflächendeckung: 39,0% Gesamt ohne Dynamik: 147 Pkt. Punkte: 12 Punkte: 30 Gesamtpunkte: 42 Sinthern Bezirk 31 Dammstraße Feldrosenweg Quellenweg # 19 Kinderspielflächendeckung: 32,5% Gesamt ohne Dynamik: 148 Pkt. Punkte: 11 Punkte: 31 Gesamtpunkte: 42 Geyen Bezirk 29 Pfarrer-Schlick-Straße Fasanenweg # 20 Kinderspielflächendeckung: 71,9% Punkte: 22 Gesamt ohne Dynamik: 82 Pkt. Punkte: 20 Gesamtpunkte: 42 Anhang Checkliste Kinderfreundlichkeit Stadt Pulheim – Jugendamt Abt. Kinder- und Jugendförderung Checkliste – Kinderfreundlichkeit – für die Stellungnahme des Jugendamtes zur Erstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen. 1. Sinn / Ziel des Bebauungsplanes 2. Statistik 2.1 Struktur des jeweiligen Stadtteils (Lage, Anbindung an andere Ortsteile, Funktion im größeren Zusammenhang, Charakteristik) 2.2 Baustruktur / Wohnen (Wohndichte in qm pro Einwohner, Alter der Bebauung, Arten der Bebauung, sozialer Brennpunkt? … ) 2.3 Wohnungsnahe Kinderinfrastruktur vorhanden bzw. in Planung? (Kindergarten, Schulen, Spielmöglichkeiten, Jugendfreizeiteinrichtungen … ) 3. Spielflächen Im Jugendhilfeplan (JHP) – Teilplan Spielplätze – ist der Bestand an Spielplätzen im Stadtgebiet aufgezeigt. Er dient zudem als Konzept für die Gestaltung und Einrichtung von Spielplätzen und sonstigen Spielflächen für Kinder in den nächsten Jahren. Grundlage für die Verbesserung und Neugestaltung der vorhandenen Spielplätze ist die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene und vom Rat beschlossene Prioritätenliste -Bestandteil des JHP-. Sie legt die Reihenfolge fest, in der in den nächsten Jahren ein Großteil der 86 Spielplätze im Stadtgebiet neu gestaltet bzw. verbessert werden sollen. Bei der Planung ist es wichtig, neu zu errichtende, bestehende oder umzugestaltende Spielflächen in ihren Funktionen auf das Einzugsgebiet, den Ortsteil abzustimmen und sinnvoll in ein integriertes Spielflächensystem einzuordnen. (Spielpädagogisches Konzept). Spielflächensystem: 3.1 Wohnungsnahe Spielplätze für Kleinkinder 3.2 Öffentliche Spielplätze für alle Altersgruppen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Nutzer Funktionstypen: ● Ballspielplätze ● Naturbelassene Flächen / Naturerlebnis- und Erfahrungsräume für Kinder 3.3 ● Geräte- /Sand- / Wasserspielplätze ● pädagogisch betreute Spielplätze Flächen zur Ergänzung des Spielangebotes und zur Erschließung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten im Sinne einer ganzheitlichen Spielwelt, wie beispielsweise: ● Grünflächen ● Schulhöfe ● öffentliche Plätze ● Spielstraßen ● verkehrsberuhigte Straßen ● Fußgängerzonen ● Innenhöfe ● brachliegende Grundstücke ● Sportanlagen Beispiele zur Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten 3.3.1 Nutzung von brachliegenden Grundstücken Kriterien für die Eignung des Grundstückes: ● Städtischer oder privater Besitz? ● Existiert ein rechtkräftiger Bebauungsplan? ● Als was ist die Fläche ausgewiesen? ● Kann dort gefahrlos gespielt werden? (Verkehrssicherungspflicht) 3.3.2 Umwandlung von Spielplätzen in Grünflächen ● Spielpädagogisches Gesamtkonzept in einzelnen Ortsteilen beachten, variable Spielmöglichkeiten schaffen 3.3.3 Nutzung von Privatgrundstücken als Spielplatz 3.3.4 Verkehrsberuhigte Straßen / Spielstraßen § 42 Abs.4 Straßenverkehrsordnung (StVO) 4. 