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Beschlussvorlage (Anlage I zur Beschlussvorlage 79/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
200 kB
Erstellt
04.04.11, 18:32
Aktualisiert
04.04.11, 18:32

Inhalt der Datei

Anlage I HH 2010 / 2011 Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011 Produkt Bezeichnung Übertragung Sperre Aufwand noch verfügbar in 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2011 noch verfügbar in 2010 zu übertragen nach 2011 Bemerkungen Produktbereich 001 - Innere Verwaltung Produkt 001 006 001 Bauhof 001.006.001 Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des Geschirrmobils (Zweckbindung) --- --- --- 200,00 Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2011 200,00 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Produkt 001 012 002 Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäude 001.012.002 Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Gebäude) (Zweckbindung) --- --- --- 31.667,21 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und 31.667,21 nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2011 vorgetragen werden. 16.222,76 Hierbei handelt es sich um Kreisleitstellengebühren aus dem Jahr 2010 und Vorjahren, die noch an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen 16.222,76 sind. Da die Einzahlungen zweckgebunden sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO), muss eine Bereitstellung im Haushalt 2011 in Form einer Ermächtigungsübertragung erfolgen. Produktbereich 002 - Sicherheit und Ordnung Produkt 002 008 001 - Rettungsdienst 002.008.001 Weiterleitung der Kreisleitstellengebühr an den Rhein-ErftKreis (Zweckbindung) --- --- --- Produktbereich 003 - Schulen Produkt 003 001 001 Grundschulen 003.001.001 Lehr- und Unterrichtsmittel --- 3.049,86 2.134,90 4.131,86 2.892,30 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben. 003.001.001 Lernmittel --- 30.454,01 30.454,01 30.190,01 30.190,01 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für Lernmittel. 003.001.001 Schulbücherei --- 2.750,00 1.925,00 2.750,00 1.925,00 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben. Seite 1 von 7 Anlage I HH 2010 / 2011 Produkt Bezeichnung Übertragung Sperre Aufwand noch verfügbar in 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2011 noch verfügbar in 2010 003.001.001 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) --- 20.311,68 20.311,68 20.311,68 003.001.001 Mieten --- 3.640,61 2.548,43 3.640,61 zu übertragen nach 2011 Bemerkungen Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus den Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und beinhalten 20.311,68 die Januar-Auszahlung 2011 aus dem Halbjahresanteil des Schuljahres 2010/2011. Da die Mittel zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 2.548,43 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben. Produkt 003 002 001 Hauptschulen Von den in 2010 vereinnahmten Landeszuschüssen für das Programm "Geld oder Stelle" wurden 5.000 € nicht verausgabt. Da 5.000,00 die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 003.002.001 Geld oder Stelle (Zweckbindung) --- 17.233,01 5.000,00 17.233,01 003.002.001 Lernmittel --- 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für Lernmittel. 003.002.001 Schülermitverwaltung --- 200,00 140,00 200,00 140,00 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben. Produkt 003 003 001 Realschulen 003.003.001 Lernmittel --- 19.155,85 19.155,85 19.155,85 19.155,85 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für Lernmittel. 003.003.001 Mieten --- 3.994,79 2.796,35 4.703,22 3.292,25 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben. Seite 2 von 7 Anlage I HH 2010 / 2011 Produkt 003.003.001 Bezeichnung Schülermitverwaltung Übertragung Sperre Aufwand noch verfügbar in 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2011 noch verfügbar in 2010 zu übertragen nach 2011 --- 400,00 280,00 400,00 280,00 Bemerkungen Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben. Produkt 003 004 001 Gymnasien 003.004.001 Ausstattung der Mensen --- 42.474,22 42.474,22 42.474,22 42.474,22 Da der Bau der Mensen erst in 2011 fertiggestellt wird, kann auch die Ausstattung erst in 2011 erfolgen. 