Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
13.04.2011
Erstellt
04.04.11, 18:32
Aktualisiert
04.04.11, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-66-12-13-9528
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
13.04.2011
ö. S.
X
117/2011
nö. S. TOP
Frau Seimetz
(Verfasser/in)
18.03.2011
(Datum)
BETREFF:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Bernsteinsteinweg / Maria-Montessori-Straße
Hier: Beschluss des TVA vom 16.02.2011
Veranlasser:
MITTEILUNG:
Mit Datum vom 16.02.2011 hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschlossen im Bernsteinweg verkehrsberuhigende Maßnahmen für ein Jahr probeweise durchzuführen. Die Maßnahme besteht aus einer zusätzlichen Einengung, die mittels einer Markierung / Schraffur und Warnbake / VZ 605 hergestellt wird.
Zwischenzeitlich wurde der Wunsch eines Anliegers an die Verwaltung getragen die verkehrliche Situation im
Bereich der Maria-Montessori-Straße nochmals zu überprüfen, mit dem Ziel, die Geschwindigkeit des Individualverkehrs mittels einer verkehrsberuhigenden Maßnahme zu reduzieren.
Bei der Maria-Montessori-Straße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der dementsprechend
ausgebaut ist. Bei einer Geschwindigkeitsmessung im Zeitraum vom 05.10.2010 bis zum 12.10.2010 in Höhe
Maria-Montessori-Straße 36 wurde eine v85 (Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht
überschritten wird) von 19 bzw. 17 km/h festgestellt. Das zeigt, dass trotz des verkehrsberuhigenden Ausbaus
der Straße die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 7 km/h überschritten wird.
Auf Grund des vorgenannten Sachverhaltes und des in unmittelbarer Nähe befindlichen Spielplatzes hat die
Verwaltung die Örtlichkeit nochmals überprüft, mit dem Ergebnis, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit
mittels einer Einengung möglich erscheint. Die Einengung der Fahrbahn soll gleichlautend wie im Beschluss
des TVA vom 16.02.2011 / TOP 4 (Bürgerantrag zur Verkehrsberuhigung Bernsteinweg / Maria-MontessoriStr.) für die Probezeit von einem Jahr gelten. Die bauliche Umsetzung soll ebenfalls mittels einer Sperrmarkierung und einer Warnbake gegenüber Hs.-Nr. 32/34 Maria-Montessori-Str. erfolgen.
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