Daten
Kommune
Pulheim
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200 kB
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04.04.11, 18:32
Aktualisiert
04.04.11, 18:32
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Anlage I
HH 2010 / 2011
Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011
Produkt
Bezeichnung
Übertragung
Sperre
Aufwand
noch verfügbar in
2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2011
noch verfügbar in
2010
zu übertragen
nach 2011
Bemerkungen
Produktbereich 001 - Innere Verwaltung
Produkt 001 006 001 Bauhof
001.006.001
Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des
Geschirrmobils (Zweckbindung)
---
---
---
200,00
Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den
Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2011
200,00
übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die
Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Produkt 001 012 002 Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäude
001.012.002
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Gebäude)
(Zweckbindung)
---
---
---
31.667,21
Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen
prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und
31.667,21 nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine
Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag gem. § 22 Abs. 3
GemHVO in das Jahr 2011 vorgetragen werden.
16.222,76
Hierbei handelt es sich um Kreisleitstellengebühren aus dem Jahr
2010 und Vorjahren, die noch an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen
16.222,76 sind. Da die Einzahlungen zweckgebunden sind (§ 22 Abs. 3
GemHVO), muss eine Bereitstellung im Haushalt 2011 in Form
einer Ermächtigungsübertragung erfolgen.
Produktbereich 002 - Sicherheit und Ordnung
Produkt 002 008 001 - Rettungsdienst
002.008.001
Weiterleitung der Kreisleitstellengebühr an den Rhein-ErftKreis (Zweckbindung)
---
---
---
Produktbereich 003 - Schulen
Produkt 003 001 001 Grundschulen
003.001.001
Lehr- und Unterrichtsmittel
---
3.049,86
2.134,90
4.131,86
2.892,30
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für
Sachausgaben.
003.001.001
Lernmittel
---
30.454,01
30.454,01
30.190,01
30.190,01
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für
Lernmittel.
003.001.001
Schulbücherei
---
2.750,00
1.925,00
2.750,00
1.925,00
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für
Sachausgaben.
Seite 1 von 7
Anlage I
HH 2010 / 2011
Produkt
Bezeichnung
Übertragung
Sperre
Aufwand
noch verfügbar in
2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2011
noch verfügbar in
2010
003.001.001
Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
---
20.311,68
20.311,68
20.311,68
003.001.001
Mieten
---
3.640,61
2.548,43
3.640,61
zu übertragen
nach 2011
Bemerkungen
Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus den
Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und beinhalten
20.311,68 die Januar-Auszahlung 2011 aus dem Halbjahresanteil des
Schuljahres 2010/2011. Da die Mittel zweckgebunden sind, ist eine
Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
2.548,43
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für
Sachausgaben.
Produkt 003 002 001 Hauptschulen
Von den in 2010 vereinnahmten Landeszuschüssen für das
Programm "Geld oder Stelle" wurden 5.000 € nicht verausgabt. Da
5.000,00
die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung
gem § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
003.002.001
Geld oder Stelle (Zweckbindung)
---
17.233,01
5.000,00
17.233,01
003.002.001
Lernmittel
---
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für
Lernmittel.
003.002.001
Schülermitverwaltung
---
200,00
140,00
200,00
140,00
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für
Sachausgaben.
Produkt 003 003 001 Realschulen
003.003.001
Lernmittel
---
19.155,85
19.155,85
19.155,85
19.155,85
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für
Lernmittel.
003.003.001
Mieten
---
3.994,79
2.796,35
4.703,22
3.292,25
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für
Sachausgaben.
Seite 2 von 7
Anlage I
HH 2010 / 2011
Produkt
003.003.001
Bezeichnung
Schülermitverwaltung
Übertragung
Sperre
Aufwand
noch verfügbar in
2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2011
noch verfügbar in
2010
zu übertragen
nach 2011
---
400,00
280,00
400,00
280,00
Bemerkungen
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für
Sachausgaben.
Produkt 003 004 001 Gymnasien
003.004.001
Ausstattung der Mensen
---
42.474,22
42.474,22
42.474,22
42.474,22
Da der Bau der Mensen erst in 2011 fertiggestellt wird, kann auch
die Ausstattung erst in 2011 erfolgen.