3.3.5 Nutzung von Schulhöfen als Freizeitorte 3.3.6 Möglichkeiten der vereinsunabhängigen Nutzung von Sportplätzen und -hallen Verkehrsplanung Straßen in Wohngebieten sind ein durch nichts zu ersetzender wichtiger Spiel- und Erfahrungsraum für Kinder. Die Allgegenwart des ruhenden und fließenden Verkehrs zerstört jedoch diesen Lebens- und Spielraum und verdrängt die Kinder auf speziell für sie ausgerichtete Gebiete. Die Unfallzahlen sind zwar zurückgegangen, die Verkehrssicherheit hat jedoch nicht zugenommen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder ist nicht ohne Infragestellung des derzeitigen Umgangs mit dem Auto erreichbar. 4.1 Leitziel 1: Gefahrlose, selbstständige Mobilität der Kinder durch Sicherung des Verkehrsumfeldes (Verkehrssicherungsmaßnahmen) ● Verbesserung / Ausbau des Geh- und Radwegenetzes / Schaffung von Radwegen / Anlegen von Fußwegen zu allen für Kinder wichtigen Einrichtungen ● Gehwegbreite für radelnde Kinder und Fußgänger beachten ● Schulwegsicherung ● Verkehrsberuhigung Gestaltung von Wohnstraßen als Spielraum Geschwindigkeitsreduktion auf Innerortsstraßen / Spielstraßen / Sperrung von Straßen / Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren mit Anwohnerparken 4.2 ● Fußgängerüberwege /Querungshilfen ● Netz von Grünzügen ● Schaffung von Tempo 30 Zonen (Quartierbezogen) Leitziel 2: „Kinder-Stadt“ –Stadt der kurzen Wege! ● Spiel- und Bewegungsfläche im unmittelbaren Wohnumfeld ● Kinder sollen in ihrer Umwelt gesund aufwachsen können. Das bedeutet: Förderung einer umweltverträglichen Verkehrsplanung und zurückdrängen den statistischen Durchschnittsmenschen, verkehrsbedingte Schadstoffe werden durch den Auspuff in Kindernasenhöhe emittiert und auch der Boden der Kinderspielplätze und sonstigen Flächen, auf denen Kinder spielen, werden durch den KFZ. – Verkehr stark belastet. 5. Öffentlicher Raum 5.1 Funktionserweiterung von Sportanlagen Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebots für verschiedene Aktivitäten für alle Altersstufen (Mehrfach- und Mehrzwecknutzung). 5.2 Einkaufszonen Orte zum Verweilen, nicht nur zum Konsum 6. Städtebau und Wohnumfeldplanung 6.1 Gartenbezogene Wohnformen als Erlebnis- und Erfahrungsraum für Kinder 6.2 Mischung von verschiedenen Wohnformen und Eigentumsverhältnissen 6.3 Verzahnung von Grün- und Freiräumen mit der Bebauung Förderung von Gemeinschaft und Begegnungen durch mehr öffentliche von allen nutzbaren Bereichen Literaturangaben: 1. „Kinderfreundlichkeit – Das Prüfverfahren!“ Unterlagen zur Fachtagung, Kongreßzentrum Bochum, 12.05.1993 2. MAGS, „Spielen – Erprobungsmaßnahme des Landes NRW: Verbesserung der Spielsituation für Kinder“ Düsseldorf, 12.1989 3. Stadt Pulheim, der Stadtdirektor, Jugendamt – Jugendhilfeplan, Teilplan Spielplätze Anhang Spielplatzsatzung (private Spielplätze) Satzung über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für Kleinkinder in der Stadt Pulheim Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV .NRW S.666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV .NRW S. 254) und der §§ 9 Abs. 2, 86 Abs.1 Ziffer 20, 84 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV .NRW S. 255/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2003 (GV .NRW 2003 S.434), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung vom 21.12.2004 folgende Satzung beschlossen: § 1 – Anwendungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Spielplätze, die nach § 9 Abs. 2 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen