Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Erstellt
04.04.11, 18:32
Aktualisiert
04.04.11, 18:32
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 20 /200 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 12.04.2011 X Frau Löbbert (Verfasser/in) 79/2011 nö. S. TOP 12 24.03.2011 (Datum) BETREFF: Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 279.046,70 € Aufwendungen und 1.512.097,71 € Auszahlungen davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: 279.046,70 € Aufwendungen und 1.512.097,71 € Auszahlungen - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: In Höhe des oben dargestellten Finanzierungsbedarfes in 2011 ergeben sich Einsparungen im Jahr 2010. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Stadt Pulheim nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Bereits mit Vorlage Nr. 88/2010, Rat 16.03.2010 wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Haushaltsjahr 2011 das Volumen der Ermächtigungsübertragungen reduziert werden soll, indem die nicht verwendeten Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2010 von den Fachämtern prognostiziert und als Wiederholungsveranschlagungen in die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2011 einfließen sollen. Dieses Ziel wurde entsprechend umgesetzt. -1- Allerdings gibt es zu diesem Vorgehen folgende Ausnahmen: 1. Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen müssen gemäß § 22 Abs. 3 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr bis zur Erfüllung des Zwecks als Aufwands- oder Auszahlungsermächtigung übertragen werden. 2. Auszahlungsmittel, die zur Finanzierung von Rückstellungen dienen, müssen übertragen werden. Da die Rückstellungen erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten nach dem 31.12. des abgelaufenen Haushaltsjahres bewertet werden können, ist die Bereitstellung der Auszahlungsmittel im Rahmen von Wiederholungsveranschlagungen nicht möglich. Da die Bewertung der Rückstellungen zum 31.12.2010 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird die Übertragung der Auszahlungsmittel, zur Finanzierung der Rückstellung mit gesonderter Vorlage dem Rat in seiner Sitzung am 07.06.2011 zur Kenntnis gebracht. 3. Konsumtive und investive Haushaltsmittel, die von den Schulen verwaltet werden, werden im Jahreswechsel 2010 / 2011 letztmalig gemäß § 22 GemHVO übertragen. Bedingt durch das Auseinanderklaffen von Haushaltsjahr und Schuljahr bedarf es für die Ermittlung von Wiederholungsveranschlagungen zunächst eines mit den Schulleitungen abgestimmtes Vorgehen. Diese Abstimmung soll im Frühjahr 2011 erfolgen, sodass für diesen Jahreswechsel 2010 / 2011 noch Ermächtigungsübertragungen sowohl im konsumtiven und investiven Bereich vorgenommen werden. Veränderungen im konsumtiven Bereich konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß Ergebnisplan 2011 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zzgl. Übertragungen gem. § 22 GemHVO für Schulmittel ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2011 für konsumtive Aufwendungen 123.281.918,00 € 76.251,98 € 202.794,72 € 123.560.964,70 € konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß Finanzplan 2011 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zzgl. Übertragungen gem. § 22 GemHVO für Schulmittel ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2011 für konsumtive Auszahlungen 111.007.852,00 € 584.825,89 € 197.874,93 € 111.790.552,82 € Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage I. Veränderungen im investiven Bereich investive Auszahlungsermächtigungen gemäß Finanzplan 2011 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zzgl. Übertragungen gem. § 22 GemHVO für Schulmittel ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2011 für investive Auszahlungen 49.936.310,00 € 434.701,38 € 294.695,51 € 50.665.706,89 € Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage II. Fazit: Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2011 in Höhe von 6.029.251 € erhöht sich um 279.046,70 € auf 6.308.297,70 €. In gleicher Höhe ergeben sich Einsparungen im Jahre 2010. Gleiches gilt für die liquiden Mittel im Finanzplan 2011. -2-