003.004.001
Lernmittel
---
70.780,85
70.780,85
65.038,81
65.038,81
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für
Lernmittel.
Produkt 003 005 001 Förderschule Brauweiler
003.005.001
Lernmittel
---
2.521,23
2.521,23
2.417,64
2.417,64
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für
Lernmittel.
003.005.001
Schulbücherei
---
90,66
63,46
5,20
0,00
Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für
Sachausgaben.
003.005.001
Offene Ganztagsschule (Zwckbindung)
---
14.580,00
14.580,00
14.580,00
Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus des
Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und beinhalten
14.580,00 die Januar-Auszahlung 2011 aus dem Halbjahresanteil des
Schuljahres 2010/2011. Da die Mittel zweckgebunden sind, ist eine
Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
12.520,42
Alle städtischen Turnhallen werden einmal jährlich einer
Sicherheitsinspektion unterzogen. Da die Instandsetzung von
Geräten in den Sporthallen größtenteils nur in den Ferienzeiten
12.520,42
erfolgen kann, kommt es zu Zeitverzögerungen bei der
Durchführung der Arbeiten. Die in 2010 noch verfügbaren Mittel
werden in 2011 für ausstehende Instandsetzungen benötigt.
Produkt 003 006 001 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen
003.006.001
Sicherheitsinspektion und Ersatzbeschaffung für Turnhallen
---
12.520,42
12.520,42
Seite 3 von 7
Anlage I
Produkt
HH 2010 / 2011
Bezeichnung
Übertragung
Sperre
Aufwand
noch verfügbar in
2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2011
noch verfügbar in
2010
zu übertragen
nach 2011
Bemerkungen
Produktbereich 004 - Kultur
Produkt 004 001 001 Kommunale Veranstaltungen
004.001.001
Sonderausstellungen (Zweckbindung)
---
6.837,82
6.837,82
6.837,82
Das Projekt Johanna Billing wird in mehreren Phasen ablaufen,
deren Vorbereitung erst im Dezember begonnen wurde. Die
eigentliche Projektphase kann erst mit Beginn milderen Wetters
6.837,82 umgesetzt werden. Anschließend wird ein Kunst-Video entstehen.
Für das Projekt wurde ein zweckgebundener Zuschuss der
Kreissparkasse Köln sowie Landesmittel für regionale Kulturpolitik
gewährt. Die Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
Produktbereich 006 - Jugend
Produkt 006 001 001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
006.001.001
Investitionszuschüsse an Kindergärten freier Träger für die
U3-Betreuung (Zweckbindung)
---
55,00
55,00
423.138,00
Für die U3-Betreuung von Kindergärten werden Landesmittel
gewährt. Diese werden durch die Stadt vereinnahmt und
zweckgebunden als Investitionszuschuss an die Kindergärten freier
Träger ausgezahlt. Die Differenzen zwischen
Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen müssen
423.138,00
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2011 bereitgestellt werden. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung in Höhe von 423.083
€ resultiert überwiegend aus der Vereinnahmung eines Zuschusses
für das Jahr 2011 in 2010 in Höhe von 409.638 €. Der Ertrag aus
dieser Zuweisung musste der Periode 2011 zugerechnet werden.
006.001.001
Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern
(Zweckbindung)
---
1846,08
1846,08
2.713,28
Für die Familienzentren werden Landeszuschüsse zweckgebunden
2.713,28 gewährt. Die verbleibenden Aufwands- und Auszahlungsmittel sind
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
Seite 4 von 7
Anlage I
Produkt
HH 2010 / 2011
Bezeichnung
Übertragung
Sperre
Aufwand
noch verfügbar in
2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2011
noch verfügbar in
2010
zu übertragen
nach 2011
Bemerkungen
006.001.001
Sprachförderung für Kindergärten freier Träger
(Zweckbindung)
---
1.947,50
1.947,50
1.947,50
1.947,50 Die Stadt Pulheim erhielt in 2010 eine zweckgebundene
Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Die in 2010 nicht verbrauchten Mittel
sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2011 zu übertragen.
006.001.001
Honorarkosten für Sprachförderung in städt. KG
(Zweckbindung)
---
3.595,07
3.595,07
2.472,22
2.472,22
---
6.725,08
6.725,08
6.679,08
Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Jahren 2009 und
6.679,08 2010 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
wegen ihrer Zweckbindung in 2011 zusätzlich bereit zu stellen.
