Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Erstellt
08.04.11, 18:35
Aktualisiert
08.04.11, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
III / 20
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
12.04.2011
Herr Hück
(Verfasser/in)
ö. S.
X
136/2011
nö. S. TOP
07.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Vorläufiges Jahresergebnis 2008
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
Die Haushaltsplanung der Stadt Pulheim für das Jahr 2008 wies im Ergebnisplan einen Überschuss von 235.060 € aus.
Mit dem 2. Budgetbericht 2008 (HFA 28.10./Rat 04.11.2008) wurde ein Überschuss von 1.444.886 € durch die Budgetverantwortlichen prognostiziert.
Zwischenzeitlich konnte das „Zahlenwerk“ für den Jahresabschluss 2008 erstellt und abgestimmt werden. Die Finanzrechnung 2008 weist gegenüber der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) einen Zuwachs an liquiden Mitteln von
2.190.335,87 € aus. Gegenüber dem prognostizierten Ergebnis des 2. Budgetberichts 2008 führt dies zu einer weiteren
Verbesserung von 745.449,87 €. Dieser Betrag wurde bereits in der Haushaltsplanung 2010 bei der Ermittlung der
liquiden Mittel berücksichtigt.
Anders stellt sich das Abschlussergebnis in der Ergebnisrechnung 2008 dar. Diese schließt gegenüber den Prognosen im 2. Budgetbericht 2008 mit einer positiven Abweichung von 4.375.562 € ab. Dies ist insbesondere auf folgende
Abweichungen zurückzuführen:
Erträge aus Abschlägen im Rahmen der Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen des Landes NRW aufgrund der Deutschen Einheit
(Feinabstimmungsabschlagsgesetz), die bei der Haushaltsplanung nicht bekannt waren und im
Budgetbericht keine Berücksichtigung fanden
rd. 1,6 Mio. €
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, die erst im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten ermittelt werden konnten
rd. 1,5 Mio. €
Auflösung von Pensionsrückstellungen aufgrund einer Änderung des Berechnungsverfahrens
durch die Rheinische Versorgungskasse zum 31.12.2008 gemäß Mitteilung aus März 2009
rd. 1,2 Mio. €
Nach § 75 Abs. 3 GO kann der in der Ergebnisrechnung auszuweisende Überschuss nicht der Ausgleichsrücklage
zugeführt werden, da diese den Anfangsbestand aus der Eröffnungsbilanz nicht übersteigen darf. Die beabsichtigte
Fortentwicklung der Vorschriften über das Neue Kommunale Finanzmanagement sieht vor, den § 75 Abs. 3 GO dahingehend zu ändern, dass die Deckelung der Ausgleichsrücklage aufgehoben wird. Mit dieser Dynamisierung soll der
Anreiz zu sparsamem und wirtschaftlichem Handeln gestärkt und gleichzeitig dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit dienen. Die Möglichkeit, in guten Jahren erwirtschaftete Überschüsse zur Deckung von Defiziten in schlechten
Jahren einzusetzen, stärkt darüber hinaus die kommunale Selbständigkeit und Flexibilität.
Nach aktueller Aussage des Städte- und Gemeindebundes NRW wird der Gesetzentwurf frühestens nach der Osterpause in den Landtag eingebracht werden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird sich der StGB NRW dafür einsetzen, dass im Vorgriff auf die neue gesetzliche Grundlage auch bisher nicht durch den Rat festgestellte Jahresabschlüsse von der neuen Regelung profitieren können.
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