Daten
Kommune
Pulheim
Größe
97 kB
Datum
13.04.2011
Erstellt
05.04.11, 18:30
Aktualisiert
05.04.11, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV / 66
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
13.04.2011
Frau Rader /
Herr Rademann
(Verfasser/in)
ö. S.
X
130/2011
nö. S. TOP
29.03.2011
(Datum)
BETREFF:
Sachstandsmitteilung zum geplanten Bau von abwassertechnischen Anlagen
Veranlasser:
MITTEILUNG:
Mehrere Projekte zum Bau von Abwasserbehandlungsanlagen befinden sich zurzeit in Bearbeitung. Die Verwaltung hat
in diversen Vorlagen darüber informiert. Nachfolgend wird über den Bearbeitungsstand der jeweiligen Projekte berichtet.
Regenklärbecken Adolph-von-Menzel-Straße
Das Trennsystemnetz im Nordosten Pulheims ist derzeit an das Regenrückhaltebecken – Adolph-von-Menzel-Straße
angeschlossen. Das Niederschlagswasser läuft dem offenen Erdbecken über einen Einlauf zu. Anschließend fließt es
über eine offene Rinne zum Drossel- und Entleerungspumpwerk wo es gehoben und in den Kölner Randkanal entlastet
wird.
Aus dem „Trennerlass“ des Landes NRW ergibt sich, dass ein Regenklärbecken für das vorhandene sowie zukünftig
vom Mischsystem abzukoppelnde Netzteil im Nordwesten des Ortsteils gebaut werden muss.
Das Ingenieurbüro Fischer ist seit März 2009 mit der Planung der Regenwasserbehandlungsanlage „Adolph-vonMenzel-Straße“ beauftragt. Die Stadt Pulheim hat im Februar 2010 bei der nun zuständigen Unteren Wasserbehörde
des Rhein-Erft-Kreises die Genehmigungen zum Bau und Betrieb des RKB - Adolph-von-Menzel-Straße nach § 58.2
LWG und zur Einleitung von Regenwasser in den Kölner Randkanal bzw. in das Grundwasser nach §§ 2,3 und 7 WHG
beantragt. Die Genehmigungen liegen noch nicht vor.
Zurzeit erfolgen weitere Abstimmungen der Verwaltung zusammen mit dem Ingenieurbüro Fischer, insbesondere zur
Planung einer möglichen Baustellenzufahrt und zu den notwendigen Rodungsarbeiten im Bereich des Beckens.
Schmutzwasserpumpwerk und Regenklärbecken für Sinnersdorf
Die gesamte Ortslage Sinnersdorf entwässert über drei Hauptsammler der Regenwasserkanalisation zu einem offenen
Regenrückhaltebecken im Westen von Sinnersdorf an der Stommelner Straße / Wupperstraße. Das Becken ist als offenes Erdbecken ausgeführt, wobei die Beckensohle und der untere Böschungsbereich mit Beton befestigt sind.
Sowohl das Regenrückhaltebecken als auch das zugehörige Drossel- und Entleerungspumpwerkes sind sanierungsbedürftig. Mit dem Runderlass „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wird hier zudem
eine Niederschlagswasserbehandlung in Form eines Regenklärbeckens erforderlich.
Die Stadt Pulheim hat die Genehmigungen zum Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 58.2 LWG
mit Schreiben vom 01. Februar 2011 bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises beantragt. Die Unteren
Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist erst seit Anfang des Jahres 2010 für Genehmigungsverfahren im Bereich der
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Niederschlagswasserbehandlung zuständig. Der Verwaltung liegen daher keine Erfahrungswerte über die Genehmigungsdauern bei der Unteren Wasserbehörde vor. Es ist jedoch schon jetzt davon auszugehen, dass diese mindestens
ein Jahr betragen wird, da die Erlaubnis für die Baumaßnahme „Adolph-von-Menzel-Straße“ nach nunmehr als einem
Jahr immer noch nicht vorliegt. Die Verwaltung möchte jedoch eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erwirken
damit der Bau der Abwasseranlage im Oktober 2011 beginnen könnte.
Derzeit ist das Planungsbüro und die Verwaltung mit der Abstimmung und Koordinierung der Baumaßnahme mit den
Versorgungsträgern, dem Straßenbaulastträger sowie dem Busverkehr befasst.
