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Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zum geplanten Bau von abwassertechnischen Anlagen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
97 kB
Datum
13.04.2011
Erstellt
05.04.11, 18:30
Aktualisiert
05.04.11, 18:30
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin 13.04.2011 Frau Rader / Herr Rademann (Verfasser/in) ö. S. X 130/2011 nö. S. TOP 29.03.2011 (Datum) BETREFF: Sachstandsmitteilung zum geplanten Bau von abwassertechnischen Anlagen Veranlasser: MITTEILUNG: Mehrere Projekte zum Bau von Abwasserbehandlungsanlagen befinden sich zurzeit in Bearbeitung. Die Verwaltung hat in diversen Vorlagen darüber informiert. Nachfolgend wird über den Bearbeitungsstand der jeweiligen Projekte berichtet. Regenklärbecken Adolph-von-Menzel-Straße Das Trennsystemnetz im Nordosten Pulheims ist derzeit an das Regenrückhaltebecken – Adolph-von-Menzel-Straße angeschlossen. Das Niederschlagswasser läuft dem offenen Erdbecken über einen Einlauf zu. Anschließend fließt es über eine offene Rinne zum Drossel- und Entleerungspumpwerk wo es gehoben und in den Kölner Randkanal entlastet wird. Aus dem „Trennerlass“ des Landes NRW ergibt sich, dass ein Regenklärbecken für das vorhandene sowie zukünftig vom Mischsystem abzukoppelnde Netzteil im Nordwesten des Ortsteils gebaut werden muss. Das Ingenieurbüro Fischer ist seit März 2009 mit der Planung der Regenwasserbehandlungsanlage „Adolph-vonMenzel-Straße“ beauftragt. Die Stadt Pulheim hat im Februar 2010 bei der nun zuständigen Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises die Genehmigungen zum Bau und Betrieb des RKB - Adolph-von-Menzel-Straße nach § 58.2 LWG und zur Einleitung von Regenwasser in den Kölner Randkanal bzw. in das Grundwasser nach §§ 2,3 und 7 WHG beantragt. Die Genehmigungen liegen noch nicht vor. Zurzeit erfolgen weitere Abstimmungen der Verwaltung zusammen mit dem Ingenieurbüro Fischer, insbesondere zur Planung einer möglichen Baustellenzufahrt und zu den notwendigen Rodungsarbeiten im Bereich des Beckens. Schmutzwasserpumpwerk und Regenklärbecken für Sinnersdorf Die gesamte Ortslage Sinnersdorf entwässert über drei Hauptsammler der Regenwasserkanalisation zu einem offenen Regenrückhaltebecken im Westen von Sinnersdorf an der Stommelner Straße / Wupperstraße. Das Becken ist als offenes Erdbecken ausgeführt, wobei die Beckensohle und der untere Böschungsbereich mit Beton befestigt sind. Sowohl das Regenrückhaltebecken als auch das zugehörige Drossel- und Entleerungspumpwerkes sind sanierungsbedürftig. Mit dem Runderlass „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wird hier zudem eine Niederschlagswasserbehandlung in Form eines Regenklärbeckens erforderlich. Die Stadt Pulheim hat die Genehmigungen zum Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 58.2 LWG mit Schreiben vom 01. Februar 2011 bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises beantragt. Die Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist erst seit Anfang des Jahres 2010 für Genehmigungsverfahren im Bereich der -1- Niederschlagswasserbehandlung zuständig. Der Verwaltung liegen daher keine Erfahrungswerte über die Genehmigungsdauern bei der Unteren Wasserbehörde vor. Es ist jedoch schon jetzt davon auszugehen, dass diese mindestens ein Jahr betragen wird, da die Erlaubnis für die Baumaßnahme „Adolph-von-Menzel-Straße“ nach nunmehr als einem Jahr immer noch nicht vorliegt. Die Verwaltung möchte jedoch eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erwirken damit der Bau der Abwasseranlage im Oktober 2011 beginnen könnte. Derzeit ist das Planungsbüro und die Verwaltung mit der Abstimmung und Koordinierung der Baumaßnahme mit den Versorgungsträgern, dem Straßenbaulastträger sowie dem Busverkehr