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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung hier: Erweiterung der Katholischen Grundschule Bachstr.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Erstellt
25.03.11, 07:46
Aktualisiert
25.03.11, 07:46
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
hier: Erweiterung der Katholischen Grundschule Bachstr.) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
hier: Erweiterung der Katholischen Grundschule Bachstr.) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
hier: Erweiterung der Katholischen Grundschule Bachstr.)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 26 - 2 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 29.03.2011 X 12.04.2011 X Herr Batist (Verfasser/in) 116/2011 nö. S. TOP 13 17.03.2011 (Datum) BETREFF: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung hier: Erweiterung der Katholischen Grundschule Bachstr. VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 50.000€ davon: 50.000€ - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Siehe Beschlussvorlage BESCHLUSSVORSCHLAG: a) Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 50.000,-€ bei dem investiven Konto M26220001 (KP II Umbau/Erweiterung der Grundschule Bachstr.) Zur Deckung sollen Minderaufwendungen bei folgenden investiven Konten herangezogen werden: M26090005 Erweiterung der Christinahalle 30.000,-€ M70080002 Sanierung der Friedhofsmauer Stommeln (2. Bauabschn.) 20.000,-€ -1- alternativ b) Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die erhebliche überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung nicht zu genehmigen. Statt dessen sollen von der Maßnahme „Umbau/Erweiterung Grundschule Bachstraße“ KP II – Fördermittel in Höhe von 441.000 € zu der Maßnahme „Neubau einer Kita im BP 94 Brauweiler“ zur Reduzierung des dortigen Eigenanteils umgeschichtet werden. Die dort in gleicher Höhe frei werdenden Eigenmittel sollen im Gegenzug zu der Maßnahme „Grundschule Bachstr.“ umgeschichtet werden. ERLÄUTERUNGEN: zu a) Nach Ausschreibung der Rohbauarbeiten weist das wirtschaftlichste Angebot Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung des Architekturbüros von ca. 50.000,-€ auf. Um die erforderliche Deckung gewährleisten zu können, ist daher die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erforderlich. Neben der Tatsache, dass die aktuelle Marktlage zu vergleichsweise hohen Einzelpreisen insbesondere beim Stahl geführt hat, ist eine weitere Ursache, dass das Bodengutachten erst kurz vor Erstellung des Leistungsverzeichnisses vorlag und deutlich höhere Anforderungen an die Gründung und Erdarbeiten vorsah, die in der Kalkulation nicht berücksichtigt waren. Unter dem Zeitdruck der rechtzeitigen Verwertung der KPII Mittel mussten Bodenanalysen, Statikberechnungen und Ausschreibung teilweise gleichzeitig erfolgen. Die Verwaltung hofft, dass die Mehrkosten bei den Rohbauarbeiten durch günstigere Ergebnisse bei nachfolgenden Ausschreibungen zu anderen Gewerken noch ausgeglichen werden können. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Insofern ist die Genehmigung einer überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung erforderlich, um die erforderliche Gesamtdeckung auf dem entsprechenden Sachkonto und die Einhaltung der sehr engen Zeitplanung nach Vorgaben des Konjunkturpaketes II gewährleisten zu können. zu b) Wie vorstehend bereits dargestellt, hofft die Verwaltung, die Mehrkosten bei den Rohbauarbeiten durch günstigere Ausschreibungsergebnisse bei den nachfolgenden Gewerken ausgleichen zu können. Bei anderen Baumaßnahmen (siehe z.B. Vergabevorschläge im nicht öffentlichen Teil zum Kita-Neubau in Brauweiler) ist dies gelungen. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Gefahr besteht, dass weitere Gewerke mit einem schlechteren Ergebnis abschließen als kalkuliert und somit auch weitere Mehrkosten nicht ausgeschlossen werden können. Um hierzu eine hinreichende Planungssicherheit zu erhalten, müsste die Submission weiterer Gewerke zunächst abgewartet werden. Da besonders lärm- und schmutzintensive Arbeiten nur in den Ferien ausgeführt werden können, würde sich hierdurch der Baubeginn in den Juli 2011 und die Fertigstellung in den Februar/März 2012 verschieben. Ein vollständiger Abruf der bereitgestellten KP II – Mittel wäre damit nicht gewährleistet. Es könnte jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, bei der Grundschule nur einzelne selbständige Abschnitte über das KP II fördern zu lassen, die trotz des fortgeschriebenen Zeitplans noch rechtzeitig umsetz- und abrechenbar wären und die restlichen Fördermittel zum KitaNeubau umzuschichten. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist bislang wie folgt geplant: Gesamtbudget abzgl.U3 -Förderung abzgl. KP II – Förderung Eigenanteil 1.647.610 € - 326.000 € - 661.000 € 660.610 € (40 %) -2- Folgende Gewerke/Abschnitte könnten bei der Grundschule trotz verzögertem Baubeginn noch rechtzeitig umgesetzt werden: Rohbauarbeiten Fenster Summe 226.000 € (Submissionsergebnis) 40.000 € (Kostenberechnung) 266.000 € verfügbare KP II Mittel = umzuschichtende KP II Mittel 707.000 € 441.000 € Die Finanzierung des Kita-Neubaus würde sich danach wie folgt darstellen: Gesamtbudget abzgl.U3 -Förderung abzgl. KP II – Förderung Eigenanteil 1.647.610 € - 326.000 € -1.102.000 € 219.610 € (13 %) Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass auch diese Vorgehensweise mit zusätzlichen Risiken behaftet ist, da hier ein sehr großer Förderbetrag auf nur eine Maßnahme gebündelt wird. Sollte es im Zuge der Ausführung des Kita-Neubaus zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen (z.B. Insolvenz einer Firma) wäre möglicherweise der gesamte Förderbetrag aufgrund des auch dort sehr engen Zeitrahmens nicht mehr rechtzeitig abrechen- und abrufbar. -3-