Des Weiteren fehlt die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde zur Rodung des Beckenbereiches. Es wird seitens der Unteren Landschaftsbehörde gefordert, zunächst noch eine spezielle Artenschutzprüfung und eine Kartierung
von Amphibien und Vögeln durchzuführen. Diese Arbeiten sind zurzeit im Gange.
Regenüberlaufbecken Bruchstraße
Das Regenüberlaufbecken RÜB / SK 2 Bruchstraße liegt im Norden von Stommeln am Stommelner Bach. Um die angeschlossene Kanalisation zu entlasten ist es vorgesehen, die Überfallschwelle des Regenüberlaufbeckens um ca. 50
cm abzusenken und die zufließende Niederschlagswassermenge zu reduzieren. Die Regenwasserkanalisation des
Gebietes am Sonnenhang wird abgekoppelt und in einem neuen Kanal direkt in den Stommelner Bach eingeleitet. Die
Änderung der Überlaufschwelle reduziert das vorhandene Stauraumvolumen, so dass eine zusätzlicher Stauraumkanals vor dem Überlauf geplant ist.
Seit Juli 2008 ist die AEW Plan GmbH für Abfall, Energie, Wasser mit der Planung der Maßnahme beauftragt. Die Genehmigung nach § 58.2 LWG NRW, die Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Entlastungsbauwerk RÜB / SK 2 Bruchstraße und die wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung gemäß §§ 2,3 und 7
WHG liegen vor. Aufgrund der im letzten Jahr vorhandenen personellen Probleme in der Entwässerungsabteilung konnte am Projekt nicht mit gewohnter Intensität weiter gearbeitet werden. Der für Frühjahr 2011 geplante Baubeginn ist nun
für das Ende des Jahres vorgesehen. Das Planungsbüro erarbeitet zurzeit das Leistungsverzeichnis und stellt die Ausführungsplanung fertig, so dass voraussichtlich im Oktober dieses Jahres mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Bodenfilterbecken am Regenüberlaufbecken Geyen
Es ist für die Stadt Pulheim notwendig, im Bereich der alten Kläranlage in Pulheim-Geyen einen Bodenfilter zu errichten.
Für die Errichtung des Bodenfilters benötigt die Stadt Pulheim eine ca. 8400m² große Teilfläche des Ackerlandgrundstückes. Trotz der anfangs positiven Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen konnte bis heute keine Vereinbarung
über den Kauf bzw. den Tausch für die benötigte Fläche erzielt werden. Die Verwaltung berichtete ausführlich in der
Sitzung des Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau am 10.02.2011.
Den abgestimmten Antrag auf Genehmigung gemäß § 58 (2) Landeswassergesetz – LWG – zum Bau des Bodenfilterbeckens hat die Stadtverwaltung bereits im Juni 2010 bei der Oberen Wasserbehörde eingereicht. Zuletzt am
31.03.2011 fand ein weiteres Gespräch zum Genehmigungsverfahren und zur Abstimmung der noch zu erbringenden
Nachweise statt. In dem Gespräch hat die Verwaltung nochmals die Wichtigkeit einer baldigen Erteilung der Erlaubnis
dargestellt. Zum einen ist die Maßnahme durch einen 50-prozentigen Zuschuss des Landes NRW förderfähig, wobei die
Förderung zum Ende des Jahres 2011 ausläuft, zum anderen bildet die Genehmigung die Voraussetzung für die von
LHA bezüglich des Grunderwerbs beschlossene weitere Vorgehensweise. Die Bezirksregierung Köln erklärte, dass Ihr
die Zwänge bekannt sind und daher das Verfahren vorrangig behandelt wird.
Regenrückhaltebecken Weidtstraße
Die Stadt Pulheim beabsichtigt den Bau eines Regenrückhaltebeckens in der Weidtstraße und die Vergrößerung einiger
Kanalabschnitte in der Brunostraße und Neusser Gasse in Pulheim-Stommeln. Diese Sanierungsmaßnahmen sind Teil
der hydraulischen Sanierung des Kanalnetzes Stommeln. Alle rechtlichen und formellen Voraussetzungen zum Bau der
Anlage sind gegeben. Die Verwaltung hofft, dass die laufenden Verhandlungen zur Nutzung privater Grundstücke für
die Baustelleneinrichtung bis zur Jahresmitte abgeschlossen werden können, so dass das Projekt dann fortgeführt
werden kann.
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