bei Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen als Einzelanlagen auf dem Baugrundstück zu schaffen sind oder als Gemeinschaftsanlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks geschaffen werden. (2) Die Satzung findet auch Anwendung, soweit bei bestehenden Gebäuden nach § 9 Abs. 2 Satz 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Spielplätze wegen der Gesundheit und zum Schutz der Kinder angelegt werden. In diesen Fällen können die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Anlagen (§§ 2 und 4 dieser Satzung) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermäßigt werden. § 2 – Größe der Spielplätze (1) Die Größe der Spielflächen richtet sich nach Art und Anzahl der Wohnungen auf dem Baugrundstück. Nach ihrer Zweckbestimmung für ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignete Wohnungen, z.B. solche für Einzelpersonen (Einraumwohnungen, Appartements) oder für ältere Menschen (Altenwohnungen) bleiben bei der Bestimmung der Spielplatzgröße außer Betracht. (2) Die Größe des nutzbaren Spielplatzes muss mindestens betragen: - Bei 2 – 5 Wohnungen: 30qm - Bei 6 – 10 Wohnungen: 60qm - Bei 11 – 15 Wohnungen: 100qm - Bei 16 – 20 Wohnungen: 150qm (3) Bei mehr als 20 Wohnungen ist für jede weitere Wohnung eine Spielfläche von zusätzlich 2 qm zu schaffen. Nach Möglichkeit sollen in diesen Fällen mehrere Spielplätze angelegt werden. § 3 – Lage der Spielplätze (1) Die Spielplätze sind so anzulegen, dass sie besonnt, windgeschützt und von den Wohnungen der pflichtigen Grundstücke aus einsehbar sind. Spielplätze sind grundsätzlich zu ebener Erde anzulegen. Spielplätze sollen nicht mehr als 100 m von den zugehörigen Wohnungen entfernt sein und von den Wohnungen möglichst ohne Überquerung öffentlicher und privater Verkehrsflächen erreichbar sein. Spielplätze ab 100qm sollen von Fenstern für Aufenthaltsräume mindestens 10 m entfernt sein. (2) Unter den Vorraussetzungen von § 3 Abs. 1 dieser Satzung können Spielplätze auch für mehrere Häuser oder Grundstücke – jedoch nicht für mehr als 40 Wohnungen – gemeinsam geschaffen werden, sofern die Benutzung durch Eintragung einer Baulast nach § 83 Abs.1 Bauordnung NRW gesichert ist. (3) Spielplätze sind gegen Anlagen, von denen Gefahren ausgehen können, insbesondere gegen Verkehrsflächen, Verkehrs-, Betriebs- und feuergefährlichen Anlagen, Gewässer, Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie gegen Standplätze für Abfallbehälter so abzugrenzen, dass Kinder ungefährdet spielen können und auch vor Immissionen geschützt sind. Gegen das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen müssen die Spielplätze abgesperrt sein. Bei der Einfriedung dürfen dornige Gehölze, Stacheldraht, spitze Stäbe und andere zu Verletzungen führende Materialien nicht verwendet werden. § 4 - Beschaffenheit Die Oberfläche von Spielplätzen ist so herzurichten, dass Kinder gefahrlos spielen können und die Flächen auch nach Regenfällen benutzbar bleiben. § 5 – Ausstattung (1) Mindestens 1 qm der Spielfläche je Wohnung ist als Sandspielfläche herzurichten. (2) Je Spielfläche ist mindestens ein Spielgerät aufzustellen. Spielgeräte (z.B. Kletterbaum, Spielhaus, Schaukel, Rutschbahn) müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern gefahrlos benutzt werden können. - Spielplätze ab 60 qm Größe: mindestens 2 unterschiedliche Spielgeräte - Spielplätze ab 100 qm Größe: mindestens 3 unterschiedliche Spielgeräte - Spielplätze ab 150 qm Größe: mindestens 4 unterschiedliche Spielgeräte (3) Mit ortsfesten Sitzgelegenheiten (Bänken) für Erwachsene sind auszustatten: - Spielplätze ab 60 qm Größe: mindestens 2 Bänke - Spielplätze ab 100 qm Größe: mindestens 3 Bänke - Spielplätze ab 150 qm Größe: mindestens 4 Bänke (4) Spielplätze ab 100 qm Größe sind mit 2 voneinander getrennten Sandspielflächen auszustatten. (5) Spielplätze ab 60 qm Größe sollen in einer für Kleinkinder geeigneten Weise, insbesondere durch Bepflanzungen, räumlich gegliedert werden. Bepflanzungen und sonstige der räumlichen Gliederung dienende Einrichtungen sowie Einfriedungen dürfen die nutzbare Mindestgröße der Spielplätze gem. § 2 dieser Satzung nicht einschränken und dürfen keine Gefahr für Kinder in sich bergen. (6) Stark giftige Pflanzenarten dürfen nicht im Bereich der Spielplätze gepflanzt werden. Hierzu zählen in erster Linie Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Seidelbast (Daphne merereum), Stechpalme (Ilex aquifolium) und Goldregen (Laburnum anagyroides). (7) Spielgeräte und Sitzgelegenheiten müssen so aufgestellt und beschaffen sein, dass sie von Kindern gefahrlos benutzt werden können. Sie müssen den einschlägigen Fachnormen, insbesondere der DIN EN 1176, entsprechen. § 6 – Erhaltung (1) Spielplätze, deren Zugänge und Einrichtungen sind in benutzbarem und sicherem Zustand zu erhalten. Der Spielsand ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, auszuwechseln oder reinigen zu lassen. (2) Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden. § 7- Abweichungen Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 Bauordnung NRW kann die Genehmigungsbehörde Abweichungen von dieser Satzung zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. § 8 – Ordnungswidrigkeiten (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spielplatz 1. von geringerer als der in § 2 dieser Satzung festgelegten Größe herrichtet, 2. nicht entsprechend der Vorschriften der §§ 3, 4 und 5 dieser Satzung anlegt oder herrichtet, 3. seinen Zugang oder seine Einrichtungen entgegen § 6 dieser Satzung nicht in ordnungsgemäßem Zustand erhält, 4. ohne Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bauordnung NRW. (2) Gemäß § 84 Abs. 3 Bauordnung NRW kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. § 9 – Vorrang von Bebauungsplänen Weitgehende Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt. § 10 – Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Pulheim in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.11.1980 außer Kraft. Diese Satzung wird als Bestandteil des Jugendhilfeplanes aufgenommen. Dadurch soll erreicht werden, dass ein verstärktes Bewusstsein für die Schaffung und Erhaltung solcher Spielanlagen entwickelt wird. Solche Flächen stellen eine wichtige Ergänzung des öffentlichen Spielflächensystems dar und bieten insbesondere Kleinkindern in den Bereichen, in denen Bewegungsmöglichkeiten. eine engräumige Wohnungsdichte vorhanden ist, wohnungsnahe Spiel- und „Gibt man Kindern eine Hütte, dann machen sie daraus Kleinholz. Gibt man ihnen Kleinholz, dann bauen sie daraus eine Hütte.“ Impressum Herausgeber: Stadt Pulheim . Der Bürgermeister Jugendamt – Sascha Berger Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim Tel. 02238-808-490 Fax 02238-808-455 Sascha.berger@pulheim.de www.pulheim.de Veröffentlichung 2010-000. © 2010 Copyright Stadt Pulheim . Alle Rechte vorbehalten