003.004.001 Lernmittel --- 70.780,85 70.780,85 65.038,81 65.038,81 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für Lernmittel. Produkt 003 005 001 Förderschule Brauweiler 003.005.001 Lernmittel --- 2.521,23 2.521,23 2.417,64 2.417,64 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 100 % für Lernmittel. 003.005.001 Schulbücherei --- 90,66 63,46 5,20 0,00 Übertragung nicht verausgabter Mittel in Höhe von 70 % für Sachausgaben. 003.005.001 Offene Ganztagsschule (Zwckbindung) --- 14.580,00 14.580,00 14.580,00 Die noch verfügbaren Restmittel resultieren aus des Landeszuschüssen für die offenen Ganztagsschulen und beinhalten 14.580,00 die Januar-Auszahlung 2011 aus dem Halbjahresanteil des Schuljahres 2010/2011. Da die Mittel zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 12.520,42 Alle städtischen Turnhallen werden einmal jährlich einer Sicherheitsinspektion unterzogen. Da die Instandsetzung von Geräten in den Sporthallen größtenteils nur in den Ferienzeiten 12.520,42 erfolgen kann, kommt es zu Zeitverzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten. Die in 2010 noch verfügbaren Mittel werden in 2011 für ausstehende Instandsetzungen benötigt. Produkt 003 006 001 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen 003.006.001 Sicherheitsinspektion und Ersatzbeschaffung für Turnhallen --- 12.520,42 12.520,42 Seite 3 von 7 Anlage I Produkt HH 2010 / 2011 Bezeichnung Übertragung Sperre Aufwand noch verfügbar in 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2011 noch verfügbar in 2010 zu übertragen nach 2011 Bemerkungen Produktbereich 004 - Kultur Produkt 004 001 001 Kommunale Veranstaltungen 004.001.001 Sonderausstellungen (Zweckbindung) --- 6.837,82 6.837,82 6.837,82 Das Projekt Johanna Billing wird in mehreren Phasen ablaufen, deren Vorbereitung erst im Dezember begonnen wurde. Die eigentliche Projektphase kann erst mit Beginn milderen Wetters 6.837,82 umgesetzt werden. Anschließend wird ein Kunst-Video entstehen. Für das Projekt wurde ein zweckgebundener Zuschuss der Kreissparkasse Köln sowie Landesmittel für regionale Kulturpolitik gewährt. Die Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. Produktbereich 006 - Jugend Produkt 006 001 001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 006.001.001 Investitionszuschüsse an Kindergärten freier Träger für die U3-Betreuung (Zweckbindung) --- 55,00 55,00 423.138,00 Für die U3-Betreuung von Kindergärten werden Landesmittel gewährt. Diese werden durch die Stadt vereinnahmt und zweckgebunden als Investitionszuschuss an die Kindergärten freier Träger ausgezahlt. Die Differenzen zwischen Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen müssen 423.138,00 gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2011 bereitgestellt werden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung in Höhe von 423.083 € resultiert überwiegend aus der Vereinnahmung eines Zuschusses für das Jahr 2011 in 2010 in Höhe von 409.638 €. Der Ertrag aus dieser Zuweisung musste der Periode 2011 zugerechnet werden. 006.001.001 Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern (Zweckbindung) --- 1846,08 1846,08 2.713,28 Für die Familienzentren werden Landeszuschüsse zweckgebunden 2.713,28 gewährt. Die verbleibenden Aufwands- und Auszahlungsmittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. Seite 4 von 7 Anlage I Produkt HH 2010 / 2011 Bezeichnung Übertragung Sperre Aufwand noch verfügbar in 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2011 noch verfügbar in 2010 zu übertragen nach 2011 Bemerkungen 006.001.001 Sprachförderung für Kindergärten freier Träger (Zweckbindung) --- 1.947,50 1.947,50 1.947,50 1.947,50 Die Stadt Pulheim erhielt in 2010 eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die in 2010 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2011 zu übertragen. 006.001.001 Honorarkosten für Sprachförderung in städt. KG (Zweckbindung) --- 3.595,07 3.595,07 2.472,22 2.472,22 --- 6.725,08 6.725,08 6.679,08 Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Jahren 2009 und 6.679,08 2010 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO wegen ihrer Zweckbindung in 2011 zusätzlich bereit zu stellen. 