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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 551/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,7 MB
Datum
21.12.2010
Erstellt
19.04.11, 18:35
Aktualisiert
19.04.11, 18:35
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 551/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 551/2010)

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Inhalt der Datei

rr 2 KMsn*r-r_Sflrf Ax)t-At€ pu[-leim Stadt - Sekretariat Bürgermeister - Ehg. 0L DEZ, entn üAc4. 3c E7{:,# l/oL Fraktion 890/Die Grünen im Rat der Stadt Pulheim 50259 PULHEIM FRAKTION BgO/DIE GRÜNEN. RATHAUS, Thomas Roth Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Amt für Finanzwirtschaft, Controlling, Datenschutz und Kommunalaufsicht Amt 20 50124 Bergheim FraktionssPrecher Inge Bröhl-Groth stv. FraktionssPrecherin Renate Thiel Sekretariat c/o Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel: +49 2238 808-197 Fax +49 2238 808-155 q ruenef raktion@ Pul heim'de www.qruene'Pulheim'de -il, 9. Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, einen Der Rat der Stadt Pulheim hat am 02'12'2010 .i^L+riarr einzusch reiten' ^i^zr rcnhroi. kommunalaufsichtlich bitten r Wi g"i;;tt. rechtswid rigen aesÄi;;; lndieserSitzunghatderRatzunächstfolgendenBesch|ussgefasst: n-ic.ht' Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren Bürgerentscheid wird die Frage Beidem nriÄ"i i-a"lal co irtnwäurchzuführenden gestellt' eesaÄtscrr ub einrichten?" zur Abstimmung ,,soll die staüt'pitnäim eine des Bürgerenfscheids Sonntag' den Der Rat setzt" Äß iäg der OurcifUnru,g 27.02.2011 fest' e4 sPDeinen gemeinsamen Antrag von cDU- und lm Anschluss daran hat der Rat sodann heißt: Fraktion beschlossen, in dem es u'a' die den vorschtag der l1o7ne1<ommission' Der Rat der stadt Pulheim unterstutzt norizontalen u-nd veftikalen Vernetzung der von Prof. Burckhart geteitet *irä, Bitd u ng stand sch aft Pul h e im' werden a,ufgefordetl' ein umsetzungsfählges Der BurgerÄLis,te,r unA die Verwattung ;"tiitigten tS'inittätungen, Etteinvertreter etc') unter Begleitung Konzept eines erternen Moderators zu erarbeiten' iri rii';it;; DieserBesch|ussverletäinmehrfacherHinsichtgeltendesRecht. 1. es: ln $ 26 Abs. 6 Satz 6 GO NRW heißt -Begeh lstdieZulässigkeitdesBürgerbegehrensfestgestellt,dadbiszurFeststellungdes ren e ntgegenstehend e de m Ergebnisset Oät Aü tgerentäche iis eine menr gätroffen oder mit dem Vollzug einer Entscheidung ä"|" Gemeindeorg"n'" ni"ni rierden' es seidenn' zu diesem Zeitpunkt derartigen Entscheidung nicht t"ni U.lonnen hierzu bestanden (sperrwirkung des haben rechliche Verpflichtung"n J"r. Gämeinde zulässigen Bürgerbegehrens)' 344 90 14' Bankleitzahl: 370 69252 Bankverbindung: Volksbank Efft eG, Konto-Nummer':640 !kh,q$:-r:{_Tff Der Beschluss steht dem Begehren des Bürgerentscheids entgegen. Das Bürgerbegehren ist darauf gerichtet, in Pulheim eine Gesamtichule zu errichten. öer Vorschlag der Expertenkommission zur Entwicklunq der Bildungslandschaft Pulheim ist darauf gerichtet, längeres gemeinsames Lernen in eiÄer neuen söhufform zu ermöglichen. Gedacht ist hierbei an die Gemeinschaftsschule. Unabhängig von der Frage, ob die Einrichtung einer solchen Gemeinschaftsschule in Pulheim sinnvoll und umsetzbar ist, schränkt dieser Beschluss bereits;etzt Oas Begehren des Bürgerentscheids ein. Denn dieser Beschluss zwingt dazu, erste Fakten in Ricitung der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu schaffen. Und diese Fakten könnten der Einrichtung einer G_esamtschule entgegenstehen, falls der Bürgerentscheid zu Gunsten einer Gesamtschule a usfällt. Damit verletzt der Beschluss geltendes Recht. 2. Zudem ist der Beschluss unter Verletzung der Ladungs- und Bekanntmachungsfristen zustande gekommen. Der CDU-/SPD-Antrag wurde als Tischvorlage den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. ,.$, Anträge, die unmittelbar dem Rat vorgelegt werden müssen, sind jedoch gem. 14 (2) der S Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim (GO Pulheim) unier Aeaäntung der in'g 3 (2) genannten Fristen dem Bürgermeister einzureichen. Gem. 3 (2) GO pulheim sind sie S rechtzeitig, wenn sie bis spätestens 12Uhr am 19. Tag vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister schriftlich vorgelegt werden. Das ist nicht geschehen. Daher hätte der Antrag auf die Tagesordnung der nächsteri Ratssitzung gehört. Der Antrag ist auch keinesfalJs dringlich. Und selbst dann hätte er gem. 3 (2) GO pulheim S bis spätestens 12 Uhr am 9. Tag vor dem Sitzungstag eingereicht werden müssen. Schließlich handelt es sich auch nicht um einen Anderungs- oder Zusatzanrtrag im Sinne des S 14 (4) GO Pulheim. Auf der Tagesordnung/Einladung .ür Sitzung am 02.12.2010 heißt es: TOP 2: Bürgerbegehren bzgl. der Einrichtung einer Gesamtschule in putheim it u nd we ite res Ver-fah ren Zu I ä ssig ke Der Antrag zur Unterstützung des Vorschlags der Expertenkommission und zur Aufforderung an Bürgermeister und Verwaltung, ein bestimmtes Konzept zu erarbeiten, ist kein Zusatzantrag od_er Ergänzungsantrag. Er ist auf etwas Anderes gerichtet, juristisch ausgedrückt: auf ein Aliud. Damit muss der Antrag die Fristen der Geschäitsordnung einhalten. Das ist nicht geschehen. Daher hätte über diesen Antrag am 02.1 Z.ZO10 nicht beschlossen werden dür'fen. Wir bitten um schnellstmögliches Handeln, weil der Rat der Stadt pulheim beabsichtigt, in seiner Sitzung am 21 .12.2010 weitere Beschlüsse zu fassen, die dem Bürgerentscheid ggf. entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen f.d.R, gez. Thomas Roth Renate Thiel ->\