befasst. Des Weiteren fehlt die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde zur Rodung des Beckenbereiches. Es wird seitens der Unteren Landschaftsbehörde gefordert, zunächst noch eine spezielle Artenschutzprüfung und eine Kartierung von Amphibien und Vögeln durchzuführen. Diese Arbeiten sind zurzeit im Gange. Regenüberlaufbecken Bruchstraße Das Regenüberlaufbecken RÜB / SK 2 Bruchstraße liegt im Norden von Stommeln am Stommelner Bach. Um die angeschlossene Kanalisation zu entlasten ist es vorgesehen, die Überfallschwelle des Regenüberlaufbeckens um ca. 50 cm abzusenken und die zufließende Niederschlagswassermenge zu reduzieren. Die Regenwasserkanalisation des Gebietes am Sonnenhang wird abgekoppelt und in einem neuen Kanal direkt in den Stommelner Bach eingeleitet. Die Änderung der Überlaufschwelle reduziert das vorhandene Stauraumvolumen, so dass eine zusätzlicher Stauraumkanals vor dem Überlauf geplant ist. Seit Juli 2008 ist die AEW Plan GmbH für Abfall, Energie, Wasser mit der Planung der Maßnahme beauftragt. Die Genehmigung nach § 58.2 LWG NRW, die Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Entlastungsbauwerk RÜB / SK 2 Bruchstraße und die wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung gemäß §§ 2,3 und 7 WHG liegen vor. Aufgrund der im letzten Jahr vorhandenen personellen Probleme in der Entwässerungsabteilung konnte am Projekt nicht mit gewohnter Intensität weiter gearbeitet werden. Der für Frühjahr 2011 geplante Baubeginn ist nun für das Ende des Jahres vorgesehen. Das Planungsbüro erarbeitet zurzeit das Leistungsverzeichnis und stellt die Ausführungsplanung fertig, so dass voraussichtlich im Oktober dieses Jahres mit den Arbeiten begonnen werden kann. Bodenfilterbecken am Regenüberlaufbecken Geyen Es ist für die Stadt Pulheim notwendig, im Bereich der alten Kläranlage in Pulheim-Geyen einen Bodenfilter zu errichten. Für die Errichtung des Bodenfilters benötigt die Stadt Pulheim eine ca. 8400m² große Teilfläche des Ackerlandgrundstückes. Trotz der anfangs positiven Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen konnte bis heute keine Vereinbarung über den Kauf bzw. den Tausch für die benötigte Fläche erzielt werden. Die Verwaltung berichtete ausführlich in der Sitzung des Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau am 10.02.2011. Den abgestimmten Antrag auf Genehmigung gemäß § 58 (2) Landeswassergesetz – LWG – zum Bau des Bodenfilterbeckens hat die Stadtverwaltung bereits im Juni 2010 bei der Oberen Wasserbehörde eingereicht. Zuletzt am 31.03.2011 fand ein weiteres Gespräch zum Genehmigungsverfahren und zur Abstimmung der noch zu erbringenden Nachweise statt. In dem Gespräch hat die Verwaltung nochmals die Wichtigkeit einer baldigen Erteilung der Erlaubnis dargestellt. Zum einen ist die Maßnahme durch einen 50-prozentigen Zuschuss des Landes NRW förderfähig, wobei die Förderung zum Ende des Jahres 2011 ausläuft, zum anderen bildet die Genehmigung die Voraussetzung für die von LHA bezüglich des Grunderwerbs beschlossene weitere Vorgehensweise. Die Bezirksregierung Köln erklärte, dass Ihr die Zwänge bekannt sind und daher das Verfahren vorrangig behandelt wird. Regenrückhaltebecken Weidtstraße Die Stadt Pulheim beabsichtigt den Bau eines Regenrückhaltebeckens in der Weidtstraße und die Vergrößerung einiger Kanalabschnitte in der Brunostraße und Neusser Gasse in Pulheim-Stommeln. Diese Sanierungsmaßnahmen sind Teil der hydraulischen Sanierung des Kanalnetzes Stommeln. Alle rechtlichen und formellen Voraussetzungen zum Bau der Anlage sind gegeben. Die Verwaltung hofft, dass die laufenden Verhandlungen zur Nutzung privater Grundstücke für die Baustelleneinrichtung bis zur Jahresmitte abgeschlossen werden können, so dass das Projekt dann fortgeführt werden kann. -2-