4.316,70
Es wurden in 2010 insgesamt 8.174,57 € zusätzlich gegenüber der
Haushaltsveranschlagung erzielt. Die nicht verbrauchten Erträge
4.316,70
bzw. Einzahlungen sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2011
zusätzlich bereit zu stellen.
6.000,00
In 2010 wurde gemäß Bescheid des LVR vom 13.10.2010 eine
Projektförderung von 6.000 € zweckgebunden gewährt. Da die
6.000,00
Mittel in 2010 nicht mehr verausgabt wurden, erfolgt gem. § 22 Abs.
3 GemHVO eine Bereitstellung in 2011.
Produkt 006 002 001 Kinder- und Jugendarbeit
006.002.001
006.002.001
Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung)
Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung)
---
3.971,55
3.971,55
Produkt 006 004 002 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum)
006.004.002
Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren
(Zweckbindung)
---
6.000,00
6.000,00
Produktbereich 011 - Ver- und Entsorgung
Produkt 011 002 001 Entwässerung
011.002.001
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Kanal)
(Zweckbindung)
---
---
---
Seite 5 von 7
16.324,44
Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen
prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und
nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die
15.324,44
Bereitstellung in 2011 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. 1.000 €
Sicherheitsleistung wurden wegen einer Inanspruchnahme
innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht übertragen.
Anlage I
Produkt
HH 2010 / 2011
Übertragung
Sperre
Bezeichnung
Aufwand
noch verfügbar in
2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2011
noch verfügbar in
2010
zu übertragen
nach 2011
Bemerkungen
Produktbereich 012 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Produkt 012 001 001 Öffentliche Verkehrsflächen
012.001.001
Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen Bahnhof
Pulheim und Stommeln (Zweckbindung)
012.001.001
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Straßen)
(Zweckbindung)
---
---
---
---
---
667,99
---
6.475,01
Die in 2010 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2011
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der
667,99
Boxen bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die
Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen
prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und
6.475,01
nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die
Bereitstellung in 2011 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Produkt 012 003 001 ÖPNV
012.003.001
Auszahlung Kaution für Fahrradabstellanlage am Bahnhof
Pulheim (Zweckbindung)
---
---
---
12.350,00
Die in 2010 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2011
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der
12.350,00 Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des
Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Da die Landesmittel zweckgebunden für die Pflege des jüdischen
851,32 Friedhofs in Stommeln gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3
GemHVO zu übertragen.
Produktbereich 013 - Natur- und Landschaftspflege
Produkt 013 002 001 Friedhöfe
013.002.001
Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln (Zweckbindung) ---
013.002.001
Pflege der Kriegsgräber (Zweckbindung)
013.002.001
Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore)
--(Zweckbindung)
---
---
851,32
851,32
851,32
3.030,88
3.030,88
3.030,88
Da die Mittel zweckgebunden durch den Rhein-Erft-Kreis für die
3.030,88 Pflege der Kriegsgräber gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3
GemHVO zu übertragen.
2.540,00
Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das
Jahr 2011 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei
2.540,00
Rückgabe der Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. §
22 Abs. 3 GemHVO.
---
Seite 6 von 7
Anlage I
HH 2010 / 2011
Produkt
Bezeichnung
Übertragung
Sperre
Aufwand
noch verfügbar in
2010
Auszahlung
zu übertragen
nach 2011
noch verfügbar in
2010
zu übertragen
nach 2011
Bemerkungen
Produktbereich 014 - Umweltschutz
Produkt 014 001 001 Umweltschutz
014.001.001
Neupflanzungen für geschützte Bäume
Gesamtsumme
---
1.500,00
1.500,00
1.500,00
319.702,35
279.046,70
826.429,00
Seite 7 von 7
Bei der Wiederholungsveranschlagung im Rahmen der
Haushaltsplanung 2011 kam es bei der Übertragung der Zahlen
1.500,00 versehentlich zu einem redaktionellen Fehler, sodass nur 200 € als
Wiederholungsveranschlagung bereitgestellt werden konnten. Der
Differenzbetrag ist als Ermächtigungsübertragung bereitzustellen.
782.700,82