Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,7 MB
Datum
21.12.2010
Erstellt
19.04.11, 18:35
Aktualisiert
19.04.11, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt
- Sekretariat Bürgermeister -
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l/oL
Fraktion 890/Die Grünen
im Rat der Stadt Pulheim
50259 PULHEIM
FRAKTION BgO/DIE GRÜNEN. RATHAUS,
Thomas Roth
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Amt für Finanzwirtschaft, Controlling,
Datenschutz und Kommunalaufsicht
Amt 20
50124 Bergheim
FraktionssPrecher
Inge Bröhl-Groth
stv. FraktionssPrecherin
Renate Thiel
Sekretariat
c/o Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Tel: +49 2238 808-197
Fax +49 2238 808-155
q ruenef raktion@ Pul heim'de
www.qruene'Pulheim'de
-il,
9. Dezember 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
einen
Der Rat der Stadt Pulheim hat am 02'12'2010
.i^L+riarr einzusch
reiten'
^i^zr rcnhroi.
kommunalaufsichtlich
bitten
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Wi
g"i;;tt.
rechtswid rigen aesÄi;;;
lndieserSitzunghatderRatzunächstfolgendenBesch|ussgefasst:
n-ic.ht'
Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren
Bürgerentscheid wird die Frage
Beidem nriÄ"i i-a"lal co irtnwäurchzuführenden
gestellt'
eesaÄtscrr ub einrichten?" zur Abstimmung
,,soll die staüt'pitnäim eine
des Bürgerenfscheids Sonntag' den
Der Rat setzt" Äß iäg der OurcifUnru,g
27.02.2011 fest'
e4
sPDeinen gemeinsamen Antrag von cDU- und
lm Anschluss daran hat der Rat sodann
heißt:
Fraktion beschlossen, in dem es u'a'
die
den vorschtag der l1o7ne1<ommission'
Der Rat der stadt Pulheim unterstutzt
norizontalen u-nd veftikalen Vernetzung der
von Prof. Burckhart geteitet *irä,
Bitd u ng stand sch aft Pul h e im'
werden a,ufgefordetl' ein umsetzungsfählges
Der BurgerÄLis,te,r unA die Verwattung
;"tiitigten tS'inittätungen, Etteinvertreter etc') unter Begleitung
Konzept
eines erternen Moderators zu erarbeiten'
iri
rii';it;;
DieserBesch|ussverletäinmehrfacherHinsichtgeltendesRecht.
1.
es:
ln $ 26 Abs. 6 Satz 6 GO NRW heißt
-Begeh
lstdieZulässigkeitdesBürgerbegehrensfestgestellt,dadbiszurFeststellungdes
ren e ntgegenstehend e
de m
Ergebnisset Oät Aü tgerentäche iis eine
menr gätroffen oder mit dem Vollzug einer
Entscheidung ä"|" Gemeindeorg"n'" ni"ni
rierden' es seidenn' zu diesem Zeitpunkt
derartigen Entscheidung nicht t"ni U.lonnen
hierzu bestanden (sperrwirkung des
haben rechliche Verpflichtung"n J"r. Gämeinde
zulässigen Bürgerbegehrens)'
344 90 14' Bankleitzahl: 370 69252
Bankverbindung: Volksbank Efft eG, Konto-Nummer':640
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Der Beschluss steht dem Begehren des Bürgerentscheids entgegen. Das Bürgerbegehren
ist darauf gerichtet, in Pulheim eine Gesamtichule zu errichten. öer Vorschlag
der
Expertenkommission zur Entwicklunq der Bildungslandschaft Pulheim ist darauf gerichtet,
längeres gemeinsames Lernen in eiÄer neuen söhufform zu ermöglichen. Gedacht
ist hierbei
an die Gemeinschaftsschule.
Unabhängig von der Frage, ob die Einrichtung einer solchen Gemeinschaftsschule in
Pulheim sinnvoll und umsetzbar ist, schränkt dieser Beschluss bereits;etzt Oas Begehren
des Bürgerentscheids ein. Denn dieser Beschluss zwingt dazu, erste Fakten in Ricitung
der
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu schaffen. Und diese Fakten könnten der
Einrichtung einer G_esamtschule entgegenstehen, falls der Bürgerentscheid zu Gunsten
einer
Gesamtschule a usfällt.
Damit verletzt der Beschluss geltendes Recht.
2.
Zudem ist der Beschluss unter Verletzung der Ladungs- und Bekanntmachungsfristen
zustande gekommen.
Der CDU-/SPD-Antrag wurde als Tischvorlage den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
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Anträge, die unmittelbar dem Rat vorgelegt werden müssen, sind jedoch gem. 14 (2) der
S
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim (GO Pulheim) unier Aeaäntung der in'g 3 (2)
genannten Fristen dem Bürgermeister einzureichen. Gem. 3 (2) GO pulheim sind sie
S
rechtzeitig, wenn sie bis spätestens 12Uhr am 19. Tag vor dem Sitzungstag beim
Bürgermeister schriftlich vorgelegt werden.
Das ist nicht geschehen. Daher hätte der Antrag auf die Tagesordnung der nächsteri
Ratssitzung gehört.
Der Antrag ist auch keinesfalJs dringlich. Und selbst dann hätte er gem. 3 (2) GO pulheim
S
bis spätestens 12 Uhr am 9. Tag vor dem Sitzungstag eingereicht werden müssen.
Schließlich handelt es sich auch nicht um einen Anderungs- oder Zusatzanrtrag im Sinne des
S 14 (4) GO Pulheim. Auf der Tagesordnung/Einladung .ür Sitzung am 02.12.2010 heißt es:
TOP 2: Bürgerbegehren bzgl. der Einrichtung einer Gesamtschule in putheim
it u nd we ite res Ver-fah ren
Zu I ä ssig ke
Der Antrag zur Unterstützung des Vorschlags der Expertenkommission und zur Aufforderung
an Bürgermeister und Verwaltung, ein bestimmtes Konzept zu erarbeiten, ist kein
Zusatzantrag od_er Ergänzungsantrag. Er ist auf etwas Anderes gerichtet, juristisch
ausgedrückt: auf ein Aliud. Damit muss der Antrag die Fristen der Geschäitsordnung
einhalten. Das ist nicht geschehen. Daher hätte über diesen Antrag am 02.1 Z.ZO10 nicht
beschlossen werden dür'fen.
Wir bitten um schnellstmögliches Handeln, weil der Rat der Stadt pulheim beabsichtigt, in
seiner Sitzung am 21 .12.2010 weitere Beschlüsse zu fassen, die dem Bürgerentscheid ggf.
entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
f.d.R,
gez. Thomas Roth
Renate Thiel
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