4.316,70 Es wurden in 2010 insgesamt 8.174,57 € zusätzlich gegenüber der Haushaltsveranschlagung erzielt. Die nicht verbrauchten Erträge 4.316,70 bzw. Einzahlungen sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2011 zusätzlich bereit zu stellen. 6.000,00 In 2010 wurde gemäß Bescheid des LVR vom 13.10.2010 eine Projektförderung von 6.000 € zweckgebunden gewährt. Da die 6.000,00 Mittel in 2010 nicht mehr verausgabt wurden, erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung in 2011. Produkt 006 002 001 Kinder- und Jugendarbeit 006.002.001 006.002.001 Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung) Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung) --- 3.971,55 3.971,55 Produkt 006 004 002 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum) 006.004.002 Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren (Zweckbindung) --- 6.000,00 6.000,00 Produktbereich 011 - Ver- und Entsorgung Produkt 011 002 001 Entwässerung 011.002.001 Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Kanal) (Zweckbindung) --- --- --- Seite 5 von 7 16.324,44 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die 15.324,44 Bereitstellung in 2011 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. 1.000 € Sicherheitsleistung wurden wegen einer Inanspruchnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht übertragen. Anlage I Produkt HH 2010 / 2011 Übertragung Sperre Bezeichnung Aufwand noch verfügbar in 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2011 noch verfügbar in 2010 zu übertragen nach 2011 Bemerkungen Produktbereich 012 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produkt 012 001 001 Öffentliche Verkehrsflächen 012.001.001 Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen Bahnhof Pulheim und Stommeln (Zweckbindung) 012.001.001 Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Straßen) (Zweckbindung) --- --- --- --- --- 667,99 --- 6.475,01 Die in 2010 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2011 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der 667,99 Boxen bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und 6.475,01 nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die Bereitstellung in 2011 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Produkt 012 003 001 ÖPNV 012.003.001 Auszahlung Kaution für Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim (Zweckbindung) --- --- --- 12.350,00 Die in 2010 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2011 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der 12.350,00 Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Da die Landesmittel zweckgebunden für die Pflege des jüdischen 851,32 Friedhofs in Stommeln gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. Produktbereich 013 - Natur- und Landschaftspflege Produkt 013 002 001 Friedhöfe 013.002.001 Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln (Zweckbindung) --- 013.002.001 Pflege der Kriegsgräber (Zweckbindung) 013.002.001 Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) --(Zweckbindung) --- --- 851,32 851,32 851,32 3.030,88 3.030,88 3.030,88 Da die Mittel zweckgebunden durch den Rhein-Erft-Kreis für die 3.030,88 Pflege der Kriegsgräber gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 2.540,00 Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr 2011 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei 2.540,00 Rückgabe der Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. --- Seite 6 von 7 Anlage I HH 2010 / 2011 Produkt Bezeichnung Übertragung Sperre Aufwand noch verfügbar in 2010 Auszahlung zu übertragen nach 2011 noch verfügbar in 2010 zu übertragen nach 2011 Bemerkungen Produktbereich 014 - Umweltschutz Produkt 014 001 001 Umweltschutz 014.001.001 Neupflanzungen für geschützte Bäume Gesamtsumme --- 1.500,00 1.500,00 1.500,00 319.702,35 279.046,70 826.429,00 Seite 7 von 7 Bei der Wiederholungsveranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 kam es bei der Übertragung der Zahlen 1.500,00 versehentlich zu einem redaktionellen Fehler, sodass nur 200 € als Wiederholungsveranschlagung bereitgestellt werden konnten. Der Differenzbetrag ist als Ermächtigungsübertragung bereitzustellen. 782.700,82